Der Beginn des Prozesses war von Protesten begleitet worden. Heute um 12 Uhr fand die Verhandlung von Herrn Ingo Karras gegen die Hochschule Lausitz in Senftenberg statt. Er wurde nach Bekanntmachen interner Defizite beim Umgang mit behinderten Studenten an der Hochschule Lausitz viermal durch die Hochschule unter Leitung von Professor Schulz gekündigt. Nachdem er mittels interner Kommunikationskanäle erfolglos versucht hat auf die Missstände bei der Immatrikulation von sehbehinderten Studenten aufmerksam zu machen, wandte er sich an die Medien. Daraufhin wurde er erstmals im November 2012 gekündigt.
Daraufhin bildete sich ein breites solidarisches Band quer durch die Lausitz. Allerdings brachten Anfragen im parlamentarischen Rahmen an die Landesregierung, offene Briefe an den Ministerpräsidenten etc. nichts. In der Landesregierung fühlte sich niemand zuständig Herrn Karras zu unterstützen.
Die Kammer des Arbeitsgerichts entschied heute, dass alle vier Kündigungen rechtswidrig sind und Herrn Karras wieder in seiner alten Funktion an der Hochschule (jetzt BTU Cottbus-Senftenberg) einzusetzen. Der Geschäftswert des Verfahrens wurde auf 26.000 Euro festgelegt. (Anm. der Redaktion, wir hatten ursprünglich folgendes geschrieben: “Das Land Brandenburg und die Hochschule Lausitz wurden weiterhin zur Zahlung des festgelegten Streitwerts von 26.000 Euro verurteilt.” Das war inhaltlich nicht korrekt. Das Arbeitsgericht hat nur den Geschäftswert für das Verfahren auf diesen Betrag festgesetzt. Der Geschäfts- bzw Streitwert dient ausschließlich zur Berechnung der Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren. Vielen Dank für den Hinweis an unseren Leser Peter Albert)
Wie es nun weitergeht liegt in den Händen der neuen BTU Cottbus-Senftenberg, der Herr Karras nun offiziell angehört.
Weitere Informationen zur Haltung der Landesregierung erfragte Jürgen Maresch bei Frau Ministerin Kunst. Hier ihre Reaktion.
Der Beginn des Prozesses war von Protesten begleitet worden. Heute um 12 Uhr fand die Verhandlung von Herrn Ingo Karras gegen die Hochschule Lausitz in Senftenberg statt. Er wurde nach Bekanntmachen interner Defizite beim Umgang mit behinderten Studenten an der Hochschule Lausitz viermal durch die Hochschule unter Leitung von Professor Schulz gekündigt. Nachdem er mittels interner Kommunikationskanäle erfolglos versucht hat auf die Missstände bei der Immatrikulation von sehbehinderten Studenten aufmerksam zu machen, wandte er sich an die Medien. Daraufhin wurde er erstmals im November 2012 gekündigt.
Daraufhin bildete sich ein breites solidarisches Band quer durch die Lausitz. Allerdings brachten Anfragen im parlamentarischen Rahmen an die Landesregierung, offene Briefe an den Ministerpräsidenten etc. nichts. In der Landesregierung fühlte sich niemand zuständig Herrn Karras zu unterstützen.
Die Kammer des Arbeitsgerichts entschied heute, dass alle vier Kündigungen rechtswidrig sind und Herrn Karras wieder in seiner alten Funktion an der Hochschule (jetzt BTU Cottbus-Senftenberg) einzusetzen. Der Geschäftswert des Verfahrens wurde auf 26.000 Euro festgelegt. (Anm. der Redaktion, wir hatten ursprünglich folgendes geschrieben: “Das Land Brandenburg und die Hochschule Lausitz wurden weiterhin zur Zahlung des festgelegten Streitwerts von 26.000 Euro verurteilt.” Das war inhaltlich nicht korrekt. Das Arbeitsgericht hat nur den Geschäftswert für das Verfahren auf diesen Betrag festgesetzt. Der Geschäfts- bzw Streitwert dient ausschließlich zur Berechnung der Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren. Vielen Dank für den Hinweis an unseren Leser Peter Albert)
Wie es nun weitergeht liegt in den Händen der neuen BTU Cottbus-Senftenberg, der Herr Karras nun offiziell angehört.
Weitere Informationen zur Haltung der Landesregierung erfragte Jürgen Maresch bei Frau Ministerin Kunst. Hier ihre Reaktion.
