Gemeinsamer Aufruf des Ministers der Justiz Dr. Volkmar Schöneburg und des Ministers des Innern Dr. Dietmar Woidke an die Kommunen und Bürger des Landes Brandenburg.
In den Gerichten des Landes Brandenburg wirken neben den Berufsrichtern auch zahlreiche ehrenamtliche Richter mit. Sie sind ein wichtiger Bestandteil rechtsstaatlicher Gerichtsbarkeit und unverzichtbar für eine unabhängige Rechtsprechung. Den zahlenmäßig größten Anteil bilden dabei die Schöffen, die als ehrenamtliche Richter in der Strafgerichtsbarkeit in den Verhandlungen bei den Amts- und Landgerichten mitwirken.
Zur ordnungsgemäßen Besetzung der Strafkammern und Schöffengerichte im Land Brandenburg werden für die nächste fünfjährige Amtszeit, die am 1. Januar 2014 beginnt, wieder über 2200 Haupt- und Hilfsschöffen benötigt.
Die Schöffenwahlen finden zwischen August und Oktober 2013 statt. Die jeweils zuständigen Präsidenten des Landgerichts werden den Gemeinden bis zum Jahresende 2012 die unter Berücksichtigung der Einwohnerzahl auf die jeweilige Gemeinde entfallende Zahl der Haupt- und Hilfsschöffen mitteilen.
Die Aufgabe der Gemeinden besteht dann darin, die für die Wahl der Schöffen durch einen Wahlausschuss erforderlichen Vorschlagslisten mit möglichst solchen Kandidaten aufzustellen, die zur Übernahme eines Schöffenamtes bereit sind. Es sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt werden. Fragen des Parteienproporzes spielen keine Rolle. In die Vorschlagslisten für die Jugendschöffen, die von den Jugendhilfeausschüssen aufgestellt werden, sollen insbesondere Personen aufgenommen werden, die erzieherisch befähigt sind und Erfahrungen in der Jugenderziehung haben.
Um die notwendige Anzahl ehrenamtlicher Richter für die kommende Amtsperiode wählen zu können, bedarf es einer rechtzeitigen Vorbereitung durch die Gemeinden und auch der Sensibilisierung der Bevölkerung. Die Werbung für ein ehrenamtliches Engagement steht im Vordergrund.
Die Aufstellung der Vorschlagslisten, die bis zum 31. Mai 2013 abgeschlossen werden muss, erfordert ein hohes Engagement der Gemeindevertretungen. Für die Suche nach geeigneten Kandidaten können von den Gemeinden Parteien, Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbände, Vereine, Bürgerinitiativen, Kirchen und andere aktiv tätige gesellschaftliche Gruppen und Vereinigungen angesprochen werden. Auch Veröffentlichungen in der Presse oder Informationsveranstaltungen sind geeignet, engagierte Bürger zu erreichen, die Interesse an dieser Tätigkeit haben und sich freiwillig für das Ehrenamt zur Verfügung stellen. Nicht zuletzt können auch die bereits tätigen Schöffen angesprochen werden, ob sie für eine weitere Amtszeit zur Verfügung stehen. Hier ist aber zu beachten, dass sie nach den gesetzlichen Vorschriften nicht wieder vorgeschlagen werden sollen, wenn sie bereits in zwei auf-einanderfolgenden Amtsperioden als Schöffe tätig gewesen sind, von denen die letzte Amtsperiode zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagslisten noch andauert.
Die Gemeinden sind aufgerufen, rechtzeitig mit der Gewinnung geeigneter Kandidaten für die Vorschlagslisten zu beginnen, um die termingerechte Neuwahl der Schöffen für die nächste Wahlperiode zu gewährleisten. Nur so kann die ordnungsgemäße Besetzung der Gerichte ab 1. Januar 2014 gesichert werden.
Die Bürgerinnen und Bürger, die Interesse am Schöffenamt haben, werden aufgerufen, sich direkt bei ihren Gemeinden zu informieren und für eine Aufnahme in die Vorschlagslisten vormerken zu lassen.
