• Karriere
  • Impressum
  • Mediadaten
  • Datenschutz
  • AGB
Sonntag, 8. Juni 2025
NIEDERLAUSITZ aktuell
No Result
View All Result
  • RegioNews
    • Cottbus
    • Spree-Neiße
      • Briesen
      • Burg (Spreewald)
      • Döbern
      • Dissen-Striesow
      • Drachhausen
      • Drebkau
      • Drehnow
      • Felixsee
      • Forst (Lausitz)
      • Groß Schacksdorf-Simmersdorf
      • Guben
      • Guhrow
      • Heinersbrück
      • Hornow-Wadelsdorf
      • Jänschwalde
      • Kolkwitz
      • Neiße-Malxetal
      • Neuhausen/Spree
      • Peitz
      • Schenkendöbern
      • Schmogrow-Fehrow
      • Spremberg
      • Tauer
      • Teichland
      • Tschernitz
      • Turnow-Preilack
      • Welzow
      • Werben
      • Wiesengrund
    • Oberspreewald-Lausitz
      • Altdöbern
      • Bronkow
      • Calau
      • Frauendorf
      • Großkmehlen
      • Großräschen
      • Guteborn
      • Hermsdorf
      • Hohenbocka
      • Lübbenau/Spreewald
      • Lauchhammer
      • Lindenau
      • Luckaitztal
      • Neu-Seeland
      • Neupetershain
      • Ortrand
      • Ruhland
      • Schipkau
      • Schwarzbach
      • Schwarzheide
      • Senftenberg
      • Tettau
      • Vetschau
    • Oder-Spree
      • Eisenhüttenstadt
      • Beeskow
      • Mixdorf
      • Schlaubetal
      • Müllrose
      • Friedland (Stadt)
      • Neißemünde
      • Ragow-Merz
      • Siehdichum
      • Groß Lindow
      • Neuzelle
      • Grunow-Dammendorf
    • Elbe-Elster
      • Bad Liebenwerda
      • Betten
      • Crinitz
      • Doberlug-Kirchhain
      • Elsterwerda
      • Falkenberg/Elster
      • Fichtwald
      • Finsterwalde
      • Gorden
      • Gröbitz
      • Gröden
      • Heideland
      • Herzberg
      • Hohenleipisch
      • Plessa
      • Kahla
      • Röderland
      • Lebusa
      • Rückersdorf
      • Lichterfeld-Schacksdorf
      • Sallgast
      • Sallgast
      • Mühlberg
      • Schönborn
      • Massen
      • Schlieben
      • Merzdorf
      • Schönewalde
      • Sonnewalde
      • Staupitz
      • Tröbitz
      • Uebigau-Wahrenbrück
    • Dahme-Spreewald
      • Alt Zauche-Wußwerk
      • Byhleguhre-Byhlen
      • Lübben (Spreewald)
      • Lieberose
      • Neu Zauche
      • Luckau
      • Drahnsdorf
      • Märkisch Buchholz
      • Golßen
      • Märkische Heide
      • Jamlitz
      • Spreewaldheide
      • Heideblick
      • Schlepzig
      • Krausnick-Groß Wasserburg
      • Schwielochsee
      • Schönwald
      • Steinreich
      • Straupitz
      • Kasel-Golzig
    • Niederlausitz
    • Brandenburg
    • Nachbarn
  • VideoNews
  • Themen
    • 110&112
    • Arbeit
    • Ausflugstipps
    • Bekanntmachungen
    • Bildung
    • Kultur
    • Politik
    • Panorama
    • Ratgeber
    • Sport
    • Veranstaltungen
    • Verkehr
    • Wirtschaft
    • Branchenbuch
  • RegioNews
    • Cottbus
    • Spree-Neiße
      • Briesen
      • Burg (Spreewald)
      • Döbern
      • Dissen-Striesow
      • Drachhausen
      • Drebkau
      • Drehnow
      • Felixsee
      • Forst (Lausitz)
      • Groß Schacksdorf-Simmersdorf
      • Guben
      • Guhrow
      • Heinersbrück
      • Hornow-Wadelsdorf
      • Jänschwalde
      • Kolkwitz
      • Neiße-Malxetal
      • Neuhausen/Spree
      • Peitz
      • Schenkendöbern
      • Schmogrow-Fehrow
      • Spremberg
      • Tauer
      • Teichland
      • Tschernitz
      • Turnow-Preilack
      • Welzow
      • Werben
      • Wiesengrund
    • Oberspreewald-Lausitz
      • Altdöbern
      • Bronkow
      • Calau
      • Frauendorf
      • Großkmehlen
      • Großräschen
      • Guteborn
      • Hermsdorf
      • Hohenbocka
      • Lübbenau/Spreewald
      • Lauchhammer
      • Lindenau
      • Luckaitztal
      • Neu-Seeland
      • Neupetershain
      • Ortrand
      • Ruhland
      • Schipkau
      • Schwarzbach
      • Schwarzheide
      • Senftenberg
      • Tettau
      • Vetschau
    • Oder-Spree
      • Eisenhüttenstadt
      • Beeskow
      • Mixdorf
      • Schlaubetal
      • Müllrose
      • Friedland (Stadt)
      • Neißemünde
      • Ragow-Merz
      • Siehdichum
      • Groß Lindow
      • Neuzelle
      • Grunow-Dammendorf
    • Elbe-Elster
      • Bad Liebenwerda
      • Betten
      • Crinitz
      • Doberlug-Kirchhain
      • Elsterwerda
      • Falkenberg/Elster
      • Fichtwald
      • Finsterwalde
      • Gorden
      • Gröbitz
      • Gröden
      • Heideland
      • Herzberg
      • Hohenleipisch
      • Plessa
      • Kahla
      • Röderland
      • Lebusa
      • Rückersdorf
      • Lichterfeld-Schacksdorf
      • Sallgast
      • Sallgast
      • Mühlberg
      • Schönborn
      • Massen
      • Schlieben
      • Merzdorf
      • Schönewalde
      • Sonnewalde
      • Staupitz
      • Tröbitz
      • Uebigau-Wahrenbrück
    • Dahme-Spreewald
      • Alt Zauche-Wußwerk
      • Byhleguhre-Byhlen
      • Lübben (Spreewald)
      • Lieberose
      • Neu Zauche
      • Luckau
      • Drahnsdorf
      • Märkisch Buchholz
      • Golßen
      • Märkische Heide
      • Jamlitz
      • Spreewaldheide
      • Heideblick
      • Schlepzig
      • Krausnick-Groß Wasserburg
      • Schwielochsee
      • Schönwald
      • Steinreich
      • Straupitz
      • Kasel-Golzig
    • Niederlausitz
    • Brandenburg
    • Nachbarn
  • VideoNews
  • Themen
    • 110&112
    • Arbeit
    • Ausflugstipps
    • Bekanntmachungen
    • Bildung
    • Kultur
    • Politik
    • Panorama
    • Ratgeber
    • Sport
    • Veranstaltungen
    • Verkehr
    • Wirtschaft
    • Branchenbuch
No Result
View All Result
NIEDERLAUSITZ aktuell

