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Schöneburg und Woidke: Ohne Schöffen gibt es keine funktionierende Rechtsprechung und ohne eine intakte unabhängige Justiz keinen Rechtsstaat

10:37 Uhr | 10. Januar 2013
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Die mehr als 2.200 Schöffinnen und Schöffen, die für die Rechtsprechung in Brandenburg von grundlegender Bedeutung sind, werden in diesem Jahr neu gewählt. Justizminister Volkmar Schöneburg und Innenminister Dietmar Woidke haben die Kommunen und Bürger des Landes deshalb zu einer engagierten Mitarbeit und Vorbereitung der Wahlen aufgerufen.
„Ohne Schöffen gibt es keine funktionierende Rechtsprechung und ohne eine intakte unabhängige Justiz keinen Rechtsstaat. Für diesen wichtigen gesellschaftspolitischen Beitrag verdienen alle Schöffinnen und Schöffen großen Dank und hohe Anerkennung“, betonten die beiden Verfassungsminister am 10. Januar in Potsdam.
Die Vorbereitung der Schöffenwahlen, die zwischen August und Oktober 2013 stattfinden, beginnt ab sofort mit der Aufstellung der Vorschlagslisten. Von den Gemeindevertretungen verlangt dies hohes Engagement. Unter Beachtung der von den vier Landgerichtspräsidenten für jede Gemeinde entsprechend der Einwohnergröße errechneten Anzahl der Haupt- und Hilfsschöffen müssen die Gemeinden bis zum 31. Mai 2013 Vorschlagslisten möglichst mit solchen Kandidaten aufstellen, die zur Übernahme eines Schöffenamtes bereit sind. Dabei sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt werden. Parteienproporz spielt keine Rolle. In die Vorschlagslisten für die Jugendschöffen, die von den Jugendhilfeausschüssen der Gemeindevertretungen aufgestellt werden, sollen insbesondere Personen aufgenommen werden, die erzieherisch befähigt sind und Erfahrung in der Jugenderziehung haben.
Um die notwendige Anzahl ehrenamtlicher Richter für die kommende Amtsperiode wählen zu können, bedarf es einer rechtzeitigen Vorbereitung durch die Gemeinden und auch der Sensibilisierung der Bevölkerung. Im Vordergrund steht dabei die Werbung für ein ehrenamtliches Engagement.
Für die Suche nach geeigneten Kandidaten können von den Gemeinden Parteien, Kirchen, Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften, Bürgerinitiativen und andere aktiv tätige gesellschaftliche Gruppen und Vereinigungen angesprochen werden. Auch Veröffentlichungen in der Presse oder Informationsveranstaltungen sind geeignet, engagierte Bürger zu erreichen, die Interesse an dieser Tätigkeit haben und sich freiwillig für das Ehrenamt zur Verfügung stellen. Angesprochen werden können auch erfahrene Schöffen, ob sie für eine weitere Amtszeit zur Verfügung stehen. Zu beachten ist hierbei allerdings, dass nach den gesetzlichen Vorgaben Schöffen nicht wieder vorgeschlagen werden sollen, wenn sie bereits in zwei aufeinander folgenden Amtsperioden tätig gewesen sind und die letzte Amtsperiode zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagslisten noch andauert.
Die Gemeinden sind aufgerufen, rechtzeitig mit der Gewinnung geeigneter Kandidaten für die Vorschlagslisten zu beginnen, damit die termingerechte Neuwahl der Schöffen für die nächste Wahlperiode und die ordnungsgemäße Besetzung der Gerichte ab 1. Januar 2014 gesichert werden können.
„Brandenburgerinnen und Brandenburger, die Interesse am Schöffenamt haben, sind aufgerufen, sich direkt bei ihren Gemeinden zu informieren und für eine Aufnahme in die Vorschlagslisten vormerken zu lassen“, appellierten Woidke und Schöneburg. Alle Bürger, die an der Rechtsprechung mitwirken, leisteten einen bedeutenden Beitrag für den Rechtsfrieden im Land Brandenburg, betonten die Minister.
