Der Fußball-Landesverband Brandenburg hat am 16. Dezember 2025 auf Fragen von Niederlausitz aktuell zur Sanktionierung von Vereinen wegen der Nichterfüllung des Schiedsrichter-Solls reagiert. Anlass war unter anderem ein offener Brief des SV Grün-Weiß Lübben vom 5. Dezember, in dem der Verein Punktabzüge und eine Geldstrafe kritisiert. Der FLB erläutert die rechtlichen Grundlagen der Strafen, den aktuellen Stand der Verfahren sowie mögliche Reformansätze. Gleichzeitig verweist der Verband auf eine zweckgebundene Verwendung der Geldstrafen im Schiedsrichterwesen.
Schiedsrichter-Soll als Grundlage für Strafen im Verband
Nach Angaben des Fußball-Landesverbands Brandenburg ergeben sich die Strafen aus der Nichterfüllung des festgelegten Schiedsrichter-Solls in der vergangenen Saison. Diese Regelungen seien Teil der Spielordnung, die von den Vereinen selbst mitgetragen und beschlossen wurde. Maßgeblich sei dabei die formale Meldung einer bestimmten Anzahl an Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern sowie deren Einsätze mit einer festgelegten Mindestzahl an Spielen, um als einsatzfähig zu gelten.
Der FLB betont, dass in Sportgerichtsverfahren grundsätzlich eine Anhörung der betroffenen Vereine erfolgt. Die zuständigen Sportgerichte nähmen eine Einzelfallabwägung vor. In diese flössen unter anderem Aspekte wie überdurchschnittlich viele Spielleitungen einzelner Unparteiischer, besondere Rahmenbedingungen vor Ort oder bereits eingeleitete Maßnahmen zur Gewinnung neuer Schiedsrichter ein. Diese Faktoren könnten das Strafmaß beeinflussen, ersetzten jedoch nicht die formale Erfüllung des Solls. Zur Begründung heißt es, dass für den Spielbetrieb an einem Wochenende eine Mindestzahl einsatzfähiger Schiedsrichter erforderlich sei und einzelne Vielpfeifer diese Struktur nicht dauerhaft kompensieren könnten.
Über 60 Verfahren auf Landesebene eingeleitet
Laut Angaben des Verbands wurden in der laufenden Saison auf Landesebene mehr als 60 Verfahren wegen der Nichterfüllung des Schiedsrichter-Solls aus der vorherigen Spielzeit eröffnet. Hinzu komme eine dreistellige Zahl von Vereinen, die auf Kreisebene betroffen seien. Ein Teil der Verfahren sei bereits rechtskräftig abgeschlossen, andere befänden sich noch im laufenden Sportgerichts- oder Rechtsmittelverfahren.
Sportliche Sanktionen wie Punktabzüge würden transparent in einer öffentlichen Übersicht auf der Verbandswebseite ausgewiesen, teilt der FLB mit. Zu konkreten Höhen von Geldstrafen äußere sich der Verband hingegen nicht im Detail. Dabei handele es sich um verbandsinterne Sanktionsentscheidungen.
| Verein | Punktabzug |
|---|---|
| 1. FC Frankfurt (Oder) | 4 Punkte |
| Brandenburger SC Süd 05 | 4 Punkte |
| FSV Union Fürstenwalde | 6 Punkte |
| TuS 1896 Sachsenhausen | 6 Punkte |
| FC Schwedt | 3 Punkte |
| SV Falkensee-Finkenkrug | 4 Punkte |
| SV Schwarz-Rot Neustadt | 3 Punkte |
| FSV Rot-Weiß Prenzlau | 3 Punkte |
| VfB Gramzow | 3 Punkte |
| FV Blau-Weiß Briesen/Mark | 6 Punkte |
| SV Blau-Weiß Dahlewitz | 3 Punkte |
| SV Blau-Weiß Markendorf | 4 Punkte |
| Teltower FV 1913 | 2 Punkte |
| SG Burg | 4 Punkte |
| SV Grün-Weiß Lübben | 6 Punkte |
| SV Motor Cottbus-Saspow | 4 Punkte |
| SSV Einheit Perleberg | 3 Punkte |
| SV Empor Schenkenberg | 4 Punkte |
| SV Grün-Weiss Brieselang | 2 Punkte |
| VfL Nauen | 3 Punkte |
In der Übersicht sind alle rechtskräftigen Urteile mit Punktabzug aufgeführt.
