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NIEDERLAUSITZ aktuell

Krankenhausfinanzierung

3:19 Uhr | 14. Dezember 2012
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Jedes Krankenhaus in Brandenburg kann zukünftig verlässlich mit Krankenhausförderung rechnen. Das gestern vom Landtag beschlossene Erste Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Krankenhausentwicklungsgesetzes folgt damit der vom Ministerium auf dem Weg gebrachten Umstellung der Krankenhausfinanzierung von Einzelinvestitionsförderung auf eine verlässliche Investitionspauschale für alle Krankenhäuser. „Dieser Schritt ist unerlässlich. Mit der geplanten Einführung der Investitionspauschale werden die Schwachpunkte der jetzigen Regelung durch ein planbares, transparentes, einfaches und möglichst gerechtes Verfahren ausgeglichen“, so Gesundheitsministerin Anita Tack.
Kern der Investitionspauschale ist die Zusammenführung sämtlicher Fördertatbestände des § 9 Krankenhausfinanzierungsgesetz, die es den Krankenhäusern ermöglicht, die bereitgestellten Finanzmittel entsprechend der klinikspezifischen Bedarfslagen flexibel einzusetzen. Dies eröffnet den Krankenhäusern ein deutlich höheres Maß an Planungssicherheit. Die Einzelheiten der neuen Regelung wurden in enger Zusammenarbeit mit den Selbstverwaltungspartnern, also den Kassen und Krankenhausverbänden, erarbeitet. „So konsequent wie Brandenburg geht bisher kein Bundesland den Weg für mehr Transparenz, Verlässlichkeit und größere Entscheidungsspielräumen vor Ort“, sagte die Ministerin.
Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens sind zusätzlich Anregungen aus der Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz aufgegriffen worden, z. B. die Einführung einer Mindestausstattung für Krankenhäuser der Grundversorgung von 250.000 Euro pro Jahr.
Bei den Bemessungsgrundlagen wird laut Tack das förderhistorische Geschehen als Gerechtigkeitsfaktor mit einem Anteil von 20 Prozent und die spezifischen leistungsrechtlichen Parameter mit einem Anteil von 80 Prozent berücksichtigt. Das ermöglicht ein Verfahren, in dem die Elemente der Investitions- und Reinvestitionsbedarfe weitgehend berücksichtigt werden. „Die Investitionspauschale stellt zukünftig den Regelfall der Krankenhausförderung dar. Gleichwohl werden unabweisbare Konstellationen berücksichtigt, die nach der Besonderheit des Einzelfalles den Einsatz gesonderter Finanzmittel im Rahmen der Krankenhauseinzelförderung erfordern“, so Tack und verweist darauf, dass neben dem Krankenhausentwicklungsgesetz gegenwärtig auch die Fortschreibung des 3. Krankenhausplanes als weiteres großes Reformvorhaben im Krankenhausbereich vom Gesundheitsministerium gestemmt wird.
„Beide Vorhaben sind wichtig für die zukünftige verlässliche flächendeckende gesundheitliche Versorgung im Land“, sagte die Ministerin.

Das Land Brandenburg ist zuständig für die Sicherstellung der Krankenversorgung in den Krankenhäusern durch die Beplanung der stationären und teilstationären Krankenhauskapazitäten sowie für die Finanzierung der bedarfsnotwendigen Investitionen. Brandenburg ist seinen Verpflichtungen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser seit Gründung des Landes in erheblichem Umfang nachgekommen. Seit 1991 wurden für den Auf- und Ausbau moderner und leistungsfähiger Krankenhäuser in Brandenburg rund 4 Milliarden Euro Fördermittel, davon rund 2,77 Milliarden Euro aus Landesmitteln zur Verfügung gestellt.
Das beschlossene Gesetz tritt zum 1. Januar 2013 in Kraft.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbrauerschutz

