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Braunkohle-Bergschäden: Bündnisgrüne für Beweislastumkehr und unabhängige Schiedsstelle

13:25 Uhr | 4. Mai 2013
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Auf einer Diskussions-Veranstaltung zum Thema Bergschäden durch den Braunkohletagebau im Tagebaurandort Grießen (Spree-Neiße) sprachen sich Vertreter von Bündnis90/ Die Grünen am Mittwochabend für eine Änderung des Bergrechts und für die Einrichtung einer unabhängigen Schiedsstelle aus. Nach Bergrecht müssen Betroffene gegenüber Bergbauunternehmen selbst nachweisen, dass Schäden an ihren Häusern durch den Braunkohletagebau verursacht worden sind. „In Brandenburg gibt es hier keinerlei Hilfe für die Betroffenen, die häufig einem Kampf wie David gegen Goliath ausgesetzt sind“, sagte die bündnisgrüne Landtagsabgeordnete Sabine Niels vor den etwa 60 Teilnehmern. Im Braunkohleland Nordrhein-Westfalen (NRW) gebe es hingegen seit Ende 2010 eine Anrufungsstelle Bergschaden, die bei Streitigkeiten vermittelt.
Die Brandenburger Landtagsfraktion von Bündnis90/ Die Grünen spricht sich für die Einrichtung einer Schiedsstelle und eine sogenannte Beweislastumkehr im Bergrecht aus: D.h., wenn am Haus Schäden auftreten, die Folge des Bergbaus sein könnten, sollen nicht mehr Hausbesitzer beweisen müssen, dass es sich um einen Bergschaden handelt, sondern die Braunkohleunternehmen in der Pflicht stehen – so wie es heute schon für die Steinkohle gilt, sagte Niels.
Hoffnung auf eine baldige Änderung des Bergrechts machte der bündnisgrüne Bundestagsabgeordnete Oliver Krischer (NRW). Die rotgrüne Regierung in NRW habe in ihrem Koalitionsvertrag die Beweislastumkehr als Ziel festgeschrieben. Der Bundestagsabgeordnete erwartet jetzt einen zeitnahen Vorstoß aus NRW mittels einer Bundesratsinitiative die Änderung des Bundesbergrechts zu erwirken. Krischer unterstützte auch die Forderung nach einer Schiedsstelle: „Im Rheinland gab es ebenfalls erhebliche Widerstände gegen die Einrichtung einer Schiedsstelle, dennoch konnten sich die Menschen dort durchsetzen“. Jochem von der Heide, Leiter der Schlichtungsstelle Bergschaden in NRW beim Regionalverband Ruhr sprach vom Erfolg und von der hohen Akzeptanz dieser Institution. Im Bereich Steinkohle würden von 37000 Verfahren im Jahr nur ca 100 der Schlichtungsstelle vorgetragen – die anderen einvernehmlich mit dem Bergbauunternehmen geklärt. Im Bereich Schäden durch Braunkohle verzeichne man demgegenüber einen Anteil von ungefähr 10 Prozent der durch ein Schlichtungsverfahren zur Zufriedenheit aller Beteiligten bearbeitet werden. Die Hinzuziehung von Gutachten erfolgt dabei immer auf Kosten der jeweiligen Schiedsstelle.
Brandenburgs Wirtschaftsministerium lehnte die Einrichtung einer Schiedsstelle jedoch unlängst ab, da „dies das Bergbauunternehmen für nicht nötig erachte, da es keine größeren Probleme gebe“, erklärte Wirtschaftsminister Ralf Christoffers (Die LINKE) Medieninformationen zufolge. Für Krischer steht diese Aussage nicht im Widerspruch zur Einrichtung einer Schiedsstelle: „Wenn es keine Probleme gibt, kostet die Stelle auch kein Geld aber die Menschen hätten zumindest eine Möglichkeit sich an eine unabhängige Institution zu wenden“, sagte der Bundestagsabgeordnete. Die Erfahrung aus NRW zeige aber, dass solch eine Stelle angenommen wird.
Der bündnisgrüne Bundestagskandidat für die Lausitz Wolfgang Renner mahnte zudem an, dass Bergbauunternehmen stärker in die Pflicht genommen werden müssen. Die Folgen des Tagebaus, wie das aktuelle Beispiel der Spreeverockerung zeigt, dürfen in Zukunft nicht mehr durch den Steuerzahler reguliert werden.
