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NIEDERLAUSITZ aktuell

20.000 Brandenburger Arbeitgeber nutzen schon elektronisches Verfahren beim Lohnsteuerabzug

9:16 Uhr | 19. April 2013
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Zu Jahresbeginn hat bundesweit ein elektronisches Verfahren zur Übermittlung der Daten für den Lohnsteuerabzug die Lohnsteuerkarte nach über 85 Jahren abgelöst. Wie das Ministerium der Finanzen heute mitteilte, ist in Brandenburg dieses Verfahren zum Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) erfolgreich gestartet. Seit 1. Januar 2013 sind im ersten Quartal im Land Brandenburg bereits rund 20.000 Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit circa 230.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in das elektronische Verfahren eingestiegen.
Finanzstaatssekretärin Daniela Trochowski wertete diese Zahl als Erfolg: „Damit beteiligen sich knapp 30 Prozent der rund 71.000 Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Land Brandenburg am elektronischen Verfahren. Da wir die Belastungen für die Arbeitgeber und die Finanzämter bei der Umstellung möglichst gering halten wollten, hatten wir frühzeitig begonnen, über das neue elektronische Verfahren zu informieren. Das zahlt sich nun aus.“
Mitte November des Vorjahres hatte das Brandenburger Finanzministerium in einer Informationsveranstaltung für die größten Arbeitgeber im Land den Startschuss für die Umstellung auf das elektronische Verfahren zur Übermittlung der Daten für den Lohnsteuerabzug gegeben. Brandenburgs Finanzstaatssekretärin Daniela Trochowski hatte dazu 50 Unternehmen und öffentliche Arbeitgeber aus ganz Brandenburg mit jeweils mehr als 1.000 Beschäftigten nach Potsdam eingeladen.
Arbeitgeber haben grundsätzlich die Möglichkeit, den Verfahrenseinstieg bis zum Jahresende, das heißt bis zur letzten Lohnabrechnung im Jahr 2013 zurückzustellen. Das Brandenburger Finanzministerium empfiehlt jedoch, die Vorteile des papierlosen Verfahrens zeitnah zu nutzen. Außerdem können Arbeitgeber durch einen Start im zweiten oder dritten Quartal eventuellen (technischen) Engpässen zum Ende des Kalenderjahres entgegenwirken.
Um insbesondere größeren Arbeitgebern den Umstieg auf das ELStAM-Verfahren zu erleichtern, besteht die Möglichkeit, die Arbeitnehmer im Einführungszeitraum 2013 auch stufenweise – verteilt auf verschiedene Zeitpunkte / Datenlieferungen – zu überführen.
Für einen reibungslosen Einstieg empfiehlt sich vorab ein Informationsaustausch mit den Arbeitnehmern. Dazu können unter anderem die unter www.elster.de eingestellten Musterschreiben genutzt werden. Dort finden sich auch weitergehende Informationen rund um das ELStAM-Verfahren sowie aktuelle Besonderheiten.
Auch für Arbeitnehmer lohnt sich ein Blick auf www.elster.de. Im ElsterOnline-Portal wurde die Möglichkeit geschaffen, die eigenen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale wie Familienstand oder Zahl der Kinder zu kontrollieren. Damit kann der Arbeitnehmer sicherstellen, dass er auch künftig eine korrekte Gehaltsabrechnung erhält.
Zum Hintergrund:
Unter dem Namen „ELStAM“ – für „Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale“ – werden künftig alle Daten für den Lohnsteuerabzug zwischen Finanzämtern, Arbeitgebern und Arbeitnehmern digital übermittelt. Das neue elektronische Verfahren ELStAM ersetzt die frühere Papierlohnsteuerkarte. Die ersten Schritte zur Umstellung erfolgten bereits 2005, als die Informationen auf der Rückseite der Lohnsteuerkarte (Jahresarbeitslöhne, -steuern und -abgaben) von den Arbeitgebern erstmals elektronisch an die Finanzämter übermittelt wurden. Für das Jahr 2010 wurden das letzte Mal Lohnsteuerkarten aus Papier versandt. Ab 2013 können alle Lohnsteuerdaten vom Arbeitgeber digital vom Finanzamt abgerufen werden. Der Arbeitgeber entscheidet jedoch selbst, zu welchem Zeitpunkt er im Jahr 2013 auf das elektronische Verfahren umsteigt.
