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NIEDERLAUSITZ aktuell

Tack: Arbeit der Verbraucherzentrale Brandenburg ist gesichert

10:27 Uhr | 21. Januar 2013
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Mit mehr als 1,6 Millionen Euro unterstützt das Verbraucherschutzministerium auch in diesem Jahr die Arbeit der Brandenburger Verbraucherzentrale. „Für die Aufklärung und Beratung der Verbraucherinnen und Verbraucher in vielen alltäglichen Fragen wie beim Kauf von Waren, bei Vertragsabschlüssen oder bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen leisten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verbraucherzentrale eine wichtige und anerkannte Arbeit. Damit erbringen sie einen Beitrag zur Umsetzung der verbraucherpolitischen Strategie der Landesregierung“, sagte Verbraucherschutzministerin Anita Tack.
Neben Telefon- und E-Mail-Auskünften bieten 13 Beratungsstellen Vor-Ort-Beratung zu Verbraucherfragen. An weiteren 19 Orten gibt es Anlaufpunkte für Energiesparberatung, die vom Bund finanziert wird. Bei Bedarf werden Verbraucherinteressen auch in Rechtsstreitigkeiten vertreten.
Die allgemeinen Rechtsberatungen, beispielsweise bei Kauf von Produkten und Dienstleistungen stehen auch im diesem Jahr im Mittelpunkt der Tätigkeit der Verbraucherberaterinnen und -berater. Zu den Beratungsschwerpunkten gehören Aspekte der Telekommunikation, Finanzdienstleistung, des Reise-, Urhebers- und Pflegerechts.
Aktuell berät die Verbraucherzentrale auch zum neuen Rundfunkbeitrag. „Die individuelle Beratung ist Kern der Verbraucherarbeit in den Beratungsstellen und Beratungsstützpunkten des Landes“, so Tack. Eine persönliche Beratung und der unmittelbare Kontakt mit den Menschen seien auch deshalb wichtig, weil aktuelle Probleme erfasst und daraus der unmittelbare Bedarf an Beratung und Information, aber auch an Rechtssetzung im Verbraucherschutz abgeleitet werden können. Die aktuellen Beratungsinhalte sind Indiz dafür, zu welchen Themen die Verbraucherinnen und Verbraucher Unterstützung benötigen.
Präventiv wirksam zu werden, ist ein wichtiges Anliegen, welches das Verbraucherschutzministerium mit seiner Förderung verbindet. Dazu gehört die Verbraucherbildung bei Kindern und Jugendlichen ebenso wie die Verbraucherinformation für Familien und Senioren. „Nur gut informierte Verbraucherinnen und Verbraucher können wirklich wählen und Kaufentscheidungen eigenverantwortlich und kompetent treffen“, so Tack. Die Erarbeitung und Vermittlung von Verbraucherinformationen dient hierbei auch der Aufklärung über Neuerungen bei Produkten und Dienstleistungen oder der Warnung vor systematischen Abzockern. Die Ministerin verweist sowohl auf den Internet-Auftritt als auch auf die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale, in denen Veröffentlichungen, Faltblätter und Ratgeber ausliegen. Hier können sich die Verbraucherinnen und Verbraucher mit ihren Rechten, aber auch Pflichten vertraut machen.
Die bereits praktizierte enge Zusammenarbeit der Verbraucherzentrale mit der Universität Potsdam zu Fragen der Verbraucherbildung an Schulen ist laut Tack ein gutes Beispiel, dass auch Impulse für die Zusammenarbeit mit anderen Hochschuleinrichtungen geben kann, um so wissenschaftlich begründete Rückschlüsse für eine bedarfsgerechte Verbraucherarbeit zu ziehen.
Ein Teil der Mittel (172.000 Euro) dient einem speziellen Aufklärungsprojekt der Verbraucherzentrale zum Thema gesunde Ernährung. Über dieses Projekt kann z. B. ein Einkaufstraining als Grundlage für gesundheitsförderliches Ess- und Trinkverhalten realisiert werden. Auch die Beratung zur Verpflegung von Kleinkindern und Aktivitäten zur Verbindung einer ausgewogenen Ernährung mit Bewegung und Aktionen in Schulen (von Grund- bis Berufsschulen) werden ermöglicht. Dazu die Ministerin: „Gerade Kinder und Jugendliche von der Vorschule bis zur Berufsschule bilden ein Schwerpunkt der Projektarbeit. Dabei werden bewährte Aktionen weitergeführt, aber auch gezielt individuelle Angebote unterbreitet, die zu einer besseren Verknüpfung von Lehrplaninhalten mit den Themen Lebensmittel und Ernährung beitragen“. Besonderes Augenmerk wird auf die Förderung eines bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen Essenangebotes in Schulen gelegt, hierbei erfolgt eine enge Kooperation mit der Vernetzungsstelle Schulverpflegung.
Ministerin Tack würdigte anlässlich der Vergabe der Fördermittel für die Verbraucherzentrale die bisherige Arbeit und das große Engagement des ehrenamtlichen Vorstands und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und dankte für die gute Arbeit. „Die Verbraucherzentrale Brandenburg ist eine zuverlässige Größe im Verbraucherschutz Brandenburgs.”