Schule und dann? Kindergeld für volljährige Kinder

16:09 Uhr | 19. Juni 2009
Auf Facebook teilenAuf Twitter teilen

Mit dem Schulende, dem Beginn eines Studiums oder einer Berufsausbildung fängt für viele Kinder ein neuer Lebensabschnitt an. Damit können sich auch Änderungen beim Kindergeldanspruch ergeben.
Grundsätzlich wird das Kindergeld bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt.
Für Kinder über 18 Jahre besteht bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres weiter Anspruch auf Kindergeld, wenn sie nach Beendigung der Schulausbildung innerhalb der folgenden vier Monate
– ein Studium,
– eine Ausbildung in einem Betrieb oder einer Schule,
– ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder
– eine vom Grundwehr- oder Zivildienst befreiende Tätigkeit als Entwicklungshelfer oder als Dienstleistender im Ausland
beginnen.
Tritt das Kind innerhalb dieser Übergangszeit seinen gesetzlichen Wehr- oder Zivildienst an, besteht Anspruch auf Kindergeld bis zum Beginn des jeweiligen Dienstes.
Wenn in den vier Monaten nach Beendigung der Schulausbildung kein Ausbildungsplatz gefunden werden konnte, müssen die Bemühungen hierzu nachgewiesen werden. Dies kann durch schriftliche Bewerbungen, Zwischennachrichten, Absagen von Ausbildungsbetrieben oder die Registrierung als Bewerber um eine Ausbildungsstelle bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit erfolgen.
Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres wird außerdem Kindergeld gezahlt, wenn das Kind arbeitsuchend gemeldet ist. In diesem Fall benötigt die Familienkasse eine entsprechende Mitteilung.
Zu beachten ist, dass in all den genannten Fällen die Einkommensgrenze von 7.680 Euro netto für das Kind im Kalenderjahr nicht überschritten werden darf.
Vor dem 18. Geburtstag eines Kindes erhalten die Kindergeldberechtigten rechtzeitig von ihrer Familienkasse die Unterlagen für die jeweiligen Nachweise automatisch zugesandt.
Weitere Informationen sowie Merkblätter und Vordrucke zum Thema Kindergeld stehen im Internet unter www.familienkasse.de zur Verfügung oder können telefonisch unter der Servicenummer 01801-546337 (01801 -KINDER) angefordert werden.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit

Mit dem Schulende, dem Beginn eines Studiums oder einer Berufsausbildung fängt für viele Kinder ein neuer Lebensabschnitt an. Damit können sich auch Änderungen beim Kindergeldanspruch ergeben.
Grundsätzlich wird das Kindergeld bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt.
Für Kinder über 18 Jahre besteht bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres weiter Anspruch auf Kindergeld, wenn sie nach Beendigung der Schulausbildung innerhalb der folgenden vier Monate
– ein Studium,
– eine Ausbildung in einem Betrieb oder einer Schule,
– ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder
– eine vom Grundwehr- oder Zivildienst befreiende Tätigkeit als Entwicklungshelfer oder als Dienstleistender im Ausland
beginnen.
Tritt das Kind innerhalb dieser Übergangszeit seinen gesetzlichen Wehr- oder Zivildienst an, besteht Anspruch auf Kindergeld bis zum Beginn des jeweiligen Dienstes.
Wenn in den vier Monaten nach Beendigung der Schulausbildung kein Ausbildungsplatz gefunden werden konnte, müssen die Bemühungen hierzu nachgewiesen werden. Dies kann durch schriftliche Bewerbungen, Zwischennachrichten, Absagen von Ausbildungsbetrieben oder die Registrierung als Bewerber um eine Ausbildungsstelle bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit erfolgen.
Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres wird außerdem Kindergeld gezahlt, wenn das Kind arbeitsuchend gemeldet ist. In diesem Fall benötigt die Familienkasse eine entsprechende Mitteilung.
Zu beachten ist, dass in all den genannten Fällen die Einkommensgrenze von 7.680 Euro netto für das Kind im Kalenderjahr nicht überschritten werden darf.
Vor dem 18. Geburtstag eines Kindes erhalten die Kindergeldberechtigten rechtzeitig von ihrer Familienkasse die Unterlagen für die jeweiligen Nachweise automatisch zugesandt.
Weitere Informationen sowie Merkblätter und Vordrucke zum Thema Kindergeld stehen im Internet unter www.familienkasse.de zur Verfügung oder können telefonisch unter der Servicenummer 01801-546337 (01801 -KINDER) angefordert werden.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit

Mit dem Schulende, dem Beginn eines Studiums oder einer Berufsausbildung fängt für viele Kinder ein neuer Lebensabschnitt an. Damit können sich auch Änderungen beim Kindergeldanspruch ergeben.
Grundsätzlich wird das Kindergeld bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt.
Für Kinder über 18 Jahre besteht bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres weiter Anspruch auf Kindergeld, wenn sie nach Beendigung der Schulausbildung innerhalb der folgenden vier Monate
– ein Studium,
– eine Ausbildung in einem Betrieb oder einer Schule,
– ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder
– eine vom Grundwehr- oder Zivildienst befreiende Tätigkeit als Entwicklungshelfer oder als Dienstleistender im Ausland
beginnen.
Tritt das Kind innerhalb dieser Übergangszeit seinen gesetzlichen Wehr- oder Zivildienst an, besteht Anspruch auf Kindergeld bis zum Beginn des jeweiligen Dienstes.
Wenn in den vier Monaten nach Beendigung der Schulausbildung kein Ausbildungsplatz gefunden werden konnte, müssen die Bemühungen hierzu nachgewiesen werden. Dies kann durch schriftliche Bewerbungen, Zwischennachrichten, Absagen von Ausbildungsbetrieben oder die Registrierung als Bewerber um eine Ausbildungsstelle bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit erfolgen.
Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres wird außerdem Kindergeld gezahlt, wenn das Kind arbeitsuchend gemeldet ist. In diesem Fall benötigt die Familienkasse eine entsprechende Mitteilung.
Zu beachten ist, dass in all den genannten Fällen die Einkommensgrenze von 7.680 Euro netto für das Kind im Kalenderjahr nicht überschritten werden darf.
Vor dem 18. Geburtstag eines Kindes erhalten die Kindergeldberechtigten rechtzeitig von ihrer Familienkasse die Unterlagen für die jeweiligen Nachweise automatisch zugesandt.
Weitere Informationen sowie Merkblätter und Vordrucke zum Thema Kindergeld stehen im Internet unter www.familienkasse.de zur Verfügung oder können telefonisch unter der Servicenummer 01801-546337 (01801 -KINDER) angefordert werden.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit

