Zum 31. Dezember 2013 endet die Wahlperiode der im Jahr 2008 gewählten Jugendschöffen. Für die nächste Amtszeit von 2014 bis 2018 ist in diesem Jahr die Neuwahl der Jugendschöffen durchzuführen.
Im Landkreis Elbe-Elster werden 35 Frauen und Männer gesucht, die am Amtsgericht Bad Liebenwerda und Landgericht Cottbus als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Jugendstrafsachen mitwirken. Der Jugendhilfeausschuss schlägt doppelt so viele Kandidaten, wie Schöffen benötigt werden, dem Schöffenwahlausschuss am Amtsgericht vor, der in der zweiten Jahreshälfte 2013 aus diesen Vorschlägen die Haupt- und Hilfsschöffen wählen wird.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter, die grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern stehen. Sie wirken bei der Hauptverhandlung wie bei der Urteilsfindung mit gleichem Stimmrecht mit und tragen somit dieselbe Verantwortung für das Urteil. Als Nichtjuristen sollen sie ihre Lebenserfahrungen, ihre Wertevorstellungen und ihr Rechtsbewusstsein in das Gerichtsverfahren einbringen. Schöffen brauchen also keinerlei juristische Kenntnisse. Soziales Verständnis, Menschenkenntnis, Einfühlungsvermögen in bestimmte Situationen und soziale Gegebenheiten, logisches Denkvermögen, Vorurteilsfreiheit, ein großes Verantwortungsbewusstsein, Standfestigkeit, Flexibilität und Kommunikationsfähigkeit sind Eigenschaften, die ein Schöffe mitbringen sollte. Zudem sollte er seine eigene Meinung vertreten, aber auch die anderer würdigen können. Wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes verlangt das Amt ebenfalls eine körperliche Eignung. Von Vorteil wäre es, wenn der Bewerber erzieherisch befähigt bzw. in der Jugenderziehung erfahren ist.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Landkreis Elbe-Elster wohnen und am 01.01.2014 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Polizeibeamte, Bewährungshelfer, usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Nicht bewerben können sich Personen, die als ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege in zwei aufeinander folgenden Amtsperioden tätig sind, von denen die letzte Amtsperiode zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagslisten noch andauert.
Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung (Bewerbungsvordrucke sind unter www.landkreis-elbe-elster.de erhältlich oder können per E-Mail/Telefon angefordert werden) bis zum 28. März 2013 an den
Landkreis Elbe-Elster
Der Landrat
– Kreistagsbüro –
Ludwig-Jahn-Straße 2
04916 Herzberg (Elster)
Bei Fragen können Sie sich gerne per E-Mail: ktb[at]lkee.de oder per Telefon: 03535 46-1212 an das Kreistagsbüro wenden.
Quelle: Landkreis Elbe-Elster
Zum 31. Dezember 2013 endet die Wahlperiode der im Jahr 2008 gewählten Jugendschöffen. Für die nächste Amtszeit von 2014 bis 2018 ist in diesem Jahr die Neuwahl der Jugendschöffen durchzuführen.
