Verbraucherzentrale gibt Tipps zum Kauf des Weihnachtsessens
Potsdam, 10. Dezember 2014. Wer zu Weihnachten Gänse- oder Entenbraten servieren möchte, hat eine große Auswahl. Die Kennzeichnung gibt wichtige Hinweise auf die Herkunft und Haltungsform, doch ist es schwierig, den Überblick zu behalten. Worauf man beim Einkauf des Festtagsbratens achten sollte, erklärt die Verbraucherzentrale Brandenburg.
In Deutschland wird der Bedarf an Geflügel zum Fest nur zu einem geringen Teil aus heimischer Erzeugung abgedeckt. Häufig kommt der Gänsebraten aus intensiver Aufzucht z.B. aus Polen oder Ungarn.
„Heimisch aufgewachsenes Geflügel aus der Region und aus ökologischer Aufzucht ist die beste Wahl“, so Veronika Wrobel, Ernährungsexpertin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. „Wenn Gänse ausreichend Auslauf und Bewegung haben, langsam aufgezogen werden und gutes Futter bekommen, ist das besser für die Tiere und auch das Fleisch erreicht in der Regel eine höhere Qualität: Es ist weniger fetthaltig und aromatischer im Geschmack“, so die Verbraucherschützerin weiter. Doch woran können Verbraucher erkennen, woher ein Tier kommt und wie es aufgezogen wurde?
Die Haltungsfrage: Nicht auf irreführende Angaben hereinfallen
„Wenn man die Möglichkeit hat, direkt beim Erzeuger einzukaufen, ist das empfehlenswert. Denn vor Ort kann man sich selbst ein Bild über die Haltung machen“, so Wrobel. „Wer im Supermarkt kauft, sollte auf Angaben wie „Freilandhaltung“, „Bäuerliche Freilandhaltung“, oder „bäuerliche Freilandhaltung – Unbegrenzter Auslauf“ achten. Dies sind durch gesetzliche Vorschriften in der EU geregelte Haltungsangaben, bei denen Tierschutzstandards eingehalten werden.“ Besonders strenge Anforderungen an Aufzucht, Futterzusammensetzung und Platzbedarf pro Tier gelten für Geflügel aus ökologischer Tierhaltung. Für Bio-Qualität müssen Kunden daher auch einen deutlich höheren Preis bezahlen.
Ist keine Haltungsform angegeben, müssen Kunden davon ausgehen, dass das Tier aus intensiver Tierhaltung kommt. „Formulierungen, wie „Bauerngans“, „Landgans“, „bäuerliche Aufzucht“ oder „tiergerechte Haltung“ sind gesetzlich nicht geschützt. Sie suggerieren besondere Qualität, verschleiern jedoch häufig, dass das angebotene Fleisch aus intensiver Aufzucht kommt“, sagt Wrobel.
Lange Reise oder Kurztrip: Wo kommt die Ente her?
„Bei Geflügel aus Deutschland können Hersteller den Herkunftsnachweis „D, D, D“ angeben. Dies ist eine freiwillige Angabe, die darüber informiert, dass das Geflügel in Deutschland geboren, aufgezogen und geschlachtet wurde“, informiert die Expertin. Auch aus dem Preis lassen sich häufig Rückschlüsse auf die Herkunft ziehen. Wrobel: „Billiggänse und -enten sind oft von weit hergereist.“ Erst ab dem 1. April 2015 wird eine Herkunftsangabe für Geflügelfleisch Pflicht. Dann muss auf der Packung stehen, wo das Geflügel aufgezogen und geschlachtet wurde.
Weitere Qualitätsfallen
Beim Einkauf von tiefgefrorenem Geflügel sollten Kunden darauf achten, dass die Verpackung nicht beschädigt ist. Auch wichtig ist, dass das Fleisch keinen Gefrierbrand hat: „Bei Gefrierbrand droht ein hoher Qualitätsverlust. Der Braten bleibt zäh und ledrig“, so die Expertin.
Bei frischem verpacktem Geflügelfleisch ist das Verbrauchsdatum angegeben. Dies sollten Kunden auf keinen Fall überschreiten. Außerdem sollten sie darauf achten, die empfohlene Lagertemperatur einzuhalten.
Individuellen Rat erhalten Verbraucher
– in den Verbraucherberatungsstellen, Vereinbarung persönlicher Beratungstermine am landesweiten Termintelefon unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.vzb.de/termine,
– und am Beratungstelefon „Lebensmittel und Ernährung“ unter 01805 / 79 13 52 (Montag und Donnerstag, 10–16 Uhr, 14 Ct/min aus dem deutschen Festnetz, mobil max. 42 Ct/min).
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.