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Altanschliesser – Regierungsentwurf verfassungsfest ?

15:57 Uhr | 23. April 2009
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„Zusammen mit etlichen heute im Innenausschuss zur Altanschließerproblematik gehörten Sachverständigen gehen wir davon aus, dass die von der brandenburgischen Landesregierung vorgeschlagene Regelung höchst problematisch ist. Wir haben erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken.“ Das sagte Ludwig Burkardt (Foto), Vorstandsmitglied beim Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU), anlässlich der heutigen Anhörung zur Altanschließerproblematik im Innenausschuss des brandenburgischen Landtages.
Der Regelungsvorschlag missachte den Gleichbehandlungsgrundsatz. Es sei davon auszugehen, dass der Regierungsentwurf zu verfassungswidrigen Ungleichbehandlungen von Altanschlussnehmern führen werde. Die Sachverständigen hätten den Abgeordneten auf den Weg gegeben, sich sehr gründlich mit den Folgen einer Regelung auseinanderzusetzen. Außerdem müssten die wirtschaftlichen Folgen bedacht werden.
Burkardt: „Der Regierungsvorschlag untergräbt den Rechtsfrieden im Land. Wir warnen deshalb ausdrücklich vor einer Delegierung auf die kommunale Ebene. Wir brauchen eine landeseinheitliche Regelung, die endlich abschließende Rechtssicherheit bringt. Sonst nimmt das Trauerspiel um unwirksame Satzungen nie ein Ende.“ Der Regierungsentwurf stelle die Weichen, dass schon in naher Zukunft wieder Satzungen unwirksam würden.
Mit seinem von Prof. Dr. em. Udo Steiner, Richter am Bundesverfassungsgericht a.D., erstellten Gutachten habe der BBU Grundlagen für eine verfassungsgemäße, belastungsarme und damit konjunkturfreundliche Lösung aufgezeigt. „Es ist bedauerlich, dass die Regierungskoalition unseren Vorschlag offenbar nicht sorgfältig geprüft hat“, so Burkardt.
Gift für Brandenburger Konjunktur
Durch den vorliegenden Gesetzentwurf drohten allein den brandenburgischen BBU-Mitgliedsunternehmen Beitragsnacherhebungen in Höhe von bis zu 340 Millionen Euro. Burkardt: „Das entspricht den gesamten wohnungswirtschaftlichen Investitionen eines Jahres. Sollte es soweit kommen, stehen 4.200 Arbeitsplätze in Handwerk und Baugewerbe auf dem Spiel. In der derzeitigen wirtschaftlichen Situation wäre das ein fatales Signal.“ Bereits die derzeit herrschende Rechtsunsicherheit habe zur Folge, dass die Wohnungsunternehmen ihre Investitionspläne überprüfen müssten, so Burkardt weiter.
Unter dem Dach des BBU sind 365 Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften der Länder Berlin und Brandenburg vereint. Die BBU-Mitgliedsunternehmen bewirtschaften gut 1,1 Millionen Wohnungen. Das sind über 40 Prozent aller Mietwohnungen in Berlin und fast 50 Prozent der Mietwohnungen im Land Brandenburg.
Quelle und © Foto: Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU)

„Zusammen mit etlichen heute im Innenausschuss zur Altanschließerproblematik gehörten Sachverständigen gehen wir davon aus, dass die von der brandenburgischen Landesregierung vorgeschlagene Regelung höchst problematisch ist. Wir haben erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken.“ Das sagte Ludwig Burkardt (Foto), Vorstandsmitglied beim Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU), anlässlich der heutigen Anhörung zur Altanschließerproblematik im Innenausschuss des brandenburgischen Landtages.
Der Regelungsvorschlag missachte den Gleichbehandlungsgrundsatz. Es sei davon auszugehen, dass der Regierungsentwurf zu verfassungswidrigen Ungleichbehandlungen von Altanschlussnehmern führen werde. Die Sachverständigen hätten den Abgeordneten auf den Weg gegeben, sich sehr gründlich mit den Folgen einer Regelung auseinanderzusetzen. Außerdem müssten die wirtschaftlichen Folgen bedacht werden.
Burkardt: „Der Regierungsvorschlag untergräbt den Rechtsfrieden im Land. Wir warnen deshalb ausdrücklich vor einer Delegierung auf die kommunale Ebene. Wir brauchen eine landeseinheitliche Regelung, die endlich abschließende Rechtssicherheit bringt. Sonst nimmt das Trauerspiel um unwirksame Satzungen nie ein Ende.“ Der Regierungsentwurf stelle die Weichen, dass schon in naher Zukunft wieder Satzungen unwirksam würden.
Mit seinem von Prof. Dr. em. Udo Steiner, Richter am Bundesverfassungsgericht a.D., erstellten Gutachten habe der BBU Grundlagen für eine verfassungsgemäße, belastungsarme und damit konjunkturfreundliche Lösung aufgezeigt. „Es ist bedauerlich, dass die Regierungskoalition unseren Vorschlag offenbar nicht sorgfältig geprüft hat“, so Burkardt.
Gift für Brandenburger Konjunktur
Durch den vorliegenden Gesetzentwurf drohten allein den brandenburgischen BBU-Mitgliedsunternehmen Beitragsnacherhebungen in Höhe von bis zu 340 Millionen Euro. Burkardt: „Das entspricht den gesamten wohnungswirtschaftlichen Investitionen eines Jahres. Sollte es soweit kommen, stehen 4.200 Arbeitsplätze in Handwerk und Baugewerbe auf dem Spiel. In der derzeitigen wirtschaftlichen Situation wäre das ein fatales Signal.“ Bereits die derzeit herrschende Rechtsunsicherheit habe zur Folge, dass die Wohnungsunternehmen ihre Investitionspläne überprüfen müssten, so Burkardt weiter.
Unter dem Dach des BBU sind 365 Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften der Länder Berlin und Brandenburg vereint. Die BBU-Mitgliedsunternehmen bewirtschaften gut 1,1 Millionen Wohnungen. Das sind über 40 Prozent aller Mietwohnungen in Berlin und fast 50 Prozent der Mietwohnungen im Land Brandenburg.
Quelle und © Foto: Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU)