Quelle: Ministerium des Innern

Die mehr als 2.200 Schöffinnen und Schöffen, die für die Rechtsprechung in Brandenburg von grundlegender Bedeutung sind, werden in diesem Jahr neu gewählt. Justizminister Volkmar Schöneburg und Innenminister Dietmar Woidke haben die Kommunen und Bürger des Landes deshalb zu einer engagierten Mitarbeit und Vorbereitung der Wahlen aufgerufen.
„Ohne Schöffen gibt es keine funktionierende Rechtsprechung und ohne eine intakte unabhängige Justiz keinen Rechtsstaat. Für diesen wichtigen gesellschaftspolitischen Beitrag verdienen alle Schöffinnen und Schöffen großen Dank und hohe Anerkennung“, betonten die beiden Verfassungsminister am 10. Januar in Potsdam.
Die Vorbereitung der Schöffenwahlen, die zwischen August und Oktober 2013 stattfinden, beginnt ab sofort mit der Aufstellung der Vorschlagslisten. Von den Gemeindevertretungen verlangt dies hohes Engagement. Unter Beachtung der von den vier Landgerichtspräsidenten für jede Gemeinde entsprechend der Einwohnergröße errechneten Anzahl der Haupt- und Hilfsschöffen müssen die Gemeinden bis zum 31. Mai 2013 Vorschlagslisten möglichst mit solchen Kandidaten aufstellen, die zur Übernahme eines Schöffenamtes bereit sind. Dabei sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt werden. Parteienproporz spielt keine Rolle. In die Vorschlagslisten für die Jugendschöffen, die von den Jugendhilfeausschüssen der Gemeindevertretungen aufgestellt werden, sollen insbesondere Personen aufgenommen werden, die erzieherisch befähigt sind und Erfahrung in der Jugenderziehung haben.
Um die notwendige Anzahl ehrenamtlicher Richter für die kommende Amtsperiode wählen zu können, bedarf es einer rechtzeitigen Vorbereitung durch die Gemeinden und auch der Sensibilisierung der Bevölkerung. Im Vordergrund steht dabei die Werbung für ein ehrenamtliches Engagement.
Für die Suche nach geeigneten Kandidaten können von den Gemeinden Parteien, Kirchen, Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften, Bürgerinitiativen und andere aktiv tätige gesellschaftliche Gruppen und Vereinigungen angesprochen werden. Auch Veröffentlichungen in der Presse oder Informationsveranstaltungen sind geeignet, engagierte Bürger zu erreichen, die Interesse an dieser Tätigkeit haben und sich freiwillig für das Ehrenamt zur Verfügung stellen. Angesprochen werden können auch erfahrene Schöffen, ob sie für eine weitere Amtszeit zur Verfügung stehen. Zu beachten ist hierbei allerdings, dass nach den gesetzlichen Vorgaben Schöffen nicht wieder vorgeschlagen werden sollen, wenn sie bereits in zwei aufeinander folgenden Amtsperioden tätig gewesen sind und die letzte Amtsperiode zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagslisten noch andauert.
Die Gemeinden sind aufgerufen, rechtzeitig mit der Gewinnung geeigneter Kandidaten für die Vorschlagslisten zu beginnen, damit die termingerechte Neuwahl der Schöffen für die nächste Wahlperiode und die ordnungsgemäße Besetzung der Gerichte ab 1. Januar 2014 gesichert werden können.
„Brandenburgerinnen und Brandenburger, die Interesse am Schöffenamt haben, sind aufgerufen, sich direkt bei ihren Gemeinden zu informieren und für eine Aufnahme in die Vorschlagslisten vormerken zu lassen“, appellierten Woidke und Schöneburg. Alle Bürger, die an der Rechtsprechung mitwirken, leisteten einen bedeutenden Beitrag für den Rechtsfrieden im Land Brandenburg, betonten die Minister.