Quelle: Ministerium der Finanzen

Zu Jahresbeginn hat bundesweit ein elektronisches Verfahren zur Übermittlung der Daten für den Lohnsteuerabzug die Lohnsteuerkarte nach über 85 Jahren abgelöst. Wie das Ministerium der Finanzen heute mitteilte, ist in Brandenburg dieses Verfahren zum Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) erfolgreich gestartet. Seit 1. Januar 2013 sind im ersten Quartal im Land Brandenburg bereits rund 20.000 Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit circa 230.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in das elektronische Verfahren eingestiegen.
Finanzstaatssekretärin Daniela Trochowski wertete diese Zahl als Erfolg: „Damit beteiligen sich knapp 30 Prozent der rund 71.000 Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Land Brandenburg am elektronischen Verfahren. Da wir die Belastungen für die Arbeitgeber und die Finanzämter bei der Umstellung möglichst gering halten wollten, hatten wir frühzeitig begonnen, über das neue elektronische Verfahren zu informieren. Das zahlt sich nun aus.“
Mitte November des Vorjahres hatte das Brandenburger Finanzministerium in einer Informationsveranstaltung für die größten Arbeitgeber im Land den Startschuss für die Umstellung auf das elektronische Verfahren zur Übermittlung der Daten für den Lohnsteuerabzug gegeben. Brandenburgs Finanzstaatssekretärin Daniela Trochowski hatte dazu 50 Unternehmen und öffentliche Arbeitgeber aus ganz Brandenburg mit jeweils mehr als 1.000 Beschäftigten nach Potsdam eingeladen.
Arbeitgeber haben grundsätzlich die Möglichkeit, den Verfahrenseinstieg bis zum Jahresende, das heißt bis zur letzten Lohnabrechnung im Jahr 2013 zurückzustellen. Das Brandenburger Finanzministerium empfiehlt jedoch, die Vorteile des papierlosen Verfahrens zeitnah zu nutzen. Außerdem können Arbeitgeber durch einen Start im zweiten oder dritten Quartal eventuellen (technischen) Engpässen zum Ende des Kalenderjahres entgegenwirken.
Um insbesondere größeren Arbeitgebern den Umstieg auf das ELStAM-Verfahren zu erleichtern, besteht die Möglichkeit, die Arbeitnehmer im Einführungszeitraum 2013 auch stufenweise – verteilt auf verschiedene Zeitpunkte / Datenlieferungen – zu überführen.
Für einen reibungslosen Einstieg empfiehlt sich vorab ein Informationsaustausch mit den Arbeitnehmern. Dazu können unter anderem die unter www.elster.de eingestellten Musterschreiben genutzt werden. Dort finden sich auch weitergehende Informationen rund um das ELStAM-Verfahren sowie aktuelle Besonderheiten.
Auch für Arbeitnehmer lohnt sich ein Blick auf www.elster.de. Im ElsterOnline-Portal wurde die Möglichkeit geschaffen, die eigenen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale wie Familienstand oder Zahl der Kinder zu kontrollieren. Damit kann der Arbeitnehmer sicherstellen, dass er auch künftig eine korrekte Gehaltsabrechnung erhält.
Zum Hintergrund:
Unter dem Namen „ELStAM“ – für „Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale“ – werden künftig alle Daten für den Lohnsteuerabzug zwischen Finanzämtern, Arbeitgebern und Arbeitnehmern digital übermittelt. Das neue elektronische Verfahren ELStAM ersetzt die frühere Papierlohnsteuerkarte. Die ersten Schritte zur Umstellung erfolgten bereits 2005, als die Informationen auf der Rückseite der Lohnsteuerkarte (Jahresarbeitslöhne, -steuern und -abgaben) von den Arbeitgebern erstmals elektronisch an die Finanzämter übermittelt wurden. Für das Jahr 2010 wurden das letzte Mal Lohnsteuerkarten aus Papier versandt. Ab 2013 können alle Lohnsteuerdaten vom Arbeitgeber digital vom Finanzamt abgerufen werden. Der Arbeitgeber entscheidet jedoch selbst, zu welchem Zeitpunkt er im Jahr 2013 auf das elektronische Verfahren umsteigt.