Mit dem Schulende, dem Beginn eines Studiums oder einer Berufsausbildung fängt für viele Kinder ein neuer Lebensabschnitt an. Damit können sich auch Änderungen beim Kindergeldanspruch ergeben.
Grundsätzlich wird das Kindergeld bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt.
Für Kinder über 18 Jahre besteht bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres weiter Anspruch auf Kindergeld, wenn sie nach Beendigung der Schulausbildung innerhalb der folgenden vier Monate
– ein Studium,
– eine Ausbildung in einem Betrieb oder einer Schule,
– ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder
– eine vom Grundwehr- oder Zivildienst befreiende Tätigkeit als Entwicklungshelfer oder als Dienstleistender im Ausland
beginnen.
Tritt das Kind innerhalb dieser Übergangszeit seinen gesetzlichen Wehr- oder Zivildienst an, besteht Anspruch auf Kindergeld bis zum Beginn des jeweiligen Dienstes.
Wenn in den vier Monaten nach Beendigung der Schulausbildung kein Ausbildungsplatz gefunden werden konnte, müssen die Bemühungen hierzu nachgewiesen werden. Dies kann durch schriftliche Bewerbungen, Zwischennachrichten, Absagen von Ausbildungsbetrieben oder die Registrierung als Bewerber um eine Ausbildungsstelle bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit erfolgen.
Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres wird außerdem Kindergeld gezahlt, wenn das Kind arbeitsuchend gemeldet ist. In diesem Fall benötigt die Familienkasse eine entsprechende Mitteilung.
Zu beachten ist, dass in all den genannten Fällen die Einkommensgrenze von 7.680 Euro netto für das Kind im Kalenderjahr nicht überschritten werden darf.
Vor dem 18. Geburtstag eines Kindes erhalten die Kindergeldberechtigten rechtzeitig von ihrer Familienkasse die Unterlagen für die jeweiligen Nachweise automatisch zugesandt.
Weitere Informationen sowie Merkblätter und Vordrucke zum Thema Kindergeld stehen im Internet unter www.familienkasse.de zur Verfügung oder können telefonisch unter der Servicenummer 01801-546337 (01801 -KINDER) angefordert werden.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit

Mit dem Schulende, dem Beginn eines Studiums oder einer Berufsausbildung fängt für viele Kinder ein neuer Lebensabschnitt an. Damit können sich auch Änderungen beim Kindergeldanspruch ergeben.
Grundsätzlich wird das Kindergeld bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt.
Für Kinder über 18 Jahre besteht bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres weiter Anspruch auf Kindergeld, wenn sie nach Beendigung der Schulausbildung innerhalb der folgenden vier Monate
– ein Studium,
– eine Ausbildung in einem Betrieb oder einer Schule,
– ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder
– eine vom Grundwehr- oder Zivildienst befreiende Tätigkeit als Entwicklungshelfer oder als Dienstleistender im Ausland
beginnen.
Tritt das Kind innerhalb dieser Übergangszeit seinen gesetzlichen Wehr- oder Zivildienst an, besteht Anspruch auf Kindergeld bis zum Beginn des jeweiligen Dienstes.
Wenn in den vier Monaten nach Beendigung der Schulausbildung kein Ausbildungsplatz gefunden werden konnte, müssen die Bemühungen hierzu nachgewiesen werden. Dies kann durch schriftliche Bewerbungen, Zwischennachrichten, Absagen von Ausbildungsbetrieben oder die Registrierung als Bewerber um eine Ausbildungsstelle bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit erfolgen.
Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres wird außerdem Kindergeld gezahlt, wenn das Kind arbeitsuchend gemeldet ist. In diesem Fall benötigt die Familienkasse eine entsprechende Mitteilung.
Zu beachten ist, dass in all den genannten Fällen die Einkommensgrenze von 7.680 Euro netto für das Kind im Kalenderjahr nicht überschritten werden darf.
Vor dem 18. Geburtstag eines Kindes erhalten die Kindergeldberechtigten rechtzeitig von ihrer Familienkasse die Unterlagen für die jeweiligen Nachweise automatisch zugesandt.
Weitere Informationen sowie Merkblätter und Vordrucke zum Thema Kindergeld stehen im Internet unter www.familienkasse.de zur Verfügung oder können telefonisch unter der Servicenummer 01801-546337 (01801 -KINDER) angefordert werden.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit