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschut

Mit mehr als 1,6 Millionen Euro unterstützt das Verbraucherschutzministerium auch in diesem Jahr die Arbeit der Brandenburger Verbraucherzentrale. „Für die Aufklärung und Beratung der Verbraucherinnen und Verbraucher in vielen alltäglichen Fragen wie beim Kauf von Waren, bei Vertragsabschlüssen oder bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen leisten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verbraucherzentrale eine wichtige und anerkannte Arbeit. Damit erbringen sie einen Beitrag zur Umsetzung der verbraucherpolitischen Strategie der Landesregierung“, sagte Verbraucherschutzministerin Anita Tack.
Neben Telefon- und E-Mail-Auskünften bieten 13 Beratungsstellen Vor-Ort-Beratung zu Verbraucherfragen. An weiteren 19 Orten gibt es Anlaufpunkte für Energiesparberatung, die vom Bund finanziert wird. Bei Bedarf werden Verbraucherinteressen auch in Rechtsstreitigkeiten vertreten.
Die allgemeinen Rechtsberatungen, beispielsweise bei Kauf von Produkten und Dienstleistungen stehen auch im diesem Jahr im Mittelpunkt der Tätigkeit der Verbraucherberaterinnen und -berater. Zu den Beratungsschwerpunkten gehören Aspekte der Telekommunikation, Finanzdienstleistung, des Reise-, Urhebers- und Pflegerechts.
Aktuell berät die Verbraucherzentrale auch zum neuen Rundfunkbeitrag. „Die individuelle Beratung ist Kern der Verbraucherarbeit in den Beratungsstellen und Beratungsstützpunkten des Landes“, so Tack. Eine persönliche Beratung und der unmittelbare Kontakt mit den Menschen seien auch deshalb wichtig, weil aktuelle Probleme erfasst und daraus der unmittelbare Bedarf an Beratung und Information, aber auch an Rechtssetzung im Verbraucherschutz abgeleitet werden können. Die aktuellen Beratungsinhalte sind Indiz dafür, zu welchen Themen die Verbraucherinnen und Verbraucher Unterstützung benötigen.
Präventiv wirksam zu werden, ist ein wichtiges Anliegen, welches das Verbraucherschutzministerium mit seiner Förderung verbindet. Dazu gehört die Verbraucherbildung bei Kindern und Jugendlichen ebenso wie die Verbraucherinformation für Familien und Senioren. „Nur gut informierte Verbraucherinnen und Verbraucher können wirklich wählen und Kaufentscheidungen eigenverantwortlich und kompetent treffen“, so Tack. Die Erarbeitung und Vermittlung von Verbraucherinformationen dient hierbei auch der Aufklärung über Neuerungen bei Produkten und Dienstleistungen oder der Warnung vor systematischen Abzockern. Die Ministerin verweist sowohl auf den Internet-Auftritt als auch auf die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale, in denen Veröffentlichungen, Faltblätter und Ratgeber ausliegen. Hier können sich die Verbraucherinnen und Verbraucher mit ihren Rechten, aber auch Pflichten vertraut machen.
Die bereits praktizierte enge Zusammenarbeit der Verbraucherzentrale mit der Universität Potsdam zu Fragen der Verbraucherbildung an Schulen ist laut Tack ein gutes Beispiel, dass auch Impulse für die Zusammenarbeit mit anderen Hochschuleinrichtungen geben kann, um so wissenschaftlich begründete Rückschlüsse für eine bedarfsgerechte Verbraucherarbeit zu ziehen.
Ein Teil der Mittel (172.000 Euro) dient einem speziellen Aufklärungsprojekt der Verbraucherzentrale zum Thema gesunde Ernährung. Über dieses Projekt kann z. B. ein Einkaufstraining als Grundlage für gesundheitsförderliches Ess- und Trinkverhalten realisiert werden. Auch die Beratung zur Verpflegung von Kleinkindern und Aktivitäten zur Verbindung einer ausgewogenen Ernährung mit Bewegung und Aktionen in Schulen (von Grund- bis Berufsschulen) werden ermöglicht. Dazu die Ministerin: „Gerade Kinder und Jugendliche von der Vorschule bis zur Berufsschule bilden ein Schwerpunkt der Projektarbeit. Dabei werden bewährte Aktionen weitergeführt, aber auch gezielt individuelle Angebote unterbreitet, die zu einer besseren Verknüpfung von Lehrplaninhalten mit den Themen Lebensmittel und Ernährung beitragen“. Besonderes Augenmerk wird auf die Förderung eines bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen Essenangebotes in Schulen gelegt, hierbei erfolgt eine enge Kooperation mit der Vernetzungsstelle Schulverpflegung.
Ministerin Tack würdigte anlässlich der Vergabe der Fördermittel für die Verbraucherzentrale die bisherige Arbeit und das große Engagement des ehrenamtlichen Vorstands und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und dankte für die gute Arbeit. „Die Verbraucherzentrale Brandenburg ist eine zuverlässige Größe im Verbraucherschutz Brandenburgs.”
