Ab 1. Oktober 2014 können Unternehmen des Güterkraftverkehrs Zuwendungen für die Förderperiode 2015 beantragen. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Cottbus weist darauf hin, dass die dafür notwendigen Anträge jetzt schnell gestellt werden müssen, um auch in den Genuss der Förderung zu kommen. Jeder Tag zählt, denn die Verteilung läuft nach dem „Windhund-Verfahren“. Es ist davon auszugehen, dass am 1. Oktober mehrere tausend Anträge beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) in Köln eingehen werden.
Die nicht rückzahlbaren Zuschüsse werden über das Förderprogramm De-Minimis gewährt. Im Rahmen der De-Minimis-Beihilfe können notwendige Investitionen in den Fuhrpark gefördert werden, beispielsweise die Anschaffung neuer Reifen, die Ersatzbeschaffung von Ladungssicherungsmitteln oder die Nachrüstung von Dieselrußpartikelfiltern.
Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) unter www.bag.bund.de sind dazu ausführliche Informationen, Merkblätter und Anträge zu finden.
Weitere Auskünfte erteilt Manuela Lenk, IHK Cottbus, unter Telefon 0355 365-1104 oder per E-Mail an [email protected].
Quelle: IHK Cottbus