Handwerkskammer informiert zum erhöhten Meister-BAföG
Ab dem 1. August 2016 tritt das neue Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz
(AFBG) mit dem Ziel der gleichen Förderung für berufliche und akademische Bildungswege in Kraft. Für Handwerker, die einen Meisterabschluss anstreben, bedeutet das vor allem eine Erhöhung des Meister-BAföGs, höhere Freibeträge und größere Boni bei erfolgreichem Abschluss. Welche Neuerungen es im Detail gibt, erklären Referenten an drei verschiedenen Informationsabenden im
April:
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Donnerstag, 14. April, 18 Uhr
Handwerkskammer Cottbus
Altmarkt 17, 03046 Cottbus
Mittwoch, 20. April, 17 Uhr
Kreishandwerkerschaft Finsterwalde,
Gröbitzer Weg 106, 03238 Finsterwalde
Mittwoch, 27. April, 17 Uhr
SBH Südost GmbH – Standort Wildau
Hochschulring 5 / Haus 20, 15745 Wildau
Aufgrund der neuen Regelungen sind ab August 2016 bis zu 64 Prozent der Meisterausbildung über das Meister-BAföG förderbar. Das gilt auch für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Welche weiteren Finanzierungsmöglichkeiten es gibt und wie die Aufstiegsfortbildung im Allgemeinen abläuft, erfahren interessierte Handwerker zu den genannten Infoabenden. Darüber geben die Referenten auch rechtliche Hinweise im Rahmen der Vertragsunterbrechung und zum Versicherungsschutz.
Eine Anmeldung zu den Terminen erfolgt über die Telefonnummer 0355 7835-555 oder per Email an [email protected]
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Foto: Sandra Mattner
Quelle: 4iMEDIA GmbH




