64,3 Millionen Euro für WLAN, Endgeräte und IT an Brandenburgs Schulen: Das Kabinett hat den Weg für den Digitalpakt 2.0 frei gemacht. Die Mittel gehen an die Schulträger – also an unsere Landkreise und Städte.

Was beschlossen wurde
Das Landeskabinett hat Bildungsminister Gordon Hoffmann bei seiner Sitzung am Dienstag ermächtigt, den Digitalpakt 2.0 zwischen Bund und Ländern zu unterzeichnen. Damit ist die formale Hürde genommen.
Der Bund stellt bundesweit bis zu 2,5 Milliarden Euro bereit, die Länder bringen denselben Betrag auf – zusammen bis zu fünf Milliarden Euro. Auf Brandenburg entfallen rund 64,3 Millionen Euro aus Bundesmitteln für die IT-Infrastruktur und die digitale Ausstattung der Schulen. Weitere knapp elf Millionen Euro sind für Brandenburgs Anteil an länderübergreifenden Projekten vorgesehen.
Wofür das Geld gedacht ist
Der Digitalpakt 2.0 hat drei Stränge. Der erste – und für die Schulen vor Ort entscheidende – betrifft die Ausstattung: leistungsfähige WLAN-Netze und moderne Endgeräte. Genau dafür sind die 64,3 Millionen Euro bestimmt.
Der zweite Strang zielt auf Unterricht und Lehrpläne, auf pädagogische Instrumente und die Fortbildung von Lehrkräften. Der dritte auf praxisorientierte Forschung und die Lehrkräfteausbildung an den Hochschulen.
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Bildungsminister Hoffmann verweist auf den Vorgänger: „Der erste Digitalpakt hat unseren Schulen einen spürbaren Digitalisierungsschub gegeben. Das Förderprogramm war eine große Unterstützung für die Schulträger in Brandenburg.“ Das wolle man fortsetzen.
Was das für die Region bedeutet
Schulträger sind in Brandenburg die Landkreise, Städte und Gemeinden. Für Cottbus, Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz, Elbe-Elster und Dahme-Spreewald heißt das: Sie können Anträge stellen – müssen aber auch selbst mitfinanzieren, denn die Länderhälfte wird nicht allein vom Land getragen.
Wie die 64,3 Millionen Euro auf die Schulträger verteilt werden und wann die Antragstellung startet, teilt das Ministerium noch nicht mit. Diese Frage entscheidet darüber, was an den Schulen tatsächlich ankommt.
Aus dem ersten Digitalpakt ist zudem eine Erfahrung geblieben, die auch diesmal zählen dürfte: Geräte anzuschaffen ist das eine – sie zu warten, zu ersetzen und den Unterricht darauf umzustellen, das andere. Für diese laufenden Kosten sind Fördermittel in der Regel nicht vorgesehen.
Titelbild: Grafik © NIEDERLAUSITZ aktuell
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Red. / Presseinformation








