Der Landkreis Dahme-Spreewald will den jahrelangen Rechtsstreit um die Kreisumlage mit der Gemeinde Eichwalde per Vergleich beenden. Der Kreistag soll am 7. Oktober zustimmen, wie aus der Beschlussvorlage hervorgeht. Der Kreis würde 195.000 Euro zahlen und zusätzlich rund 146.000 Euro Verfahrenskosten tragen.
Kreisumlage Eichwalde: Streit läuft seit 2019
Hintergrund ist die Kreisumlage der Jahre 2019 und 2020. Mit der Haushaltssatzung 2019/2020 hatte der Landkreis den Hebesatz für 2019 auf 36 Prozent festgesetzt, für 2020 zunächst auf 37 Prozent, später per Nachtrag auf 35 Prozent. Für 2019 sollte Eichwalde rund 2,69 Millionen Euro an den Kreis zahlen. Die Gemeinde legte gegen den Bescheid Widerspruch ein und klagte.
Das Verwaltungsgericht Cottbus gab der Gemeinde mit Urteil vom 8. Dezember 2022 recht und hob den Kreisumlagebescheid für 2019 auf. Der Landkreis beantragte im Januar 2023 beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Zulassung der Berufung. Darüber ist laut Vorlage bis heute nicht entschieden. Auch gegen den Bescheid für 2020 hatte Eichwalde Widerspruch eingelegt. Dieses Verfahren ruht, bis über den Bescheid für 2019 entschieden ist.
Oberverwaltungsgericht begrüßt Einigung
Im März 2026 schrieb das Oberverwaltungsgericht den Beteiligten, es begrüße ausdrücklich ihre Absicht, sich gütlich zu einigen. Rechtsfrieden lasse sich zwischen Körperschaften, die dauerhaft zusammenarbeiten, durch einen Vergleich meist schneller herstellen als durch ein Urteil. Das Schreiben liegt der Beschlussvorlage bei. Landrat und Bürgermeister verständigten sich daraufhin auf einen Entwurf.
So wurde der Vergleichsbetrag berechnet
Weil es keine gesetzlich vorgegebene Methode zur Ermittlung des Finanzbedarfs eines Landkreises gibt, haben sich beide Seiten auf einen Maßstab geeinigt: Eichwalde wird anteilig am tatsächlichen Gesamtergebnis der Finanzrechnung des Kreises beteiligt, entsprechend ihrem Anteil an der Kreisumlage.
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| Jahr | Ergebnis Finanzrechnung (Euro) | Anteil Eichwalde (%) | Rechnerischer Anteil (Euro) |
|---|---|---|---|
| 2019 | +21.181.966 | 2,31051 | +489.412 |
| 2020 | −4.281.277 | 2,32189 | −99.407 |
Daraus ergeben sich rund 390.000 Euro. In den Verhandlungen einigten sich Kreis und Gemeinde darauf, nur die Hälfte anzusetzen. Der Ausgleichsbetrag liegt damit bei 195.000 Euro. Er soll binnen vier Wochen nach Ablauf der Widerrufsfrist fließen. Damit wären alle Ansprüche zu den Kreisumlagen 2019 und 2020 abgegolten.
Kreis trägt zusätzlich rund 146.000 Euro Kosten
Neben der Zahlung soll der Landkreis die Kosten der Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Cottbus und dem Oberverwaltungsgericht übernehmen, einschließlich der Anwaltskosten der Gemeinde, sowie die Kosten des Vergleichs und die Anwaltskosten der Gemeinde im Widerspruchsverfahren 2020. Die Verwaltung rechnet insgesamt mit voraussichtlich rund 146.000 Euro. Im Gegenzug zieht der Kreis seinen Antrag auf Zulassung der Berufung zurück, Eichwalde nimmt den Widerspruch gegen den Bescheid 2020 zurück.
Der Vergleich steht unter Widerrufsvorbehalt. Wirksam wird er laut Vorlage, wenn Kreistag und Gemeindevertretung zugestimmt haben, beide Seiten unterzeichnet haben und keine Seite bis zum Ablauf des 8. Oktober widerruft. Die Gemeindevertretung Eichwalde hatte das Thema am 29. September auf der Tagesordnung, ein Ergebnis ist noch nicht veröffentlicht. Als Gründe nennt die Kreisverwaltung, ein langjähriges Verfahren zu beenden, weitere Prozesskosten und finanzielle Risiken zu vermeiden und Planungssicherheit zu schaffen. Finanz- und Kreisausschuss haben die Vorlage bereits beraten, ihre Voten sind nicht veröffentlicht.
Kreistag tagt am Mittwoch in Lübben
Der Kreistag kommt am Mittwoch, 7. Oktober, um 16 Uhr im Großen Sitzungssaal der Kreisverwaltung in der Reutergasse 12 in Lübben zusammen. Die Einwohnerfragestunde ist für etwa 17 Uhr angesetzt. Auf der Tagesordnung stehen außerdem der Beitritt zur Haushaltsgenehmigung 2026/27, die Anhebung des Kassenkredits von 55 auf 75 Millionen Euro, die Abschaffung der dritten Betreuungsstufe in Kitas, die Gesamtschule Schulzendorf und die Änderung der Rettungsdienstgebühren. Die Unterlagen sind im Ratsinformationssystem des Landkreises abrufbar.
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