Quelle: Ministerium der Justiz
Gemeinsamer Aufruf des Ministers der Justiz Dr. Volkmar Schöneburg und des Ministers des Innern Dr. Dietmar Woidke an die Kommunen und Bürger des Landes Brandenburg.
In den Gerichten des Landes Brandenburg wirken neben den Berufsrichtern auch zahlreiche ehrenamtliche Richter mit. Sie sind ein wichtiger Bestandteil rechtsstaatlicher Gerichtsbarkeit und unverzichtbar für eine unabhängige Rechtsprechung. Den zahlenmäßig größten Anteil bilden dabei die Schöffen, die als ehrenamtliche Richter in der Strafgerichtsbarkeit in den Verhandlungen bei den Amts- und Landgerichten mitwirken.
Zur ordnungsgemäßen Besetzung der Strafkammern und Schöffengerichte im Land Brandenburg werden für die nächste fünfjährige Amtszeit, die am 1. Januar 2014 beginnt, wieder über 2200 Haupt- und Hilfsschöffen benötigt.
Die Schöffenwahlen finden zwischen August und Oktober 2013 statt. Die jeweils zuständigen Präsidenten des Landgerichts werden den Gemeinden bis zum Jahresende 2012 die unter Berücksichtigung der Einwohnerzahl auf die jeweilige Gemeinde entfallende Zahl der Haupt- und Hilfsschöffen mitteilen.
Die Aufgabe der Gemeinden besteht dann darin, die für die Wahl der Schöffen durch einen Wahlausschuss erforderlichen Vorschlagslisten mit möglichst solchen Kandidaten aufzustellen, die zur Übernahme eines Schöffenamtes bereit sind. Es sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt werden. Fragen des Parteienproporzes spielen keine Rolle. In die Vorschlagslisten für die Jugendschöffen, die von den Jugendhilfeausschüssen aufgestellt werden, sollen insbesondere Personen aufgenommen werden, die erzieherisch befähigt sind und Erfahrungen in der Jugenderziehung haben.
Um die notwendige Anzahl ehrenamtlicher Richter für die kommende Amtsperiode wählen zu können, bedarf es einer rechtzeitigen Vorbereitung durch die Gemeinden und auch der Sensibilisierung der Bevölkerung. Die Werbung für ein ehrenamtliches Engagement steht im Vordergrund.
Die Aufstellung der Vorschlagslisten, die bis zum 31. Mai 2013 abgeschlossen werden muss, erfordert ein hohes Engagement der Gemeindevertretungen. Für die Suche nach geeigneten Kandidaten können von den Gemeinden Parteien, Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbände, Vereine, Bürgerinitiativen, Kirchen und andere aktiv tätige gesellschaftliche Gruppen und Vereinigungen angesprochen werden. Auch Veröffentlichungen in der Presse oder Informationsveranstaltungen sind geeignet, engagierte Bürger zu erreichen, die Interesse an dieser Tätigkeit haben und sich freiwillig für das Ehrenamt zur Verfügung stellen. Nicht zuletzt können auch die bereits tätigen Schöffen angesprochen werden, ob sie für eine weitere Amtszeit zur Verfügung stehen. Hier ist aber zu beachten, dass sie nach den gesetzlichen Vorschriften nicht wieder vorgeschlagen werden sollen, wenn sie bereits in zwei auf-einanderfolgenden Amtsperioden als Schöffe tätig gewesen sind, von denen die letzte Amtsperiode zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagslisten noch andauert.
Die Gemeinden sind aufgerufen, rechtzeitig mit der Gewinnung geeigneter Kandidaten für die Vorschlagslisten zu beginnen, um die termingerechte Neuwahl der Schöffen für die nächste Wahlperiode zu gewährleisten. Nur so kann die ordnungsgemäße Besetzung der Gerichte ab 1. Januar 2014 gesichert werden.
Die Bürgerinnen und Bürger, die Interesse am Schöffenamt haben, werden aufgerufen, sich direkt bei ihren Gemeinden zu informieren und für eine Aufnahme in die Vorschlagslisten vormerken zu lassen.