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschut

Mit mehr als 1,6 Millionen Euro unterstützt das Verbraucherschutzministerium auch in diesem Jahr die Arbeit der Brandenburger Verbraucherzentrale. „Für die Aufklärung und Beratung der Verbraucherinnen und Verbraucher in vielen alltäglichen Fragen wie beim Kauf von Waren, bei Vertragsabschlüssen oder bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen leisten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verbraucherzentrale eine wichtige und anerkannte Arbeit. Damit erbringen sie einen Beitrag zur Umsetzung der verbraucherpolitischen Strategie der Landesregierung“, sagte Verbraucherschutzministerin Anita Tack.
Neben Telefon- und E-Mail-Auskünften bieten 13 Beratungsstellen Vor-Ort-Beratung zu Verbraucherfragen. An weiteren 19 Orten gibt es Anlaufpunkte für Energiesparberatung, die vom Bund finanziert wird. Bei Bedarf werden Verbraucherinteressen auch in Rechtsstreitigkeiten vertreten.
Die allgemeinen Rechtsberatungen, beispielsweise bei Kauf von Produkten und Dienstleistungen stehen auch im diesem Jahr im Mittelpunkt der Tätigkeit der Verbraucherberaterinnen und -berater. Zu den Beratungsschwerpunkten gehören Aspekte der Telekommunikation, Finanzdienstleistung, des Reise-, Urhebers- und Pflegerechts.
Aktuell berät die Verbraucherzentrale auch zum neuen Rundfunkbeitrag. „Die individuelle Beratung ist Kern der Verbraucherarbeit in den Beratungsstellen und Beratungsstützpunkten des Landes“, so Tack. Eine persönliche Beratung und der unmittelbare Kontakt mit den Menschen seien auch deshalb wichtig, weil aktuelle Probleme erfasst und daraus der unmittelbare Bedarf an Beratung und Information, aber auch an Rechtssetzung im Verbraucherschutz abgeleitet werden können. Die aktuellen Beratungsinhalte sind Indiz dafür, zu welchen Themen die Verbraucherinnen und Verbraucher Unterstützung benötigen.
Präventiv wirksam zu werden, ist ein wichtiges Anliegen, welches das Verbraucherschutzministerium mit seiner Förderung verbindet. Dazu gehört die Verbraucherbildung bei Kindern und Jugendlichen ebenso wie die Verbraucherinformation für Familien und Senioren. „Nur gut informierte Verbraucherinnen und Verbraucher können wirklich wählen und Kaufentscheidungen eigenverantwortlich und kompetent treffen“, so Tack. Die Erarbeitung und Vermittlung von Verbraucherinformationen dient hierbei auch der Aufklärung über Neuerungen bei Produkten und Dienstleistungen oder der Warnung vor systematischen Abzockern. Die Ministerin verweist sowohl auf den Internet-Auftritt als auch auf die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale, in denen Veröffentlichungen, Faltblätter und Ratgeber ausliegen. Hier können sich die Verbraucherinnen und Verbraucher mit ihren Rechten, aber auch Pflichten vertraut machen.
Die bereits praktizierte enge Zusammenarbeit der Verbraucherzentrale mit der Universität Potsdam zu Fragen der Verbraucherbildung an Schulen ist laut Tack ein gutes Beispiel, dass auch Impulse für die Zusammenarbeit mit anderen Hochschuleinrichtungen geben kann, um so wissenschaftlich begründete Rückschlüsse für eine bedarfsgerechte Verbraucherarbeit zu ziehen.
Ein Teil der Mittel (172.000 Euro) dient einem speziellen Aufklärungsprojekt der Verbraucherzentrale zum Thema gesunde Ernährung. Über dieses Projekt kann z. B. ein Einkaufstraining als Grundlage für gesundheitsförderliches Ess- und Trinkverhalten realisiert werden. Auch die Beratung zur Verpflegung von Kleinkindern und Aktivitäten zur Verbindung einer ausgewogenen Ernährung mit Bewegung und Aktionen in Schulen (von Grund- bis Berufsschulen) werden ermöglicht. Dazu die Ministerin: „Gerade Kinder und Jugendliche von der Vorschule bis zur Berufsschule bilden ein Schwerpunkt der Projektarbeit. Dabei werden bewährte Aktionen weitergeführt, aber auch gezielt individuelle Angebote unterbreitet, die zu einer besseren Verknüpfung von Lehrplaninhalten mit den Themen Lebensmittel und Ernährung beitragen“. Besonderes Augenmerk wird auf die Förderung eines bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen Essenangebotes in Schulen gelegt, hierbei erfolgt eine enge Kooperation mit der Vernetzungsstelle Schulverpflegung.
Ministerin Tack würdigte anlässlich der Vergabe der Fördermittel für die Verbraucherzentrale die bisherige Arbeit und das große Engagement des ehrenamtlichen Vorstands und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und dankte für die gute Arbeit. „Die Verbraucherzentrale Brandenburg ist eine zuverlässige Größe im Verbraucherschutz Brandenburgs.”
