Die Müllgebühren im Landkreis Spree-Neiße sollen 2027 nicht steigen. Das sieht eine Änderung der Abfallgebührensatzung vor, über die der Kreistag am Mittwoch entscheidet. Außerdem soll Sperrmüll ab Juli 2027 kostenlos an den Wertstoffhöfen abgegeben werden können.
Müllgebühren sollen bei 64,01 Euro pro Person bleiben
Die Grundgebühr soll 2027 so hoch bleiben wie in den Jahren 2025 und 2026. Derzeit zahlt jeder Einwohner 64,01 Euro im Jahr. Für einen Ein-Personen-Haushalt mit 60-Liter-Tonne kommen laut Eigenbetrieb Abfallwirtschaft 1,65 Euro Behältermiete dazu, zusammen also 65,66 Euro. Zum Vergleich: 2023 und 2024 lag die Gebühr noch bei 49,59 Euro pro Person.
Möglich ist das laut Beschlussvorlage, weil der Eigenbetrieb im Vorjahr Überschüsse aus dem Verkauf von Wertstoffen erzielt, bei den Personalkosten gespart und höhere Zinserträge bekommen hat. Die neue Satzung soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Sperrmüll am Wertstoffhof soll kostenlos werden
Eine zweite Vorlage ändert die Abfallentsorgungssatzung. Ab dem 1. Juli 2027 soll die Abgabe von Sperrmüll an den Wertstoffhöfen kostenfrei sein. Außerdem will der Eigenbetrieb ab 2027 Änderungen bei den gemeldeten Personen automatisch mit den Einwohnermeldeämtern abgleichen. Bürger müssten die Personenzahl auf ihrem Grundstück dann nicht mehr selbst beim Eigenbetrieb korrigieren lassen.
Neu wäre auch, dass Hartkunststoffe, die keine Verpackungen sind, getrennt entsorgt werden müssen. Bei Elektrogeräten soll statt der bisherigen Grenze von 500 Litern Nutzvolumen künftig ein Höchstgewicht von 100 Kilogramm gelten. Ab 2027 steht zudem der neue Schüttbereich III der Deponie in Forst zur Verfügung. Dort sollen dann unter anderem Dämmmaterial, Bitumengemische und Gleisschotter angenommen werden, die bisher ausgeschlossen waren. Diese Satzung steht noch unter dem Vorbehalt, dass das Landesamt für Umwelt zustimmt.
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Was sich bei den Müllgebühren noch ändern soll
Wer eine Tonne falsch befüllt, soll künftig einheitlich 10 Euro je Leerung zahlen, unabhängig von Art und Größe des Behälters. Der Großbehälter mit drei Kubikmetern soll aus der Gebührenliste gestrichen werden, für Volksfestbehälter ist eine neue Servicegebühr von 100 Euro vorgesehen. Kompostierbare Abfälle ab zwei Kubikmetern sollen künftig gewogen und nach Gewicht abgerechnet werden können.
Neu gefasst werden soll auch die Regel bei Störungen: Fällt die Abfuhr etwa wegen Streiks oder höherer Gewalt aus oder verspätet sich, soll ausdrücklich kein Anspruch auf eine Ermäßigung der Müllgebühren oder eine Nachentsorgung bestehen.
Teurer werden soll es für Anlieferungen an der Abfallannahmestelle und der Deponie in Forst, die vor allem Gewerbe und Baufirmen nutzen. Die Vorlage nennt diese Erhöhungen „nicht abwendbar“ und begründet sie mit gestiegenen Umlade- und Transportkosten, der CO2-Bepreisung und höheren Kosten für Verbrennung und Entsorgung.
Kreistag Spree-Neiße tagt am Mittwoch in Forst
Der Kreistag kommt am Mittwoch, 30. September, um 15 Uhr im Großen Saal des Kreishauses in Forst zusammen. Die Sitzung ist öffentlich, die Einwohnerfragestunde ist für 17 Uhr geplant. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem auch eine Satzung zur Einwohnerbeteiligung, die Vergabe von Bauarbeiten für die neue Rettungswache in Guben und für den Zukunftscampus des Oberstufenzentrums sowie ein Bericht zum Haushalt 2026.
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Red.