Quelle: Ministerium des Innern

Die mehr als 2.200 Schöffinnen und Schöffen, die für die Rechtsprechung in Brandenburg von grundlegender Bedeutung sind, werden in diesem Jahr neu gewählt. Justizminister Volkmar Schöneburg und Innenminister Dietmar Woidke haben die Kommunen und Bürger des Landes deshalb zu einer engagierten Mitarbeit und Vorbereitung der Wahlen aufgerufen.
„Ohne Schöffen gibt es keine funktionierende Rechtsprechung und ohne eine intakte unabhängige Justiz keinen Rechtsstaat. Für diesen wichtigen gesellschaftspolitischen Beitrag verdienen alle Schöffinnen und Schöffen großen Dank und hohe Anerkennung“, betonten die beiden Verfassungsminister am 10. Januar in Potsdam.
Die Vorbereitung der Schöffenwahlen, die zwischen August und Oktober 2013 stattfinden, beginnt ab sofort mit der Aufstellung der Vorschlagslisten. Von den Gemeindevertretungen verlangt dies hohes Engagement. Unter Beachtung der von den vier Landgerichtspräsidenten für jede Gemeinde entsprechend der Einwohnergröße errechneten Anzahl der Haupt- und Hilfsschöffen müssen die Gemeinden bis zum 31. Mai 2013 Vorschlagslisten möglichst mit solchen Kandidaten aufstellen, die zur Übernahme eines Schöffenamtes bereit sind. Dabei sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt werden. Parteienproporz spielt keine Rolle. In die Vorschlagslisten für die Jugendschöffen, die von den Jugendhilfeausschüssen der Gemeindevertretungen aufgestellt werden, sollen insbesondere Personen aufgenommen werden, die erzieherisch befähigt sind und Erfahrung in der Jugenderziehung haben.
Um die notwendige Anzahl ehrenamtlicher Richter für die kommende Amtsperiode wählen zu können, bedarf es einer rechtzeitigen Vorbereitung durch die Gemeinden und auch der Sensibilisierung der Bevölkerung. Im Vordergrund steht dabei die Werbung für ein ehrenamtliches Engagement.
Für die Suche nach geeigneten Kandidaten können von den Gemeinden Parteien, Kirchen, Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften, Bürgerinitiativen und andere aktiv tätige gesellschaftliche Gruppen und Vereinigungen angesprochen werden. Auch Veröffentlichungen in der Presse oder Informationsveranstaltungen sind geeignet, engagierte Bürger zu erreichen, die Interesse an dieser Tätigkeit haben und sich freiwillig für das Ehrenamt zur Verfügung stellen. Angesprochen werden können auch erfahrene Schöffen, ob sie für eine weitere Amtszeit zur Verfügung stehen. Zu beachten ist hierbei allerdings, dass nach den gesetzlichen Vorgaben Schöffen nicht wieder vorgeschlagen werden sollen, wenn sie bereits in zwei aufeinander folgenden Amtsperioden tätig gewesen sind und die letzte Amtsperiode zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagslisten noch andauert.
Die Gemeinden sind aufgerufen, rechtzeitig mit der Gewinnung geeigneter Kandidaten für die Vorschlagslisten zu beginnen, damit die termingerechte Neuwahl der Schöffen für die nächste Wahlperiode und die ordnungsgemäße Besetzung der Gerichte ab 1. Januar 2014 gesichert werden können.
„Brandenburgerinnen und Brandenburger, die Interesse am Schöffenamt haben, sind aufgerufen, sich direkt bei ihren Gemeinden zu informieren und für eine Aufnahme in die Vorschlagslisten vormerken zu lassen“, appellierten Woidke und Schöneburg. Alle Bürger, die an der Rechtsprechung mitwirken, leisteten einen bedeutenden Beitrag für den Rechtsfrieden im Land Brandenburg, betonten die Minister.
