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Kommunales Investitionsprogramm für Sport und Freizeit

18:00 Uhr | 7. März 2016
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15 Millionen für Sport und Freizeit: Mit diesem Betrag unterstützt die Landesregierung ab sofort und bis Ende 2019 den Bau oder die Sanierung von vereinseigenen oder gepachteten Freizeit- und Sportanlagen in Brandenburgs Kommunen. Die Förderung ist Teil des insgesamt 130 Millionen Euro umfassenden Kommunalen Investitionsprogramms (KIP). Sportminister Günter Baaske, Finanzminister Christian Görke sowie LSB-Präsident Wolfgang Neubert und LSB-Hauptgeschäftsführer Andreas Gerlach stellten das Programm am Freitag in der Potsdamer Staatskanzlei vor.

Jährlich stehen etwa 3,75 Millionen Euro zur Verfügung. Die Mittel sollen in Form von Zuschüssen (75% Landesförderung / 25% Eigenmittel) in den Kommunen für Baumaßnahmen an vereinseigenen bzw. gepachteten Sportanlagen eingesetzt werden. Die Antragsbewilligung und die Weitergabe der Fördermittel erfolgt bei vereinseigener Trägerschaft durch den Landessportbund Brandenburg (LSB) an die Vereine. Nur in Einzelfällen werden Fördermaßen in kommunaler Trägerschaft  über das Sportministerium abgewickelt.

Im Gegensatz zu anderen Programmen werden im Sport-KIP bewusst  Projekte im berlinnahen Raum und in Brandenburger Städten gefördert. Sportanlagen in Orten, die sich in der Fördergebietskulisse Ländlicher Raum 2014-2020 befinden, können nicht unterstützt werden, da für diese bereits eine Fördermöglichkeit über die LEADER- Richtlinie in Höhe von bis zu zwei Millionen Euro jährlich besteht („Goldener Plan Brandenburg“).

Damit geht die neue Richtlinie auf konkrete Probleme in dichter besiedelten Gebieten ein, z. B. im Berliner Umland. Das gilt auch für die anderen kreisfreien Städte Brandenburg a.d.H, Cottbus und Frankfurt (O.), aber auch z. B. für Fürstenwalde, Eberswalde, Templin, Perleberg, Neuruppin, Rathenow, Luckenwalde, Finsterwalde oder Senftenberg.

Durch die Auswahl der Förderprojekte sollen auch bestehende Kapazitätsengpässe beseitigt werden. Damit wird den Hinweisen  aus der Landessportkonferenz 2014 gefolgt, wonach bei Sportvereinen z. B. im engeren Verflechtungsraum auf Grund von fehlenden Sportstätten bei manchen Vereinen ein Aufnahmestopp für Neumitglieder besteht.

Deshalb hat der Fußball- Landesverband Brandenburg (FLB) nach Abstimmung zwischen dem Sportministerium und dem LSB eine Abfrage der Sportstättensituation im engeren Verflechtungsraum durchgeführt und den vorhandenen Bedarf in einer Prioritätenliste dargestellt.

Die Auswahl weiterer Fördervorhaben erfolgt mit Hilfe von Projektvorschlägen nach Prioritäten der Kreis- und Stadtsportbünde (KSB/SSB) und des LSB. Dieses Verfahren hat sich im vereinseigenen Sportstättenbau in der Vergangenheit bewährt,  ist verständlich, transparent und gut handhabbar. Gefördert werden u. a. Neu- und Erweiterungsbauten sowie Modernisierungen, Instandsetzungen und der barrierefreie Ausbau von bestehenden Vereinssportanlagen.

Die Projekte werden in zwei Antragsphasen realisiert, um möglichst vielen Vereinen in den Kommunen eine Beteiligung zu ermöglichen und eine relativ gleichmäßige Verteilung der Fördermittel zu gewährleisten. Phase 1 beginnt sofort. , Die Umsetzung der Phase 2 ist ab 2018 vorgesehen.

Es sind jeweils Voranträge an die KSB/SSB zu stellen (bis 01.04.2016 bzw. 01.09.2017). Die regionalen Sportbünde erstellen dazu Prioritätenlisten in Abstimmung mit dem kommunalen Bedarf. Die Listen werden dem LSB zur Prüfung vorgelegt. Die Vereine, deren Projekte befürwortet werden, reichen bis zum 15.08.2016 (bzw. 31.01.2018) den Förderantrag ein.