Jedes Krankenhaus in Brandenburg kann zukünftig verlässlich mit Krankenhausförderung rechnen. Das gestern vom Landtag beschlossene Erste Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Krankenhausentwicklungsgesetzes folgt damit der vom Ministerium auf dem Weg gebrachten Umstellung der Krankenhausfinanzierung von Einzelinvestitionsförderung auf eine verlässliche Investitionspauschale für alle Krankenhäuser. „Dieser Schritt ist unerlässlich. Mit der geplanten Einführung der Investitionspauschale werden die Schwachpunkte der jetzigen Regelung durch ein planbares, transparentes, einfaches und möglichst gerechtes Verfahren ausgeglichen“, so Gesundheitsministerin Anita Tack.
Kern der Investitionspauschale ist die Zusammenführung sämtlicher Fördertatbestände des § 9 Krankenhausfinanzierungsgesetz, die es den Krankenhäusern ermöglicht, die bereitgestellten Finanzmittel entsprechend der klinikspezifischen Bedarfslagen flexibel einzusetzen. Dies eröffnet den Krankenhäusern ein deutlich höheres Maß an Planungssicherheit. Die Einzelheiten der neuen Regelung wurden in enger Zusammenarbeit mit den Selbstverwaltungspartnern, also den Kassen und Krankenhausverbänden, erarbeitet. „So konsequent wie Brandenburg geht bisher kein Bundesland den Weg für mehr Transparenz, Verlässlichkeit und größere Entscheidungsspielräumen vor Ort“, sagte die Ministerin.
Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens sind zusätzlich Anregungen aus der Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz aufgegriffen worden, z. B. die Einführung einer Mindestausstattung für Krankenhäuser der Grundversorgung von 250.000 Euro pro Jahr.
Bei den Bemessungsgrundlagen wird laut Tack das förderhistorische Geschehen als Gerechtigkeitsfaktor mit einem Anteil von 20 Prozent und die spezifischen leistungsrechtlichen Parameter mit einem Anteil von 80 Prozent berücksichtigt. Das ermöglicht ein Verfahren, in dem die Elemente der Investitions- und Reinvestitionsbedarfe weitgehend berücksichtigt werden. „Die Investitionspauschale stellt zukünftig den Regelfall der Krankenhausförderung dar. Gleichwohl werden unabweisbare Konstellationen berücksichtigt, die nach der Besonderheit des Einzelfalles den Einsatz gesonderter Finanzmittel im Rahmen der Krankenhauseinzelförderung erfordern“, so Tack und verweist darauf, dass neben dem Krankenhausentwicklungsgesetz gegenwärtig auch die Fortschreibung des 3. Krankenhausplanes als weiteres großes Reformvorhaben im Krankenhausbereich vom Gesundheitsministerium gestemmt wird.
„Beide Vorhaben sind wichtig für die zukünftige verlässliche flächendeckende gesundheitliche Versorgung im Land“, sagte die Ministerin.

Das Land Brandenburg ist zuständig für die Sicherstellung der Krankenversorgung in den Krankenhäusern durch die Beplanung der stationären und teilstationären Krankenhauskapazitäten sowie für die Finanzierung der bedarfsnotwendigen Investitionen. Brandenburg ist seinen Verpflichtungen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser seit Gründung des Landes in erheblichem Umfang nachgekommen. Seit 1991 wurden für den Auf- und Ausbau moderner und leistungsfähiger Krankenhäuser in Brandenburg rund 4 Milliarden Euro Fördermittel, davon rund 2,77 Milliarden Euro aus Landesmitteln zur Verfügung gestellt.
Das beschlossene Gesetz tritt zum 1. Januar 2013 in Kraft.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbrauerschutz

Jedes Krankenhaus in Brandenburg kann zukünftig verlässlich mit Krankenhausförderung rechnen. Das gestern vom Landtag beschlossene Erste Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Krankenhausentwicklungsgesetzes folgt damit der vom Ministerium auf dem Weg gebrachten Umstellung der Krankenhausfinanzierung von Einzelinvestitionsförderung auf eine verlässliche Investitionspauschale für alle Krankenhäuser. „Dieser Schritt ist unerlässlich. Mit der geplanten Einführung der Investitionspauschale werden die Schwachpunkte der jetzigen Regelung durch ein planbares, transparentes, einfaches und möglichst gerechtes Verfahren ausgeglichen“, so Gesundheitsministerin Anita Tack.
Kern der Investitionspauschale ist die Zusammenführung sämtlicher Fördertatbestände des § 9 Krankenhausfinanzierungsgesetz, die es den Krankenhäusern ermöglicht, die bereitgestellten Finanzmittel entsprechend der klinikspezifischen Bedarfslagen flexibel einzusetzen. Dies eröffnet den Krankenhäusern ein deutlich höheres Maß an Planungssicherheit. Die Einzelheiten der neuen Regelung wurden in enger Zusammenarbeit mit den Selbstverwaltungspartnern, also den Kassen und Krankenhausverbänden, erarbeitet. „So konsequent wie Brandenburg geht bisher kein Bundesland den Weg für mehr Transparenz, Verlässlichkeit und größere Entscheidungsspielräumen vor Ort“, sagte die Ministerin.
Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens sind zusätzlich Anregungen aus der Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz aufgegriffen worden, z. B. die Einführung einer Mindestausstattung für Krankenhäuser der Grundversorgung von 250.000 Euro pro Jahr.
Bei den Bemessungsgrundlagen wird laut Tack das förderhistorische Geschehen als Gerechtigkeitsfaktor mit einem Anteil von 20 Prozent und die spezifischen leistungsrechtlichen Parameter mit einem Anteil von 80 Prozent berücksichtigt. Das ermöglicht ein Verfahren, in dem die Elemente der Investitions- und Reinvestitionsbedarfe weitgehend berücksichtigt werden. „Die Investitionspauschale stellt zukünftig den Regelfall der Krankenhausförderung dar. Gleichwohl werden unabweisbare Konstellationen berücksichtigt, die nach der Besonderheit des Einzelfalles den Einsatz gesonderter Finanzmittel im Rahmen der Krankenhauseinzelförderung erfordern“, so Tack und verweist darauf, dass neben dem Krankenhausentwicklungsgesetz gegenwärtig auch die Fortschreibung des 3. Krankenhausplanes als weiteres großes Reformvorhaben im Krankenhausbereich vom Gesundheitsministerium gestemmt wird.
„Beide Vorhaben sind wichtig für die zukünftige verlässliche flächendeckende gesundheitliche Versorgung im Land“, sagte die Ministerin.

Das Land Brandenburg ist zuständig für die Sicherstellung der Krankenversorgung in den Krankenhäusern durch die Beplanung der stationären und teilstationären Krankenhauskapazitäten sowie für die Finanzierung der bedarfsnotwendigen Investitionen. Brandenburg ist seinen Verpflichtungen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser seit Gründung des Landes in erheblichem Umfang nachgekommen. Seit 1991 wurden für den Auf- und Ausbau moderner und leistungsfähiger Krankenhäuser in Brandenburg rund 4 Milliarden Euro Fördermittel, davon rund 2,77 Milliarden Euro aus Landesmitteln zur Verfügung gestellt.
Das beschlossene Gesetz tritt zum 1. Januar 2013 in Kraft.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbrauerschutz

Jedes Krankenhaus in Brandenburg kann zukünftig verlässlich mit Krankenhausförderung rechnen. Das gestern vom Landtag beschlossene Erste Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Krankenhausentwicklungsgesetzes folgt damit der vom Ministerium auf dem Weg gebrachten Umstellung der Krankenhausfinanzierung von Einzelinvestitionsförderung auf eine verlässliche Investitionspauschale für alle Krankenhäuser. „Dieser Schritt ist unerlässlich. Mit der geplanten Einführung der Investitionspauschale werden die Schwachpunkte der jetzigen Regelung durch ein planbares, transparentes, einfaches und möglichst gerechtes Verfahren ausgeglichen“, so Gesundheitsministerin Anita Tack.
Kern der Investitionspauschale ist die Zusammenführung sämtlicher Fördertatbestände des § 9 Krankenhausfinanzierungsgesetz, die es den Krankenhäusern ermöglicht, die bereitgestellten Finanzmittel entsprechend der klinikspezifischen Bedarfslagen flexibel einzusetzen. Dies eröffnet den Krankenhäusern ein deutlich höheres Maß an Planungssicherheit. Die Einzelheiten der neuen Regelung wurden in enger Zusammenarbeit mit den Selbstverwaltungspartnern, also den Kassen und Krankenhausverbänden, erarbeitet. „So konsequent wie Brandenburg geht bisher kein Bundesland den Weg für mehr Transparenz, Verlässlichkeit und größere Entscheidungsspielräumen vor Ort“, sagte die Ministerin.
Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens sind zusätzlich Anregungen aus der Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz aufgegriffen worden, z. B. die Einführung einer Mindestausstattung für Krankenhäuser der Grundversorgung von 250.000 Euro pro Jahr.
Bei den Bemessungsgrundlagen wird laut Tack das förderhistorische Geschehen als Gerechtigkeitsfaktor mit einem Anteil von 20 Prozent und die spezifischen leistungsrechtlichen Parameter mit einem Anteil von 80 Prozent berücksichtigt. Das ermöglicht ein Verfahren, in dem die Elemente der Investitions- und Reinvestitionsbedarfe weitgehend berücksichtigt werden. „Die Investitionspauschale stellt zukünftig den Regelfall der Krankenhausförderung dar. Gleichwohl werden unabweisbare Konstellationen berücksichtigt, die nach der Besonderheit des Einzelfalles den Einsatz gesonderter Finanzmittel im Rahmen der Krankenhauseinzelförderung erfordern“, so Tack und verweist darauf, dass neben dem Krankenhausentwicklungsgesetz gegenwärtig auch die Fortschreibung des 3. Krankenhausplanes als weiteres großes Reformvorhaben im Krankenhausbereich vom Gesundheitsministerium gestemmt wird.
„Beide Vorhaben sind wichtig für die zukünftige verlässliche flächendeckende gesundheitliche Versorgung im Land“, sagte die Ministerin.