Quelle: Ministerium der Justiz
Gemeinsamer Aufruf des Ministers der Justiz Dr. Volkmar Schöneburg und des Ministers des Innern Dr. Dietmar Woidke an die Kommunen und Bürger des Landes Brandenburg.
In den Gerichten des Landes Brandenburg wirken neben den Berufsrichtern auch zahlreiche ehrenamtliche Richter mit. Sie sind ein wichtiger Bestandteil rechtsstaatlicher Gerichtsbarkeit und unverzichtbar für eine unabhängige Rechtsprechung. Den zahlenmäßig größten Anteil bilden dabei die Schöffen, die als ehrenamtliche Richter in der Strafgerichtsbarkeit in den Verhandlungen bei den Amts- und Landgerichten mitwirken.
Zur ordnungsgemäßen Besetzung der Strafkammern und Schöffengerichte im Land Brandenburg werden für die nächste fünfjährige Amtszeit, die am 1. Januar 2014 beginnt, wieder über 2200 Haupt- und Hilfsschöffen benötigt.
Die Schöffenwahlen finden zwischen August und Oktober 2013 statt. Die jeweils zuständigen Präsidenten des Landgerichts werden den Gemeinden bis zum Jahresende 2012 die unter Berücksichtigung der Einwohnerzahl auf die jeweilige Gemeinde entfallende Zahl der Haupt- und Hilfsschöffen mitteilen.
Die Aufgabe der Gemeinden besteht dann darin, die für die Wahl der Schöffen durch einen Wahlausschuss erforderlichen Vorschlagslisten mit möglichst solchen Kandidaten aufzustellen, die zur Übernahme eines Schöffenamtes bereit sind. Es sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt werden. Fragen des Parteienproporzes spielen keine Rolle. In die Vorschlagslisten für die Jugendschöffen, die von den Jugendhilfeausschüssen aufgestellt werden, sollen insbesondere Personen aufgenommen werden, die erzieherisch befähigt sind und Erfahrungen in der Jugenderziehung haben.
Um die notwendige Anzahl ehrenamtlicher Richter für die kommende Amtsperiode wählen zu können, bedarf es einer rechtzeitigen Vorbereitung durch die Gemeinden und auch der Sensibilisierung der Bevölkerung. Die Werbung für ein ehrenamtliches Engagement steht im Vordergrund.
Die Aufstellung der Vorschlagslisten, die bis zum 31. Mai 2013 abgeschlossen werden muss, erfordert ein hohes Engagement der Gemeindevertretungen. Für die Suche nach geeigneten Kandidaten können von den Gemeinden Parteien, Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbände, Vereine, Bürgerinitiativen, Kirchen und andere aktiv tätige gesellschaftliche Gruppen und Vereinigungen angesprochen werden. Auch Veröffentlichungen in der Presse oder Informationsveranstaltungen sind geeignet, engagierte Bürger zu erreichen, die Interesse an dieser Tätigkeit haben und sich freiwillig für das Ehrenamt zur Verfügung stellen. Nicht zuletzt können auch die bereits tätigen Schöffen angesprochen werden, ob sie für eine weitere Amtszeit zur Verfügung stehen. Hier ist aber zu beachten, dass sie nach den gesetzlichen Vorschriften nicht wieder vorgeschlagen werden sollen, wenn sie bereits in zwei auf-einanderfolgenden Amtsperioden als Schöffe tätig gewesen sind, von denen die letzte Amtsperiode zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagslisten noch andauert.
Die Gemeinden sind aufgerufen, rechtzeitig mit der Gewinnung geeigneter Kandidaten für die Vorschlagslisten zu beginnen, um die termingerechte Neuwahl der Schöffen für die nächste Wahlperiode zu gewährleisten. Nur so kann die ordnungsgemäße Besetzung der Gerichte ab 1. Januar 2014 gesichert werden.
Die Bürgerinnen und Bürger, die Interesse am Schöffenamt haben, werden aufgerufen, sich direkt bei ihren Gemeinden zu informieren und für eine Aufnahme in die Vorschlagslisten vormerken zu lassen.
