Aufgrund von Bauarbeiten der DB kommt es im Februar 2026 auf der Linie RB46 zwischen Cottbus Hauptbahnhof und Forst (Lausitz) zu zeitweisen Einschränkungen im Zugverkehr. Wie die ODEG mitteilte, entfallen vom 2. bis 6. Februar jeweils zwischen 9:30 Uhr und 14:30 Uhr alle Züge der Linie, zudem kommt es vom 25. Februar bis 1. März in den Nachtstunden zwischen 23:00 Uhr und 6:00 Uhr zu weiteren Zugausfällen. In allen betroffenen Zeiträumen wird ein Ersatzverkehr mit Bussen eingerichtet, der zwischen Cottbus Hbf, Cottbus-Sandow, Klinge und Forst (Lausitz) verkehrt. Die ODEG weist darauf hin, dass die Mitnahme von Rollstühlen, Kinderwagen und Fahrrädern im Ersatzverkehr nur eingeschränkt möglich ist und empfiehlt, sich vor Fahrtantritt über die aktuellen Verbindungen zu informieren.
Bauarbeiten führen zu Zugausfällen auf der Linie RB46
Wie die ODEG mitteilt, kommt es im Februar 2026 aufgrund von Bauarbeiten der DB InfraGO AG zu zeitweisen Einschränkungen im Zugverkehr auf der Linie RB46. Betroffen ist der Streckenabschnitt zwischen Cottbus Hauptbahnhof und Forst (Lausitz).
In einem ersten Zeitraum entfallen von Montag, 2. Februar, bis Freitag, 6. Februar 2026, jeweils zwischen 09:30 Uhr und 14:30 Uhr alle Züge der Linie RB46 auf dem genannten Abschnitt. Für diesen Zeitraum wird ein Ersatzverkehr mit Bussen eingerichtet.
Ein weiterer Zeitraum betrifft die Nächte von Mittwoch, 25. Februar, bis Sonntag, 1. März 2026. In diesen Tagen kommt es jeweils zwischen 23:00 Uhr und 06:00 Uhr zu Ausfällen einzelner Züge der Linie RB46. Auch hier wird für die betroffenen Verbindungen ein Ersatzverkehr mit Bussen angeboten.
Ersatzverkehr zwischen Cottbus und Forst eingerichtet
Die Ersatzbusse verkehren zwischen den Haltestellen Cottbus Hauptbahnhof, Cottbus-Sandow, Klinge und Forst (Lausitz). Die genauen Abfahrtszeiten, Ersatzhaltestellen sowie weitere Details sind den veröffentlichten Fahrgastinformationen zu entnehmen.
Nach Angaben der ODEG ist die Mitnahme von Rollstühlen, Kinderwagen und Fahrrädern im Ersatzverkehr nur eingeschränkt möglich. Bei begrenztem Platzangebot haben Rollstühle und Kinderwagen Vorrang. Ein Anspruch auf die Mitnahme von Fahrrädern besteht nicht.
Die ODEG bittet alle Fahrgäste, sich vor Fahrtantritt über die aktuellen Verbindungen zu informieren. Hinweise dazu sind über digitale Auskunftssysteme sowie in mobilen Apps abrufbar.
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