Das Land Brandenburg ist zuständig für die Sicherstellung der Krankenversorgung in den Krankenhäusern durch die Beplanung der stationären und teilstationären Krankenhauskapazitäten sowie für die Finanzierung der bedarfsnotwendigen Investitionen. Brandenburg ist seinen Verpflichtungen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser seit Gründung des Landes in erheblichem Umfang nachgekommen. Seit 1991 wurden für den Auf- und Ausbau moderner und leistungsfähiger Krankenhäuser in Brandenburg rund 4 Milliarden Euro Fördermittel, davon rund 2,77 Milliarden Euro aus Landesmitteln zur Verfügung gestellt.
Das beschlossene Gesetz tritt zum 1. Januar 2013 in Kraft.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbrauerschutz

Jedes Krankenhaus in Brandenburg kann zukünftig verlässlich mit Krankenhausförderung rechnen. Das gestern vom Landtag beschlossene Erste Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Krankenhausentwicklungsgesetzes folgt damit der vom Ministerium auf dem Weg gebrachten Umstellung der Krankenhausfinanzierung von Einzelinvestitionsförderung auf eine verlässliche Investitionspauschale für alle Krankenhäuser. „Dieser Schritt ist unerlässlich. Mit der geplanten Einführung der Investitionspauschale werden die Schwachpunkte der jetzigen Regelung durch ein planbares, transparentes, einfaches und möglichst gerechtes Verfahren ausgeglichen“, so Gesundheitsministerin Anita Tack.
Kern der Investitionspauschale ist die Zusammenführung sämtlicher Fördertatbestände des § 9 Krankenhausfinanzierungsgesetz, die es den Krankenhäusern ermöglicht, die bereitgestellten Finanzmittel entsprechend der klinikspezifischen Bedarfslagen flexibel einzusetzen. Dies eröffnet den Krankenhäusern ein deutlich höheres Maß an Planungssicherheit. Die Einzelheiten der neuen Regelung wurden in enger Zusammenarbeit mit den Selbstverwaltungspartnern, also den Kassen und Krankenhausverbänden, erarbeitet. „So konsequent wie Brandenburg geht bisher kein Bundesland den Weg für mehr Transparenz, Verlässlichkeit und größere Entscheidungsspielräumen vor Ort“, sagte die Ministerin.
Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens sind zusätzlich Anregungen aus der Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz aufgegriffen worden, z. B. die Einführung einer Mindestausstattung für Krankenhäuser der Grundversorgung von 250.000 Euro pro Jahr.
Bei den Bemessungsgrundlagen wird laut Tack das förderhistorische Geschehen als Gerechtigkeitsfaktor mit einem Anteil von 20 Prozent und die spezifischen leistungsrechtlichen Parameter mit einem Anteil von 80 Prozent berücksichtigt. Das ermöglicht ein Verfahren, in dem die Elemente der Investitions- und Reinvestitionsbedarfe weitgehend berücksichtigt werden. „Die Investitionspauschale stellt zukünftig den Regelfall der Krankenhausförderung dar. Gleichwohl werden unabweisbare Konstellationen berücksichtigt, die nach der Besonderheit des Einzelfalles den Einsatz gesonderter Finanzmittel im Rahmen der Krankenhauseinzelförderung erfordern“, so Tack und verweist darauf, dass neben dem Krankenhausentwicklungsgesetz gegenwärtig auch die Fortschreibung des 3. Krankenhausplanes als weiteres großes Reformvorhaben im Krankenhausbereich vom Gesundheitsministerium gestemmt wird.
„Beide Vorhaben sind wichtig für die zukünftige verlässliche flächendeckende gesundheitliche Versorgung im Land“, sagte die Ministerin.