Quelle: Ministerium des Innern

Die mehr als 2.200 Schöffinnen und Schöffen, die für die Rechtsprechung in Brandenburg von grundlegender Bedeutung sind, werden in diesem Jahr neu gewählt. Justizminister Volkmar Schöneburg und Innenminister Dietmar Woidke haben die Kommunen und Bürger des Landes deshalb zu einer engagierten Mitarbeit und Vorbereitung der Wahlen aufgerufen.
„Ohne Schöffen gibt es keine funktionierende Rechtsprechung und ohne eine intakte unabhängige Justiz keinen Rechtsstaat. Für diesen wichtigen gesellschaftspolitischen Beitrag verdienen alle Schöffinnen und Schöffen großen Dank und hohe Anerkennung“, betonten die beiden Verfassungsminister am 10. Januar in Potsdam.
Die Vorbereitung der Schöffenwahlen, die zwischen August und Oktober 2013 stattfinden, beginnt ab sofort mit der Aufstellung der Vorschlagslisten. Von den Gemeindevertretungen verlangt dies hohes Engagement. Unter Beachtung der von den vier Landgerichtspräsidenten für jede Gemeinde entsprechend der Einwohnergröße errechneten Anzahl der Haupt- und Hilfsschöffen müssen die Gemeinden bis zum 31. Mai 2013 Vorschlagslisten möglichst mit solchen Kandidaten aufstellen, die zur Übernahme eines Schöffenamtes bereit sind. Dabei sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt werden. Parteienproporz spielt keine Rolle. In die Vorschlagslisten für die Jugendschöffen, die von den Jugendhilfeausschüssen der Gemeindevertretungen aufgestellt werden, sollen insbesondere Personen aufgenommen werden, die erzieherisch befähigt sind und Erfahrung in der Jugenderziehung haben.
Um die notwendige Anzahl ehrenamtlicher Richter für die kommende Amtsperiode wählen zu können, bedarf es einer rechtzeitigen Vorbereitung durch die Gemeinden und auch der Sensibilisierung der Bevölkerung. Im Vordergrund steht dabei die Werbung für ein ehrenamtliches Engagement.
Für die Suche nach geeigneten Kandidaten können von den Gemeinden Parteien, Kirchen, Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften, Bürgerinitiativen und andere aktiv tätige gesellschaftliche Gruppen und Vereinigungen angesprochen werden. Auch Veröffentlichungen in der Presse oder Informationsveranstaltungen sind geeignet, engagierte Bürger zu erreichen, die Interesse an dieser Tätigkeit haben und sich freiwillig für das Ehrenamt zur Verfügung stellen. Angesprochen werden können auch erfahrene Schöffen, ob sie für eine weitere Amtszeit zur Verfügung stehen. Zu beachten ist hierbei allerdings, dass nach den gesetzlichen Vorgaben Schöffen nicht wieder vorgeschlagen werden sollen, wenn sie bereits in zwei aufeinander folgenden Amtsperioden tätig gewesen sind und die letzte Amtsperiode zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagslisten noch andauert.
Die Gemeinden sind aufgerufen, rechtzeitig mit der Gewinnung geeigneter Kandidaten für die Vorschlagslisten zu beginnen, damit die termingerechte Neuwahl der Schöffen für die nächste Wahlperiode und die ordnungsgemäße Besetzung der Gerichte ab 1. Januar 2014 gesichert werden können.
„Brandenburgerinnen und Brandenburger, die Interesse am Schöffenamt haben, sind aufgerufen, sich direkt bei ihren Gemeinden zu informieren und für eine Aufnahme in die Vorschlagslisten vormerken zu lassen“, appellierten Woidke und Schöneburg. Alle Bürger, die an der Rechtsprechung mitwirken, leisteten einen bedeutenden Beitrag für den Rechtsfrieden im Land Brandenburg, betonten die Minister.