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschut

Mit mehr als 1,6 Millionen Euro unterstützt das Verbraucherschutzministerium auch in diesem Jahr die Arbeit der Brandenburger Verbraucherzentrale. „Für die Aufklärung und Beratung der Verbraucherinnen und Verbraucher in vielen alltäglichen Fragen wie beim Kauf von Waren, bei Vertragsabschlüssen oder bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen leisten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verbraucherzentrale eine wichtige und anerkannte Arbeit. Damit erbringen sie einen Beitrag zur Umsetzung der verbraucherpolitischen Strategie der Landesregierung“, sagte Verbraucherschutzministerin Anita Tack.
Neben Telefon- und E-Mail-Auskünften bieten 13 Beratungsstellen Vor-Ort-Beratung zu Verbraucherfragen. An weiteren 19 Orten gibt es Anlaufpunkte für Energiesparberatung, die vom Bund finanziert wird. Bei Bedarf werden Verbraucherinteressen auch in Rechtsstreitigkeiten vertreten.
Die allgemeinen Rechtsberatungen, beispielsweise bei Kauf von Produkten und Dienstleistungen stehen auch im diesem Jahr im Mittelpunkt der Tätigkeit der Verbraucherberaterinnen und -berater. Zu den Beratungsschwerpunkten gehören Aspekte der Telekommunikation, Finanzdienstleistung, des Reise-, Urhebers- und Pflegerechts.
Aktuell berät die Verbraucherzentrale auch zum neuen Rundfunkbeitrag. „Die individuelle Beratung ist Kern der Verbraucherarbeit in den Beratungsstellen und Beratungsstützpunkten des Landes“, so Tack. Eine persönliche Beratung und der unmittelbare Kontakt mit den Menschen seien auch deshalb wichtig, weil aktuelle Probleme erfasst und daraus der unmittelbare Bedarf an Beratung und Information, aber auch an Rechtssetzung im Verbraucherschutz abgeleitet werden können. Die aktuellen Beratungsinhalte sind Indiz dafür, zu welchen Themen die Verbraucherinnen und Verbraucher Unterstützung benötigen.
Präventiv wirksam zu werden, ist ein wichtiges Anliegen, welches das Verbraucherschutzministerium mit seiner Förderung verbindet. Dazu gehört die Verbraucherbildung bei Kindern und Jugendlichen ebenso wie die Verbraucherinformation für Familien und Senioren. „Nur gut informierte Verbraucherinnen und Verbraucher können wirklich wählen und Kaufentscheidungen eigenverantwortlich und kompetent treffen“, so Tack. Die Erarbeitung und Vermittlung von Verbraucherinformationen dient hierbei auch der Aufklärung über Neuerungen bei Produkten und Dienstleistungen oder der Warnung vor systematischen Abzockern. Die Ministerin verweist sowohl auf den Internet-Auftritt als auch auf die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale, in denen Veröffentlichungen, Faltblätter und Ratgeber ausliegen. Hier können sich die Verbraucherinnen und Verbraucher mit ihren Rechten, aber auch Pflichten vertraut machen.
Die bereits praktizierte enge Zusammenarbeit der Verbraucherzentrale mit der Universität Potsdam zu Fragen der Verbraucherbildung an Schulen ist laut Tack ein gutes Beispiel, dass auch Impulse für die Zusammenarbeit mit anderen Hochschuleinrichtungen geben kann, um so wissenschaftlich begründete Rückschlüsse für eine bedarfsgerechte Verbraucherarbeit zu ziehen.
Ein Teil der Mittel (172.000 Euro) dient einem speziellen Aufklärungsprojekt der Verbraucherzentrale zum Thema gesunde Ernährung. Über dieses Projekt kann z. B. ein Einkaufstraining als Grundlage für gesundheitsförderliches Ess- und Trinkverhalten realisiert werden. Auch die Beratung zur Verpflegung von Kleinkindern und Aktivitäten zur Verbindung einer ausgewogenen Ernährung mit Bewegung und Aktionen in Schulen (von Grund- bis Berufsschulen) werden ermöglicht. Dazu die Ministerin: „Gerade Kinder und Jugendliche von der Vorschule bis zur Berufsschule bilden ein Schwerpunkt der Projektarbeit. Dabei werden bewährte Aktionen weitergeführt, aber auch gezielt individuelle Angebote unterbreitet, die zu einer besseren Verknüpfung von Lehrplaninhalten mit den Themen Lebensmittel und Ernährung beitragen“. Besonderes Augenmerk wird auf die Förderung eines bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen Essenangebotes in Schulen gelegt, hierbei erfolgt eine enge Kooperation mit der Vernetzungsstelle Schulverpflegung.
Ministerin Tack würdigte anlässlich der Vergabe der Fördermittel für die Verbraucherzentrale die bisherige Arbeit und das große Engagement des ehrenamtlichen Vorstands und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und dankte für die gute Arbeit. „Die Verbraucherzentrale Brandenburg ist eine zuverlässige Größe im Verbraucherschutz Brandenburgs.”