Foto: Archivbild

Auf einer Diskussions-Veranstaltung zum Thema Bergschäden durch den Braunkohletagebau im Tagebaurandort Grießen (Spree-Neiße) sprachen sich Vertreter von Bündnis90/ Die Grünen am Mittwochabend für eine Änderung des Bergrechts und für die Einrichtung einer unabhängigen Schiedsstelle aus. Nach Bergrecht müssen Betroffene gegenüber Bergbauunternehmen selbst nachweisen, dass Schäden an ihren Häusern durch den Braunkohletagebau verursacht worden sind. „In Brandenburg gibt es hier keinerlei Hilfe für die Betroffenen, die häufig einem Kampf wie David gegen Goliath ausgesetzt sind“, sagte die bündnisgrüne Landtagsabgeordnete Sabine Niels vor den etwa 60 Teilnehmern. Im Braunkohleland Nordrhein-Westfalen (NRW) gebe es hingegen seit Ende 2010 eine Anrufungsstelle Bergschaden, die bei Streitigkeiten vermittelt.
Die Brandenburger Landtagsfraktion von Bündnis90/ Die Grünen spricht sich für die Einrichtung einer Schiedsstelle und eine sogenannte Beweislastumkehr im Bergrecht aus: D.h., wenn am Haus Schäden auftreten, die Folge des Bergbaus sein könnten, sollen nicht mehr Hausbesitzer beweisen müssen, dass es sich um einen Bergschaden handelt, sondern die Braunkohleunternehmen in der Pflicht stehen – so wie es heute schon für die Steinkohle gilt, sagte Niels.
Hoffnung auf eine baldige Änderung des Bergrechts machte der bündnisgrüne Bundestagsabgeordnete Oliver Krischer (NRW). Die rotgrüne Regierung in NRW habe in ihrem Koalitionsvertrag die Beweislastumkehr als Ziel festgeschrieben. Der Bundestagsabgeordnete erwartet jetzt einen zeitnahen Vorstoß aus NRW mittels einer Bundesratsinitiative die Änderung des Bundesbergrechts zu erwirken. Krischer unterstützte auch die Forderung nach einer Schiedsstelle: „Im Rheinland gab es ebenfalls erhebliche Widerstände gegen die Einrichtung einer Schiedsstelle, dennoch konnten sich die Menschen dort durchsetzen“. Jochem von der Heide, Leiter der Schlichtungsstelle Bergschaden in NRW beim Regionalverband Ruhr sprach vom Erfolg und von der hohen Akzeptanz dieser Institution. Im Bereich Steinkohle würden von 37000 Verfahren im Jahr nur ca 100 der Schlichtungsstelle vorgetragen – die anderen einvernehmlich mit dem Bergbauunternehmen geklärt. Im Bereich Schäden durch Braunkohle verzeichne man demgegenüber einen Anteil von ungefähr 10 Prozent der durch ein Schlichtungsverfahren zur Zufriedenheit aller Beteiligten bearbeitet werden. Die Hinzuziehung von Gutachten erfolgt dabei immer auf Kosten der jeweiligen Schiedsstelle.
Brandenburgs Wirtschaftsministerium lehnte die Einrichtung einer Schiedsstelle jedoch unlängst ab, da „dies das Bergbauunternehmen für nicht nötig erachte, da es keine größeren Probleme gebe“, erklärte Wirtschaftsminister Ralf Christoffers (Die LINKE) Medieninformationen zufolge. Für Krischer steht diese Aussage nicht im Widerspruch zur Einrichtung einer Schiedsstelle: „Wenn es keine Probleme gibt, kostet die Stelle auch kein Geld aber die Menschen hätten zumindest eine Möglichkeit sich an eine unabhängige Institution zu wenden“, sagte der Bundestagsabgeordnete. Die Erfahrung aus NRW zeige aber, dass solch eine Stelle angenommen wird.
