IHK Ostbrandenburg berät Unternehmer zum Mindestlohn
Ab Januar 2015 gilt bundesweit der branchenunabhängige Mindestlohn. Jeder Arbeitgeber muss etliche Aufgaben erledigen: die bestehenden Vergütungsregelungen im Betrieb überprüfen, Dokumentations- und Meldepflichten anpassen. Haftungsregelungen gegenüber Auftragsnehmern erneuern, Arbeitszeit- und Überstundenkonten sowie geringfügige Beschäftigungsverhältnisse bewerten und vieles mehr.
Daher führt die IHK Ostbrandenburg zwei Informationsveranstaltungen zum Thema „Flächendeckender Mindestlohn ab 2015 – jeder Arbeitgeber muss prüfen und Nachweispflichten erfüllen – Jetzt handeln, denn nichts tun wird teuer!” durch.
Beide Veranstaltungen sind am 15. Januar. Die erste beginnt um 10 Uhr und die zweite um 15 Uhr. Veranstaltungsort ist die IHK Ostbrandenburg in Frankfurt (Oder) in der Puschkinstraße 12b.
Um Anmeldung für die kostenfreie Veranstaltung wird gebeten bei IHK-Referentin Sylvia Lehmann unter http://ihk-ost.de/25d. Aufgrund der hohen Nachfrage werden zuerst nur die angemeldeten Teilnehmer eingelassen. Wer sich angemeldet hat, bekommt eine Anmeldebestätigung per E-Mail.
Behandelt werden unter anderem arbeits-und steuerrechtliche Auswirkungen wie Mindestlohn-Ausnahmen, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft, Haftung für Mindestlohn bei Subunternehmen, Gewährleistung von Zuschlägen und Schichtsystem.
Die IHK Ostbrandenburg ist die größte Interessenvertretung der Wirtschaft zwischen Schwedt und Eisenhüttenstadt, zwischen Berlin und der Oder.
Quelle: IHK Ostbrandenburg