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschut

Mit mehr als 1,6 Millionen Euro unterstützt das Verbraucherschutzministerium auch in diesem Jahr die Arbeit der Brandenburger Verbraucherzentrale. „Für die Aufklärung und Beratung der Verbraucherinnen und Verbraucher in vielen alltäglichen Fragen wie beim Kauf von Waren, bei Vertragsabschlüssen oder bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen leisten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verbraucherzentrale eine wichtige und anerkannte Arbeit. Damit erbringen sie einen Beitrag zur Umsetzung der verbraucherpolitischen Strategie der Landesregierung“, sagte Verbraucherschutzministerin Anita Tack.
Neben Telefon- und E-Mail-Auskünften bieten 13 Beratungsstellen Vor-Ort-Beratung zu Verbraucherfragen. An weiteren 19 Orten gibt es Anlaufpunkte für Energiesparberatung, die vom Bund finanziert wird. Bei Bedarf werden Verbraucherinteressen auch in Rechtsstreitigkeiten vertreten.
Die allgemeinen Rechtsberatungen, beispielsweise bei Kauf von Produkten und Dienstleistungen stehen auch im diesem Jahr im Mittelpunkt der Tätigkeit der Verbraucherberaterinnen und -berater. Zu den Beratungsschwerpunkten gehören Aspekte der Telekommunikation, Finanzdienstleistung, des Reise-, Urhebers- und Pflegerechts.
Aktuell berät die Verbraucherzentrale auch zum neuen Rundfunkbeitrag. „Die individuelle Beratung ist Kern der Verbraucherarbeit in den Beratungsstellen und Beratungsstützpunkten des Landes“, so Tack. Eine persönliche Beratung und der unmittelbare Kontakt mit den Menschen seien auch deshalb wichtig, weil aktuelle Probleme erfasst und daraus der unmittelbare Bedarf an Beratung und Information, aber auch an Rechtssetzung im Verbraucherschutz abgeleitet werden können. Die aktuellen Beratungsinhalte sind Indiz dafür, zu welchen Themen die Verbraucherinnen und Verbraucher Unterstützung benötigen.
Präventiv wirksam zu werden, ist ein wichtiges Anliegen, welches das Verbraucherschutzministerium mit seiner Förderung verbindet. Dazu gehört die Verbraucherbildung bei Kindern und Jugendlichen ebenso wie die Verbraucherinformation für Familien und Senioren. „Nur gut informierte Verbraucherinnen und Verbraucher können wirklich wählen und Kaufentscheidungen eigenverantwortlich und kompetent treffen“, so Tack. Die Erarbeitung und Vermittlung von Verbraucherinformationen dient hierbei auch der Aufklärung über Neuerungen bei Produkten und Dienstleistungen oder der Warnung vor systematischen Abzockern. Die Ministerin verweist sowohl auf den Internet-Auftritt als auch auf die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale, in denen Veröffentlichungen, Faltblätter und Ratgeber ausliegen. Hier können sich die Verbraucherinnen und Verbraucher mit ihren Rechten, aber auch Pflichten vertraut machen.
Die bereits praktizierte enge Zusammenarbeit der Verbraucherzentrale mit der Universität Potsdam zu Fragen der Verbraucherbildung an Schulen ist laut Tack ein gutes Beispiel, dass auch Impulse für die Zusammenarbeit mit anderen Hochschuleinrichtungen geben kann, um so wissenschaftlich begründete Rückschlüsse für eine bedarfsgerechte Verbraucherarbeit zu ziehen.
Ein Teil der Mittel (172.000 Euro) dient einem speziellen Aufklärungsprojekt der Verbraucherzentrale zum Thema gesunde Ernährung. Über dieses Projekt kann z. B. ein Einkaufstraining als Grundlage für gesundheitsförderliches Ess- und Trinkverhalten realisiert werden. Auch die Beratung zur Verpflegung von Kleinkindern und Aktivitäten zur Verbindung einer ausgewogenen Ernährung mit Bewegung und Aktionen in Schulen (von Grund- bis Berufsschulen) werden ermöglicht. Dazu die Ministerin: „Gerade Kinder und Jugendliche von der Vorschule bis zur Berufsschule bilden ein Schwerpunkt der Projektarbeit. Dabei werden bewährte Aktionen weitergeführt, aber auch gezielt individuelle Angebote unterbreitet, die zu einer besseren Verknüpfung von Lehrplaninhalten mit den Themen Lebensmittel und Ernährung beitragen“. Besonderes Augenmerk wird auf die Förderung eines bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen Essenangebotes in Schulen gelegt, hierbei erfolgt eine enge Kooperation mit der Vernetzungsstelle Schulverpflegung.
Ministerin Tack würdigte anlässlich der Vergabe der Fördermittel für die Verbraucherzentrale die bisherige Arbeit und das große Engagement des ehrenamtlichen Vorstands und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und dankte für die gute Arbeit. „Die Verbraucherzentrale Brandenburg ist eine zuverlässige Größe im Verbraucherschutz Brandenburgs.”