Der Beginn des Prozesses war von Protesten begleitet worden. Heute um 12 Uhr fand die Verhandlung von Herrn Ingo Karras gegen die Hochschule Lausitz in Senftenberg statt. Er wurde nach Bekanntmachen interner Defizite beim Umgang mit behinderten Studenten an der Hochschule Lausitz viermal durch die Hochschule unter Leitung von Professor Schulz gekündigt. Nachdem er mittels interner Kommunikationskanäle erfolglos versucht hat auf die Missstände bei der Immatrikulation von sehbehinderten Studenten aufmerksam zu machen, wandte er sich an die Medien. Daraufhin wurde er erstmals im November 2012 gekündigt.
Daraufhin bildete sich ein breites solidarisches Band quer durch die Lausitz. Allerdings brachten Anfragen im parlamentarischen Rahmen an die Landesregierung, offene Briefe an den Ministerpräsidenten etc. nichts. In der Landesregierung fühlte sich niemand zuständig Herrn Karras zu unterstützen.
Die Kammer des Arbeitsgerichts entschied heute, dass alle vier Kündigungen rechtswidrig sind und Herrn Karras wieder in seiner alten Funktion an der Hochschule (jetzt BTU Cottbus-Senftenberg) einzusetzen. Der Geschäftswert des Verfahrens wurde auf 26.000 Euro festgelegt. (Anm. der Redaktion, wir hatten ursprünglich folgendes geschrieben: “Das Land Brandenburg und die Hochschule Lausitz wurden weiterhin zur Zahlung des festgelegten Streitwerts von 26.000 Euro verurteilt.” Das war inhaltlich nicht korrekt. Das Arbeitsgericht hat nur den Geschäftswert für das Verfahren auf diesen Betrag festgesetzt. Der Geschäfts- bzw Streitwert dient ausschließlich zur Berechnung der Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren. Vielen Dank für den Hinweis an unseren Leser Peter Albert)
Wie es nun weitergeht liegt in den Händen der neuen BTU Cottbus-Senftenberg, der Herr Karras nun offiziell angehört.
Weitere Informationen zur Haltung der Landesregierung erfragte Jürgen Maresch bei Frau Ministerin Kunst. Hier ihre Reaktion.
Der Beginn des Prozesses war von Protesten begleitet worden. Heute um 12 Uhr fand die Verhandlung von Herrn Ingo Karras gegen die Hochschule Lausitz in Senftenberg statt. Er wurde nach Bekanntmachen interner Defizite beim Umgang mit behinderten Studenten an der Hochschule Lausitz viermal durch die Hochschule unter Leitung von Professor Schulz gekündigt. Nachdem er mittels interner Kommunikationskanäle erfolglos versucht hat auf die Missstände bei der Immatrikulation von sehbehinderten Studenten aufmerksam zu machen, wandte er sich an die Medien. Daraufhin wurde er erstmals im November 2012 gekündigt.
Daraufhin bildete sich ein breites solidarisches Band quer durch die Lausitz. Allerdings brachten Anfragen im parlamentarischen Rahmen an die Landesregierung, offene Briefe an den Ministerpräsidenten etc. nichts. In der Landesregierung fühlte sich niemand zuständig Herrn Karras zu unterstützen.
Die Kammer des Arbeitsgerichts entschied heute, dass alle vier Kündigungen rechtswidrig sind und Herrn Karras wieder in seiner alten Funktion an der Hochschule (jetzt BTU Cottbus-Senftenberg) einzusetzen. Der Geschäftswert des Verfahrens wurde auf 26.000 Euro festgelegt. (Anm. der Redaktion, wir hatten ursprünglich folgendes geschrieben: “Das Land Brandenburg und die Hochschule Lausitz wurden weiterhin zur Zahlung des festgelegten Streitwerts von 26.000 Euro verurteilt.” Das war inhaltlich nicht korrekt. Das Arbeitsgericht hat nur den Geschäftswert für das Verfahren auf diesen Betrag festgesetzt. Der Geschäfts- bzw Streitwert dient ausschließlich zur Berechnung der Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren. Vielen Dank für den Hinweis an unseren Leser Peter Albert)
Wie es nun weitergeht liegt in den Händen der neuen BTU Cottbus-Senftenberg, der Herr Karras nun offiziell angehört.
Weitere Informationen zur Haltung der Landesregierung erfragte Jürgen Maresch bei Frau Ministerin Kunst. Hier ihre Reaktion.