Quelle: Ministerium der Justiz
Gemeinsamer Aufruf des Ministers der Justiz Dr. Volkmar Schöneburg und des Ministers des Innern Dr. Dietmar Woidke an die Kommunen und Bürger des Landes Brandenburg.
In den Gerichten des Landes Brandenburg wirken neben den Berufsrichtern auch zahlreiche ehrenamtliche Richter mit. Sie sind ein wichtiger Bestandteil rechtsstaatlicher Gerichtsbarkeit und unverzichtbar für eine unabhängige Rechtsprechung. Den zahlenmäßig größten Anteil bilden dabei die Schöffen, die als ehrenamtliche Richter in der Strafgerichtsbarkeit in den Verhandlungen bei den Amts- und Landgerichten mitwirken.
Zur ordnungsgemäßen Besetzung der Strafkammern und Schöffengerichte im Land Brandenburg werden für die nächste fünfjährige Amtszeit, die am 1. Januar 2014 beginnt, wieder über 2200 Haupt- und Hilfsschöffen benötigt.
Die Schöffenwahlen finden zwischen August und Oktober 2013 statt. Die jeweils zuständigen Präsidenten des Landgerichts werden den Gemeinden bis zum Jahresende 2012 die unter Berücksichtigung der Einwohnerzahl auf die jeweilige Gemeinde entfallende Zahl der Haupt- und Hilfsschöffen mitteilen.
Die Aufgabe der Gemeinden besteht dann darin, die für die Wahl der Schöffen durch einen Wahlausschuss erforderlichen Vorschlagslisten mit möglichst solchen Kandidaten aufzustellen, die zur Übernahme eines Schöffenamtes bereit sind. Es sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt werden. Fragen des Parteienproporzes spielen keine Rolle. In die Vorschlagslisten für die Jugendschöffen, die von den Jugendhilfeausschüssen aufgestellt werden, sollen insbesondere Personen aufgenommen werden, die erzieherisch befähigt sind und Erfahrungen in der Jugenderziehung haben.
Um die notwendige Anzahl ehrenamtlicher Richter für die kommende Amtsperiode wählen zu können, bedarf es einer rechtzeitigen Vorbereitung durch die Gemeinden und auch der Sensibilisierung der Bevölkerung. Die Werbung für ein ehrenamtliches Engagement steht im Vordergrund.
Die Aufstellung der Vorschlagslisten, die bis zum 31. Mai 2013 abgeschlossen werden muss, erfordert ein hohes Engagement der Gemeindevertretungen. Für die Suche nach geeigneten Kandidaten können von den Gemeinden Parteien, Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbände, Vereine, Bürgerinitiativen, Kirchen und andere aktiv tätige gesellschaftliche Gruppen und Vereinigungen angesprochen werden. Auch Veröffentlichungen in der Presse oder Informationsveranstaltungen sind geeignet, engagierte Bürger zu erreichen, die Interesse an dieser Tätigkeit haben und sich freiwillig für das Ehrenamt zur Verfügung stellen. Nicht zuletzt können auch die bereits tätigen Schöffen angesprochen werden, ob sie für eine weitere Amtszeit zur Verfügung stehen. Hier ist aber zu beachten, dass sie nach den gesetzlichen Vorschriften nicht wieder vorgeschlagen werden sollen, wenn sie bereits in zwei auf-einanderfolgenden Amtsperioden als Schöffe tätig gewesen sind, von denen die letzte Amtsperiode zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagslisten noch andauert.
Die Gemeinden sind aufgerufen, rechtzeitig mit der Gewinnung geeigneter Kandidaten für die Vorschlagslisten zu beginnen, um die termingerechte Neuwahl der Schöffen für die nächste Wahlperiode zu gewährleisten. Nur so kann die ordnungsgemäße Besetzung der Gerichte ab 1. Januar 2014 gesichert werden.
Die Bürgerinnen und Bürger, die Interesse am Schöffenamt haben, werden aufgerufen, sich direkt bei ihren Gemeinden zu informieren und für eine Aufnahme in die Vorschlagslisten vormerken zu lassen.