Im Landkreis Elbe-Elster werden 35 Frauen und Männer gesucht, die am Amtsgericht Bad Liebenwerda und Landgericht Cottbus als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Jugendstrafsachen mitwirken. Der Jugendhilfeausschuss schlägt doppelt so viele Kandidaten, wie Schöffen benötigt werden, dem Schöffenwahlausschuss am Amtsgericht vor, der in der zweiten Jahreshälfte 2013 aus diesen Vorschlägen die Haupt- und Hilfsschöffen wählen wird.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter, die grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern stehen. Sie wirken bei der Hauptverhandlung wie bei der Urteilsfindung mit gleichem Stimmrecht mit und tragen somit dieselbe Verantwortung für das Urteil. Als Nichtjuristen sollen sie ihre Lebenserfahrungen, ihre Wertevorstellungen und ihr Rechtsbewusstsein in das Gerichtsverfahren einbringen. Schöffen brauchen also keinerlei juristische Kenntnisse. Soziales Verständnis, Menschenkenntnis, Einfühlungsvermögen in bestimmte Situationen und soziale Gegebenheiten, logisches Denkvermögen, Vorurteilsfreiheit, ein großes Verantwortungsbewusstsein, Standfestigkeit, Flexibilität und Kommunikationsfähigkeit sind Eigenschaften, die ein Schöffe mitbringen sollte. Zudem sollte er seine eigene Meinung vertreten, aber auch die anderer würdigen können. Wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes verlangt das Amt ebenfalls eine körperliche Eignung. Von Vorteil wäre es, wenn der Bewerber erzieherisch befähigt bzw. in der Jugenderziehung erfahren ist.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Landkreis Elbe-Elster wohnen und am 01.01.2014 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Polizeibeamte, Bewährungshelfer, usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Nicht bewerben können sich Personen, die als ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege in zwei aufeinander folgenden Amtsperioden tätig sind, von denen die letzte Amtsperiode zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagslisten noch andauert.
Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung (Bewerbungsvordrucke sind unter www.landkreis-elbe-elster.de erhältlich oder können per E-Mail/Telefon angefordert werden) bis zum 28. März 2013 an den
Landkreis Elbe-Elster
Der Landrat
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Bei Fragen können Sie sich gerne per E-Mail: ktb[at]lkee.de oder per Telefon: 03535 46-1212 an das Kreistagsbüro wenden.
Quelle: Landkreis Elbe-Elster
Zum 31. Dezember 2013 endet die Wahlperiode der im Jahr 2008 gewählten Jugendschöffen. Für die nächste Amtszeit von 2014 bis 2018 ist in diesem Jahr die Neuwahl der Jugendschöffen durchzuführen.
Im Landkreis Elbe-Elster werden 35 Frauen und Männer gesucht, die am Amtsgericht Bad Liebenwerda und Landgericht Cottbus als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Jugendstrafsachen mitwirken. Der Jugendhilfeausschuss schlägt doppelt so viele Kandidaten, wie Schöffen benötigt werden, dem Schöffenwahlausschuss am Amtsgericht vor, der in der zweiten Jahreshälfte 2013 aus diesen Vorschlägen die Haupt- und Hilfsschöffen wählen wird.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter, die grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern stehen. Sie wirken bei der Hauptverhandlung wie bei der Urteilsfindung mit gleichem Stimmrecht mit und tragen somit dieselbe Verantwortung für das Urteil. Als Nichtjuristen sollen sie ihre Lebenserfahrungen, ihre Wertevorstellungen und ihr Rechtsbewusstsein in das Gerichtsverfahren einbringen. Schöffen brauchen also keinerlei juristische Kenntnisse. Soziales Verständnis, Menschenkenntnis, Einfühlungsvermögen in bestimmte Situationen und soziale Gegebenheiten, logisches Denkvermögen, Vorurteilsfreiheit, ein großes Verantwortungsbewusstsein, Standfestigkeit, Flexibilität und Kommunikationsfähigkeit sind Eigenschaften, die ein Schöffe mitbringen sollte. Zudem sollte er seine eigene Meinung vertreten, aber auch die anderer würdigen können. Wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes verlangt das Amt ebenfalls eine körperliche Eignung. Von Vorteil wäre es, wenn der Bewerber erzieherisch befähigt bzw. in der Jugenderziehung erfahren ist.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Landkreis Elbe-Elster wohnen und am 01.01.2014 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Polizeibeamte, Bewährungshelfer, usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Nicht bewerben können sich Personen, die als ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege in zwei aufeinander folgenden Amtsperioden tätig sind, von denen die letzte Amtsperiode zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagslisten noch andauert.
Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung (Bewerbungsvordrucke sind unter www.landkreis-elbe-elster.de erhältlich oder können per E-Mail/Telefon angefordert werden) bis zum 28. März 2013 an den
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Zum 31. Dezember 2013 endet die Wahlperiode der im Jahr 2008 gewählten Jugendschöffen. Für die nächste Amtszeit von 2014 bis 2018 ist in diesem Jahr die Neuwahl der Jugendschöffen durchzuführen.
Im Landkreis Elbe-Elster werden 35 Frauen und Männer gesucht, die am Amtsgericht Bad Liebenwerda und Landgericht Cottbus als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Jugendstrafsachen mitwirken. Der Jugendhilfeausschuss schlägt doppelt so viele Kandidaten, wie Schöffen benötigt werden, dem Schöffenwahlausschuss am Amtsgericht vor, der in der zweiten Jahreshälfte 2013 aus diesen Vorschlägen die Haupt- und Hilfsschöffen wählen wird.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter, die grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern stehen. Sie wirken bei der Hauptverhandlung wie bei der Urteilsfindung mit gleichem Stimmrecht mit und tragen somit dieselbe Verantwortung für das Urteil. Als Nichtjuristen sollen sie ihre Lebenserfahrungen, ihre Wertevorstellungen und ihr Rechtsbewusstsein in das Gerichtsverfahren einbringen. Schöffen brauchen also keinerlei juristische Kenntnisse. Soziales Verständnis, Menschenkenntnis, Einfühlungsvermögen in bestimmte Situationen und soziale Gegebenheiten, logisches Denkvermögen, Vorurteilsfreiheit, ein großes Verantwortungsbewusstsein, Standfestigkeit, Flexibilität und Kommunikationsfähigkeit sind Eigenschaften, die ein Schöffe mitbringen sollte. Zudem sollte er seine eigene Meinung vertreten, aber auch die anderer würdigen können. Wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes verlangt das Amt ebenfalls eine körperliche Eignung. Von Vorteil wäre es, wenn der Bewerber erzieherisch befähigt bzw. in der Jugenderziehung erfahren ist.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Landkreis Elbe-Elster wohnen und am 01.01.2014 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Polizeibeamte, Bewährungshelfer, usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Nicht bewerben können sich Personen, die als ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege in zwei aufeinander folgenden Amtsperioden tätig sind, von denen die letzte Amtsperiode zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagslisten noch andauert.
Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung (Bewerbungsvordrucke sind unter www.landkreis-elbe-elster.de erhältlich oder können per E-Mail/Telefon angefordert werden) bis zum 28. März 2013 an den
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Im Landkreis Elbe-Elster werden 35 Frauen und Männer gesucht, die am Amtsgericht Bad Liebenwerda und Landgericht Cottbus als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Jugendstrafsachen mitwirken. Der Jugendhilfeausschuss schlägt doppelt so viele Kandidaten, wie Schöffen benötigt werden, dem Schöffenwahlausschuss am Amtsgericht vor, der in der zweiten Jahreshälfte 2013 aus diesen Vorschlägen die Haupt- und Hilfsschöffen wählen wird.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter, die grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern stehen. Sie wirken bei der Hauptverhandlung wie bei der Urteilsfindung mit gleichem Stimmrecht mit und tragen somit dieselbe Verantwortung für das Urteil. Als Nichtjuristen sollen sie ihre Lebenserfahrungen, ihre Wertevorstellungen und ihr Rechtsbewusstsein in das Gerichtsverfahren einbringen. Schöffen brauchen also keinerlei juristische Kenntnisse. Soziales Verständnis, Menschenkenntnis, Einfühlungsvermögen in bestimmte Situationen und soziale Gegebenheiten, logisches Denkvermögen, Vorurteilsfreiheit, ein großes Verantwortungsbewusstsein, Standfestigkeit, Flexibilität und Kommunikationsfähigkeit sind Eigenschaften, die ein Schöffe mitbringen sollte. Zudem sollte er seine eigene Meinung vertreten, aber auch die anderer würdigen können. Wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes verlangt das Amt ebenfalls eine körperliche Eignung. Von Vorteil wäre es, wenn der Bewerber erzieherisch befähigt bzw. in der Jugenderziehung erfahren ist.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Landkreis Elbe-Elster wohnen und am 01.01.2014 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Polizeibeamte, Bewährungshelfer, usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Nicht bewerben können sich Personen, die als ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege in zwei aufeinander folgenden Amtsperioden tätig sind, von denen die letzte Amtsperiode zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagslisten noch andauert.
Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung (Bewerbungsvordrucke sind unter www.landkreis-elbe-elster.de erhältlich oder können per E-Mail/Telefon angefordert werden) bis zum 28. März 2013 an den
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Zum 31. Dezember 2013 endet die Wahlperiode der im Jahr 2008 gewählten Jugendschöffen. Für die nächste Amtszeit von 2014 bis 2018 ist in diesem Jahr die Neuwahl der Jugendschöffen durchzuführen.
Im Landkreis Elbe-Elster werden 35 Frauen und Männer gesucht, die am Amtsgericht Bad Liebenwerda und Landgericht Cottbus als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Jugendstrafsachen mitwirken. Der Jugendhilfeausschuss schlägt doppelt so viele Kandidaten, wie Schöffen benötigt werden, dem Schöffenwahlausschuss am Amtsgericht vor, der in der zweiten Jahreshälfte 2013 aus diesen Vorschlägen die Haupt- und Hilfsschöffen wählen wird.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter, die grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern stehen. Sie wirken bei der Hauptverhandlung wie bei der Urteilsfindung mit gleichem Stimmrecht mit und tragen somit dieselbe Verantwortung für das Urteil. Als Nichtjuristen sollen sie ihre Lebenserfahrungen, ihre Wertevorstellungen und ihr Rechtsbewusstsein in das Gerichtsverfahren einbringen. Schöffen brauchen also keinerlei juristische Kenntnisse. Soziales Verständnis, Menschenkenntnis, Einfühlungsvermögen in bestimmte Situationen und soziale Gegebenheiten, logisches Denkvermögen, Vorurteilsfreiheit, ein großes Verantwortungsbewusstsein, Standfestigkeit, Flexibilität und Kommunikationsfähigkeit sind Eigenschaften, die ein Schöffe mitbringen sollte. Zudem sollte er seine eigene Meinung vertreten, aber auch die anderer würdigen können. Wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes verlangt das Amt ebenfalls eine körperliche Eignung. Von Vorteil wäre es, wenn der Bewerber erzieherisch befähigt bzw. in der Jugenderziehung erfahren ist.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Landkreis Elbe-Elster wohnen und am 01.01.2014 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Polizeibeamte, Bewährungshelfer, usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Nicht bewerben können sich Personen, die als ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege in zwei aufeinander folgenden Amtsperioden tätig sind, von denen die letzte Amtsperiode zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagslisten noch andauert.
Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung (Bewerbungsvordrucke sind unter www.landkreis-elbe-elster.de erhältlich oder können per E-Mail/Telefon angefordert werden) bis zum 28. März 2013 an den
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Zum 31. Dezember 2013 endet die Wahlperiode der im Jahr 2008 gewählten Jugendschöffen. Für die nächste Amtszeit von 2014 bis 2018 ist in diesem Jahr die Neuwahl der Jugendschöffen durchzuführen.
