Der Landkreis Spree-Neiße erlässt ab dem 19. Juni 2025 eine Allgemeinverfügung: Eigentümer und Nutzungsberechtigte an der Spree dürfen tagsüber kein Wasser mehr mit Pumpen entnehmen. Ziel ist der Schutz der Gewässerökologie infolge anhaltenden Niedrigwassers.
Allgemeinverfügung zum Schutz der Spree tritt in Kraft
Ab dem 19. Juni 2025 gelten im Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa neue Einschränkungen zur Wasserentnahme aus der Spree. Die Untere Wasserbehörde hat per Allgemeinverfügung verfügt, dass Eigentümer und Nutzungsberechtigte von Grundstücken an der Spree zwischen 08:00 Uhr und 20:00 Uhr kein Wasser mit Pumpvorrichtungen aus oberirdischen Gewässern entnehmen dürfen – sofern keine wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt.
Von der Maßnahme betroffen sind die Städte Spremberg/Grodk und Drebkau/Drjowk, die Gemeinden Kolkwitz/Gołkojce, Neuhausen/Spree, Wiesengrund/Łukojce, Felixsee sowie alle Gemeinden der Ämter Peitz/Picnjo und Burg (Spreewald).
Die Verfügung gilt bis auf Widerruf und ist auf der Website des Landkreises unter www.lkspn.de sowie im Amtsblatt Nr. 21/2025 veröffentlicht.
Gründe für die Einschränkung
Hintergrund der Verfügung ist der anhaltende Rückgang des Wasserstands in der Spree, insbesondere am Pegel Leibsch, wo seit dem 1. Juni 2025 der maßgebliche Abflusswert infolge anhaltend geringer Niederschläge und hoher Temperaturen dauerhaft unterschritten wird.
Zur Stabilisierung des Mindestabflusses wurden bereits Maßnahmen ergriffen: Die Wasserabgaben aus sächsischen Speichern sowie aus der Talsperre Spremberg wurden erhöht. Gleichzeitig wurden Ausleitungen aus der Spree verringert.
Trotz dieser Maßnahmen ist ein weiterer Rückgang der Wasserführung nicht auszuschließen. Daher sieht sich der Landkreis veranlasst, den Eigentümer- und Anliegergebrauch vorübergehend einzuschränken, um die Funktionsfähigkeit des Ökosystems in und an den Gewässern zu sichern.
Ziel: Schutz der ökologischen Funktionen
Ziel der Allgemeinverfügung ist die Erhaltung der gewässerökologischen Funktionen. Ohne weitere Einschränkungen könnte sich der Zustand der bereits belasteten Tier- und Pflanzenwelt in den betroffenen Gewässern weiter verschlechtern. Eine weitere Abnahme der Wasserführung würde auch die natürliche Selbstreinigungskraft der Gewässer beeinträchtigen.
Die Allgemeinverfügung stellt damit einen wichtigen Beitrag zum Schutz der regionalen Wasserressourcen dar und soll helfen, negative ökologische Folgen zu vermeiden.
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Red.