Der bündnisgrüne Bundestagskandidat für die Lausitz Wolfgang Renner mahnte zudem an, dass Bergbauunternehmen stärker in die Pflicht genommen werden müssen. Die Folgen des Tagebaus, wie das aktuelle Beispiel der Spreeverockerung zeigt, dürfen in Zukunft nicht mehr durch den Steuerzahler reguliert werden.
Foto: Archivbild

Auf einer Diskussions-Veranstaltung zum Thema Bergschäden durch den Braunkohletagebau im Tagebaurandort Grießen (Spree-Neiße) sprachen sich Vertreter von Bündnis90/ Die Grünen am Mittwochabend für eine Änderung des Bergrechts und für die Einrichtung einer unabhängigen Schiedsstelle aus. Nach Bergrecht müssen Betroffene gegenüber Bergbauunternehmen selbst nachweisen, dass Schäden an ihren Häusern durch den Braunkohletagebau verursacht worden sind. „In Brandenburg gibt es hier keinerlei Hilfe für die Betroffenen, die häufig einem Kampf wie David gegen Goliath ausgesetzt sind“, sagte die bündnisgrüne Landtagsabgeordnete Sabine Niels vor den etwa 60 Teilnehmern. Im Braunkohleland Nordrhein-Westfalen (NRW) gebe es hingegen seit Ende 2010 eine Anrufungsstelle Bergschaden, die bei Streitigkeiten vermittelt.
Die Brandenburger Landtagsfraktion von Bündnis90/ Die Grünen spricht sich für die Einrichtung einer Schiedsstelle und eine sogenannte Beweislastumkehr im Bergrecht aus: D.h., wenn am Haus Schäden auftreten, die Folge des Bergbaus sein könnten, sollen nicht mehr Hausbesitzer beweisen müssen, dass es sich um einen Bergschaden handelt, sondern die Braunkohleunternehmen in der Pflicht stehen – so wie es heute schon für die Steinkohle gilt, sagte Niels.
Hoffnung auf eine baldige Änderung des Bergrechts machte der bündnisgrüne Bundestagsabgeordnete Oliver Krischer (NRW). Die rotgrüne Regierung in NRW habe in ihrem Koalitionsvertrag die Beweislastumkehr als Ziel festgeschrieben. Der Bundestagsabgeordnete erwartet jetzt einen zeitnahen Vorstoß aus NRW mittels einer Bundesratsinitiative die Änderung des Bundesbergrechts zu erwirken. Krischer unterstützte auch die Forderung nach einer Schiedsstelle: „Im Rheinland gab es ebenfalls erhebliche Widerstände gegen die Einrichtung einer Schiedsstelle, dennoch konnten sich die Menschen dort durchsetzen“. Jochem von der Heide, Leiter der Schlichtungsstelle Bergschaden in NRW beim Regionalverband Ruhr sprach vom Erfolg und von der hohen Akzeptanz dieser Institution. Im Bereich Steinkohle würden von 37000 Verfahren im Jahr nur ca 100 der Schlichtungsstelle vorgetragen – die anderen einvernehmlich mit dem Bergbauunternehmen geklärt. Im Bereich Schäden durch Braunkohle verzeichne man demgegenüber einen Anteil von ungefähr 10 Prozent der durch ein Schlichtungsverfahren zur Zufriedenheit aller Beteiligten bearbeitet werden. Die Hinzuziehung von Gutachten erfolgt dabei immer auf Kosten der jeweiligen Schiedsstelle.
Brandenburgs Wirtschaftsministerium lehnte die Einrichtung einer Schiedsstelle jedoch unlängst ab, da „dies das Bergbauunternehmen für nicht nötig erachte, da es keine größeren Probleme gebe“, erklärte Wirtschaftsminister Ralf Christoffers (Die LINKE) Medieninformationen zufolge. Für Krischer steht diese Aussage nicht im Widerspruch zur Einrichtung einer Schiedsstelle: „Wenn es keine Probleme gibt, kostet die Stelle auch kein Geld aber die Menschen hätten zumindest eine Möglichkeit sich an eine unabhängige Institution zu wenden“, sagte der Bundestagsabgeordnete. Die Erfahrung aus NRW zeige aber, dass solch eine Stelle angenommen wird.