Quelle: Ministerium der Finanzen

Zu Jahresbeginn hat bundesweit ein elektronisches Verfahren zur Übermittlung der Daten für den Lohnsteuerabzug die Lohnsteuerkarte nach über 85 Jahren abgelöst. Wie das Ministerium der Finanzen heute mitteilte, ist in Brandenburg dieses Verfahren zum Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) erfolgreich gestartet. Seit 1. Januar 2013 sind im ersten Quartal im Land Brandenburg bereits rund 20.000 Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit circa 230.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in das elektronische Verfahren eingestiegen.
Finanzstaatssekretärin Daniela Trochowski wertete diese Zahl als Erfolg: „Damit beteiligen sich knapp 30 Prozent der rund 71.000 Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Land Brandenburg am elektronischen Verfahren. Da wir die Belastungen für die Arbeitgeber und die Finanzämter bei der Umstellung möglichst gering halten wollten, hatten wir frühzeitig begonnen, über das neue elektronische Verfahren zu informieren. Das zahlt sich nun aus.“
Mitte November des Vorjahres hatte das Brandenburger Finanzministerium in einer Informationsveranstaltung für die größten Arbeitgeber im Land den Startschuss für die Umstellung auf das elektronische Verfahren zur Übermittlung der Daten für den Lohnsteuerabzug gegeben. Brandenburgs Finanzstaatssekretärin Daniela Trochowski hatte dazu 50 Unternehmen und öffentliche Arbeitgeber aus ganz Brandenburg mit jeweils mehr als 1.000 Beschäftigten nach Potsdam eingeladen.
Arbeitgeber haben grundsätzlich die Möglichkeit, den Verfahrenseinstieg bis zum Jahresende, das heißt bis zur letzten Lohnabrechnung im Jahr 2013 zurückzustellen. Das Brandenburger Finanzministerium empfiehlt jedoch, die Vorteile des papierlosen Verfahrens zeitnah zu nutzen. Außerdem können Arbeitgeber durch einen Start im zweiten oder dritten Quartal eventuellen (technischen) Engpässen zum Ende des Kalenderjahres entgegenwirken.
Um insbesondere größeren Arbeitgebern den Umstieg auf das ELStAM-Verfahren zu erleichtern, besteht die Möglichkeit, die Arbeitnehmer im Einführungszeitraum 2013 auch stufenweise – verteilt auf verschiedene Zeitpunkte / Datenlieferungen – zu überführen.
Für einen reibungslosen Einstieg empfiehlt sich vorab ein Informationsaustausch mit den Arbeitnehmern. Dazu können unter anderem die unter www.elster.de eingestellten Musterschreiben genutzt werden. Dort finden sich auch weitergehende Informationen rund um das ELStAM-Verfahren sowie aktuelle Besonderheiten.
Auch für Arbeitnehmer lohnt sich ein Blick auf www.elster.de. Im ElsterOnline-Portal wurde die Möglichkeit geschaffen, die eigenen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale wie Familienstand oder Zahl der Kinder zu kontrollieren. Damit kann der Arbeitnehmer sicherstellen, dass er auch künftig eine korrekte Gehaltsabrechnung erhält.
Zum Hintergrund:
Unter dem Namen „ELStAM“ – für „Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale“ – werden künftig alle Daten für den Lohnsteuerabzug zwischen Finanzämtern, Arbeitgebern und Arbeitnehmern digital übermittelt. Das neue elektronische Verfahren ELStAM ersetzt die frühere Papierlohnsteuerkarte. Die ersten Schritte zur Umstellung erfolgten bereits 2005, als die Informationen auf der Rückseite der Lohnsteuerkarte (Jahresarbeitslöhne, -steuern und -abgaben) von den Arbeitgebern erstmals elektronisch an die Finanzämter übermittelt wurden. Für das Jahr 2010 wurden das letzte Mal Lohnsteuerkarten aus Papier versandt. Ab 2013 können alle Lohnsteuerdaten vom Arbeitgeber digital vom Finanzamt abgerufen werden. Der Arbeitgeber entscheidet jedoch selbst, zu welchem Zeitpunkt er im Jahr 2013 auf das elektronische Verfahren umsteigt.