 

 

Zuwendungsvoraussetzungen sind unter anderem:

* Eigentumsnachweis oder Pachtvertrag

* Befürwortung des Vereinsvorhabens durch die Kommune;

* Gewährleistung über eine effiziente Nutzung der Anlage;

* Bestätigung der Folgekostenfinanzierung;

* Darstellung des Vereins, dass im Verhältnis zum Sportangebot bzw. der Leistung des Vereins gegenüber seinen Mitgliedern angemessene Beiträge erhoben werden. Es wird von einem durchschnittlichen Beitrag in Höhe von mindestens 5,00 EUR je Mitglied pro Monat ausgegangen;

Sportminister Günter Baaske: „Das Sport-KIP ist ein Investitionsprogramm vor allem für den Breitensport. Dadurch haben noch mehr Sportinteressierte die Möglichkeit, aktiv Sport zu betreiben. Das soll den Vereinen auch neue Mitglieder bringen. Das Programm wird vielen Vereinen und somit auch den Kommunen helfen, ihre Sportstätten auf Vordermann zu bekommen oder neue zu bauen. Durch das teilweise starke Bevölkerungswachstum im Berliner Umland und in manch anderen größeren Orten ist das dringend notwendig.“

Finanzminister Christian Görke: „Das Sport-KIP kommt dem Land gleich zweifach zugute. Zum einen erhalten die Brandenburgerinnen und Brandenburger bessere Bedingungen, um aktiv Sport zu treiben. Zum anderen investieren wir aber auch in die Zukunft des Landes. Zu den 15 Millionen Euro kommen die Anteile der Antragsteller hinzu. Damit werden Investitionen von insgesamt 18 Millionen Euro in den kommenden Jahren bis 2019 allein in Brandenburgs Sport- und Freizeitstätten ermöglicht. Insgesamt wird das KIP Investitionen von 205 Millionen Euro anschieben und damit einen spürbaren Beitrag für gute Arbeitsplätze und stabile Steuereinnahmen im Land leisten.“

Wolfgang Neubert, Präsident des Landessportbundes Brandenburg e.V.: „Das neue Förderprogramm ist eine wichtige Ergänzung zum Goldenen Plan Brandenburg, mit dem bereits der Bau und die Sanierung von Sportstätten im ländlichen Raum unterstützt wird. Nun können wir auch noch stärker im Verflechtungsraum aktiv werden, in dem viele Sportvereine aufgrund fehlender Kapazitäten bereits über Wartelisten verfügen. Mit dem Programm verbessern sich also nicht nur die Sportbedingungen für viele unserer mehr als 332.000 Mitglieder. Es können darüber hinaus noch zahlreiche weitere Sportinteressierte den Weg in unsere Vereine finden.“

 

 

 

Hintergrund:

Auf Basis des Koalitionsvertrages wurde für den  Zeitraum 2016 bis 2019 das kommunale Investitionsförderprogramm (KIP) im Umfang von 130 Millionen Euro zur Stärkung der kommunalen Infrastruktur aufgelegt. Es beinhaltet neben Sport und Freizeit auch Bildung und Feuerwehr. Die Rahmenrichtlinie ist am 20. Januar 2016 in Kraft getreten.

Informationen zum Sport-KIP auf der Website des MBJS:

http://www.mbjs.brandenburg.de/

(http://www.mbjs.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.224772.de)

 

Die Fördergebietskulisse Ländlicher Raum 2014-2020 ist auf der Internetseite des MLUL dargestellt. Alle Gebiete, die sich nicht in dieser Kulisse befinden, sind für Sport-KIP antragsberechtigt (in der Karte weiß):

www.mlul.brandenburg.de/Ländliche Entwicklung/Förderung/LEADER-Förderung ab 2015/Fördergebietskulisse Ländlicher Raum 2014-2020

Die Fördergebietskulisse und weitere Informationen / Formulare sind auf der Internetseite des LSB aufrufbar: www.lsb-brandenburg.de

 

 

 

Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

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