Der bündnisgrüne Bundestagskandidat für die Lausitz Wolfgang Renner mahnte zudem an, dass Bergbauunternehmen stärker in die Pflicht genommen werden müssen. Die Folgen des Tagebaus, wie das aktuelle Beispiel der Spreeverockerung zeigt, dürfen in Zukunft nicht mehr durch den Steuerzahler reguliert werden.
Foto: Archivbild

Auf einer Diskussions-Veranstaltung zum Thema Bergschäden durch den Braunkohletagebau im Tagebaurandort Grießen (Spree-Neiße) sprachen sich Vertreter von Bündnis90/ Die Grünen am Mittwochabend für eine Änderung des Bergrechts und für die Einrichtung einer unabhängigen Schiedsstelle aus. Nach Bergrecht müssen Betroffene gegenüber Bergbauunternehmen selbst nachweisen, dass Schäden an ihren Häusern durch den Braunkohletagebau verursacht worden sind. „In Brandenburg gibt es hier keinerlei Hilfe für die Betroffenen, die häufig einem Kampf wie David gegen Goliath ausgesetzt sind“, sagte die bündnisgrüne Landtagsabgeordnete Sabine Niels vor den etwa 60 Teilnehmern. Im Braunkohleland Nordrhein-Westfalen (NRW) gebe es hingegen seit Ende 2010 eine Anrufungsstelle Bergschaden, die bei Streitigkeiten vermittelt.
Die Brandenburger Landtagsfraktion von Bündnis90/ Die Grünen spricht sich für die Einrichtung einer Schiedsstelle und eine sogenannte Beweislastumkehr im Bergrecht aus: D.h., wenn am Haus Schäden auftreten, die Folge des Bergbaus sein könnten, sollen nicht mehr Hausbesitzer beweisen müssen, dass es sich um einen Bergschaden handelt, sondern die Braunkohleunternehmen in der Pflicht stehen – so wie es heute schon für die Steinkohle gilt, sagte Niels.
Hoffnung auf eine baldige Änderung des Bergrechts machte der bündnisgrüne Bundestagsabgeordnete Oliver Krischer (NRW). Die rotgrüne Regierung in NRW habe in ihrem Koalitionsvertrag die Beweislastumkehr als Ziel festgeschrieben. Der Bundestagsabgeordnete erwartet jetzt einen zeitnahen Vorstoß aus NRW mittels einer Bundesratsinitiative die Änderung des Bundesbergrechts zu erwirken. Krischer unterstützte auch die Forderung nach einer Schiedsstelle: „Im Rheinland gab es ebenfalls erhebliche Widerstände gegen die Einrichtung einer Schiedsstelle, dennoch konnten sich die Menschen dort durchsetzen“. Jochem von der Heide, Leiter der Schlichtungsstelle Bergschaden in NRW beim Regionalverband Ruhr sprach vom Erfolg und von der hohen Akzeptanz dieser Institution. Im Bereich Steinkohle würden von 37000 Verfahren im Jahr nur ca 100 der Schlichtungsstelle vorgetragen – die anderen einvernehmlich mit dem Bergbauunternehmen geklärt. Im Bereich Schäden durch Braunkohle verzeichne man demgegenüber einen Anteil von ungefähr 10 Prozent der durch ein Schlichtungsverfahren zur Zufriedenheit aller Beteiligten bearbeitet werden. Die Hinzuziehung von Gutachten erfolgt dabei immer auf Kosten der jeweiligen Schiedsstelle.
Brandenburgs Wirtschaftsministerium lehnte die Einrichtung einer Schiedsstelle jedoch unlängst ab, da „dies das Bergbauunternehmen für nicht nötig erachte, da es keine größeren Probleme gebe“, erklärte Wirtschaftsminister Ralf Christoffers (Die LINKE) Medieninformationen zufolge. Für Krischer steht diese Aussage nicht im Widerspruch zur Einrichtung einer Schiedsstelle: „Wenn es keine Probleme gibt, kostet die Stelle auch kein Geld aber die Menschen hätten zumindest eine Möglichkeit sich an eine unabhängige Institution zu wenden“, sagte der Bundestagsabgeordnete. Die Erfahrung aus NRW zeige aber, dass solch eine Stelle angenommen wird.
