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NIEDERLAUSITZ aktuell

Oberbürgermeister der kreisfreien Städte appellieren an den Landtag: Verbesserung der finanziellen Situation der kreisfreien Städte erforderlich

15:08 Uhr | 12. Dezember 2012
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Die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte haben sich am Dienstag mit einem gemeinsamen Brief an die Mitglieder des Landtages gewandt. In Potsdam wird noch bis Freitag der Doppelhaushalt 2013/14 beraten. Dr. Dietlind Tiemann, Frank Szymanski, Dr. Martin Wilke und Jann Jakobs kritisieren in ihrem Schreiben den bisher unbefriedigenden Verlauf der Beratungen über das Dritte Änderungsgesetz zum Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz. Sie berufen sich auf den Artikel 99 der Landesverfassung: „… Das Land sorgt durch einen Finanzausgleich dafür, dass die Gemeinden und Gemeindeverbände ihre Aufgaben erfüllen können. Im Rahmen des Finanzausgleichs sind die Gemeinden und Gemeindeverbände an den Steuereinnahmen des Landes angemessen zu beteiligen.“
In dem Schreiben der Verwaltungschefs heißt es: „In den kreisfreien Städten stellen wir nach wie vor fest, dass unsere Haushaltslage bereits stark angespannt bzw. dauerhaft defizitär ist und sich die laufenden Ausgaben weiterhin dynamischer als die Einnahmen entwickeln. Das betrifft gleichermaßen den Mittelbedarf zur Finanzierung der Aufgaben aus laufender Verwaltungstätigkeit sowie zur Finanzierung von unabweisbaren Investitionen. … Um den bestehenden Finanzbedarf decken zu können, waren und sind leider auch in der Zukunft weitere Kreditaufnahmen erforderlich. Zur Finanzierung der laufenden Fehlbeträge haben die Kassenkredite zum Teil eine Besorgnis erregende Größenordnung angenommen. Daneben besteht im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben und der gemeindlichen Daseinsvorsorge das Erfordernis zur Realisierung von Investitionen oder Investitionsfördermaßnahmen. Das führt gleichfalls zu einer steigenden Kommunalkreditaufnahme. Die Verschuldung der kreisfreien Städte ist daher, verglichen mit den Landkreisen oder den kreisangehörigen Städten und Gemeinden, überdurchschnittlich hoch. Die kommunale Selbstverwaltung und die Aufgaben der Daseinsvorsorge sind nicht mehr uneingeschränkt gewährleistet.“
Im aktuellen Gesetzentwurf sind jedoch die wichtigsten Forderungen der kreisfreien Städte nicht enthalten. Weder wurde eine neue Verbundquote in Angriff genommen noch der Vorwegabzug gestrichen. Auch die Entwicklung eines neuen Soziallastenausgleichs ist im Gesetzentwurf nicht enthalten.
Oberbürgermeister Frank Szymanski begründet dazu aus Cottbuser Sicht: „Die Haushaltssituation der Stadt ist äußerst dramatisch. Es kann uns trotz aller Konsolidierungsbemühungen nicht gelingen, einen ausgeglichenen Haushalt aufzustellen. Das bestätigte auch die Landesregierung. Die jährliche Neuverschuldung in Millionenhöhe ist unser größtes Problem und aus eigener Kraft nicht zu lösen. Die Fülle der uns von Bund und Land übertragenen Aufgaben geht leider nicht einher mit entsprechenden Zuweisungen.“ Die Oberbürgermeister fordern deshalb die Abgeordneten des Landtages auf, die berechtigten Forderungen der kreisfreien Städte in das Änderungsgesetz zum Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz aufzunehmen.
Quelle: Stadt Cottbus