Das Land Brandenburg ist zuständig für die Sicherstellung der Krankenversorgung in den Krankenhäusern durch die Beplanung der stationären und teilstationären Krankenhauskapazitäten sowie für die Finanzierung der bedarfsnotwendigen Investitionen. Brandenburg ist seinen Verpflichtungen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser seit Gründung des Landes in erheblichem Umfang nachgekommen. Seit 1991 wurden für den Auf- und Ausbau moderner und leistungsfähiger Krankenhäuser in Brandenburg rund 4 Milliarden Euro Fördermittel, davon rund 2,77 Milliarden Euro aus Landesmitteln zur Verfügung gestellt.
Das beschlossene Gesetz tritt zum 1. Januar 2013 in Kraft.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbrauerschutz

Jedes Krankenhaus in Brandenburg kann zukünftig verlässlich mit Krankenhausförderung rechnen. Das gestern vom Landtag beschlossene Erste Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Krankenhausentwicklungsgesetzes folgt damit der vom Ministerium auf dem Weg gebrachten Umstellung der Krankenhausfinanzierung von Einzelinvestitionsförderung auf eine verlässliche Investitionspauschale für alle Krankenhäuser. „Dieser Schritt ist unerlässlich. Mit der geplanten Einführung der Investitionspauschale werden die Schwachpunkte der jetzigen Regelung durch ein planbares, transparentes, einfaches und möglichst gerechtes Verfahren ausgeglichen“, so Gesundheitsministerin Anita Tack.
Kern der Investitionspauschale ist die Zusammenführung sämtlicher Fördertatbestände des § 9 Krankenhausfinanzierungsgesetz, die es den Krankenhäusern ermöglicht, die bereitgestellten Finanzmittel entsprechend der klinikspezifischen Bedarfslagen flexibel einzusetzen. Dies eröffnet den Krankenhäusern ein deutlich höheres Maß an Planungssicherheit. Die Einzelheiten der neuen Regelung wurden in enger Zusammenarbeit mit den Selbstverwaltungspartnern, also den Kassen und Krankenhausverbänden, erarbeitet. „So konsequent wie Brandenburg geht bisher kein Bundesland den Weg für mehr Transparenz, Verlässlichkeit und größere Entscheidungsspielräumen vor Ort“, sagte die Ministerin.
Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens sind zusätzlich Anregungen aus der Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz aufgegriffen worden, z. B. die Einführung einer Mindestausstattung für Krankenhäuser der Grundversorgung von 250.000 Euro pro Jahr.
Bei den Bemessungsgrundlagen wird laut Tack das förderhistorische Geschehen als Gerechtigkeitsfaktor mit einem Anteil von 20 Prozent und die spezifischen leistungsrechtlichen Parameter mit einem Anteil von 80 Prozent berücksichtigt. Das ermöglicht ein Verfahren, in dem die Elemente der Investitions- und Reinvestitionsbedarfe weitgehend berücksichtigt werden. „Die Investitionspauschale stellt zukünftig den Regelfall der Krankenhausförderung dar. Gleichwohl werden unabweisbare Konstellationen berücksichtigt, die nach der Besonderheit des Einzelfalles den Einsatz gesonderter Finanzmittel im Rahmen der Krankenhauseinzelförderung erfordern“, so Tack und verweist darauf, dass neben dem Krankenhausentwicklungsgesetz gegenwärtig auch die Fortschreibung des 3. Krankenhausplanes als weiteres großes Reformvorhaben im Krankenhausbereich vom Gesundheitsministerium gestemmt wird.
„Beide Vorhaben sind wichtig für die zukünftige verlässliche flächendeckende gesundheitliche Versorgung im Land“, sagte die Ministerin.