Der bündnisgrüne Bundestagskandidat für die Lausitz Wolfgang Renner mahnte zudem an, dass Bergbauunternehmen stärker in die Pflicht genommen werden müssen. Die Folgen des Tagebaus, wie das aktuelle Beispiel der Spreeverockerung zeigt, dürfen in Zukunft nicht mehr durch den Steuerzahler reguliert werden.
Foto: Archivbild

Auf einer Diskussions-Veranstaltung zum Thema Bergschäden durch den Braunkohletagebau im Tagebaurandort Grießen (Spree-Neiße) sprachen sich Vertreter von Bündnis90/ Die Grünen am Mittwochabend für eine Änderung des Bergrechts und für die Einrichtung einer unabhängigen Schiedsstelle aus. Nach Bergrecht müssen Betroffene gegenüber Bergbauunternehmen selbst nachweisen, dass Schäden an ihren Häusern durch den Braunkohletagebau verursacht worden sind. „In Brandenburg gibt es hier keinerlei Hilfe für die Betroffenen, die häufig einem Kampf wie David gegen Goliath ausgesetzt sind“, sagte die bündnisgrüne Landtagsabgeordnete Sabine Niels vor den etwa 60 Teilnehmern. Im Braunkohleland Nordrhein-Westfalen (NRW) gebe es hingegen seit Ende 2010 eine Anrufungsstelle Bergschaden, die bei Streitigkeiten vermittelt.
Die Brandenburger Landtagsfraktion von Bündnis90/ Die Grünen spricht sich für die Einrichtung einer Schiedsstelle und eine sogenannte Beweislastumkehr im Bergrecht aus: D.h., wenn am Haus Schäden auftreten, die Folge des Bergbaus sein könnten, sollen nicht mehr Hausbesitzer beweisen müssen, dass es sich um einen Bergschaden handelt, sondern die Braunkohleunternehmen in der Pflicht stehen – so wie es heute schon für die Steinkohle gilt, sagte Niels.
Hoffnung auf eine baldige Änderung des Bergrechts machte der bündnisgrüne Bundestagsabgeordnete Oliver Krischer (NRW). Die rotgrüne Regierung in NRW habe in ihrem Koalitionsvertrag die Beweislastumkehr als Ziel festgeschrieben. Der Bundestagsabgeordnete erwartet jetzt einen zeitnahen Vorstoß aus NRW mittels einer Bundesratsinitiative die Änderung des Bundesbergrechts zu erwirken. Krischer unterstützte auch die Forderung nach einer Schiedsstelle: „Im Rheinland gab es ebenfalls erhebliche Widerstände gegen die Einrichtung einer Schiedsstelle, dennoch konnten sich die Menschen dort durchsetzen“. Jochem von der Heide, Leiter der Schlichtungsstelle Bergschaden in NRW beim Regionalverband Ruhr sprach vom Erfolg und von der hohen Akzeptanz dieser Institution. Im Bereich Steinkohle würden von 37000 Verfahren im Jahr nur ca 100 der Schlichtungsstelle vorgetragen – die anderen einvernehmlich mit dem Bergbauunternehmen geklärt. Im Bereich Schäden durch Braunkohle verzeichne man demgegenüber einen Anteil von ungefähr 10 Prozent der durch ein Schlichtungsverfahren zur Zufriedenheit aller Beteiligten bearbeitet werden. Die Hinzuziehung von Gutachten erfolgt dabei immer auf Kosten der jeweiligen Schiedsstelle.
Brandenburgs Wirtschaftsministerium lehnte die Einrichtung einer Schiedsstelle jedoch unlängst ab, da „dies das Bergbauunternehmen für nicht nötig erachte, da es keine größeren Probleme gebe“, erklärte Wirtschaftsminister Ralf Christoffers (Die LINKE) Medieninformationen zufolge. Für Krischer steht diese Aussage nicht im Widerspruch zur Einrichtung einer Schiedsstelle: „Wenn es keine Probleme gibt, kostet die Stelle auch kein Geld aber die Menschen hätten zumindest eine Möglichkeit sich an eine unabhängige Institution zu wenden“, sagte der Bundestagsabgeordnete. Die Erfahrung aus NRW zeige aber, dass solch eine Stelle angenommen wird.