Quelle: Ministerium des Innern

Die mehr als 2.200 Schöffinnen und Schöffen, die für die Rechtsprechung in Brandenburg von grundlegender Bedeutung sind, werden in diesem Jahr neu gewählt. Justizminister Volkmar Schöneburg und Innenminister Dietmar Woidke haben die Kommunen und Bürger des Landes deshalb zu einer engagierten Mitarbeit und Vorbereitung der Wahlen aufgerufen.
„Ohne Schöffen gibt es keine funktionierende Rechtsprechung und ohne eine intakte unabhängige Justiz keinen Rechtsstaat. Für diesen wichtigen gesellschaftspolitischen Beitrag verdienen alle Schöffinnen und Schöffen großen Dank und hohe Anerkennung“, betonten die beiden Verfassungsminister am 10. Januar in Potsdam.
Die Vorbereitung der Schöffenwahlen, die zwischen August und Oktober 2013 stattfinden, beginnt ab sofort mit der Aufstellung der Vorschlagslisten. Von den Gemeindevertretungen verlangt dies hohes Engagement. Unter Beachtung der von den vier Landgerichtspräsidenten für jede Gemeinde entsprechend der Einwohnergröße errechneten Anzahl der Haupt- und Hilfsschöffen müssen die Gemeinden bis zum 31. Mai 2013 Vorschlagslisten möglichst mit solchen Kandidaten aufstellen, die zur Übernahme eines Schöffenamtes bereit sind. Dabei sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt werden. Parteienproporz spielt keine Rolle. In die Vorschlagslisten für die Jugendschöffen, die von den Jugendhilfeausschüssen der Gemeindevertretungen aufgestellt werden, sollen insbesondere Personen aufgenommen werden, die erzieherisch befähigt sind und Erfahrung in der Jugenderziehung haben.
Um die notwendige Anzahl ehrenamtlicher Richter für die kommende Amtsperiode wählen zu können, bedarf es einer rechtzeitigen Vorbereitung durch die Gemeinden und auch der Sensibilisierung der Bevölkerung. Im Vordergrund steht dabei die Werbung für ein ehrenamtliches Engagement.
Für die Suche nach geeigneten Kandidaten können von den Gemeinden Parteien, Kirchen, Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften, Bürgerinitiativen und andere aktiv tätige gesellschaftliche Gruppen und Vereinigungen angesprochen werden. Auch Veröffentlichungen in der Presse oder Informationsveranstaltungen sind geeignet, engagierte Bürger zu erreichen, die Interesse an dieser Tätigkeit haben und sich freiwillig für das Ehrenamt zur Verfügung stellen. Angesprochen werden können auch erfahrene Schöffen, ob sie für eine weitere Amtszeit zur Verfügung stehen. Zu beachten ist hierbei allerdings, dass nach den gesetzlichen Vorgaben Schöffen nicht wieder vorgeschlagen werden sollen, wenn sie bereits in zwei aufeinander folgenden Amtsperioden tätig gewesen sind und die letzte Amtsperiode zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagslisten noch andauert.
Die Gemeinden sind aufgerufen, rechtzeitig mit der Gewinnung geeigneter Kandidaten für die Vorschlagslisten zu beginnen, damit die termingerechte Neuwahl der Schöffen für die nächste Wahlperiode und die ordnungsgemäße Besetzung der Gerichte ab 1. Januar 2014 gesichert werden können.
„Brandenburgerinnen und Brandenburger, die Interesse am Schöffenamt haben, sind aufgerufen, sich direkt bei ihren Gemeinden zu informieren und für eine Aufnahme in die Vorschlagslisten vormerken zu lassen“, appellierten Woidke und Schöneburg. Alle Bürger, die an der Rechtsprechung mitwirken, leisteten einen bedeutenden Beitrag für den Rechtsfrieden im Land Brandenburg, betonten die Minister.