Das Land Brandenburg ist zuständig für die Sicherstellung der Krankenversorgung in den Krankenhäusern durch die Beplanung der stationären und teilstationären Krankenhauskapazitäten sowie für die Finanzierung der bedarfsnotwendigen Investitionen. Brandenburg ist seinen Verpflichtungen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser seit Gründung des Landes in erheblichem Umfang nachgekommen. Seit 1991 wurden für den Auf- und Ausbau moderner und leistungsfähiger Krankenhäuser in Brandenburg rund 4 Milliarden Euro Fördermittel, davon rund 2,77 Milliarden Euro aus Landesmitteln zur Verfügung gestellt.
Das beschlossene Gesetz tritt zum 1. Januar 2013 in Kraft.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbrauerschutz

Jedes Krankenhaus in Brandenburg kann zukünftig verlässlich mit Krankenhausförderung rechnen. Das gestern vom Landtag beschlossene Erste Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Krankenhausentwicklungsgesetzes folgt damit der vom Ministerium auf dem Weg gebrachten Umstellung der Krankenhausfinanzierung von Einzelinvestitionsförderung auf eine verlässliche Investitionspauschale für alle Krankenhäuser. „Dieser Schritt ist unerlässlich. Mit der geplanten Einführung der Investitionspauschale werden die Schwachpunkte der jetzigen Regelung durch ein planbares, transparentes, einfaches und möglichst gerechtes Verfahren ausgeglichen“, so Gesundheitsministerin Anita Tack.
Kern der Investitionspauschale ist die Zusammenführung sämtlicher Fördertatbestände des § 9 Krankenhausfinanzierungsgesetz, die es den Krankenhäusern ermöglicht, die bereitgestellten Finanzmittel entsprechend der klinikspezifischen Bedarfslagen flexibel einzusetzen. Dies eröffnet den Krankenhäusern ein deutlich höheres Maß an Planungssicherheit. Die Einzelheiten der neuen Regelung wurden in enger Zusammenarbeit mit den Selbstverwaltungspartnern, also den Kassen und Krankenhausverbänden, erarbeitet. „So konsequent wie Brandenburg geht bisher kein Bundesland den Weg für mehr Transparenz, Verlässlichkeit und größere Entscheidungsspielräumen vor Ort“, sagte die Ministerin.
Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens sind zusätzlich Anregungen aus der Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz aufgegriffen worden, z. B. die Einführung einer Mindestausstattung für Krankenhäuser der Grundversorgung von 250.000 Euro pro Jahr.
Bei den Bemessungsgrundlagen wird laut Tack das förderhistorische Geschehen als Gerechtigkeitsfaktor mit einem Anteil von 20 Prozent und die spezifischen leistungsrechtlichen Parameter mit einem Anteil von 80 Prozent berücksichtigt. Das ermöglicht ein Verfahren, in dem die Elemente der Investitions- und Reinvestitionsbedarfe weitgehend berücksichtigt werden. „Die Investitionspauschale stellt zukünftig den Regelfall der Krankenhausförderung dar. Gleichwohl werden unabweisbare Konstellationen berücksichtigt, die nach der Besonderheit des Einzelfalles den Einsatz gesonderter Finanzmittel im Rahmen der Krankenhauseinzelförderung erfordern“, so Tack und verweist darauf, dass neben dem Krankenhausentwicklungsgesetz gegenwärtig auch die Fortschreibung des 3. Krankenhausplanes als weiteres großes Reformvorhaben im Krankenhausbereich vom Gesundheitsministerium gestemmt wird.
„Beide Vorhaben sind wichtig für die zukünftige verlässliche flächendeckende gesundheitliche Versorgung im Land“, sagte die Ministerin.