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschut

Mit mehr als 1,6 Millionen Euro unterstützt das Verbraucherschutzministerium auch in diesem Jahr die Arbeit der Brandenburger Verbraucherzentrale. „Für die Aufklärung und Beratung der Verbraucherinnen und Verbraucher in vielen alltäglichen Fragen wie beim Kauf von Waren, bei Vertragsabschlüssen oder bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen leisten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verbraucherzentrale eine wichtige und anerkannte Arbeit. Damit erbringen sie einen Beitrag zur Umsetzung der verbraucherpolitischen Strategie der Landesregierung“, sagte Verbraucherschutzministerin Anita Tack.
Neben Telefon- und E-Mail-Auskünften bieten 13 Beratungsstellen Vor-Ort-Beratung zu Verbraucherfragen. An weiteren 19 Orten gibt es Anlaufpunkte für Energiesparberatung, die vom Bund finanziert wird. Bei Bedarf werden Verbraucherinteressen auch in Rechtsstreitigkeiten vertreten.
Die allgemeinen Rechtsberatungen, beispielsweise bei Kauf von Produkten und Dienstleistungen stehen auch im diesem Jahr im Mittelpunkt der Tätigkeit der Verbraucherberaterinnen und -berater. Zu den Beratungsschwerpunkten gehören Aspekte der Telekommunikation, Finanzdienstleistung, des Reise-, Urhebers- und Pflegerechts.
Aktuell berät die Verbraucherzentrale auch zum neuen Rundfunkbeitrag. „Die individuelle Beratung ist Kern der Verbraucherarbeit in den Beratungsstellen und Beratungsstützpunkten des Landes“, so Tack. Eine persönliche Beratung und der unmittelbare Kontakt mit den Menschen seien auch deshalb wichtig, weil aktuelle Probleme erfasst und daraus der unmittelbare Bedarf an Beratung und Information, aber auch an Rechtssetzung im Verbraucherschutz abgeleitet werden können. Die aktuellen Beratungsinhalte sind Indiz dafür, zu welchen Themen die Verbraucherinnen und Verbraucher Unterstützung benötigen.
Präventiv wirksam zu werden, ist ein wichtiges Anliegen, welches das Verbraucherschutzministerium mit seiner Förderung verbindet. Dazu gehört die Verbraucherbildung bei Kindern und Jugendlichen ebenso wie die Verbraucherinformation für Familien und Senioren. „Nur gut informierte Verbraucherinnen und Verbraucher können wirklich wählen und Kaufentscheidungen eigenverantwortlich und kompetent treffen“, so Tack. Die Erarbeitung und Vermittlung von Verbraucherinformationen dient hierbei auch der Aufklärung über Neuerungen bei Produkten und Dienstleistungen oder der Warnung vor systematischen Abzockern. Die Ministerin verweist sowohl auf den Internet-Auftritt als auch auf die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale, in denen Veröffentlichungen, Faltblätter und Ratgeber ausliegen. Hier können sich die Verbraucherinnen und Verbraucher mit ihren Rechten, aber auch Pflichten vertraut machen.
Die bereits praktizierte enge Zusammenarbeit der Verbraucherzentrale mit der Universität Potsdam zu Fragen der Verbraucherbildung an Schulen ist laut Tack ein gutes Beispiel, dass auch Impulse für die Zusammenarbeit mit anderen Hochschuleinrichtungen geben kann, um so wissenschaftlich begründete Rückschlüsse für eine bedarfsgerechte Verbraucherarbeit zu ziehen.
Ein Teil der Mittel (172.000 Euro) dient einem speziellen Aufklärungsprojekt der Verbraucherzentrale zum Thema gesunde Ernährung. Über dieses Projekt kann z. B. ein Einkaufstraining als Grundlage für gesundheitsförderliches Ess- und Trinkverhalten realisiert werden. Auch die Beratung zur Verpflegung von Kleinkindern und Aktivitäten zur Verbindung einer ausgewogenen Ernährung mit Bewegung und Aktionen in Schulen (von Grund- bis Berufsschulen) werden ermöglicht. Dazu die Ministerin: „Gerade Kinder und Jugendliche von der Vorschule bis zur Berufsschule bilden ein Schwerpunkt der Projektarbeit. Dabei werden bewährte Aktionen weitergeführt, aber auch gezielt individuelle Angebote unterbreitet, die zu einer besseren Verknüpfung von Lehrplaninhalten mit den Themen Lebensmittel und Ernährung beitragen“. Besonderes Augenmerk wird auf die Förderung eines bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen Essenangebotes in Schulen gelegt, hierbei erfolgt eine enge Kooperation mit der Vernetzungsstelle Schulverpflegung.
Ministerin Tack würdigte anlässlich der Vergabe der Fördermittel für die Verbraucherzentrale die bisherige Arbeit und das große Engagement des ehrenamtlichen Vorstands und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und dankte für die gute Arbeit. „Die Verbraucherzentrale Brandenburg ist eine zuverlässige Größe im Verbraucherschutz Brandenburgs.”