Quelle: Ministerium der Justiz
Gemeinsamer Aufruf des Ministers der Justiz Dr. Volkmar Schöneburg und des Ministers des Innern Dr. Dietmar Woidke an die Kommunen und Bürger des Landes Brandenburg.
In den Gerichten des Landes Brandenburg wirken neben den Berufsrichtern auch zahlreiche ehrenamtliche Richter mit. Sie sind ein wichtiger Bestandteil rechtsstaatlicher Gerichtsbarkeit und unverzichtbar für eine unabhängige Rechtsprechung. Den zahlenmäßig größten Anteil bilden dabei die Schöffen, die als ehrenamtliche Richter in der Strafgerichtsbarkeit in den Verhandlungen bei den Amts- und Landgerichten mitwirken.
Zur ordnungsgemäßen Besetzung der Strafkammern und Schöffengerichte im Land Brandenburg werden für die nächste fünfjährige Amtszeit, die am 1. Januar 2014 beginnt, wieder über 2200 Haupt- und Hilfsschöffen benötigt.
Die Schöffenwahlen finden zwischen August und Oktober 2013 statt. Die jeweils zuständigen Präsidenten des Landgerichts werden den Gemeinden bis zum Jahresende 2012 die unter Berücksichtigung der Einwohnerzahl auf die jeweilige Gemeinde entfallende Zahl der Haupt- und Hilfsschöffen mitteilen.
Die Aufgabe der Gemeinden besteht dann darin, die für die Wahl der Schöffen durch einen Wahlausschuss erforderlichen Vorschlagslisten mit möglichst solchen Kandidaten aufzustellen, die zur Übernahme eines Schöffenamtes bereit sind. Es sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt werden. Fragen des Parteienproporzes spielen keine Rolle. In die Vorschlagslisten für die Jugendschöffen, die von den Jugendhilfeausschüssen aufgestellt werden, sollen insbesondere Personen aufgenommen werden, die erzieherisch befähigt sind und Erfahrungen in der Jugenderziehung haben.
Um die notwendige Anzahl ehrenamtlicher Richter für die kommende Amtsperiode wählen zu können, bedarf es einer rechtzeitigen Vorbereitung durch die Gemeinden und auch der Sensibilisierung der Bevölkerung. Die Werbung für ein ehrenamtliches Engagement steht im Vordergrund.
Die Aufstellung der Vorschlagslisten, die bis zum 31. Mai 2013 abgeschlossen werden muss, erfordert ein hohes Engagement der Gemeindevertretungen. Für die Suche nach geeigneten Kandidaten können von den Gemeinden Parteien, Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbände, Vereine, Bürgerinitiativen, Kirchen und andere aktiv tätige gesellschaftliche Gruppen und Vereinigungen angesprochen werden. Auch Veröffentlichungen in der Presse oder Informationsveranstaltungen sind geeignet, engagierte Bürger zu erreichen, die Interesse an dieser Tätigkeit haben und sich freiwillig für das Ehrenamt zur Verfügung stellen. Nicht zuletzt können auch die bereits tätigen Schöffen angesprochen werden, ob sie für eine weitere Amtszeit zur Verfügung stehen. Hier ist aber zu beachten, dass sie nach den gesetzlichen Vorschriften nicht wieder vorgeschlagen werden sollen, wenn sie bereits in zwei auf-einanderfolgenden Amtsperioden als Schöffe tätig gewesen sind, von denen die letzte Amtsperiode zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagslisten noch andauert.
Die Gemeinden sind aufgerufen, rechtzeitig mit der Gewinnung geeigneter Kandidaten für die Vorschlagslisten zu beginnen, um die termingerechte Neuwahl der Schöffen für die nächste Wahlperiode zu gewährleisten. Nur so kann die ordnungsgemäße Besetzung der Gerichte ab 1. Januar 2014 gesichert werden.
Die Bürgerinnen und Bürger, die Interesse am Schöffenamt haben, werden aufgerufen, sich direkt bei ihren Gemeinden zu informieren und für eine Aufnahme in die Vorschlagslisten vormerken zu lassen.