Der bündnisgrüne Bundestagskandidat für die Lausitz Wolfgang Renner mahnte zudem an, dass Bergbauunternehmen stärker in die Pflicht genommen werden müssen. Die Folgen des Tagebaus, wie das aktuelle Beispiel der Spreeverockerung zeigt, dürfen in Zukunft nicht mehr durch den Steuerzahler reguliert werden.
Foto: Archivbild

Auf einer Diskussions-Veranstaltung zum Thema Bergschäden durch den Braunkohletagebau im Tagebaurandort Grießen (Spree-Neiße) sprachen sich Vertreter von Bündnis90/ Die Grünen am Mittwochabend für eine Änderung des Bergrechts und für die Einrichtung einer unabhängigen Schiedsstelle aus. Nach Bergrecht müssen Betroffene gegenüber Bergbauunternehmen selbst nachweisen, dass Schäden an ihren Häusern durch den Braunkohletagebau verursacht worden sind. „In Brandenburg gibt es hier keinerlei Hilfe für die Betroffenen, die häufig einem Kampf wie David gegen Goliath ausgesetzt sind“, sagte die bündnisgrüne Landtagsabgeordnete Sabine Niels vor den etwa 60 Teilnehmern. Im Braunkohleland Nordrhein-Westfalen (NRW) gebe es hingegen seit Ende 2010 eine Anrufungsstelle Bergschaden, die bei Streitigkeiten vermittelt.
Die Brandenburger Landtagsfraktion von Bündnis90/ Die Grünen spricht sich für die Einrichtung einer Schiedsstelle und eine sogenannte Beweislastumkehr im Bergrecht aus: D.h., wenn am Haus Schäden auftreten, die Folge des Bergbaus sein könnten, sollen nicht mehr Hausbesitzer beweisen müssen, dass es sich um einen Bergschaden handelt, sondern die Braunkohleunternehmen in der Pflicht stehen – so wie es heute schon für die Steinkohle gilt, sagte Niels.
Hoffnung auf eine baldige Änderung des Bergrechts machte der bündnisgrüne Bundestagsabgeordnete Oliver Krischer (NRW). Die rotgrüne Regierung in NRW habe in ihrem Koalitionsvertrag die Beweislastumkehr als Ziel festgeschrieben. Der Bundestagsabgeordnete erwartet jetzt einen zeitnahen Vorstoß aus NRW mittels einer Bundesratsinitiative die Änderung des Bundesbergrechts zu erwirken. Krischer unterstützte auch die Forderung nach einer Schiedsstelle: „Im Rheinland gab es ebenfalls erhebliche Widerstände gegen die Einrichtung einer Schiedsstelle, dennoch konnten sich die Menschen dort durchsetzen“. Jochem von der Heide, Leiter der Schlichtungsstelle Bergschaden in NRW beim Regionalverband Ruhr sprach vom Erfolg und von der hohen Akzeptanz dieser Institution. Im Bereich Steinkohle würden von 37000 Verfahren im Jahr nur ca 100 der Schlichtungsstelle vorgetragen – die anderen einvernehmlich mit dem Bergbauunternehmen geklärt. Im Bereich Schäden durch Braunkohle verzeichne man demgegenüber einen Anteil von ungefähr 10 Prozent der durch ein Schlichtungsverfahren zur Zufriedenheit aller Beteiligten bearbeitet werden. Die Hinzuziehung von Gutachten erfolgt dabei immer auf Kosten der jeweiligen Schiedsstelle.
Brandenburgs Wirtschaftsministerium lehnte die Einrichtung einer Schiedsstelle jedoch unlängst ab, da „dies das Bergbauunternehmen für nicht nötig erachte, da es keine größeren Probleme gebe“, erklärte Wirtschaftsminister Ralf Christoffers (Die LINKE) Medieninformationen zufolge. Für Krischer steht diese Aussage nicht im Widerspruch zur Einrichtung einer Schiedsstelle: „Wenn es keine Probleme gibt, kostet die Stelle auch kein Geld aber die Menschen hätten zumindest eine Möglichkeit sich an eine unabhängige Institution zu wenden“, sagte der Bundestagsabgeordnete. Die Erfahrung aus NRW zeige aber, dass solch eine Stelle angenommen wird.
