Potsdam. Die Landesstiftung „Hilfe für Familien in Not“ hat eine neue Vorstandsvorsitzende. Anna Heyer-Stuffer übernimmt das Ehrenamt, wie das Brandenburger Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt mitteilt.
Wer die Hilfe für Familien in Not künftig führt
Anna Heyer-Stuffer war Staatssekretärin im Brandenburger Familienministerium und später Ministerialdirektorin im Bundesfamilienministerium. Nach Darstellung des Ministeriums prägen Chancengleichheit, gesellschaftliche Teilhabe und ein respektvoller Umgang mit Vielfalt ihre Arbeit seit vielen Jahren.

Die Berufungsurkunde ist auf den 13. Juli datiert, wirksam wurde die Berufung demnach zum 1. August. Unterzeichnet hat sie der amtierende Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt, René Wilke.
„Sie bringt langjährige Erfahrung und großes persönliches Engagement mit“, wird Wilke in der Mitteilung zitiert. Er freue sich auf die Zusammenarbeit zum Wohl der Familien in Brandenburg.
Versteckte Armut soll stärker in den Blick rücken
Heyer-Stuffer selbst nennt das Ehrenamt eine besondere Aufgabe. „Mir ist es wichtig, genau hinzusehen und Notlagen nicht nur zu lindern, sondern auch dort wahrzunehmen, wo sie oft im Verborgenen bleiben“, sagt sie laut Mitteilung.
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Gerade versteckte Armut präge den Alltag vieler Familien. Sie wolle dazu beitragen, diesen Familien konkret zur Seite zu stehen und den Zusammenhalt zu stärken.
Was die Stiftung Hilfe für Familien in Not leistet
Die Stiftung wurde 1992 auf Initiative der damaligen Brandenburger Sozialministerin Regine Hildebrandt gegründet. Ihr Grundstockvermögen beläuft sich nach eigenen Angaben auf 4,6 Millionen Euro.
Sie springt dort ein, wo gesetzliche Leistungen nicht oder nicht rechtzeitig greifen. Überbrückt werden sollen kurzfristige finanzielle Schieflagen, etwa um Energieabschaltungen oder Wohnungslosigkeit zu verhindern. Das Geld fließt aber auch in Kinderbekleidung, in therapeutische Maßnahmen oder in die Unterstützung einer Ausbildung.
Anträge stellen betroffene Familien nicht selbst bei der Stiftung, sondern über die Schwangeren- und Familienberatungsstellen. Diese gelten der Stiftung als wichtigste Partner.
Wie der Vorstand der Stiftung besetzt wird
Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern. Berufen werden sie vom jeweils für Soziales und Familie zuständigen Minister, und zwar für fünf Jahre. Jedes Mitglied vertritt die Stiftung einzeln, gerichtlich wie außergerichtlich.
Verwaltet wird die Stiftung nach Maßgabe ihrer Satzung in eigener Verantwortung. Gegenüber dem Stiftungsrat ist der Vorstand rechenschaftspflichtig.
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Red. / Presseinformation
Foto: MASGZ






