Die Niederlausitz verfügt über einen bemerkenswerten Bestand an Gründerzeitbauten, Fachwerkhäusern und Industriearchitektur aus dem späten 19. und frühen 20. Jahrhundert. In Cottbus, Senftenberg, Finsterwalde oder Guben prägen sanierte Altbauten unser Stadtbild, viele andere warten auf eine denkmalgerechte Instandsetzung.
Bei der Sanierung ist die Fassadengestaltung von ganz entscheidender Bedeutung, entscheidet sie doch über den städtebaulichen Gesamteindruck und hat damit unmittelbaren Einfluss auf den Wert der Immobilie. Fenstergitter und vorgesetzte Brüstungen aus Schmiedeeisen oder pulverbeschichteten Metallen gehören zu den Details, die den historischen Charakter eines Hauses lange sichtbar machen.
Denkmalschutz und gestalterische Vorgaben in Brandenburg
Für die Sanierung in der Niederlausitz gilt das Brandenburgische Denkmalschutzgesetz (BbgDSchG). Ist ein Gebäude in der Denkmalliste eingetragen, sind bauliche Veränderungen genehmigungspflichtig. Die zuständigen unteren Denkmalschutzbehörden sind bei den Landkreisen Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz, Elbe-Elster und Dahme-Spreewald sowie in der kreisfreien Stadt Cottbus angesiedelt. Bei den Gitterelementen und Balkonen wird auf die Materialwahl, die Profilstärke und die Ornamentik Wert gelegt. Die Behörden verlangen meist Werkzeichnungen im Maßstab 1:10 oder 1:5, damit Handlauf, Füllstäbe und Befestigung erkennbar werden. Ohne diese Unterlagen ist in der Regel keine Erlaubnis zu bekommen.
Fenstergitter und französischer Balkon
Die Brandenburgische Bauordnung verlangt bei bodentiefen Fenstern eine Absturzsicherung. Nach DIN 18065 und DIN EN 1991-1-1 muss die Brüstung jenseits einer Höhe von einem Meter mindestens 90 Zentimeter betragen, an Stellen wo die Absturzhöhe zwölf Meter beträgt, sind es 110 Zentimeter. Ein sogenannter französischer Balkon erfüllt diese Anforderungen und knüpft in seiner Form den vorgesetzten Gittern aus der Jahrhundertwende an.
Die Wahl des Materials hängt vom Baujahr und der stilistischen Umgebung ab. Für Fassadenbauten der Gründerzeit eignen sich geschmiedete oder gewalzte Stäbe mit Rosetten, Voluten oder Blattmotiven. Bei sachlicheren Bauten aus der Zeit um und nach 1910 haben einfache vertikale Stäbe mit flachem Handlauf Überhand. Feuerverzinkter Baustahl mit anschließender Pulverbeschichtung hat bei sorgfältiger Verarbeitung eine Lebensdauer von 25 bis 40 Jahren, bis eine Nachbehandlung erforderlich wird.
Die Wirtschaftlichkeit einer Fassadenaufwertung
Untersuchungen der Deutschen Energie-Agentur belegen, dass sanierte Altbauten je nach ihrem Ausgangszustand einen Wertzuwachs von 15 bis 30 % zu verzeichnen haben. Dabei wirken sich Fassadendetails überproportional auf die Wertwahrnehmung aus, weil sie den ersten Eindruck einer Immobilie bestimmen. Man rechnet mit Materialkosten von 250 bis 600 Euro pro lfd. Meter Balkongitter, je nach Ausführung, Ornamentik und Beschichtung. Montage und statischer Nachweis kosten je nach Objekt etwa 150 bis 400 Euro pro Öffnung. Für die statische Bemessung ist die DIN EN 1993-1-1 maßgebend, die Horizontallasten von 0,5 bis 1,0 Kilonewton pro Meter Handlauf berücksichtigt.
Die handwerkliche Ausführung und die Wahl geeigneter Betriebe
Bei der Auftragsvergabe ist es empfehlenswert, sich von Referenzobjekten und Zertifikaten überzeugen zu lassen. Nur Metallbaubetriebe mit Herstellerqualifikation nach der DIN EN 1090-2 sind berechtigt, tragende Stahlbauteile in Verkehr zu bringen. Im Bereich des Denkmalschutzes muss zusätzlich natürlich die Eintragung in die Handwerksrolle und Erfahrung mit historischen Schmiedetechniken ausgewiesen werden. Ein sorgfältig ausgearbeitetes Aufmaß vor Ort vermeidet Passungenauigkeiten, die bei nachträglicher Anpassung teure Mehrkosten verursachen. Wer eine Sanierung plant, sollte deshalb Angebote mehrerer regionaler Betriebe einholen und auf den Beschichtungsaufbau, die Wandankerung und die Dauer der Gewährleistung achten.