Mit dem Schulende, dem Beginn eines Studiums oder einer Berufsausbildung fängt für viele Kinder ein neuer Lebensabschnitt an. Damit können sich auch Änderungen beim Kindergeldanspruch ergeben.
Grundsätzlich wird das Kindergeld bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt.
Für Kinder über 18 Jahre besteht bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres weiter Anspruch auf Kindergeld, wenn sie nach Beendigung der Schulausbildung innerhalb der folgenden vier Monate
– ein Studium,
– eine Ausbildung in einem Betrieb oder einer Schule,
– ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder
– eine vom Grundwehr- oder Zivildienst befreiende Tätigkeit als Entwicklungshelfer oder als Dienstleistender im Ausland
beginnen.
Tritt das Kind innerhalb dieser Übergangszeit seinen gesetzlichen Wehr- oder Zivildienst an, besteht Anspruch auf Kindergeld bis zum Beginn des jeweiligen Dienstes.
Wenn in den vier Monaten nach Beendigung der Schulausbildung kein Ausbildungsplatz gefunden werden konnte, müssen die Bemühungen hierzu nachgewiesen werden. Dies kann durch schriftliche Bewerbungen, Zwischennachrichten, Absagen von Ausbildungsbetrieben oder die Registrierung als Bewerber um eine Ausbildungsstelle bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit erfolgen.
Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres wird außerdem Kindergeld gezahlt, wenn das Kind arbeitsuchend gemeldet ist. In diesem Fall benötigt die Familienkasse eine entsprechende Mitteilung.
Zu beachten ist, dass in all den genannten Fällen die Einkommensgrenze von 7.680 Euro netto für das Kind im Kalenderjahr nicht überschritten werden darf.
Vor dem 18. Geburtstag eines Kindes erhalten die Kindergeldberechtigten rechtzeitig von ihrer Familienkasse die Unterlagen für die jeweiligen Nachweise automatisch zugesandt.
Weitere Informationen sowie Merkblätter und Vordrucke zum Thema Kindergeld stehen im Internet unter www.familienkasse.de zur Verfügung oder können telefonisch unter der Servicenummer 01801-546337 (01801 -KINDER) angefordert werden.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit

Mit dem Schulende, dem Beginn eines Studiums oder einer Berufsausbildung fängt für viele Kinder ein neuer Lebensabschnitt an. Damit können sich auch Änderungen beim Kindergeldanspruch ergeben.
Grundsätzlich wird das Kindergeld bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt.
Für Kinder über 18 Jahre besteht bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres weiter Anspruch auf Kindergeld, wenn sie nach Beendigung der Schulausbildung innerhalb der folgenden vier Monate
– ein Studium,
– eine Ausbildung in einem Betrieb oder einer Schule,
– ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder
– eine vom Grundwehr- oder Zivildienst befreiende Tätigkeit als Entwicklungshelfer oder als Dienstleistender im Ausland
beginnen.
Tritt das Kind innerhalb dieser Übergangszeit seinen gesetzlichen Wehr- oder Zivildienst an, besteht Anspruch auf Kindergeld bis zum Beginn des jeweiligen Dienstes.
Wenn in den vier Monaten nach Beendigung der Schulausbildung kein Ausbildungsplatz gefunden werden konnte, müssen die Bemühungen hierzu nachgewiesen werden. Dies kann durch schriftliche Bewerbungen, Zwischennachrichten, Absagen von Ausbildungsbetrieben oder die Registrierung als Bewerber um eine Ausbildungsstelle bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit erfolgen.
Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres wird außerdem Kindergeld gezahlt, wenn das Kind arbeitsuchend gemeldet ist. In diesem Fall benötigt die Familienkasse eine entsprechende Mitteilung.
Zu beachten ist, dass in all den genannten Fällen die Einkommensgrenze von 7.680 Euro netto für das Kind im Kalenderjahr nicht überschritten werden darf.
Vor dem 18. Geburtstag eines Kindes erhalten die Kindergeldberechtigten rechtzeitig von ihrer Familienkasse die Unterlagen für die jeweiligen Nachweise automatisch zugesandt.
Weitere Informationen sowie Merkblätter und Vordrucke zum Thema Kindergeld stehen im Internet unter www.familienkasse.de zur Verfügung oder können telefonisch unter der Servicenummer 01801-546337 (01801 -KINDER) angefordert werden.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit

