Von der medialen Öffentlichkeit völlig ausgeblendet wurde in der letzten Stadtverordnetenversammlung in Cottbus durchaus historisches geleistet. Ich meine nicht die Debatte um die Sammelgruben, die ca. 500 Menschen betrifft, sondern die Verabschiedung einer Grundsätzerklärung der Stadt Cottbus zum Erarbeiten eines Teilhabeplanes zur Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention. Hiervon sind unmittelbar ca. 16.000 Menschen in Cottbus betroffen und mittelbar – in den meisten Fällen Familienangehörige – ca. 20.000 Menschen. Insoweit ist hier also ein Papier entwickelt worden, dass ca. 36.000 Menschen in Cottbus wirklich unmittelbar betrifft. Im Grunde ist es aber ein Dokumentr für alle Menschen in Cottbus. Bedauerlich ist nach wie vor, dass sich der Landkreis Spree- Neiße schlicht weigert hier mit Cottbus mit zu ziehen. Dies aus fadenscheinigen Gründen.
Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung hat die Stadt Cottbus einen ersten Entwurf dieses Plans auszuarbeiten. Diese Grundsatzerklärung ist dazu der erste und notwendige Schritt, da sie die grundlegende politische Willenserklärung der Stadtverordneten und damit der Stadt darstellt.
Sukzessive werden in dem zu entwickelnden Teilhabeplan weitere unmittelbare Unterpläne eingearbeitet, die spezifische Maßnahmen konkret formulieren und festlegen. Sie definieren somit den weiteren Weg für die Umsetzung des entstehenden Gesamtkonzepts und damit der UN-Behindertenrechtskonvention. Gleichwohl ist die vorliegende Grundsatzerklärung selbst als politischer Ausdruckswille der Stadt die Grundvoraussetzung für alle weiteren Schritte auf dem Weg zu einer inklusiven Stadt Cottbus.
Diese Grundsatzerklärung geht sehr weit und beinhaltet vorbildliche und in Brandenburg einzigartige Ziele. Nicht alle Ziele können mit einem exakten und genauen Datum versehen werden. Was zählt ist der Wille zur Veränderung und selbstverständlich auch das Bestreben diesen -dann Stadtverordnetenbeschluss – konsequent umzusetzen und auch zu kontrollieren. Dies ist ausdrücklich Aufgabe der Stadtverordneten und selbstverständlich auch ein Bindungsbeschluss der Verwaltung selbst.
Quelle: Jürgen Maresch, Vorsitzender des Ausschusses für Soziales
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