Offener Brief aus Lübben sorgt für öffentliche Debatte
Öffentlich diskutiert wurde das Thema unter anderem durch einen offenen Brief des SV Grün-Weiß Lübben. Der Verein ist nach eigenen Angaben mit einem Punktabzug von sechs Zählern für die erste Herrenmannschaft sowie einer Geldstrafe von 1.500 Euro belegt worden. Hintergrund sei die formale Nichterfüllung des Schiedsrichter-Solls.
Der Verein führt aus, dass statt der geforderten sieben Schiedsrichter fünf Unparteiische gestellt worden seien, die jedoch insgesamt 168 Spiele geleitet hätten und damit mehr Einsätze als rechnerisch gefordert. Zusätzlich engagierten sich Schiedsrichter des Vereins als Lehrwarte im Fußballkreis. Zudem stelle Grün-Weiß Lübben regelmäßig Vereinsräume für Schiedsrichtertagungen zur Verfügung. Für das kommende Jahr seien nach Vereinsangaben drei neue Schiedsrichter in Ausbildung.
Im offenen Brief kritisiert der Verein insbesondere, dass diese Leistungen im Berufungsverfahren keine Berücksichtigung gefunden hätten. Es habe keinen Dialog und keine Anerkennung gegeben. Die Sanktionen träfen den Amateurverein sportlich und finanziell erheblich, heißt es weiter. Der Verein stellt den Geldbetrag beispielhaft alternativen Investitionen im Nachwuchsbereich gegenüber.
Zweckgebundene Verwendung der Geldstrafen
Der Fußball-Landesverband stellt klar, dass die im Zusammenhang mit dem Schiedsrichter-Soll verhängten Geldstrafen zu 100 Prozent zweckgebunden auf Kreisebene eingesetzt werden. Die Mittel flössen ausschließlich in Maßnahmen des Schiedsrichterwesens. Genannt werden unter anderem Programme zur Schiedsrichtergewinnung, Neulingslehrgänge, Workshops, Beobachtungen sowie Patenmodelle.
Nach Angaben des FLB stünden diese Gelder nicht für andere Verbandsaufgaben zur Verfügung. Ziel sei es, die Strukturen im Schiedsrichterwesen nachhaltig zu stärken und langfristig mehr Unparteiische für den Spielbetrieb zu gewinnen.
Arbeitsgruppe prüft Anpassungen für die Zukunft
Parallel zu den laufenden Verfahren arbeitet derzeit eine vom FLB eingesetzte Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern der Vereine, der Schiedsrichter sowie der Fußballkreise an möglichen Anpassungen des Schiedsrichter-Solls. Dabei gehe es unter anderem um eine einheitliche Bewertungspraxis in allen Kreisen.
Weitere diskutierte Punkte seien die Anrechnung aller im DFBnet geführten Spiele, etwa auch Test- oder Ü-Spiele, sowie geplante Erleichterungen für Jung-Schiedsrichter in ihrer ersten Saison. Zudem soll die Kommunikation gegenüber den Vereinen früher und klarer erfolgen, um den Zeitraum zwischen Meldung der Schiedsrichterzahl und einem möglichen Urteil zu verkürzen.
Konkrete Änderungsvorschläge sollen nach Angaben des Verbands im Jahr 2026 in die zuständigen Gremien eingebracht werden. Der FLB erklärt, das Ziel bestehe darin, gemeinsam mit den Vereinen tragfähige Lösungen zu entwickeln, die den Spielbetrieb absichern und gleichzeitig die Gewinnung sowie Bindung von Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern stärken sollen.
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