Der bündnisgrüne Bundestagskandidat für die Lausitz Wolfgang Renner mahnte zudem an, dass Bergbauunternehmen stärker in die Pflicht genommen werden müssen. Die Folgen des Tagebaus, wie das aktuelle Beispiel der Spreeverockerung zeigt, dürfen in Zukunft nicht mehr durch den Steuerzahler reguliert werden.
Foto: Archivbild

Auf einer Diskussions-Veranstaltung zum Thema Bergschäden durch den Braunkohletagebau im Tagebaurandort Grießen (Spree-Neiße) sprachen sich Vertreter von Bündnis90/ Die Grünen am Mittwochabend für eine Änderung des Bergrechts und für die Einrichtung einer unabhängigen Schiedsstelle aus. Nach Bergrecht müssen Betroffene gegenüber Bergbauunternehmen selbst nachweisen, dass Schäden an ihren Häusern durch den Braunkohletagebau verursacht worden sind. „In Brandenburg gibt es hier keinerlei Hilfe für die Betroffenen, die häufig einem Kampf wie David gegen Goliath ausgesetzt sind“, sagte die bündnisgrüne Landtagsabgeordnete Sabine Niels vor den etwa 60 Teilnehmern. Im Braunkohleland Nordrhein-Westfalen (NRW) gebe es hingegen seit Ende 2010 eine Anrufungsstelle Bergschaden, die bei Streitigkeiten vermittelt.
Die Brandenburger Landtagsfraktion von Bündnis90/ Die Grünen spricht sich für die Einrichtung einer Schiedsstelle und eine sogenannte Beweislastumkehr im Bergrecht aus: D.h., wenn am Haus Schäden auftreten, die Folge des Bergbaus sein könnten, sollen nicht mehr Hausbesitzer beweisen müssen, dass es sich um einen Bergschaden handelt, sondern die Braunkohleunternehmen in der Pflicht stehen – so wie es heute schon für die Steinkohle gilt, sagte Niels.
Hoffnung auf eine baldige Änderung des Bergrechts machte der bündnisgrüne Bundestagsabgeordnete Oliver Krischer (NRW). Die rotgrüne Regierung in NRW habe in ihrem Koalitionsvertrag die Beweislastumkehr als Ziel festgeschrieben. Der Bundestagsabgeordnete erwartet jetzt einen zeitnahen Vorstoß aus NRW mittels einer Bundesratsinitiative die Änderung des Bundesbergrechts zu erwirken. Krischer unterstützte auch die Forderung nach einer Schiedsstelle: „Im Rheinland gab es ebenfalls erhebliche Widerstände gegen die Einrichtung einer Schiedsstelle, dennoch konnten sich die Menschen dort durchsetzen“. Jochem von der Heide, Leiter der Schlichtungsstelle Bergschaden in NRW beim Regionalverband Ruhr sprach vom Erfolg und von der hohen Akzeptanz dieser Institution. Im Bereich Steinkohle würden von 37000 Verfahren im Jahr nur ca 100 der Schlichtungsstelle vorgetragen – die anderen einvernehmlich mit dem Bergbauunternehmen geklärt. Im Bereich Schäden durch Braunkohle verzeichne man demgegenüber einen Anteil von ungefähr 10 Prozent der durch ein Schlichtungsverfahren zur Zufriedenheit aller Beteiligten bearbeitet werden. Die Hinzuziehung von Gutachten erfolgt dabei immer auf Kosten der jeweiligen Schiedsstelle.
Brandenburgs Wirtschaftsministerium lehnte die Einrichtung einer Schiedsstelle jedoch unlängst ab, da „dies das Bergbauunternehmen für nicht nötig erachte, da es keine größeren Probleme gebe“, erklärte Wirtschaftsminister Ralf Christoffers (Die LINKE) Medieninformationen zufolge. Für Krischer steht diese Aussage nicht im Widerspruch zur Einrichtung einer Schiedsstelle: „Wenn es keine Probleme gibt, kostet die Stelle auch kein Geld aber die Menschen hätten zumindest eine Möglichkeit sich an eine unabhängige Institution zu wenden“, sagte der Bundestagsabgeordnete. Die Erfahrung aus NRW zeige aber, dass solch eine Stelle angenommen wird.