Quelle: Ministerium der Finanzen

Zu Jahresbeginn hat bundesweit ein elektronisches Verfahren zur Übermittlung der Daten für den Lohnsteuerabzug die Lohnsteuerkarte nach über 85 Jahren abgelöst. Wie das Ministerium der Finanzen heute mitteilte, ist in Brandenburg dieses Verfahren zum Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) erfolgreich gestartet. Seit 1. Januar 2013 sind im ersten Quartal im Land Brandenburg bereits rund 20.000 Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit circa 230.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in das elektronische Verfahren eingestiegen.
Finanzstaatssekretärin Daniela Trochowski wertete diese Zahl als Erfolg: „Damit beteiligen sich knapp 30 Prozent der rund 71.000 Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Land Brandenburg am elektronischen Verfahren. Da wir die Belastungen für die Arbeitgeber und die Finanzämter bei der Umstellung möglichst gering halten wollten, hatten wir frühzeitig begonnen, über das neue elektronische Verfahren zu informieren. Das zahlt sich nun aus.“
Mitte November des Vorjahres hatte das Brandenburger Finanzministerium in einer Informationsveranstaltung für die größten Arbeitgeber im Land den Startschuss für die Umstellung auf das elektronische Verfahren zur Übermittlung der Daten für den Lohnsteuerabzug gegeben. Brandenburgs Finanzstaatssekretärin Daniela Trochowski hatte dazu 50 Unternehmen und öffentliche Arbeitgeber aus ganz Brandenburg mit jeweils mehr als 1.000 Beschäftigten nach Potsdam eingeladen.
Arbeitgeber haben grundsätzlich die Möglichkeit, den Verfahrenseinstieg bis zum Jahresende, das heißt bis zur letzten Lohnabrechnung im Jahr 2013 zurückzustellen. Das Brandenburger Finanzministerium empfiehlt jedoch, die Vorteile des papierlosen Verfahrens zeitnah zu nutzen. Außerdem können Arbeitgeber durch einen Start im zweiten oder dritten Quartal eventuellen (technischen) Engpässen zum Ende des Kalenderjahres entgegenwirken.
Um insbesondere größeren Arbeitgebern den Umstieg auf das ELStAM-Verfahren zu erleichtern, besteht die Möglichkeit, die Arbeitnehmer im Einführungszeitraum 2013 auch stufenweise – verteilt auf verschiedene Zeitpunkte / Datenlieferungen – zu überführen.
Für einen reibungslosen Einstieg empfiehlt sich vorab ein Informationsaustausch mit den Arbeitnehmern. Dazu können unter anderem die unter www.elster.de eingestellten Musterschreiben genutzt werden. Dort finden sich auch weitergehende Informationen rund um das ELStAM-Verfahren sowie aktuelle Besonderheiten.
Auch für Arbeitnehmer lohnt sich ein Blick auf www.elster.de. Im ElsterOnline-Portal wurde die Möglichkeit geschaffen, die eigenen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale wie Familienstand oder Zahl der Kinder zu kontrollieren. Damit kann der Arbeitnehmer sicherstellen, dass er auch künftig eine korrekte Gehaltsabrechnung erhält.
Zum Hintergrund:
Unter dem Namen „ELStAM“ – für „Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale“ – werden künftig alle Daten für den Lohnsteuerabzug zwischen Finanzämtern, Arbeitgebern und Arbeitnehmern digital übermittelt. Das neue elektronische Verfahren ELStAM ersetzt die frühere Papierlohnsteuerkarte. Die ersten Schritte zur Umstellung erfolgten bereits 2005, als die Informationen auf der Rückseite der Lohnsteuerkarte (Jahresarbeitslöhne, -steuern und -abgaben) von den Arbeitgebern erstmals elektronisch an die Finanzämter übermittelt wurden. Für das Jahr 2010 wurden das letzte Mal Lohnsteuerkarten aus Papier versandt. Ab 2013 können alle Lohnsteuerdaten vom Arbeitgeber digital vom Finanzamt abgerufen werden. Der Arbeitgeber entscheidet jedoch selbst, zu welchem Zeitpunkt er im Jahr 2013 auf das elektronische Verfahren umsteigt.