Quelle: Ministerium des Innern

Die mehr als 2.200 Schöffinnen und Schöffen, die für die Rechtsprechung in Brandenburg von grundlegender Bedeutung sind, werden in diesem Jahr neu gewählt. Justizminister Volkmar Schöneburg und Innenminister Dietmar Woidke haben die Kommunen und Bürger des Landes deshalb zu einer engagierten Mitarbeit und Vorbereitung der Wahlen aufgerufen.
„Ohne Schöffen gibt es keine funktionierende Rechtsprechung und ohne eine intakte unabhängige Justiz keinen Rechtsstaat. Für diesen wichtigen gesellschaftspolitischen Beitrag verdienen alle Schöffinnen und Schöffen großen Dank und hohe Anerkennung“, betonten die beiden Verfassungsminister am 10. Januar in Potsdam.
Die Vorbereitung der Schöffenwahlen, die zwischen August und Oktober 2013 stattfinden, beginnt ab sofort mit der Aufstellung der Vorschlagslisten. Von den Gemeindevertretungen verlangt dies hohes Engagement. Unter Beachtung der von den vier Landgerichtspräsidenten für jede Gemeinde entsprechend der Einwohnergröße errechneten Anzahl der Haupt- und Hilfsschöffen müssen die Gemeinden bis zum 31. Mai 2013 Vorschlagslisten möglichst mit solchen Kandidaten aufstellen, die zur Übernahme eines Schöffenamtes bereit sind. Dabei sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt werden. Parteienproporz spielt keine Rolle. In die Vorschlagslisten für die Jugendschöffen, die von den Jugendhilfeausschüssen der Gemeindevertretungen aufgestellt werden, sollen insbesondere Personen aufgenommen werden, die erzieherisch befähigt sind und Erfahrung in der Jugenderziehung haben.
Um die notwendige Anzahl ehrenamtlicher Richter für die kommende Amtsperiode wählen zu können, bedarf es einer rechtzeitigen Vorbereitung durch die Gemeinden und auch der Sensibilisierung der Bevölkerung. Im Vordergrund steht dabei die Werbung für ein ehrenamtliches Engagement.
Für die Suche nach geeigneten Kandidaten können von den Gemeinden Parteien, Kirchen, Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften, Bürgerinitiativen und andere aktiv tätige gesellschaftliche Gruppen und Vereinigungen angesprochen werden. Auch Veröffentlichungen in der Presse oder Informationsveranstaltungen sind geeignet, engagierte Bürger zu erreichen, die Interesse an dieser Tätigkeit haben und sich freiwillig für das Ehrenamt zur Verfügung stellen. Angesprochen werden können auch erfahrene Schöffen, ob sie für eine weitere Amtszeit zur Verfügung stehen. Zu beachten ist hierbei allerdings, dass nach den gesetzlichen Vorgaben Schöffen nicht wieder vorgeschlagen werden sollen, wenn sie bereits in zwei aufeinander folgenden Amtsperioden tätig gewesen sind und die letzte Amtsperiode zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagslisten noch andauert.
Die Gemeinden sind aufgerufen, rechtzeitig mit der Gewinnung geeigneter Kandidaten für die Vorschlagslisten zu beginnen, damit die termingerechte Neuwahl der Schöffen für die nächste Wahlperiode und die ordnungsgemäße Besetzung der Gerichte ab 1. Januar 2014 gesichert werden können.
„Brandenburgerinnen und Brandenburger, die Interesse am Schöffenamt haben, sind aufgerufen, sich direkt bei ihren Gemeinden zu informieren und für eine Aufnahme in die Vorschlagslisten vormerken zu lassen“, appellierten Woidke und Schöneburg. Alle Bürger, die an der Rechtsprechung mitwirken, leisteten einen bedeutenden Beitrag für den Rechtsfrieden im Land Brandenburg, betonten die Minister.
