Im Prozess um die Schutzgelderpressung eines Cottbuser Gastwirts hat das Landgericht Cottbus zwei der drei Angeklagten zu jeweils drei Jahren Haft verurteilt. Sie müssen ihrem Opfer außerdem 5.000 Euro zahlen. Die Staatsanwaltschaft ist mit dem Urteil zufrieden und rechnet damit, dass die Verteidigung Rechtsmittel einlegt. Bis das Urteil rechtskräftig ist, bleiben beide Männer auf freiem Fuß. Gegen den dritten Angeklagten geht der Prozess getrennt weiter.
Gericht folgt dem Antrag der Staatsanwaltschaft
Nach mehrmonatiger Verhandlung sah es das Landgericht Cottbus als erwiesen an, dass die beiden Männer im Juni 2025 gemeinsam versucht hatten, einem stadtbekannten Cottbuser Gastronomen 5.000 Euro abzupressen. Laut Lausitzer Rundschau begründete die Kammer das Urteil mit den Worten: „Das Gericht ist vom gemeinschaftlichen Tatplan überzeugt.“ Die Rollen der beiden Verurteilten bewertete das Gericht demnach als gleichwertig. Einer von ihnen soll als Wortführer aufgetreten sein, der andere soll die Situation durch seine körperliche Präsenz abgesichert haben.
Das Gericht verhängte genau die Strafen, die Staatsanwalt Olaf Jurtz beantragt hatte. Die beiden Verurteilten haften gemeinsam für 5.000 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz, die sie dem Gastwirt zuzüglich Zinsen zahlen müssen.
Staatsanwaltschaft rechnet mit Rechtsmitteln
Gegenüber Lausitz TV zeigte sich Staatsanwalt Jurtz zufrieden mit der Entscheidung, da das Urteil seinem Antrag entspreche. Ob die Verteidigung das Urteil akzeptiere, stehe auf einem anderen Blatt. Die Verteidigung hatte im Prozess andere Anträge gestellt, einer der Angeklagten forderte einen Freispruch. „Ich erwarte auch, dass dagegen Rechtsmittel eingelegt wird“, so Jurtz.
Drohkulisse im Lokal, Festnahme bei fingierter Geldübergabe
Nach den Feststellungen des Gerichts, über die die Lausitzer Rundschau berichtet, erschienen die Männer mehrfach in dem Lokal und unterstrichen ihre Geldforderung mit Gewaltdrohungen. Unter anderem sollen sie dem Wirt gesagt haben, jemand, der in Dresden kein Schutzgeld gezahlt habe, lebe nicht mehr. Der Gastwirt zahlte nicht, sondern ging zur Polizei. Bei einer fingierten Geldübergabe nahm ein Spezialeinsatzkommando die Männer schließlich fest. Im Prozess sagten unter anderem Polizisten, ein weiteres mutmaßliches Opfer und der Gastwirt selbst aus. Sein Anwalt erklärte, sein Mandant leide bis heute schwer unter den Folgen der Tat und habe durch die Erpressung auch wirtschaftliche Einbußen erlitten.
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Verurteilte vorerst frei, dritter Angeklagter weiter vor Gericht
Bis zur Rechtskraft müssen die beiden Männer ihre Haftstrafen nicht antreten. Der LR zufolge sieht das Gericht derzeit keine akute Flucht- oder Verdunklungsgefahr. Zur Haft geladen werden die Männer erst, wenn das Urteil rechtskräftig ist. Für den dritten Angeklagten geht das Verfahren getrennt weiter, ein Urteil gegen ihn steht noch aus. Ihm wirft die Staatsanwaltschaft eine weitere Schutzgelderpressung und einen Angriff mit einer Metallstange auf einen Friseur vor. Bis zu einem Urteil gilt für ihn die Unschuldsvermutung.
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