Quelle: Ministerium der Finanzen

Zu Jahresbeginn hat bundesweit ein elektronisches Verfahren zur Übermittlung der Daten für den Lohnsteuerabzug die Lohnsteuerkarte nach über 85 Jahren abgelöst. Wie das Ministerium der Finanzen heute mitteilte, ist in Brandenburg dieses Verfahren zum Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) erfolgreich gestartet. Seit 1. Januar 2013 sind im ersten Quartal im Land Brandenburg bereits rund 20.000 Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit circa 230.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in das elektronische Verfahren eingestiegen.
Finanzstaatssekretärin Daniela Trochowski wertete diese Zahl als Erfolg: „Damit beteiligen sich knapp 30 Prozent der rund 71.000 Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Land Brandenburg am elektronischen Verfahren. Da wir die Belastungen für die Arbeitgeber und die Finanzämter bei der Umstellung möglichst gering halten wollten, hatten wir frühzeitig begonnen, über das neue elektronische Verfahren zu informieren. Das zahlt sich nun aus.“
Mitte November des Vorjahres hatte das Brandenburger Finanzministerium in einer Informationsveranstaltung für die größten Arbeitgeber im Land den Startschuss für die Umstellung auf das elektronische Verfahren zur Übermittlung der Daten für den Lohnsteuerabzug gegeben. Brandenburgs Finanzstaatssekretärin Daniela Trochowski hatte dazu 50 Unternehmen und öffentliche Arbeitgeber aus ganz Brandenburg mit jeweils mehr als 1.000 Beschäftigten nach Potsdam eingeladen.
Arbeitgeber haben grundsätzlich die Möglichkeit, den Verfahrenseinstieg bis zum Jahresende, das heißt bis zur letzten Lohnabrechnung im Jahr 2013 zurückzustellen. Das Brandenburger Finanzministerium empfiehlt jedoch, die Vorteile des papierlosen Verfahrens zeitnah zu nutzen. Außerdem können Arbeitgeber durch einen Start im zweiten oder dritten Quartal eventuellen (technischen) Engpässen zum Ende des Kalenderjahres entgegenwirken.
Um insbesondere größeren Arbeitgebern den Umstieg auf das ELStAM-Verfahren zu erleichtern, besteht die Möglichkeit, die Arbeitnehmer im Einführungszeitraum 2013 auch stufenweise – verteilt auf verschiedene Zeitpunkte / Datenlieferungen – zu überführen.
Für einen reibungslosen Einstieg empfiehlt sich vorab ein Informationsaustausch mit den Arbeitnehmern. Dazu können unter anderem die unter www.elster.de eingestellten Musterschreiben genutzt werden. Dort finden sich auch weitergehende Informationen rund um das ELStAM-Verfahren sowie aktuelle Besonderheiten.
Auch für Arbeitnehmer lohnt sich ein Blick auf www.elster.de. Im ElsterOnline-Portal wurde die Möglichkeit geschaffen, die eigenen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale wie Familienstand oder Zahl der Kinder zu kontrollieren. Damit kann der Arbeitnehmer sicherstellen, dass er auch künftig eine korrekte Gehaltsabrechnung erhält.
Zum Hintergrund:
Unter dem Namen „ELStAM“ – für „Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale“ – werden künftig alle Daten für den Lohnsteuerabzug zwischen Finanzämtern, Arbeitgebern und Arbeitnehmern digital übermittelt. Das neue elektronische Verfahren ELStAM ersetzt die frühere Papierlohnsteuerkarte. Die ersten Schritte zur Umstellung erfolgten bereits 2005, als die Informationen auf der Rückseite der Lohnsteuerkarte (Jahresarbeitslöhne, -steuern und -abgaben) von den Arbeitgebern erstmals elektronisch an die Finanzämter übermittelt wurden. Für das Jahr 2010 wurden das letzte Mal Lohnsteuerkarten aus Papier versandt. Ab 2013 können alle Lohnsteuerdaten vom Arbeitgeber digital vom Finanzamt abgerufen werden. Der Arbeitgeber entscheidet jedoch selbst, zu welchem Zeitpunkt er im Jahr 2013 auf das elektronische Verfahren umsteigt.