Quelle: Ministerium des Innern

Die mehr als 2.200 Schöffinnen und Schöffen, die für die Rechtsprechung in Brandenburg von grundlegender Bedeutung sind, werden in diesem Jahr neu gewählt. Justizminister Volkmar Schöneburg und Innenminister Dietmar Woidke haben die Kommunen und Bürger des Landes deshalb zu einer engagierten Mitarbeit und Vorbereitung der Wahlen aufgerufen.
„Ohne Schöffen gibt es keine funktionierende Rechtsprechung und ohne eine intakte unabhängige Justiz keinen Rechtsstaat. Für diesen wichtigen gesellschaftspolitischen Beitrag verdienen alle Schöffinnen und Schöffen großen Dank und hohe Anerkennung“, betonten die beiden Verfassungsminister am 10. Januar in Potsdam.
Die Vorbereitung der Schöffenwahlen, die zwischen August und Oktober 2013 stattfinden, beginnt ab sofort mit der Aufstellung der Vorschlagslisten. Von den Gemeindevertretungen verlangt dies hohes Engagement. Unter Beachtung der von den vier Landgerichtspräsidenten für jede Gemeinde entsprechend der Einwohnergröße errechneten Anzahl der Haupt- und Hilfsschöffen müssen die Gemeinden bis zum 31. Mai 2013 Vorschlagslisten möglichst mit solchen Kandidaten aufstellen, die zur Übernahme eines Schöffenamtes bereit sind. Dabei sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt werden. Parteienproporz spielt keine Rolle. In die Vorschlagslisten für die Jugendschöffen, die von den Jugendhilfeausschüssen der Gemeindevertretungen aufgestellt werden, sollen insbesondere Personen aufgenommen werden, die erzieherisch befähigt sind und Erfahrung in der Jugenderziehung haben.
Um die notwendige Anzahl ehrenamtlicher Richter für die kommende Amtsperiode wählen zu können, bedarf es einer rechtzeitigen Vorbereitung durch die Gemeinden und auch der Sensibilisierung der Bevölkerung. Im Vordergrund steht dabei die Werbung für ein ehrenamtliches Engagement.
Für die Suche nach geeigneten Kandidaten können von den Gemeinden Parteien, Kirchen, Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften, Bürgerinitiativen und andere aktiv tätige gesellschaftliche Gruppen und Vereinigungen angesprochen werden. Auch Veröffentlichungen in der Presse oder Informationsveranstaltungen sind geeignet, engagierte Bürger zu erreichen, die Interesse an dieser Tätigkeit haben und sich freiwillig für das Ehrenamt zur Verfügung stellen. Angesprochen werden können auch erfahrene Schöffen, ob sie für eine weitere Amtszeit zur Verfügung stehen. Zu beachten ist hierbei allerdings, dass nach den gesetzlichen Vorgaben Schöffen nicht wieder vorgeschlagen werden sollen, wenn sie bereits in zwei aufeinander folgenden Amtsperioden tätig gewesen sind und die letzte Amtsperiode zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagslisten noch andauert.
Die Gemeinden sind aufgerufen, rechtzeitig mit der Gewinnung geeigneter Kandidaten für die Vorschlagslisten zu beginnen, damit die termingerechte Neuwahl der Schöffen für die nächste Wahlperiode und die ordnungsgemäße Besetzung der Gerichte ab 1. Januar 2014 gesichert werden können.
„Brandenburgerinnen und Brandenburger, die Interesse am Schöffenamt haben, sind aufgerufen, sich direkt bei ihren Gemeinden zu informieren und für eine Aufnahme in die Vorschlagslisten vormerken zu lassen“, appellierten Woidke und Schöneburg. Alle Bürger, die an der Rechtsprechung mitwirken, leisteten einen bedeutenden Beitrag für den Rechtsfrieden im Land Brandenburg, betonten die Minister.