Quelle: Ministerium der Justiz
Gemeinsamer Aufruf des Ministers der Justiz Dr. Volkmar Schöneburg und des Ministers des Innern Dr. Dietmar Woidke an die Kommunen und Bürger des Landes Brandenburg.
In den Gerichten des Landes Brandenburg wirken neben den Berufsrichtern auch zahlreiche ehrenamtliche Richter mit. Sie sind ein wichtiger Bestandteil rechtsstaatlicher Gerichtsbarkeit und unverzichtbar für eine unabhängige Rechtsprechung. Den zahlenmäßig größten Anteil bilden dabei die Schöffen, die als ehrenamtliche Richter in der Strafgerichtsbarkeit in den Verhandlungen bei den Amts- und Landgerichten mitwirken.
Zur ordnungsgemäßen Besetzung der Strafkammern und Schöffengerichte im Land Brandenburg werden für die nächste fünfjährige Amtszeit, die am 1. Januar 2014 beginnt, wieder über 2200 Haupt- und Hilfsschöffen benötigt.
Die Schöffenwahlen finden zwischen August und Oktober 2013 statt. Die jeweils zuständigen Präsidenten des Landgerichts werden den Gemeinden bis zum Jahresende 2012 die unter Berücksichtigung der Einwohnerzahl auf die jeweilige Gemeinde entfallende Zahl der Haupt- und Hilfsschöffen mitteilen.
Die Aufgabe der Gemeinden besteht dann darin, die für die Wahl der Schöffen durch einen Wahlausschuss erforderlichen Vorschlagslisten mit möglichst solchen Kandidaten aufzustellen, die zur Übernahme eines Schöffenamtes bereit sind. Es sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt werden. Fragen des Parteienproporzes spielen keine Rolle. In die Vorschlagslisten für die Jugendschöffen, die von den Jugendhilfeausschüssen aufgestellt werden, sollen insbesondere Personen aufgenommen werden, die erzieherisch befähigt sind und Erfahrungen in der Jugenderziehung haben.
Um die notwendige Anzahl ehrenamtlicher Richter für die kommende Amtsperiode wählen zu können, bedarf es einer rechtzeitigen Vorbereitung durch die Gemeinden und auch der Sensibilisierung der Bevölkerung. Die Werbung für ein ehrenamtliches Engagement steht im Vordergrund.
Die Aufstellung der Vorschlagslisten, die bis zum 31. Mai 2013 abgeschlossen werden muss, erfordert ein hohes Engagement der Gemeindevertretungen. Für die Suche nach geeigneten Kandidaten können von den Gemeinden Parteien, Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbände, Vereine, Bürgerinitiativen, Kirchen und andere aktiv tätige gesellschaftliche Gruppen und Vereinigungen angesprochen werden. Auch Veröffentlichungen in der Presse oder Informationsveranstaltungen sind geeignet, engagierte Bürger zu erreichen, die Interesse an dieser Tätigkeit haben und sich freiwillig für das Ehrenamt zur Verfügung stellen. Nicht zuletzt können auch die bereits tätigen Schöffen angesprochen werden, ob sie für eine weitere Amtszeit zur Verfügung stehen. Hier ist aber zu beachten, dass sie nach den gesetzlichen Vorschriften nicht wieder vorgeschlagen werden sollen, wenn sie bereits in zwei auf-einanderfolgenden Amtsperioden als Schöffe tätig gewesen sind, von denen die letzte Amtsperiode zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagslisten noch andauert.
Die Gemeinden sind aufgerufen, rechtzeitig mit der Gewinnung geeigneter Kandidaten für die Vorschlagslisten zu beginnen, um die termingerechte Neuwahl der Schöffen für die nächste Wahlperiode zu gewährleisten. Nur so kann die ordnungsgemäße Besetzung der Gerichte ab 1. Januar 2014 gesichert werden.
Die Bürgerinnen und Bürger, die Interesse am Schöffenamt haben, werden aufgerufen, sich direkt bei ihren Gemeinden zu informieren und für eine Aufnahme in die Vorschlagslisten vormerken zu lassen.