Quelle: Ministerium der Finanzen

Zu Jahresbeginn hat bundesweit ein elektronisches Verfahren zur Übermittlung der Daten für den Lohnsteuerabzug die Lohnsteuerkarte nach über 85 Jahren abgelöst. Wie das Ministerium der Finanzen heute mitteilte, ist in Brandenburg dieses Verfahren zum Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) erfolgreich gestartet. Seit 1. Januar 2013 sind im ersten Quartal im Land Brandenburg bereits rund 20.000 Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit circa 230.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in das elektronische Verfahren eingestiegen.
Finanzstaatssekretärin Daniela Trochowski wertete diese Zahl als Erfolg: „Damit beteiligen sich knapp 30 Prozent der rund 71.000 Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Land Brandenburg am elektronischen Verfahren. Da wir die Belastungen für die Arbeitgeber und die Finanzämter bei der Umstellung möglichst gering halten wollten, hatten wir frühzeitig begonnen, über das neue elektronische Verfahren zu informieren. Das zahlt sich nun aus.“
Mitte November des Vorjahres hatte das Brandenburger Finanzministerium in einer Informationsveranstaltung für die größten Arbeitgeber im Land den Startschuss für die Umstellung auf das elektronische Verfahren zur Übermittlung der Daten für den Lohnsteuerabzug gegeben. Brandenburgs Finanzstaatssekretärin Daniela Trochowski hatte dazu 50 Unternehmen und öffentliche Arbeitgeber aus ganz Brandenburg mit jeweils mehr als 1.000 Beschäftigten nach Potsdam eingeladen.
Arbeitgeber haben grundsätzlich die Möglichkeit, den Verfahrenseinstieg bis zum Jahresende, das heißt bis zur letzten Lohnabrechnung im Jahr 2013 zurückzustellen. Das Brandenburger Finanzministerium empfiehlt jedoch, die Vorteile des papierlosen Verfahrens zeitnah zu nutzen. Außerdem können Arbeitgeber durch einen Start im zweiten oder dritten Quartal eventuellen (technischen) Engpässen zum Ende des Kalenderjahres entgegenwirken.
Um insbesondere größeren Arbeitgebern den Umstieg auf das ELStAM-Verfahren zu erleichtern, besteht die Möglichkeit, die Arbeitnehmer im Einführungszeitraum 2013 auch stufenweise – verteilt auf verschiedene Zeitpunkte / Datenlieferungen – zu überführen.
Für einen reibungslosen Einstieg empfiehlt sich vorab ein Informationsaustausch mit den Arbeitnehmern. Dazu können unter anderem die unter www.elster.de eingestellten Musterschreiben genutzt werden. Dort finden sich auch weitergehende Informationen rund um das ELStAM-Verfahren sowie aktuelle Besonderheiten.
Auch für Arbeitnehmer lohnt sich ein Blick auf www.elster.de. Im ElsterOnline-Portal wurde die Möglichkeit geschaffen, die eigenen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale wie Familienstand oder Zahl der Kinder zu kontrollieren. Damit kann der Arbeitnehmer sicherstellen, dass er auch künftig eine korrekte Gehaltsabrechnung erhält.
Zum Hintergrund:
Unter dem Namen „ELStAM“ – für „Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale“ – werden künftig alle Daten für den Lohnsteuerabzug zwischen Finanzämtern, Arbeitgebern und Arbeitnehmern digital übermittelt. Das neue elektronische Verfahren ELStAM ersetzt die frühere Papierlohnsteuerkarte. Die ersten Schritte zur Umstellung erfolgten bereits 2005, als die Informationen auf der Rückseite der Lohnsteuerkarte (Jahresarbeitslöhne, -steuern und -abgaben) von den Arbeitgebern erstmals elektronisch an die Finanzämter übermittelt wurden. Für das Jahr 2010 wurden das letzte Mal Lohnsteuerkarten aus Papier versandt. Ab 2013 können alle Lohnsteuerdaten vom Arbeitgeber digital vom Finanzamt abgerufen werden. Der Arbeitgeber entscheidet jedoch selbst, zu welchem Zeitpunkt er im Jahr 2013 auf das elektronische Verfahren umsteigt.
