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Schönbohm begrüßt Einigung bei BKA-Gesetz

20:14 Uhr | 3. Dezember 2008
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Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz (IMK), Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm, hat die Verständigung von Union und SPD über das BKA-Gesetz begrüßt. Er hoffe, dass es nun auch im Bundesrat zu einer baldigen Verabschiedung des Gesetzentwurfs komme, erklärte Schönbohm. Das Gesetz sei für die Innere Sicherheit des Landes unverzichtbar und werde dringend gebraucht. Bereits 2006 hätten sich Bundestag und Bundesrat für eine Grundgesetzänderung mit Erweiterung der Befugnisse des Bundeskriminalamtes bei der Terrorismusbekämpfung ausgesprochen.
Der Bundesrat hatte vergangene Woche das vom Bundestag bereits verabschiedete Gesetz vorläufig gestoppt und auch eine Anrufung des Vermittlungsausschusses mehrheitlich abgelehnt. Brandenburg hatte dabei im Bundesrat sowohl der Anrufung des Vermittlungsausschusses als auch dem Gesetz selbst zugestimmt. Am Mittwoch hatte das Bundeskabinett, wie bereits angekündigt, den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat angerufen.
Das BKA-Gesetz entspreche auch den Forderungen der Innenministerkonferenz, die notwendigen technischen Voraussetzungen bei der Überwachung der Nutzung der modernen Kommunikations- und Speicherungstechnologien zur Abwehr terroristischer Gefahren zu schaffen, sagte Schönbohm. Hier habe es über alle Parteigrenzen hinweg hohe Übereinstimmung gegeben.
Quelle: Ministerium des Innern

Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz (IMK), Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm, hat die Verständigung von Union und SPD über das BKA-Gesetz begrüßt. Er hoffe, dass es nun auch im Bundesrat zu einer baldigen Verabschiedung des Gesetzentwurfs komme, erklärte Schönbohm. Das Gesetz sei für die Innere Sicherheit des Landes unverzichtbar und werde dringend gebraucht. Bereits 2006 hätten sich Bundestag und Bundesrat für eine Grundgesetzänderung mit Erweiterung der Befugnisse des Bundeskriminalamtes bei der Terrorismusbekämpfung ausgesprochen.
Der Bundesrat hatte vergangene Woche das vom Bundestag bereits verabschiedete Gesetz vorläufig gestoppt und auch eine Anrufung des Vermittlungsausschusses mehrheitlich abgelehnt. Brandenburg hatte dabei im Bundesrat sowohl der Anrufung des Vermittlungsausschusses als auch dem Gesetz selbst zugestimmt. Am Mittwoch hatte das Bundeskabinett, wie bereits angekündigt, den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat angerufen.
Das BKA-Gesetz entspreche auch den Forderungen der Innenministerkonferenz, die notwendigen technischen Voraussetzungen bei der Überwachung der Nutzung der modernen Kommunikations- und Speicherungstechnologien zur Abwehr terroristischer Gefahren zu schaffen, sagte Schönbohm. Hier habe es über alle Parteigrenzen hinweg hohe Übereinstimmung gegeben.
Quelle: Ministerium des Innern

Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz (IMK), Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm, hat die Verständigung von Union und SPD über das BKA-Gesetz begrüßt. Er hoffe, dass es nun auch im Bundesrat zu einer baldigen Verabschiedung des Gesetzentwurfs komme, erklärte Schönbohm. Das Gesetz sei für die Innere Sicherheit des Landes unverzichtbar und werde dringend gebraucht. Bereits 2006 hätten sich Bundestag und Bundesrat für eine Grundgesetzänderung mit Erweiterung der Befugnisse des Bundeskriminalamtes bei der Terrorismusbekämpfung ausgesprochen.
Der Bundesrat hatte vergangene Woche das vom Bundestag bereits verabschiedete Gesetz vorläufig gestoppt und auch eine Anrufung des Vermittlungsausschusses mehrheitlich abgelehnt. Brandenburg hatte dabei im Bundesrat sowohl der Anrufung des Vermittlungsausschusses als auch dem Gesetz selbst zugestimmt. Am Mittwoch hatte das Bundeskabinett, wie bereits angekündigt, den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat angerufen.
Das BKA-Gesetz entspreche auch den Forderungen der Innenministerkonferenz, die notwendigen technischen Voraussetzungen bei der Überwachung der Nutzung der modernen Kommunikations- und Speicherungstechnologien zur Abwehr terroristischer Gefahren zu schaffen, sagte Schönbohm. Hier habe es über alle Parteigrenzen hinweg hohe Übereinstimmung gegeben.
Quelle: Ministerium des Innern

Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz (IMK), Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm, hat die Verständigung von Union und SPD über das BKA-Gesetz begrüßt. Er hoffe, dass es nun auch im Bundesrat zu einer baldigen Verabschiedung des Gesetzentwurfs komme, erklärte Schönbohm. Das Gesetz sei für die Innere Sicherheit des Landes unverzichtbar und werde dringend gebraucht. Bereits 2006 hätten sich Bundestag und Bundesrat für eine Grundgesetzänderung mit Erweiterung der Befugnisse des Bundeskriminalamtes bei der Terrorismusbekämpfung ausgesprochen.
Der Bundesrat hatte vergangene Woche das vom Bundestag bereits verabschiedete Gesetz vorläufig gestoppt und auch eine Anrufung des Vermittlungsausschusses mehrheitlich abgelehnt. Brandenburg hatte dabei im Bundesrat sowohl der Anrufung des Vermittlungsausschusses als auch dem Gesetz selbst zugestimmt. Am Mittwoch hatte das Bundeskabinett, wie bereits angekündigt, den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat angerufen.
Das BKA-Gesetz entspreche auch den Forderungen der Innenministerkonferenz, die notwendigen technischen Voraussetzungen bei der Überwachung der Nutzung der modernen Kommunikations- und Speicherungstechnologien zur Abwehr terroristischer Gefahren zu schaffen, sagte Schönbohm. Hier habe es über alle Parteigrenzen hinweg hohe Übereinstimmung gegeben.
Quelle: Ministerium des Innern

Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz (IMK), Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm, hat die Verständigung von Union und SPD über das BKA-Gesetz begrüßt. Er hoffe, dass es nun auch im Bundesrat zu einer baldigen Verabschiedung des Gesetzentwurfs komme, erklärte Schönbohm. Das Gesetz sei für die Innere Sicherheit des Landes unverzichtbar und werde dringend gebraucht. Bereits 2006 hätten sich Bundestag und Bundesrat für eine Grundgesetzänderung mit Erweiterung der Befugnisse des Bundeskriminalamtes bei der Terrorismusbekämpfung ausgesprochen.
Der Bundesrat hatte vergangene Woche das vom Bundestag bereits verabschiedete Gesetz vorläufig gestoppt und auch eine Anrufung des Vermittlungsausschusses mehrheitlich abgelehnt. Brandenburg hatte dabei im Bundesrat sowohl der Anrufung des Vermittlungsausschusses als auch dem Gesetz selbst zugestimmt. Am Mittwoch hatte das Bundeskabinett, wie bereits angekündigt, den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat angerufen.
Das BKA-Gesetz entspreche auch den Forderungen der Innenministerkonferenz, die notwendigen technischen Voraussetzungen bei der Überwachung der Nutzung der modernen Kommunikations- und Speicherungstechnologien zur Abwehr terroristischer Gefahren zu schaffen, sagte Schönbohm. Hier habe es über alle Parteigrenzen hinweg hohe Übereinstimmung gegeben.
Quelle: Ministerium des Innern

Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz (IMK), Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm, hat die Verständigung von Union und SPD über das BKA-Gesetz begrüßt. Er hoffe, dass es nun auch im Bundesrat zu einer baldigen Verabschiedung des Gesetzentwurfs komme, erklärte Schönbohm. Das Gesetz sei für die Innere Sicherheit des Landes unverzichtbar und werde dringend gebraucht. Bereits 2006 hätten sich Bundestag und Bundesrat für eine Grundgesetzänderung mit Erweiterung der Befugnisse des Bundeskriminalamtes bei der Terrorismusbekämpfung ausgesprochen.
Der Bundesrat hatte vergangene Woche das vom Bundestag bereits verabschiedete Gesetz vorläufig gestoppt und auch eine Anrufung des Vermittlungsausschusses mehrheitlich abgelehnt. Brandenburg hatte dabei im Bundesrat sowohl der Anrufung des Vermittlungsausschusses als auch dem Gesetz selbst zugestimmt. Am Mittwoch hatte das Bundeskabinett, wie bereits angekündigt, den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat angerufen.
Das BKA-Gesetz entspreche auch den Forderungen der Innenministerkonferenz, die notwendigen technischen Voraussetzungen bei der Überwachung der Nutzung der modernen Kommunikations- und Speicherungstechnologien zur Abwehr terroristischer Gefahren zu schaffen, sagte Schönbohm. Hier habe es über alle Parteigrenzen hinweg hohe Übereinstimmung gegeben.
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Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz (IMK), Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm, hat die Verständigung von Union und SPD über das BKA-Gesetz begrüßt. Er hoffe, dass es nun auch im Bundesrat zu einer baldigen Verabschiedung des Gesetzentwurfs komme, erklärte Schönbohm. Das Gesetz sei für die Innere Sicherheit des Landes unverzichtbar und werde dringend gebraucht. Bereits 2006 hätten sich Bundestag und Bundesrat für eine Grundgesetzänderung mit Erweiterung der Befugnisse des Bundeskriminalamtes bei der Terrorismusbekämpfung ausgesprochen.
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Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz (IMK), Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm, hat die Verständigung von Union und SPD über das BKA-Gesetz begrüßt. Er hoffe, dass es nun auch im Bundesrat zu einer baldigen Verabschiedung des Gesetzentwurfs komme, erklärte Schönbohm. Das Gesetz sei für die Innere Sicherheit des Landes unverzichtbar und werde dringend gebraucht. Bereits 2006 hätten sich Bundestag und Bundesrat für eine Grundgesetzänderung mit Erweiterung der Befugnisse des Bundeskriminalamtes bei der Terrorismusbekämpfung ausgesprochen.
Der Bundesrat hatte vergangene Woche das vom Bundestag bereits verabschiedete Gesetz vorläufig gestoppt und auch eine Anrufung des Vermittlungsausschusses mehrheitlich abgelehnt. Brandenburg hatte dabei im Bundesrat sowohl der Anrufung des Vermittlungsausschusses als auch dem Gesetz selbst zugestimmt. Am Mittwoch hatte das Bundeskabinett, wie bereits angekündigt, den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat angerufen.
Das BKA-Gesetz entspreche auch den Forderungen der Innenministerkonferenz, die notwendigen technischen Voraussetzungen bei der Überwachung der Nutzung der modernen Kommunikations- und Speicherungstechnologien zur Abwehr terroristischer Gefahren zu schaffen, sagte Schönbohm. Hier habe es über alle Parteigrenzen hinweg hohe Übereinstimmung gegeben.
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