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschut

Mit mehr als 1,6 Millionen Euro unterstützt das Verbraucherschutzministerium auch in diesem Jahr die Arbeit der Brandenburger Verbraucherzentrale. „Für die Aufklärung und Beratung der Verbraucherinnen und Verbraucher in vielen alltäglichen Fragen wie beim Kauf von Waren, bei Vertragsabschlüssen oder bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen leisten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verbraucherzentrale eine wichtige und anerkannte Arbeit. Damit erbringen sie einen Beitrag zur Umsetzung der verbraucherpolitischen Strategie der Landesregierung“, sagte Verbraucherschutzministerin Anita Tack.
Neben Telefon- und E-Mail-Auskünften bieten 13 Beratungsstellen Vor-Ort-Beratung zu Verbraucherfragen. An weiteren 19 Orten gibt es Anlaufpunkte für Energiesparberatung, die vom Bund finanziert wird. Bei Bedarf werden Verbraucherinteressen auch in Rechtsstreitigkeiten vertreten.
Die allgemeinen Rechtsberatungen, beispielsweise bei Kauf von Produkten und Dienstleistungen stehen auch im diesem Jahr im Mittelpunkt der Tätigkeit der Verbraucherberaterinnen und -berater. Zu den Beratungsschwerpunkten gehören Aspekte der Telekommunikation, Finanzdienstleistung, des Reise-, Urhebers- und Pflegerechts.
Aktuell berät die Verbraucherzentrale auch zum neuen Rundfunkbeitrag. „Die individuelle Beratung ist Kern der Verbraucherarbeit in den Beratungsstellen und Beratungsstützpunkten des Landes“, so Tack. Eine persönliche Beratung und der unmittelbare Kontakt mit den Menschen seien auch deshalb wichtig, weil aktuelle Probleme erfasst und daraus der unmittelbare Bedarf an Beratung und Information, aber auch an Rechtssetzung im Verbraucherschutz abgeleitet werden können. Die aktuellen Beratungsinhalte sind Indiz dafür, zu welchen Themen die Verbraucherinnen und Verbraucher Unterstützung benötigen.
Präventiv wirksam zu werden, ist ein wichtiges Anliegen, welches das Verbraucherschutzministerium mit seiner Förderung verbindet. Dazu gehört die Verbraucherbildung bei Kindern und Jugendlichen ebenso wie die Verbraucherinformation für Familien und Senioren. „Nur gut informierte Verbraucherinnen und Verbraucher können wirklich wählen und Kaufentscheidungen eigenverantwortlich und kompetent treffen“, so Tack. Die Erarbeitung und Vermittlung von Verbraucherinformationen dient hierbei auch der Aufklärung über Neuerungen bei Produkten und Dienstleistungen oder der Warnung vor systematischen Abzockern. Die Ministerin verweist sowohl auf den Internet-Auftritt als auch auf die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale, in denen Veröffentlichungen, Faltblätter und Ratgeber ausliegen. Hier können sich die Verbraucherinnen und Verbraucher mit ihren Rechten, aber auch Pflichten vertraut machen.
Die bereits praktizierte enge Zusammenarbeit der Verbraucherzentrale mit der Universität Potsdam zu Fragen der Verbraucherbildung an Schulen ist laut Tack ein gutes Beispiel, dass auch Impulse für die Zusammenarbeit mit anderen Hochschuleinrichtungen geben kann, um so wissenschaftlich begründete Rückschlüsse für eine bedarfsgerechte Verbraucherarbeit zu ziehen.
Ein Teil der Mittel (172.000 Euro) dient einem speziellen Aufklärungsprojekt der Verbraucherzentrale zum Thema gesunde Ernährung. Über dieses Projekt kann z. B. ein Einkaufstraining als Grundlage für gesundheitsförderliches Ess- und Trinkverhalten realisiert werden. Auch die Beratung zur Verpflegung von Kleinkindern und Aktivitäten zur Verbindung einer ausgewogenen Ernährung mit Bewegung und Aktionen in Schulen (von Grund- bis Berufsschulen) werden ermöglicht. Dazu die Ministerin: „Gerade Kinder und Jugendliche von der Vorschule bis zur Berufsschule bilden ein Schwerpunkt der Projektarbeit. Dabei werden bewährte Aktionen weitergeführt, aber auch gezielt individuelle Angebote unterbreitet, die zu einer besseren Verknüpfung von Lehrplaninhalten mit den Themen Lebensmittel und Ernährung beitragen“. Besonderes Augenmerk wird auf die Förderung eines bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen Essenangebotes in Schulen gelegt, hierbei erfolgt eine enge Kooperation mit der Vernetzungsstelle Schulverpflegung.
Ministerin Tack würdigte anlässlich der Vergabe der Fördermittel für die Verbraucherzentrale die bisherige Arbeit und das große Engagement des ehrenamtlichen Vorstands und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und dankte für die gute Arbeit. „Die Verbraucherzentrale Brandenburg ist eine zuverlässige Größe im Verbraucherschutz Brandenburgs.”