Quelle: Ministerium der Justiz
Gemeinsamer Aufruf des Ministers der Justiz Dr. Volkmar Schöneburg und des Ministers des Innern Dr. Dietmar Woidke an die Kommunen und Bürger des Landes Brandenburg.
In den Gerichten des Landes Brandenburg wirken neben den Berufsrichtern auch zahlreiche ehrenamtliche Richter mit. Sie sind ein wichtiger Bestandteil rechtsstaatlicher Gerichtsbarkeit und unverzichtbar für eine unabhängige Rechtsprechung. Den zahlenmäßig größten Anteil bilden dabei die Schöffen, die als ehrenamtliche Richter in der Strafgerichtsbarkeit in den Verhandlungen bei den Amts- und Landgerichten mitwirken.
Zur ordnungsgemäßen Besetzung der Strafkammern und Schöffengerichte im Land Brandenburg werden für die nächste fünfjährige Amtszeit, die am 1. Januar 2014 beginnt, wieder über 2200 Haupt- und Hilfsschöffen benötigt.
Die Schöffenwahlen finden zwischen August und Oktober 2013 statt. Die jeweils zuständigen Präsidenten des Landgerichts werden den Gemeinden bis zum Jahresende 2012 die unter Berücksichtigung der Einwohnerzahl auf die jeweilige Gemeinde entfallende Zahl der Haupt- und Hilfsschöffen mitteilen.
Die Aufgabe der Gemeinden besteht dann darin, die für die Wahl der Schöffen durch einen Wahlausschuss erforderlichen Vorschlagslisten mit möglichst solchen Kandidaten aufzustellen, die zur Übernahme eines Schöffenamtes bereit sind. Es sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt werden. Fragen des Parteienproporzes spielen keine Rolle. In die Vorschlagslisten für die Jugendschöffen, die von den Jugendhilfeausschüssen aufgestellt werden, sollen insbesondere Personen aufgenommen werden, die erzieherisch befähigt sind und Erfahrungen in der Jugenderziehung haben.
Um die notwendige Anzahl ehrenamtlicher Richter für die kommende Amtsperiode wählen zu können, bedarf es einer rechtzeitigen Vorbereitung durch die Gemeinden und auch der Sensibilisierung der Bevölkerung. Die Werbung für ein ehrenamtliches Engagement steht im Vordergrund.
Die Aufstellung der Vorschlagslisten, die bis zum 31. Mai 2013 abgeschlossen werden muss, erfordert ein hohes Engagement der Gemeindevertretungen. Für die Suche nach geeigneten Kandidaten können von den Gemeinden Parteien, Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbände, Vereine, Bürgerinitiativen, Kirchen und andere aktiv tätige gesellschaftliche Gruppen und Vereinigungen angesprochen werden. Auch Veröffentlichungen in der Presse oder Informationsveranstaltungen sind geeignet, engagierte Bürger zu erreichen, die Interesse an dieser Tätigkeit haben und sich freiwillig für das Ehrenamt zur Verfügung stellen. Nicht zuletzt können auch die bereits tätigen Schöffen angesprochen werden, ob sie für eine weitere Amtszeit zur Verfügung stehen. Hier ist aber zu beachten, dass sie nach den gesetzlichen Vorschriften nicht wieder vorgeschlagen werden sollen, wenn sie bereits in zwei auf-einanderfolgenden Amtsperioden als Schöffe tätig gewesen sind, von denen die letzte Amtsperiode zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagslisten noch andauert.
Die Gemeinden sind aufgerufen, rechtzeitig mit der Gewinnung geeigneter Kandidaten für die Vorschlagslisten zu beginnen, um die termingerechte Neuwahl der Schöffen für die nächste Wahlperiode zu gewährleisten. Nur so kann die ordnungsgemäße Besetzung der Gerichte ab 1. Januar 2014 gesichert werden.
Die Bürgerinnen und Bürger, die Interesse am Schöffenamt haben, werden aufgerufen, sich direkt bei ihren Gemeinden zu informieren und für eine Aufnahme in die Vorschlagslisten vormerken zu lassen.
