Angesichts der aktuellen Presseberichte über ein EU-Prüfverfahren zur Festlegung der Flugrouten verwies das Brandenburger Verkehrsministerium auf die ausschließliche Zuständigkeit der Bundesbehörden – Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) und Deutsche Flugsicherung (DFS)- in dieser Angelegenheit.
Verkehrsstaatssekretär Rainer Bretschneider: „Hier ist das Land wirklich der falsche Adressat von etwaigen Vorwürfen. Das muss vom Bund ordentlich geprüft werden. Im Übrigen sind wir am Anfang eines EU-Prüfverfahrens, dessen Ausgang völlig offen ist.“
Im Rahmen der Planfeststellung für den BER aus dem Jahr 2004 ist eine umfassende Bewertung der Umweltverträglichkeit auch im Hinblick auf das europäische Recht im Umfeld des Flughafens erfolgt.
Nachdem sich abzeichnete, dass die seinerzeit zugrunde gelegte Grobplanung der Flugrouten von der DFS nicht so übernommen wird, hatte die Planfeststellungsbehörde mit Schreiben vom 15. Oktober 2010 die Flugsicherung auf diese Problematik hingewiesen.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
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