Das Land Brandenburg ist zuständig für die Sicherstellung der Krankenversorgung in den Krankenhäusern durch die Beplanung der stationären und teilstationären Krankenhauskapazitäten sowie für die Finanzierung der bedarfsnotwendigen Investitionen. Brandenburg ist seinen Verpflichtungen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser seit Gründung des Landes in erheblichem Umfang nachgekommen. Seit 1991 wurden für den Auf- und Ausbau moderner und leistungsfähiger Krankenhäuser in Brandenburg rund 4 Milliarden Euro Fördermittel, davon rund 2,77 Milliarden Euro aus Landesmitteln zur Verfügung gestellt.
Das beschlossene Gesetz tritt zum 1. Januar 2013 in Kraft.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbrauerschutz

Jedes Krankenhaus in Brandenburg kann zukünftig verlässlich mit Krankenhausförderung rechnen. Das gestern vom Landtag beschlossene Erste Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Krankenhausentwicklungsgesetzes folgt damit der vom Ministerium auf dem Weg gebrachten Umstellung der Krankenhausfinanzierung von Einzelinvestitionsförderung auf eine verlässliche Investitionspauschale für alle Krankenhäuser. „Dieser Schritt ist unerlässlich. Mit der geplanten Einführung der Investitionspauschale werden die Schwachpunkte der jetzigen Regelung durch ein planbares, transparentes, einfaches und möglichst gerechtes Verfahren ausgeglichen“, so Gesundheitsministerin Anita Tack.
Kern der Investitionspauschale ist die Zusammenführung sämtlicher Fördertatbestände des § 9 Krankenhausfinanzierungsgesetz, die es den Krankenhäusern ermöglicht, die bereitgestellten Finanzmittel entsprechend der klinikspezifischen Bedarfslagen flexibel einzusetzen. Dies eröffnet den Krankenhäusern ein deutlich höheres Maß an Planungssicherheit. Die Einzelheiten der neuen Regelung wurden in enger Zusammenarbeit mit den Selbstverwaltungspartnern, also den Kassen und Krankenhausverbänden, erarbeitet. „So konsequent wie Brandenburg geht bisher kein Bundesland den Weg für mehr Transparenz, Verlässlichkeit und größere Entscheidungsspielräumen vor Ort“, sagte die Ministerin.
Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens sind zusätzlich Anregungen aus der Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz aufgegriffen worden, z. B. die Einführung einer Mindestausstattung für Krankenhäuser der Grundversorgung von 250.000 Euro pro Jahr.
Bei den Bemessungsgrundlagen wird laut Tack das förderhistorische Geschehen als Gerechtigkeitsfaktor mit einem Anteil von 20 Prozent und die spezifischen leistungsrechtlichen Parameter mit einem Anteil von 80 Prozent berücksichtigt. Das ermöglicht ein Verfahren, in dem die Elemente der Investitions- und Reinvestitionsbedarfe weitgehend berücksichtigt werden. „Die Investitionspauschale stellt zukünftig den Regelfall der Krankenhausförderung dar. Gleichwohl werden unabweisbare Konstellationen berücksichtigt, die nach der Besonderheit des Einzelfalles den Einsatz gesonderter Finanzmittel im Rahmen der Krankenhauseinzelförderung erfordern“, so Tack und verweist darauf, dass neben dem Krankenhausentwicklungsgesetz gegenwärtig auch die Fortschreibung des 3. Krankenhausplanes als weiteres großes Reformvorhaben im Krankenhausbereich vom Gesundheitsministerium gestemmt wird.
„Beide Vorhaben sind wichtig für die zukünftige verlässliche flächendeckende gesundheitliche Versorgung im Land“, sagte die Ministerin.

Das Land Brandenburg ist zuständig für die Sicherstellung der Krankenversorgung in den Krankenhäusern durch die Beplanung der stationären und teilstationären Krankenhauskapazitäten sowie für die Finanzierung der bedarfsnotwendigen Investitionen. Brandenburg ist seinen Verpflichtungen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser seit Gründung des Landes in erheblichem Umfang nachgekommen. Seit 1991 wurden für den Auf- und Ausbau moderner und leistungsfähiger Krankenhäuser in Brandenburg rund 4 Milliarden Euro Fördermittel, davon rund 2,77 Milliarden Euro aus Landesmitteln zur Verfügung gestellt.
Das beschlossene Gesetz tritt zum 1. Januar 2013 in Kraft.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbrauerschutz

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