Mit dem Schulende, dem Beginn eines Studiums oder einer Berufsausbildung fängt für viele Kinder ein neuer Lebensabschnitt an. Damit können sich auch Änderungen beim Kindergeldanspruch ergeben.
Grundsätzlich wird das Kindergeld bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt.
Für Kinder über 18 Jahre besteht bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres weiter Anspruch auf Kindergeld, wenn sie nach Beendigung der Schulausbildung innerhalb der folgenden vier Monate
– ein Studium,
– eine Ausbildung in einem Betrieb oder einer Schule,
– ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder
– eine vom Grundwehr- oder Zivildienst befreiende Tätigkeit als Entwicklungshelfer oder als Dienstleistender im Ausland
beginnen.
Tritt das Kind innerhalb dieser Übergangszeit seinen gesetzlichen Wehr- oder Zivildienst an, besteht Anspruch auf Kindergeld bis zum Beginn des jeweiligen Dienstes.
Wenn in den vier Monaten nach Beendigung der Schulausbildung kein Ausbildungsplatz gefunden werden konnte, müssen die Bemühungen hierzu nachgewiesen werden. Dies kann durch schriftliche Bewerbungen, Zwischennachrichten, Absagen von Ausbildungsbetrieben oder die Registrierung als Bewerber um eine Ausbildungsstelle bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit erfolgen.
Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres wird außerdem Kindergeld gezahlt, wenn das Kind arbeitsuchend gemeldet ist. In diesem Fall benötigt die Familienkasse eine entsprechende Mitteilung.
Zu beachten ist, dass in all den genannten Fällen die Einkommensgrenze von 7.680 Euro netto für das Kind im Kalenderjahr nicht überschritten werden darf.
Vor dem 18. Geburtstag eines Kindes erhalten die Kindergeldberechtigten rechtzeitig von ihrer Familienkasse die Unterlagen für die jeweiligen Nachweise automatisch zugesandt.
Weitere Informationen sowie Merkblätter und Vordrucke zum Thema Kindergeld stehen im Internet unter www.familienkasse.de zur Verfügung oder können telefonisch unter der Servicenummer 01801-546337 (01801 -KINDER) angefordert werden.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit

Ähnliche Artikel

Blaulichtreport Lausitz

Unwettereinsatz in Kolkwitz: Feuerwehr verhinderte Baumsturz

6. Juni 2025

Starke Sturmböen haben heute Nachmittag in Kolkwitz für einen Feuerwehreinsatz gesorgt. Wie Blaulichtreport Lausitz von vor Ort berichtete, drohte ein...

Büro BahnStadt Planungsgesellschaft und Bahnhofsentwicklung mbH 

Bauarbeiten beginnen: Startschuss für neues Fahrradparkhaus in Cottbus

6. Juni 2025

Am Cottbuser Hauptbahnhof haben die Bauarbeiten für das erste Fahrradparkhaus begonnen. Wie die Stadt mitteilte, startet nach der laufenden Kampfmittelsondierung...

Stadt Finsterwalde/Anna-Lena Aßmus

Wasserturmspitze in Finsterwalde erfolgreich montiert

6. Juni 2025

Gestern erhielt der Finsterwalder Wasserturm nach mehrjährigen Restaurierungsarbeiten seine Spitze zurück. Wie die Sängerstadt mitteilte, verfolgten zahlreiche Bürgerinnen und Bürger...

Erfolgreiche Webseiten mit einem WordPress Freelancer umsetzen

Erfolgreiche Webseiten mit einem WordPress Freelancer umsetzen

6. Juni 2025

Eine moderne, technisch stabile und optisch ansprechende Website ist heute unverzichtbar – egal ob für kleine Unternehmen, Selbstständige oder größere...

  • Newsticker
  • Meistgelesen

Newsticker

Sport-Update: Erstmals Deutsche Geocaching-Meisterschaft in Cottbus

18:40 Uhr | 6. Juni 2025 | 123 Leser

Unwettereinsatz in Kolkwitz: Feuerwehr verhinderte Baumsturz

18:25 Uhr | 6. Juni 2025 | 3.5k Leser

Nachwuchs im Cottbuser Tierpark: Süßes Tapir-Baby geboren!