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschut

Mit mehr als 1,6 Millionen Euro unterstützt das Verbraucherschutzministerium auch in diesem Jahr die Arbeit der Brandenburger Verbraucherzentrale. „Für die Aufklärung und Beratung der Verbraucherinnen und Verbraucher in vielen alltäglichen Fragen wie beim Kauf von Waren, bei Vertragsabschlüssen oder bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen leisten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verbraucherzentrale eine wichtige und anerkannte Arbeit. Damit erbringen sie einen Beitrag zur Umsetzung der verbraucherpolitischen Strategie der Landesregierung“, sagte Verbraucherschutzministerin Anita Tack.
Neben Telefon- und E-Mail-Auskünften bieten 13 Beratungsstellen Vor-Ort-Beratung zu Verbraucherfragen. An weiteren 19 Orten gibt es Anlaufpunkte für Energiesparberatung, die vom Bund finanziert wird. Bei Bedarf werden Verbraucherinteressen auch in Rechtsstreitigkeiten vertreten.
Die allgemeinen Rechtsberatungen, beispielsweise bei Kauf von Produkten und Dienstleistungen stehen auch im diesem Jahr im Mittelpunkt der Tätigkeit der Verbraucherberaterinnen und -berater. Zu den Beratungsschwerpunkten gehören Aspekte der Telekommunikation, Finanzdienstleistung, des Reise-, Urhebers- und Pflegerechts.
Aktuell berät die Verbraucherzentrale auch zum neuen Rundfunkbeitrag. „Die individuelle Beratung ist Kern der Verbraucherarbeit in den Beratungsstellen und Beratungsstützpunkten des Landes“, so Tack. Eine persönliche Beratung und der unmittelbare Kontakt mit den Menschen seien auch deshalb wichtig, weil aktuelle Probleme erfasst und daraus der unmittelbare Bedarf an Beratung und Information, aber auch an Rechtssetzung im Verbraucherschutz abgeleitet werden können. Die aktuellen Beratungsinhalte sind Indiz dafür, zu welchen Themen die Verbraucherinnen und Verbraucher Unterstützung benötigen.
Präventiv wirksam zu werden, ist ein wichtiges Anliegen, welches das Verbraucherschutzministerium mit seiner Förderung verbindet. Dazu gehört die Verbraucherbildung bei Kindern und Jugendlichen ebenso wie die Verbraucherinformation für Familien und Senioren. „Nur gut informierte Verbraucherinnen und Verbraucher können wirklich wählen und Kaufentscheidungen eigenverantwortlich und kompetent treffen“, so Tack. Die Erarbeitung und Vermittlung von Verbraucherinformationen dient hierbei auch der Aufklärung über Neuerungen bei Produkten und Dienstleistungen oder der Warnung vor systematischen Abzockern. Die Ministerin verweist sowohl auf den Internet-Auftritt als auch auf die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale, in denen Veröffentlichungen, Faltblätter und Ratgeber ausliegen. Hier können sich die Verbraucherinnen und Verbraucher mit ihren Rechten, aber auch Pflichten vertraut machen.
Die bereits praktizierte enge Zusammenarbeit der Verbraucherzentrale mit der Universität Potsdam zu Fragen der Verbraucherbildung an Schulen ist laut Tack ein gutes Beispiel, dass auch Impulse für die Zusammenarbeit mit anderen Hochschuleinrichtungen geben kann, um so wissenschaftlich begründete Rückschlüsse für eine bedarfsgerechte Verbraucherarbeit zu ziehen.
Ein Teil der Mittel (172.000 Euro) dient einem speziellen Aufklärungsprojekt der Verbraucherzentrale zum Thema gesunde Ernährung. Über dieses Projekt kann z. B. ein Einkaufstraining als Grundlage für gesundheitsförderliches Ess- und Trinkverhalten realisiert werden. Auch die Beratung zur Verpflegung von Kleinkindern und Aktivitäten zur Verbindung einer ausgewogenen Ernährung mit Bewegung und Aktionen in Schulen (von Grund- bis Berufsschulen) werden ermöglicht. Dazu die Ministerin: „Gerade Kinder und Jugendliche von der Vorschule bis zur Berufsschule bilden ein Schwerpunkt der Projektarbeit. Dabei werden bewährte Aktionen weitergeführt, aber auch gezielt individuelle Angebote unterbreitet, die zu einer besseren Verknüpfung von Lehrplaninhalten mit den Themen Lebensmittel und Ernährung beitragen“. Besonderes Augenmerk wird auf die Förderung eines bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen Essenangebotes in Schulen gelegt, hierbei erfolgt eine enge Kooperation mit der Vernetzungsstelle Schulverpflegung.
Ministerin Tack würdigte anlässlich der Vergabe der Fördermittel für die Verbraucherzentrale die bisherige Arbeit und das große Engagement des ehrenamtlichen Vorstands und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und dankte für die gute Arbeit. „Die Verbraucherzentrale Brandenburg ist eine zuverlässige Größe im Verbraucherschutz Brandenburgs.”
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschut

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