Kündigung von rund 1.086 Pachtverträgen bis Ende 2026
Die Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Blota) kündigt zum 31. Dezember 2026 die bestehenden privatrechtlichen Garagenpachtverträge. Betroffen sind rund 1.086 Pächterinnen und Pächter. Ab Anfang November 2025 werden entsprechende Informationsschreiben verschickt. Ziel der Maßnahme ist die Überleitung in Mietverträge auf Grundlage der §§ 535 ff. BGB ab dem 1. Januar 2027.
Hintergrund der Entscheidung ist das Auslaufen gesetzlicher Bestandsschutzregelungen sowie neue steuerrechtliche Bestimmungen, die eine Anpassung der bisherigen Vertragsverhältnisse erforderlich machen.
Hintergrund: Ende des Schuldrechtsanpassungsgesetzes
Das sogenannte Schuldrechtsanpassungsgesetz (SchuldRAnpG) gewährte seit 1995 Bestandsschutz für in der DDR auf fremdem Grund errichtete Gebäude, darunter zahlreiche Garagen. Diese Regelung ist zum 31. Dezember 2022 ausgelaufen. Seit dem 1. Januar 2023 gelten ausschließlich die Bestimmungen des BGB, das keine Trennung von Grundstücks- und Gebäudeeigentum vorsieht. Die Stadt ist damit verpflichtet, ihre Vertragsverhältnisse rechtlich anzupassen, um einen BGB-konformen Zustand herzustellen.
Anpassungen durch Steuer- und Umsatzsteuerpflicht
Mit der Grundsteuerreform ist die Stadt Lübben seit dem 1. Januar 2025 für Gebäude auf kommunalem Grund steuerpflichtig. Bis dahin hatten die Pächterinnen und Pächter die Grundsteuer B entrichtet. Zudem greift ab dem 1. Januar 2027 die Regelung des § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG). Danach muss die Stadt auf Miet- und Pachteinnahmen inklusive Nebenkosten eine Umsatzsteuer von derzeit 19 Prozent abführen.
Zur rechtssicheren Umsetzung werden daher alle privatrechtlichen Miet- und Pachtverträge über kommunale Grundstücke angepasst. Grundlage hierfür ist § 87 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf), wonach kommunales Vermögen nur zu seinem vollen Wert überlassen werden darf.
Neuregelung: Mietvertrag statt Pachtvertrag
Um den Pächterinnen und Pächtern weiterhin die Nutzung ihrer Garagen zu ermöglichen, bietet die Stadt Lübben den Abschluss eines Mietvertrags ab dem 1. Januar 2027 an. Die monatliche Nettomiete wird künftig 35,00 Euro betragen, zuzüglich Betriebs- und Nebenkosten. Ein Standortwechsel ist nicht erforderlich; die Garagen können weiterhin genutzt werden.
Der entsprechende Antrag kann nach Erhalt des Kündigungsschreibens gestellt werden. Das Formular wird dem Schreiben beigelegt oder steht unter www.luebben.de zum Download bereit. Anträge können per E-Mail an [email protected] oder postalisch bis spätestens 30. Juni 2026 eingereicht werden. Persönliche Rücksprachen sind ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
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Red. / Presseinformation