16:20 Uhr | 6. Juni 2025 | 894 Leser

Elbe-Elster: Schwerer Unfall auf B101. Eine Tote, ein Schwerverletzter

16:05 Uhr | 6. Juni 2025 | 6.6k Leser

Gemeinsam für ein sicheres Cottbus: Erstmals Präventionspreis verliehen

15:53 Uhr | 6. Juni 2025 | 90 Leser

Baustelle in Elsterwerda: Sanierung der B101 startet am 10. Juni

15:32 Uhr | 6. Juni 2025 | 249 Leser

Meistgelesen

Fliegerbombe in Cottbus erfolgreich entschärft. Sperrkreis aufgehoben

03.Juni 2025 | 30.2k Leser

Kampfmittel in Lübbenau erfolgreich gesprengt – Sperrungen aufgehoben

05.Juni 2025 | 11.9k Leser

Brand in Cottbus: Feuerwehr zu Baustoffhandel alarmiert

06.Juni 2025 | 11.4k Leser

Cottbus: Unfall an Kreuzung – zwei Kinder verletzt

04.Juni 2025 | 9.4k Leser

Toter aus der Spree in Cottbus geborgen

04.Juni 2025 | 9k Leser

Rohrbruch in Cottbus: Vollsperrung & Störung der Wasserversorgung

02.Juni 2025 | 7.7k Leser

VideoNews

Zweites Bahngleis zw. Cottbus und Lübbenau kommt | Baustart in 2026 und 30-Minuten-Takt soll folgen
Now Playing
Das langersehnte zweite Bahngleis zwischen Cottbus und Lübbenau kommt. Im Jahr 2026 soll Baustart sein. Das haben die Deutsche Bahn sowie Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke nach einer gemeinsamen Sitzung in ...Cottbus bekanntgegeben. Das zweite Gleis soll Ende 2027 fertig sein und dann den 30-Minuten-Takt zwischen Cottbus und Berlin ermöglichen.

Mehr News, Videos, Eventtipps, NL-Aktionen sowie Social-Media-Content aus unserer Region:

Webseite:
🟠 https://www.niederlausitz-aktuell.de/​
Facebook:
🟠 https://www.facebook.com/NiederlausitzAktuell
Instagram:
🟠 https://www.instagram.com/nlaktuell​
_____________________________________________________________________________________________________

Azubis und Berufe in Südbrandenburg kennenlernen auf dem Kanal von BennyJob:
🟠 https://www.youtube.com/@BennyJob

#news #lausitz
Show More
Cottbus | Tapir-Baby Matteo im Tierpark geboren
Now Playing
Vor wenigen Tagen hat Tapir-Dame Bonita im Tierpark in Cottbus Nachwuchs bekommen! Der kleine Matteo ist wohlauf, wiegt mittlerweile schon gut 10 Kilogramm und kann ab sofort im Tapirhaus besucht ...werden. Damit wohnen jetzt insgesamt vier Tapire im Tierpark zusammen. Wie Tierparkdirektor Dr. Kämmerling heute mitteilte, ist ein Tapir leider vor wenigen Wochen an einer Lungenentzündung verstorben. Ebenso das Licht der Lausitz erblickt haben auch kleine Kaiserschnurrbarttamarine, Flamingos und Kapuzineraffen.

Mehr News, Videos, Eventtipps, NL-Aktionen sowie Social-Media-Content aus unserer Region:

Webseite:
🟠 https://www.niederlausitz-aktuell.de/​
Facebook:
🟠 https://www.facebook.com/NiederlausitzAktuell
Instagram:
🟠 https://www.instagram.com/nlaktuell​
_____________________________________________________________________________________________________

Azubis und Berufe in Südbrandenburg kennenlernen auf dem Kanal von BennyJob:
🟠 https://www.youtube.com/@BennyJob

#news #lausitz
Show More
Taufe ICE 4 auf Cottbus/Chóśebuz | Statements zur Taufe und ICE-Halt in Cottbus?
Now Playing
Ein ICE 4 trägt ab sofort den Namen Cottbus/Chóśebuz. Ob Cottbus aber auch künftig Haltebahnhof eines ICEs wird, darum wollen Stadt und Land zumindest weiter kämpfen, so die Aussagen ...in den heutigen Statements unserer NL-Talks bei der Zugtaufe im Cottbuser Bahnwerk.

