Die Landesregierung will das Wassernutzungsentgelt anheben. Die IHK Cottbus sieht darin eine Gefahr für den Industriestandort, die SPD-Fraktion nennt die Anhebung moderat und notwendig. Beide Seiten haben sich diese Woche geäußert.
Was geplant ist
Es geht um die Neuregelung nach Paragraf 40 des Brandenburgischen Wassergesetzes, die in das Haushaltsbegleitgesetz 2026 aufgenommen werden soll. Ziel ist nach Darstellung der Koalition, sparsamer mit Wasser umzugehen.
Die IHK: „kaum noch darstellbar“
Die Industrie- und Handelskammer Cottbus hält das Ziel für verfehlt. Die Erhöhungen hätten kaum Lenkungswirkung, sondern seien „rein haushälterisch intendiert“. Wasserintensive Industrien hätten ihre Prozesse vielfach so optimiert, dass weitere Effizienzsteigerungen technologisch kaum möglich seien. Tagebaubetreiber wiederum hätten bei der gehobenen Wassermenge keinen Spielraum, weil es um geotechnische Sicherheit und gesetzliche Gefahrenabwehr gehe.
„Von der Regierungskoalition erwarten wir eine Nachsteuerung bei den Wassernutzungsentgelten“, heißt es von der Kammer. „Wer die aktuelle Lage der Industrie versteht, der weiß, dass eine Erhöhung kaum noch darstellbar ist.“ Die Folgenabschätzung sei unzureichend.
Die SPD: „Wasser noch kostbarer machen“
Wolfgang Roick, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und umweltpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag, hält dagegen. „Ziel ist es, den Wert von Wasser als knapper werdender Ressource stärker sichtbar zu machen“, sagt er. „Wasser ist keine Selbstverständlichkeit mehr, auch nicht in Brandenburg.“
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Die geltende Nutzungskaskade stelle die Versorgung der Bevölkerung und schützenswerter Einrichtungen wie Krankenhäuser bereits an die erste Stelle. „Genau deshalb ist es notwendig, das Wassernutzungsgeld in einem moderaten Rahmen anzuheben“, so Roick. Brandenburg setze zudem verstärkt auf die Mehrfachverwendung von Wasser in der Industrie.
Symbolbild: NIEDERLAUSITZ aktuell (Archivbild)
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Red. / Presseinformation