Quelle: Ministerium des Innern

Die mehr als 2.200 Schöffinnen und Schöffen, die für die Rechtsprechung in Brandenburg von grundlegender Bedeutung sind, werden in diesem Jahr neu gewählt. Justizminister Volkmar Schöneburg und Innenminister Dietmar Woidke haben die Kommunen und Bürger des Landes deshalb zu einer engagierten Mitarbeit und Vorbereitung der Wahlen aufgerufen.
„Ohne Schöffen gibt es keine funktionierende Rechtsprechung und ohne eine intakte unabhängige Justiz keinen Rechtsstaat. Für diesen wichtigen gesellschaftspolitischen Beitrag verdienen alle Schöffinnen und Schöffen großen Dank und hohe Anerkennung“, betonten die beiden Verfassungsminister am 10. Januar in Potsdam.
Die Vorbereitung der Schöffenwahlen, die zwischen August und Oktober 2013 stattfinden, beginnt ab sofort mit der Aufstellung der Vorschlagslisten. Von den Gemeindevertretungen verlangt dies hohes Engagement. Unter Beachtung der von den vier Landgerichtspräsidenten für jede Gemeinde entsprechend der Einwohnergröße errechneten Anzahl der Haupt- und Hilfsschöffen müssen die Gemeinden bis zum 31. Mai 2013 Vorschlagslisten möglichst mit solchen Kandidaten aufstellen, die zur Übernahme eines Schöffenamtes bereit sind. Dabei sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt werden. Parteienproporz spielt keine Rolle. In die Vorschlagslisten für die Jugendschöffen, die von den Jugendhilfeausschüssen der Gemeindevertretungen aufgestellt werden, sollen insbesondere Personen aufgenommen werden, die erzieherisch befähigt sind und Erfahrung in der Jugenderziehung haben.
Um die notwendige Anzahl ehrenamtlicher Richter für die kommende Amtsperiode wählen zu können, bedarf es einer rechtzeitigen Vorbereitung durch die Gemeinden und auch der Sensibilisierung der Bevölkerung. Im Vordergrund steht dabei die Werbung für ein ehrenamtliches Engagement.
Für die Suche nach geeigneten Kandidaten können von den Gemeinden Parteien, Kirchen, Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften, Bürgerinitiativen und andere aktiv tätige gesellschaftliche Gruppen und Vereinigungen angesprochen werden. Auch Veröffentlichungen in der Presse oder Informationsveranstaltungen sind geeignet, engagierte Bürger zu erreichen, die Interesse an dieser Tätigkeit haben und sich freiwillig für das Ehrenamt zur Verfügung stellen. Angesprochen werden können auch erfahrene Schöffen, ob sie für eine weitere Amtszeit zur Verfügung stehen. Zu beachten ist hierbei allerdings, dass nach den gesetzlichen Vorgaben Schöffen nicht wieder vorgeschlagen werden sollen, wenn sie bereits in zwei aufeinander folgenden Amtsperioden tätig gewesen sind und die letzte Amtsperiode zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagslisten noch andauert.
Die Gemeinden sind aufgerufen, rechtzeitig mit der Gewinnung geeigneter Kandidaten für die Vorschlagslisten zu beginnen, damit die termingerechte Neuwahl der Schöffen für die nächste Wahlperiode und die ordnungsgemäße Besetzung der Gerichte ab 1. Januar 2014 gesichert werden können.
„Brandenburgerinnen und Brandenburger, die Interesse am Schöffenamt haben, sind aufgerufen, sich direkt bei ihren Gemeinden zu informieren und für eine Aufnahme in die Vorschlagslisten vormerken zu lassen“, appellierten Woidke und Schöneburg. Alle Bürger, die an der Rechtsprechung mitwirken, leisteten einen bedeutenden Beitrag für den Rechtsfrieden im Land Brandenburg, betonten die Minister.
Quelle: Ministerium des Innern

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