Quelle: Ministerium der Finanzen

Zu Jahresbeginn hat bundesweit ein elektronisches Verfahren zur Übermittlung der Daten für den Lohnsteuerabzug die Lohnsteuerkarte nach über 85 Jahren abgelöst. Wie das Ministerium der Finanzen heute mitteilte, ist in Brandenburg dieses Verfahren zum Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) erfolgreich gestartet. Seit 1. Januar 2013 sind im ersten Quartal im Land Brandenburg bereits rund 20.000 Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit circa 230.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in das elektronische Verfahren eingestiegen.
Finanzstaatssekretärin Daniela Trochowski wertete diese Zahl als Erfolg: „Damit beteiligen sich knapp 30 Prozent der rund 71.000 Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Land Brandenburg am elektronischen Verfahren. Da wir die Belastungen für die Arbeitgeber und die Finanzämter bei der Umstellung möglichst gering halten wollten, hatten wir frühzeitig begonnen, über das neue elektronische Verfahren zu informieren. Das zahlt sich nun aus.“
Mitte November des Vorjahres hatte das Brandenburger Finanzministerium in einer Informationsveranstaltung für die größten Arbeitgeber im Land den Startschuss für die Umstellung auf das elektronische Verfahren zur Übermittlung der Daten für den Lohnsteuerabzug gegeben. Brandenburgs Finanzstaatssekretärin Daniela Trochowski hatte dazu 50 Unternehmen und öffentliche Arbeitgeber aus ganz Brandenburg mit jeweils mehr als 1.000 Beschäftigten nach Potsdam eingeladen.
Arbeitgeber haben grundsätzlich die Möglichkeit, den Verfahrenseinstieg bis zum Jahresende, das heißt bis zur letzten Lohnabrechnung im Jahr 2013 zurückzustellen. Das Brandenburger Finanzministerium empfiehlt jedoch, die Vorteile des papierlosen Verfahrens zeitnah zu nutzen. Außerdem können Arbeitgeber durch einen Start im zweiten oder dritten Quartal eventuellen (technischen) Engpässen zum Ende des Kalenderjahres entgegenwirken.
Um insbesondere größeren Arbeitgebern den Umstieg auf das ELStAM-Verfahren zu erleichtern, besteht die Möglichkeit, die Arbeitnehmer im Einführungszeitraum 2013 auch stufenweise – verteilt auf verschiedene Zeitpunkte / Datenlieferungen – zu überführen.
Für einen reibungslosen Einstieg empfiehlt sich vorab ein Informationsaustausch mit den Arbeitnehmern. Dazu können unter anderem die unter www.elster.de eingestellten Musterschreiben genutzt werden. Dort finden sich auch weitergehende Informationen rund um das ELStAM-Verfahren sowie aktuelle Besonderheiten.
Auch für Arbeitnehmer lohnt sich ein Blick auf www.elster.de. Im ElsterOnline-Portal wurde die Möglichkeit geschaffen, die eigenen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale wie Familienstand oder Zahl der Kinder zu kontrollieren. Damit kann der Arbeitnehmer sicherstellen, dass er auch künftig eine korrekte Gehaltsabrechnung erhält.
Zum Hintergrund:
Unter dem Namen „ELStAM“ – für „Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale“ – werden künftig alle Daten für den Lohnsteuerabzug zwischen Finanzämtern, Arbeitgebern und Arbeitnehmern digital übermittelt. Das neue elektronische Verfahren ELStAM ersetzt die frühere Papierlohnsteuerkarte. Die ersten Schritte zur Umstellung erfolgten bereits 2005, als die Informationen auf der Rückseite der Lohnsteuerkarte (Jahresarbeitslöhne, -steuern und -abgaben) von den Arbeitgebern erstmals elektronisch an die Finanzämter übermittelt wurden. Für das Jahr 2010 wurden das letzte Mal Lohnsteuerkarten aus Papier versandt. Ab 2013 können alle Lohnsteuerdaten vom Arbeitgeber digital vom Finanzamt abgerufen werden. Der Arbeitgeber entscheidet jedoch selbst, zu welchem Zeitpunkt er im Jahr 2013 auf das elektronische Verfahren umsteigt.
