Die Landesärztekammer Brandenburg warnt davor, die erst 2024 eingeführten Hybrid-DRGs schon ab 2028 wieder abzuschaffen. Kammerpräsident Dr. Steffen König befürchtet, dass beim ambulanten Operieren Kapazitäten verloren gehen.
Hybrid-DRGs sollen ab 2028 wieder entfallen
Die Regierungsfraktionen im Bundestag planen offenbar, die Hybrid-DRGs bereits ab 2028 wieder abzuschaffen, teilt die Kammer mit. Mit diesen Fallpauschalen werden seit 2024 bestimmte Eingriffe gleich vergütet, egal ob sie ambulant oder mit kurzem Klinikaufenthalt erbracht werden. Damit sollte die ambulante Erbringung von Operationen massiv vorangebracht werden, Ziel waren auch Einsparungen. Weil die erwarteten Einsparungen ausgeblieben sind, sollen die Hybrid-DRGs nun wieder entfallen. Für 2027 ist eine Übergangsregelung für Hybrid-DRGs mit Übernachtung vorgesehen.
Kammer erwartet Leistungsabbau beim ambulanten Operieren
Die Landesärztekammer, die neben ihrem Sitz in Potsdam auch eine Geschäftsstelle in Cottbus hat, hält diesen Schritt für verfrüht. Wer ambulante Operationen ausbauen wolle, solle nicht gleichzeitig die finanziellen Grundlagen dafür schwächen, heißt es in ihrer Mitteilung. Schon ab 2027 wird das ambulante Operieren aus der extrabudgetären Vergütung herausgenommen. Hier sei mit einem erheblichen Leistungsabbau zu rechnen. „Wir verändern gerade an mehreren Stellen gleichzeitig die Rahmenbedingungen für das ambulante Operieren. Niemand kann heute seriös sagen, welche Auswirkungen das auf die vorhandenen OP-Kapazitäten haben wird“, sagt Kammerpräsident Dr. med. Steffen König. „Deshalb wäre es falsch, jetzt schon die nächste Stellschraube zu drehen.“
Auch Krankenhäuser könnten die Folgen spüren
Die Übergangsregelung für 2027 ist aus Sicht der Kammer auf den ersten Blick eine erhebliche Einschränkung für die ambulant Operierenden. Allerdings dürfte der Medizinische Dienst bei seinen Prüfungen genau hinsehen, ob die Übernachtungen medizinisch notwendig sind. Das wirke sich in ähnlicher Weise auf den stationären Bereich aus.
Die Kammer fordert deshalb, zunächst zu beobachten, wie sich die Budgetierung auf das ambulante Operieren auswirkt. Erst danach solle über die Zukunft der Hybrid-DRGs entschieden werden. „Ambulantisierung braucht Kapazitäten und verlässliche Rahmenbedingungen für diejenigen, die diese ambulanten Leistungen erbringen“, sagt König.
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