Veranstaltung des Landkreises will informieren und Austausch ermöglichen
Im Mittelpunkt des diesjährigen Psychiatrietages am 7. November im Bürgerhaus Bad Liebenwerda stehen die so genannten Betreuungsverfahren. Der Sozialpsychiatrische Dienst im Gesundheitsamt des Landkreises will mit dieser Veranstaltung informieren, sensibilisieren und den Austausch ermöglichen.
Bei der Betreuung handelt es sich um die gesetzliche Vertretung von Menschen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht selbst regeln können. Das betrifft in Deutschland rund 1,3 Millionen Bundesbürger. Damit hat sich die Zahl der Betreuungen seit 1992 ungefähr verdreifacht. Die rechtliche Betreuung ist an die Stelle der früheren Vormundschaft/ Entmündigung getreten.
Der Begriff der Betreuung ist jedoch missverständlich. Als Synonyme für „betreuen“ findet man u.a. „sich kümmern um, pflegen, versorgen, nach dem Rechten sehen, helfen“. Betreuungen werden in der Praxis recht unterschiedlich gehandhabt und folglich sehr kritisch bewertet.
Rechtlich wird die Anordnung einer Betreuung als letztes Mittel der Unterstützung angesehen, sofern andere Mittel nicht zur Verfügung stehen oder ungeeignet sind. Mit einer Vorsorgevollmacht kann man jedoch für den Fall der eigenen Betreuungsbedürftigkeit die Anordnung einer Betreuung vermeiden.
Termin: Freitag, 7. November 2014, 9.00 bis 15.00 Uhr
Ort: Bürgerhaus Bad Liebenwerda
Veranstalter: Gesundheitsamt, Sozialpsychiatrischer Dienst des Landkreises (Anfragen: Herr Mahler, Tel.: 035341/ 978703)