„Zusammen mit etlichen heute im Innenausschuss zur Altanschließerproblematik gehörten Sachverständigen gehen wir davon aus, dass die von der brandenburgischen Landesregierung vorgeschlagene Regelung höchst problematisch ist. Wir haben erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken.“ Das sagte Ludwig Burkardt (Foto), Vorstandsmitglied beim Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU), anlässlich der heutigen Anhörung zur Altanschließerproblematik im Innenausschuss des brandenburgischen Landtages.
Der Regelungsvorschlag missachte den Gleichbehandlungsgrundsatz. Es sei davon auszugehen, dass der Regierungsentwurf zu verfassungswidrigen Ungleichbehandlungen von Altanschlussnehmern führen werde. Die Sachverständigen hätten den Abgeordneten auf den Weg gegeben, sich sehr gründlich mit den Folgen einer Regelung auseinanderzusetzen. Außerdem müssten die wirtschaftlichen Folgen bedacht werden.
Burkardt: „Der Regierungsvorschlag untergräbt den Rechtsfrieden im Land. Wir warnen deshalb ausdrücklich vor einer Delegierung auf die kommunale Ebene. Wir brauchen eine landeseinheitliche Regelung, die endlich abschließende Rechtssicherheit bringt. Sonst nimmt das Trauerspiel um unwirksame Satzungen nie ein Ende.“ Der Regierungsentwurf stelle die Weichen, dass schon in naher Zukunft wieder Satzungen unwirksam würden.
Mit seinem von Prof. Dr. em. Udo Steiner, Richter am Bundesverfassungsgericht a.D., erstellten Gutachten habe der BBU Grundlagen für eine verfassungsgemäße, belastungsarme und damit konjunkturfreundliche Lösung aufgezeigt. „Es ist bedauerlich, dass die Regierungskoalition unseren Vorschlag offenbar nicht sorgfältig geprüft hat“, so Burkardt.
Gift für Brandenburger Konjunktur
Durch den vorliegenden Gesetzentwurf drohten allein den brandenburgischen BBU-Mitgliedsunternehmen Beitragsnacherhebungen in Höhe von bis zu 340 Millionen Euro. Burkardt: „Das entspricht den gesamten wohnungswirtschaftlichen Investitionen eines Jahres. Sollte es soweit kommen, stehen 4.200 Arbeitsplätze in Handwerk und Baugewerbe auf dem Spiel. In der derzeitigen wirtschaftlichen Situation wäre das ein fatales Signal.“ Bereits die derzeit herrschende Rechtsunsicherheit habe zur Folge, dass die Wohnungsunternehmen ihre Investitionspläne überprüfen müssten, so Burkardt weiter.
Unter dem Dach des BBU sind 365 Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften der Länder Berlin und Brandenburg vereint. Die BBU-Mitgliedsunternehmen bewirtschaften gut 1,1 Millionen Wohnungen. Das sind über 40 Prozent aller Mietwohnungen in Berlin und fast 50 Prozent der Mietwohnungen im Land Brandenburg.
Quelle und © Foto: Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU)

„Zusammen mit etlichen heute im Innenausschuss zur Altanschließerproblematik gehörten Sachverständigen gehen wir davon aus, dass die von der brandenburgischen Landesregierung vorgeschlagene Regelung höchst problematisch ist. Wir haben erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken.“ Das sagte Ludwig Burkardt (Foto), Vorstandsmitglied beim Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU), anlässlich der heutigen Anhörung zur Altanschließerproblematik im Innenausschuss des brandenburgischen Landtages.
Der Regelungsvorschlag missachte den Gleichbehandlungsgrundsatz. Es sei davon auszugehen, dass der Regierungsentwurf zu verfassungswidrigen Ungleichbehandlungen von Altanschlussnehmern führen werde. Die Sachverständigen hätten den Abgeordneten auf den Weg gegeben, sich sehr gründlich mit den Folgen einer Regelung auseinanderzusetzen. Außerdem müssten die wirtschaftlichen Folgen bedacht werden.
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Durch den vorliegenden Gesetzentwurf drohten allein den brandenburgischen BBU-Mitgliedsunternehmen Beitragsnacherhebungen in Höhe von bis zu 340 Millionen Euro. Burkardt: „Das entspricht den gesamten wohnungswirtschaftlichen Investitionen eines Jahres. Sollte es soweit kommen, stehen 4.200 Arbeitsplätze in Handwerk und Baugewerbe auf dem Spiel. In der derzeitigen wirtschaftlichen Situation wäre das ein fatales Signal.“ Bereits die derzeit herrschende Rechtsunsicherheit habe zur Folge, dass die Wohnungsunternehmen ihre Investitionspläne überprüfen müssten, so Burkardt weiter.
Unter dem Dach des BBU sind 365 Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften der Länder Berlin und Brandenburg vereint. Die BBU-Mitgliedsunternehmen bewirtschaften gut 1,1 Millionen Wohnungen. Das sind über 40 Prozent aller Mietwohnungen in Berlin und fast 50 Prozent der Mietwohnungen im Land Brandenburg.
Quelle und © Foto: Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU)

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