Quelle: Ministerium der Justiz
Gemeinsamer Aufruf des Ministers der Justiz Dr. Volkmar Schöneburg und des Ministers des Innern Dr. Dietmar Woidke an die Kommunen und Bürger des Landes Brandenburg.
In den Gerichten des Landes Brandenburg wirken neben den Berufsrichtern auch zahlreiche ehrenamtliche Richter mit. Sie sind ein wichtiger Bestandteil rechtsstaatlicher Gerichtsbarkeit und unverzichtbar für eine unabhängige Rechtsprechung. Den zahlenmäßig größten Anteil bilden dabei die Schöffen, die als ehrenamtliche Richter in der Strafgerichtsbarkeit in den Verhandlungen bei den Amts- und Landgerichten mitwirken.
Zur ordnungsgemäßen Besetzung der Strafkammern und Schöffengerichte im Land Brandenburg werden für die nächste fünfjährige Amtszeit, die am 1. Januar 2014 beginnt, wieder über 2200 Haupt- und Hilfsschöffen benötigt.
Die Schöffenwahlen finden zwischen August und Oktober 2013 statt. Die jeweils zuständigen Präsidenten des Landgerichts werden den Gemeinden bis zum Jahresende 2012 die unter Berücksichtigung der Einwohnerzahl auf die jeweilige Gemeinde entfallende Zahl der Haupt- und Hilfsschöffen mitteilen.
Die Aufgabe der Gemeinden besteht dann darin, die für die Wahl der Schöffen durch einen Wahlausschuss erforderlichen Vorschlagslisten mit möglichst solchen Kandidaten aufzustellen, die zur Übernahme eines Schöffenamtes bereit sind. Es sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt werden. Fragen des Parteienproporzes spielen keine Rolle. In die Vorschlagslisten für die Jugendschöffen, die von den Jugendhilfeausschüssen aufgestellt werden, sollen insbesondere Personen aufgenommen werden, die erzieherisch befähigt sind und Erfahrungen in der Jugenderziehung haben.
Um die notwendige Anzahl ehrenamtlicher Richter für die kommende Amtsperiode wählen zu können, bedarf es einer rechtzeitigen Vorbereitung durch die Gemeinden und auch der Sensibilisierung der Bevölkerung. Die Werbung für ein ehrenamtliches Engagement steht im Vordergrund.
Die Aufstellung der Vorschlagslisten, die bis zum 31. Mai 2013 abgeschlossen werden muss, erfordert ein hohes Engagement der Gemeindevertretungen. Für die Suche nach geeigneten Kandidaten können von den Gemeinden Parteien, Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbände, Vereine, Bürgerinitiativen, Kirchen und andere aktiv tätige gesellschaftliche Gruppen und Vereinigungen angesprochen werden. Auch Veröffentlichungen in der Presse oder Informationsveranstaltungen sind geeignet, engagierte Bürger zu erreichen, die Interesse an dieser Tätigkeit haben und sich freiwillig für das Ehrenamt zur Verfügung stellen. Nicht zuletzt können auch die bereits tätigen Schöffen angesprochen werden, ob sie für eine weitere Amtszeit zur Verfügung stehen. Hier ist aber zu beachten, dass sie nach den gesetzlichen Vorschriften nicht wieder vorgeschlagen werden sollen, wenn sie bereits in zwei auf-einanderfolgenden Amtsperioden als Schöffe tätig gewesen sind, von denen die letzte Amtsperiode zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagslisten noch andauert.
Die Gemeinden sind aufgerufen, rechtzeitig mit der Gewinnung geeigneter Kandidaten für die Vorschlagslisten zu beginnen, um die termingerechte Neuwahl der Schöffen für die nächste Wahlperiode zu gewährleisten. Nur so kann die ordnungsgemäße Besetzung der Gerichte ab 1. Januar 2014 gesichert werden.
Die Bürgerinnen und Bürger, die Interesse am Schöffenamt haben, werden aufgerufen, sich direkt bei ihren Gemeinden zu informieren und für eine Aufnahme in die Vorschlagslisten vormerken zu lassen.
Quelle: Ministerium der Justiz