Der bündnisgrüne Bundestagskandidat für die Lausitz Wolfgang Renner mahnte zudem an, dass Bergbauunternehmen stärker in die Pflicht genommen werden müssen. Die Folgen des Tagebaus, wie das aktuelle Beispiel der Spreeverockerung zeigt, dürfen in Zukunft nicht mehr durch den Steuerzahler reguliert werden.
Foto: Archivbild

Auf einer Diskussions-Veranstaltung zum Thema Bergschäden durch den Braunkohletagebau im Tagebaurandort Grießen (Spree-Neiße) sprachen sich Vertreter von Bündnis90/ Die Grünen am Mittwochabend für eine Änderung des Bergrechts und für die Einrichtung einer unabhängigen Schiedsstelle aus. Nach Bergrecht müssen Betroffene gegenüber Bergbauunternehmen selbst nachweisen, dass Schäden an ihren Häusern durch den Braunkohletagebau verursacht worden sind. „In Brandenburg gibt es hier keinerlei Hilfe für die Betroffenen, die häufig einem Kampf wie David gegen Goliath ausgesetzt sind“, sagte die bündnisgrüne Landtagsabgeordnete Sabine Niels vor den etwa 60 Teilnehmern. Im Braunkohleland Nordrhein-Westfalen (NRW) gebe es hingegen seit Ende 2010 eine Anrufungsstelle Bergschaden, die bei Streitigkeiten vermittelt.
Die Brandenburger Landtagsfraktion von Bündnis90/ Die Grünen spricht sich für die Einrichtung einer Schiedsstelle und eine sogenannte Beweislastumkehr im Bergrecht aus: D.h., wenn am Haus Schäden auftreten, die Folge des Bergbaus sein könnten, sollen nicht mehr Hausbesitzer beweisen müssen, dass es sich um einen Bergschaden handelt, sondern die Braunkohleunternehmen in der Pflicht stehen – so wie es heute schon für die Steinkohle gilt, sagte Niels.
Hoffnung auf eine baldige Änderung des Bergrechts machte der bündnisgrüne Bundestagsabgeordnete Oliver Krischer (NRW). Die rotgrüne Regierung in NRW habe in ihrem Koalitionsvertrag die Beweislastumkehr als Ziel festgeschrieben. Der Bundestagsabgeordnete erwartet jetzt einen zeitnahen Vorstoß aus NRW mittels einer Bundesratsinitiative die Änderung des Bundesbergrechts zu erwirken. Krischer unterstützte auch die Forderung nach einer Schiedsstelle: „Im Rheinland gab es ebenfalls erhebliche Widerstände gegen die Einrichtung einer Schiedsstelle, dennoch konnten sich die Menschen dort durchsetzen“. Jochem von der Heide, Leiter der Schlichtungsstelle Bergschaden in NRW beim Regionalverband Ruhr sprach vom Erfolg und von der hohen Akzeptanz dieser Institution. Im Bereich Steinkohle würden von 37000 Verfahren im Jahr nur ca 100 der Schlichtungsstelle vorgetragen – die anderen einvernehmlich mit dem Bergbauunternehmen geklärt. Im Bereich Schäden durch Braunkohle verzeichne man demgegenüber einen Anteil von ungefähr 10 Prozent der durch ein Schlichtungsverfahren zur Zufriedenheit aller Beteiligten bearbeitet werden. Die Hinzuziehung von Gutachten erfolgt dabei immer auf Kosten der jeweiligen Schiedsstelle.
Brandenburgs Wirtschaftsministerium lehnte die Einrichtung einer Schiedsstelle jedoch unlängst ab, da „dies das Bergbauunternehmen für nicht nötig erachte, da es keine größeren Probleme gebe“, erklärte Wirtschaftsminister Ralf Christoffers (Die LINKE) Medieninformationen zufolge. Für Krischer steht diese Aussage nicht im Widerspruch zur Einrichtung einer Schiedsstelle: „Wenn es keine Probleme gibt, kostet die Stelle auch kein Geld aber die Menschen hätten zumindest eine Möglichkeit sich an eine unabhängige Institution zu wenden“, sagte der Bundestagsabgeordnete. Die Erfahrung aus NRW zeige aber, dass solch eine Stelle angenommen wird.
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