Im Landkreis Elbe-Elster werden 35 Frauen und Männer gesucht, die am Amtsgericht Bad Liebenwerda und Landgericht Cottbus als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Jugendstrafsachen mitwirken. Der Jugendhilfeausschuss schlägt doppelt so viele Kandidaten, wie Schöffen benötigt werden, dem Schöffenwahlausschuss am Amtsgericht vor, der in der zweiten Jahreshälfte 2013 aus diesen Vorschlägen die Haupt- und Hilfsschöffen wählen wird.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter, die grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern stehen. Sie wirken bei der Hauptverhandlung wie bei der Urteilsfindung mit gleichem Stimmrecht mit und tragen somit dieselbe Verantwortung für das Urteil. Als Nichtjuristen sollen sie ihre Lebenserfahrungen, ihre Wertevorstellungen und ihr Rechtsbewusstsein in das Gerichtsverfahren einbringen. Schöffen brauchen also keinerlei juristische Kenntnisse. Soziales Verständnis, Menschenkenntnis, Einfühlungsvermögen in bestimmte Situationen und soziale Gegebenheiten, logisches Denkvermögen, Vorurteilsfreiheit, ein großes Verantwortungsbewusstsein, Standfestigkeit, Flexibilität und Kommunikationsfähigkeit sind Eigenschaften, die ein Schöffe mitbringen sollte. Zudem sollte er seine eigene Meinung vertreten, aber auch die anderer würdigen können. Wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes verlangt das Amt ebenfalls eine körperliche Eignung. Von Vorteil wäre es, wenn der Bewerber erzieherisch befähigt bzw. in der Jugenderziehung erfahren ist.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Landkreis Elbe-Elster wohnen und am 01.01.2014 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Polizeibeamte, Bewährungshelfer, usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Nicht bewerben können sich Personen, die als ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege in zwei aufeinander folgenden Amtsperioden tätig sind, von denen die letzte Amtsperiode zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagslisten noch andauert.
Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung (Bewerbungsvordrucke sind unter www.landkreis-elbe-elster.de erhältlich oder können per E-Mail/Telefon angefordert werden) bis zum 28. März 2013 an den
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Quelle: Landkreis Elbe-Elster
Zum 31. Dezember 2013 endet die Wahlperiode der im Jahr 2008 gewählten Jugendschöffen. Für die nächste Amtszeit von 2014 bis 2018 ist in diesem Jahr die Neuwahl der Jugendschöffen durchzuführen.
Im Landkreis Elbe-Elster werden 35 Frauen und Männer gesucht, die am Amtsgericht Bad Liebenwerda und Landgericht Cottbus als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Jugendstrafsachen mitwirken. Der Jugendhilfeausschuss schlägt doppelt so viele Kandidaten, wie Schöffen benötigt werden, dem Schöffenwahlausschuss am Amtsgericht vor, der in der zweiten Jahreshälfte 2013 aus diesen Vorschlägen die Haupt- und Hilfsschöffen wählen wird.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter, die grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern stehen. Sie wirken bei der Hauptverhandlung wie bei der Urteilsfindung mit gleichem Stimmrecht mit und tragen somit dieselbe Verantwortung für das Urteil. Als Nichtjuristen sollen sie ihre Lebenserfahrungen, ihre Wertevorstellungen und ihr Rechtsbewusstsein in das Gerichtsverfahren einbringen. Schöffen brauchen also keinerlei juristische Kenntnisse. Soziales Verständnis, Menschenkenntnis, Einfühlungsvermögen in bestimmte Situationen und soziale Gegebenheiten, logisches Denkvermögen, Vorurteilsfreiheit, ein großes Verantwortungsbewusstsein, Standfestigkeit, Flexibilität und Kommunikationsfähigkeit sind Eigenschaften, die ein Schöffe mitbringen sollte. Zudem sollte er seine eigene Meinung vertreten, aber auch die anderer würdigen können. Wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes verlangt das Amt ebenfalls eine körperliche Eignung. Von Vorteil wäre es, wenn der Bewerber erzieherisch befähigt bzw. in der Jugenderziehung erfahren ist.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Landkreis Elbe-Elster wohnen und am 01.01.2014 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Polizeibeamte, Bewährungshelfer, usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Nicht bewerben können sich Personen, die als ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege in zwei aufeinander folgenden Amtsperioden tätig sind, von denen die letzte Amtsperiode zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagslisten noch andauert.
Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung (Bewerbungsvordrucke sind unter www.landkreis-elbe-elster.de erhältlich oder können per E-Mail/Telefon angefordert werden) bis zum 28. März 2013 an den
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