Mehr News, Videos, Eventtipps, NL-Aktionen sowie Social-Media-Content aus unserer Region:

Webseite:
🟠 https://www.niederlausitz-aktuell.de/​
Facebook:
🟠 https://www.facebook.com/NiederlausitzAktuell
Instagram:
🟠 https://www.instagram.com/nlaktuell​
_____________________________________________________________________________________________________

Azubis und Berufe in Südbrandenburg kennenlernen auf dem Kanal von BennyJob:
🟠 https://www.youtube.com/@BennyJob

#news #lausitz
Show More
zu allen Videos




  • Karriere
  • Impressum
  • Mediadaten
  • Datenschutz
  • AGB

Trotz Schufa | Stahl-Shop24 | Holztreppen aus Polen | Snusdiscount.de | Jacke Damen | Reinigungsfirma Berlin

No Result
View All Result
  • RegioNews
    • Cottbus
    • Spree-Neiße
      • Briesen
      • Burg (Spreewald)
      • Döbern
      • Dissen-Striesow
      • Drachhausen
      • Drebkau
      • Drehnow
      • Felixsee
      • Forst (Lausitz)
      • Groß Schacksdorf-Simmersdorf
      • Guben
      • Guhrow
      • Heinersbrück
      • Hornow-Wadelsdorf
      • Jänschwalde
      • Kolkwitz
      • Neiße-Malxetal
      • Neuhausen/Spree
      • Peitz
      • Schenkendöbern
      • Schmogrow-Fehrow
      • Spremberg
      • Tauer
      • Teichland
      • Tschernitz
      • Turnow-Preilack
      • Welzow
      • Werben
      • Wiesengrund
    • Oberspreewald-Lausitz
      • Altdöbern
      • Bronkow
      • Calau
      • Frauendorf
      • Großkmehlen
      • Großräschen
      • Guteborn
      • Hermsdorf
      • Hohenbocka
      • Lübbenau/Spreewald
      • Lauchhammer
      • Lindenau
      • Luckaitztal
      • Neu-Seeland
      • Neupetershain
      • Ortrand
      • Ruhland
      • Schipkau
      • Schwarzbach
      • Schwarzheide
      • Senftenberg
      • Tettau
      • Vetschau
    • Oder-Spree
      • Eisenhüttenstadt
      • Beeskow
      • Mixdorf
      • Schlaubetal
      • Müllrose
      • Friedland (Stadt)
      • Neißemünde
      • Ragow-Merz
      • Siehdichum
      • Groß Lindow
      • Neuzelle
      • Grunow-Dammendorf
    • Elbe-Elster
      • Bad Liebenwerda
      • Betten
      • Crinitz
      • Doberlug-Kirchhain
      • Elsterwerda
      • Falkenberg/Elster
      • Fichtwald
      • Finsterwalde
      • Gorden
      • Gröbitz
      • Gröden
      • Heideland
      • Herzberg
      • Hohenleipisch
      • Plessa
      • Kahla
      • Röderland
      • Lebusa
      • Rückersdorf
      • Lichterfeld-Schacksdorf
      • Sallgast
      • Mühlberg
      • Schönborn
      • Massen
      • Schlieben
      • Merzdorf
      • Schönewalde
      • Sonnewalde
      • Staupitz
      • Tröbitz
      • Uebigau-Wahrenbrück
    • Dahme-Spreewald
      • Alt Zauche-Wußwerk
      • Byhleguhre-Byhlen
      • Lübben (Spreewald)
      • Lieberose
      • Neu Zauche
      • Luckau
      • Drahnsdorf
      • Märkisch Buchholz
      • Golßen
      • Märkische Heide
      • Jamlitz
      • Spreewaldheide
      • Heideblick
      • Schlepzig
      • Krausnick-Groß Wasserburg
      • Schwielochsee
      • Schönwald
      • Steinreich
      • Straupitz
      • Kasel-Golzig
  • Videonews
  • Themen
    • 110&112
    • Arbeit
    • Ausbildung
    • Ausflugstipps
    • Bekanntmachungen
    • Bildung
    • Kultur
    • Lausitzer Tiere
    • Politik
    • Panorama
    • Ratgeber
    • Sport
    • Veranstaltungen
    • Verkehr
    • Verkehr
    • Wirtschaft
    • Branchenbuch
  • Mediadaten
  • Karriere
  • Impressum
  • Datenschutz

Trotz Schufa | Stahl-Shop24 | Holztreppen aus Polen | Snusdiscount.de | Jacke Damen | Reinigungsfirma Berlin