Quelle: Ministerium der Finanzen

Zu Jahresbeginn hat bundesweit ein elektronisches Verfahren zur Übermittlung der Daten für den Lohnsteuerabzug die Lohnsteuerkarte nach über 85 Jahren abgelöst. Wie das Ministerium der Finanzen heute mitteilte, ist in Brandenburg dieses Verfahren zum Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) erfolgreich gestartet. Seit 1. Januar 2013 sind im ersten Quartal im Land Brandenburg bereits rund 20.000 Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit circa 230.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in das elektronische Verfahren eingestiegen.
Finanzstaatssekretärin Daniela Trochowski wertete diese Zahl als Erfolg: „Damit beteiligen sich knapp 30 Prozent der rund 71.000 Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Land Brandenburg am elektronischen Verfahren. Da wir die Belastungen für die Arbeitgeber und die Finanzämter bei der Umstellung möglichst gering halten wollten, hatten wir frühzeitig begonnen, über das neue elektronische Verfahren zu informieren. Das zahlt sich nun aus.“
Mitte November des Vorjahres hatte das Brandenburger Finanzministerium in einer Informationsveranstaltung für die größten Arbeitgeber im Land den Startschuss für die Umstellung auf das elektronische Verfahren zur Übermittlung der Daten für den Lohnsteuerabzug gegeben. Brandenburgs Finanzstaatssekretärin Daniela Trochowski hatte dazu 50 Unternehmen und öffentliche Arbeitgeber aus ganz Brandenburg mit jeweils mehr als 1.000 Beschäftigten nach Potsdam eingeladen.
Arbeitgeber haben grundsätzlich die Möglichkeit, den Verfahrenseinstieg bis zum Jahresende, das heißt bis zur letzten Lohnabrechnung im Jahr 2013 zurückzustellen. Das Brandenburger Finanzministerium empfiehlt jedoch, die Vorteile des papierlosen Verfahrens zeitnah zu nutzen. Außerdem können Arbeitgeber durch einen Start im zweiten oder dritten Quartal eventuellen (technischen) Engpässen zum Ende des Kalenderjahres entgegenwirken.
Um insbesondere größeren Arbeitgebern den Umstieg auf das ELStAM-Verfahren zu erleichtern, besteht die Möglichkeit, die Arbeitnehmer im Einführungszeitraum 2013 auch stufenweise – verteilt auf verschiedene Zeitpunkte / Datenlieferungen – zu überführen.
Für einen reibungslosen Einstieg empfiehlt sich vorab ein Informationsaustausch mit den Arbeitnehmern. Dazu können unter anderem die unter www.elster.de eingestellten Musterschreiben genutzt werden. Dort finden sich auch weitergehende Informationen rund um das ELStAM-Verfahren sowie aktuelle Besonderheiten.
Auch für Arbeitnehmer lohnt sich ein Blick auf www.elster.de. Im ElsterOnline-Portal wurde die Möglichkeit geschaffen, die eigenen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale wie Familienstand oder Zahl der Kinder zu kontrollieren. Damit kann der Arbeitnehmer sicherstellen, dass er auch künftig eine korrekte Gehaltsabrechnung erhält.
Zum Hintergrund:
Unter dem Namen „ELStAM“ – für „Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale“ – werden künftig alle Daten für den Lohnsteuerabzug zwischen Finanzämtern, Arbeitgebern und Arbeitnehmern digital übermittelt. Das neue elektronische Verfahren ELStAM ersetzt die frühere Papierlohnsteuerkarte. Die ersten Schritte zur Umstellung erfolgten bereits 2005, als die Informationen auf der Rückseite der Lohnsteuerkarte (Jahresarbeitslöhne, -steuern und -abgaben) von den Arbeitgebern erstmals elektronisch an die Finanzämter übermittelt wurden. Für das Jahr 2010 wurden das letzte Mal Lohnsteuerkarten aus Papier versandt. Ab 2013 können alle Lohnsteuerdaten vom Arbeitgeber digital vom Finanzamt abgerufen werden. Der Arbeitgeber entscheidet jedoch selbst, zu welchem Zeitpunkt er im Jahr 2013 auf das elektronische Verfahren umsteigt.
Quelle: Ministerium der Finanzen

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