Brandenburgs Justizminister Benjamin Grimm (SPD) begrüßt den Gesetzentwurf der Bundesregierung gegen digitale Gewalt. Sexualisierte Deepfakes, digitaler Voyeurismus und Identitätsmissbrauch sollen künftig konsequenter verfolgt werden können. Das Bundeskabinett hat den Entwurf am Mittwoch beschlossen.
Grimm sagte: „Digitale Gewalt ist reale Gewalt. Es ist deshalb richtig, bestehende Strafbarkeitslücken zu schließen und auch gegen sexualisierte Deepfakes, digitalen Voyeurismus und Identitätsmissbrauch konsequenter vorzugehen. Auch im digitalen Raum müssen Würde, Persönlichkeitsrechte und sexuelle Selbstbestimmung wirksam geschützt sein.“
Neue Straftatbestände gegen sexualisierte Deepfakes
Vorgelegt hat den Gesetzentwurf gegen digitale Gewalt Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). Er sieht neue und erweiterte Straftatbestände zum Schutz vor sexualisierter digitaler Gewalt vor. Künftig soll auch das unbefugte Abrufen, Sich-Verschaffen oder Besitzen von Aufnahmen einer tatsächlichen Vergewaltigung strafbar sein. Dafür sind Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe vorgesehen. Für die Herstellung und Verbreitung solcher Aufnahmen sollen Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren möglich sein.
Strafrechtlich stärker erfasst werden sollen außerdem sexualisierte Deepfakes, also manipulierte Bilder oder Videos, die Menschen in sexuellen Situationen zeigen. Hinzu kommen digitaler Voyeurismus, Identitätsmissbrauch, etwa über gefälschte Profile im Namen anderer, und bestimmte Formen des Cyberstalkings. Dazu zählt nach Angaben des Bundesjustizministeriums die heimliche Überwachung mit GPS-Trackern. Einen ersten Entwurf des Gesetzes gegen digitale Gewalt hatte das Ministerium im April vorgestellt. Nach dem Kabinettsbeschluss beraten nun Bundestag und Bundesrat.
Betroffene sollen anonyme Täter leichter ermitteln
Zugleich sollen die Rechte der Betroffenen gestärkt werden. Vorgesehen sind bessere Möglichkeiten, Personen hinter anonymen Accounts zu identifizieren, relevante Daten zu sichern und gegen rechtswidrige Inhalte vorzugehen. Gerichte sollen Plattformen verpflichten können, Daten möglicher Täter zu sichern. Bei schweren Rechtsverletzungen mit Wiederholungsgefahr sollen auch Accountsperren möglich werden. Damit sollen Straf- und Zivilrecht besser an die Erscheinungsformen digitaler Gewalt angepasst und die Rechtsdurchsetzung für Betroffene verbessert werden.
Hilfe für Betroffene in Cottbus und Senftenberg
Beratung bei digitaler Gewalt gibt es auch in der Lausitz. Der Verein Opferhilfe Land Brandenburg berät Betroffene von Straftaten unter anderem in Cottbus in der Gerhart-Hauptmann-Straße 15 (Telefon 0355 7296052, dienstags 10 bis 12 Uhr und donnerstags 14 bis 16 Uhr) und in Senftenberg in der Fischreiherstraße 2 (Telefon 03573 140334, dienstags 14 bis 16 Uhr und freitags 10 bis 12 Uhr). Termine sind nach Absprache auch außerhalb dieser Zeiten möglich. Zum Angebot des Vereins gehört auch eine Stalkingberatung.
Das Frauenhaus Cottbus berät Frauen unter anderem bei psychischer und sexualisierter Gewalt sowie bei Stalking, auch online per E-Mail und Chat. Es ist unter 0355 712150 erreichbar. Rund um die Uhr, kostenlos und anonym hilft bundesweit das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen unter 116 016, auch wenn digitale Gewalt im Spiel ist. Die Beratung ist in 18 Sprachen möglich.
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