Die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte haben sich am Dienstag mit einem gemeinsamen Brief an die Mitglieder des Landtages gewandt. In Potsdam wird noch bis Freitag der Doppelhaushalt 2013/14 beraten. Dr. Dietlind Tiemann, Frank Szymanski, Dr. Martin Wilke und Jann Jakobs kritisieren in ihrem Schreiben den bisher unbefriedigenden Verlauf der Beratungen über das Dritte Änderungsgesetz zum Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz. Sie berufen sich auf den Artikel 99 der Landesverfassung: „… Das Land sorgt durch einen Finanzausgleich dafür, dass die Gemeinden und Gemeindeverbände ihre Aufgaben erfüllen können. Im Rahmen des Finanzausgleichs sind die Gemeinden und Gemeindeverbände an den Steuereinnahmen des Landes angemessen zu beteiligen.“
In dem Schreiben der Verwaltungschefs heißt es: „In den kreisfreien Städten stellen wir nach wie vor fest, dass unsere Haushaltslage bereits stark angespannt bzw. dauerhaft defizitär ist und sich die laufenden Ausgaben weiterhin dynamischer als die Einnahmen entwickeln. Das betrifft gleichermaßen den Mittelbedarf zur Finanzierung der Aufgaben aus laufender Verwaltungstätigkeit sowie zur Finanzierung von unabweisbaren Investitionen. … Um den bestehenden Finanzbedarf decken zu können, waren und sind leider auch in der Zukunft weitere Kreditaufnahmen erforderlich. Zur Finanzierung der laufenden Fehlbeträge haben die Kassenkredite zum Teil eine Besorgnis erregende Größenordnung angenommen. Daneben besteht im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben und der gemeindlichen Daseinsvorsorge das Erfordernis zur Realisierung von Investitionen oder Investitionsfördermaßnahmen. Das führt gleichfalls zu einer steigenden Kommunalkreditaufnahme. Die Verschuldung der kreisfreien Städte ist daher, verglichen mit den Landkreisen oder den kreisangehörigen Städten und Gemeinden, überdurchschnittlich hoch. Die kommunale Selbstverwaltung und die Aufgaben der Daseinsvorsorge sind nicht mehr uneingeschränkt gewährleistet.“
Im aktuellen Gesetzentwurf sind jedoch die wichtigsten Forderungen der kreisfreien Städte nicht enthalten. Weder wurde eine neue Verbundquote in Angriff genommen noch der Vorwegabzug gestrichen. Auch die Entwicklung eines neuen Soziallastenausgleichs ist im Gesetzentwurf nicht enthalten.
Oberbürgermeister Frank Szymanski begründet dazu aus Cottbuser Sicht: „Die Haushaltssituation der Stadt ist äußerst dramatisch. Es kann uns trotz aller Konsolidierungsbemühungen nicht gelingen, einen ausgeglichenen Haushalt aufzustellen. Das bestätigte auch die Landesregierung. Die jährliche Neuverschuldung in Millionenhöhe ist unser größtes Problem und aus eigener Kraft nicht zu lösen. Die Fülle der uns von Bund und Land übertragenen Aufgaben geht leider nicht einher mit entsprechenden Zuweisungen.“ Die Oberbürgermeister fordern deshalb die Abgeordneten des Landtages auf, die berechtigten Forderungen der kreisfreien Städte in das Änderungsgesetz zum Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz aufzunehmen.
Quelle: Stadt Cottbus

Die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte haben sich am Dienstag mit einem gemeinsamen Brief an die Mitglieder des Landtages gewandt. In Potsdam wird noch bis Freitag der Doppelhaushalt 2013/14 beraten. Dr. Dietlind Tiemann, Frank Szymanski, Dr. Martin Wilke und Jann Jakobs kritisieren in ihrem Schreiben den bisher unbefriedigenden Verlauf der Beratungen über das Dritte Änderungsgesetz zum Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz. Sie berufen sich auf den Artikel 99 der Landesverfassung: „… Das Land sorgt durch einen Finanzausgleich dafür, dass die Gemeinden und Gemeindeverbände ihre Aufgaben erfüllen können. Im Rahmen des Finanzausgleichs sind die Gemeinden und Gemeindeverbände an den Steuereinnahmen des Landes angemessen zu beteiligen.“
In dem Schreiben der Verwaltungschefs heißt es: „In den kreisfreien Städten stellen wir nach wie vor fest, dass unsere Haushaltslage bereits stark angespannt bzw. dauerhaft defizitär ist und sich die laufenden Ausgaben weiterhin dynamischer als die Einnahmen entwickeln. Das betrifft gleichermaßen den Mittelbedarf zur Finanzierung der Aufgaben aus laufender Verwaltungstätigkeit sowie zur Finanzierung von unabweisbaren Investitionen. … Um den bestehenden Finanzbedarf decken zu können, waren und sind leider auch in der Zukunft weitere Kreditaufnahmen erforderlich. Zur Finanzierung der laufenden Fehlbeträge haben die Kassenkredite zum Teil eine Besorgnis erregende Größenordnung angenommen. Daneben besteht im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben und der gemeindlichen Daseinsvorsorge das Erfordernis zur Realisierung von Investitionen oder Investitionsfördermaßnahmen. Das führt gleichfalls zu einer steigenden Kommunalkreditaufnahme. Die Verschuldung der kreisfreien Städte ist daher, verglichen mit den Landkreisen oder den kreisangehörigen Städten und Gemeinden, überdurchschnittlich hoch. Die kommunale Selbstverwaltung und die Aufgaben der Daseinsvorsorge sind nicht mehr uneingeschränkt gewährleistet.“
Im aktuellen Gesetzentwurf sind jedoch die wichtigsten Forderungen der kreisfreien Städte nicht enthalten. Weder wurde eine neue Verbundquote in Angriff genommen noch der Vorwegabzug gestrichen. Auch die Entwicklung eines neuen Soziallastenausgleichs ist im Gesetzentwurf nicht enthalten.
Oberbürgermeister Frank Szymanski begründet dazu aus Cottbuser Sicht: „Die Haushaltssituation der Stadt ist äußerst dramatisch. Es kann uns trotz aller Konsolidierungsbemühungen nicht gelingen, einen ausgeglichenen Haushalt aufzustellen. Das bestätigte auch die Landesregierung. Die jährliche Neuverschuldung in Millionenhöhe ist unser größtes Problem und aus eigener Kraft nicht zu lösen. Die Fülle der uns von Bund und Land übertragenen Aufgaben geht leider nicht einher mit entsprechenden Zuweisungen.“ Die Oberbürgermeister fordern deshalb die Abgeordneten des Landtages auf, die berechtigten Forderungen der kreisfreien Städte in das Änderungsgesetz zum Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz aufzunehmen.
Quelle: Stadt Cottbus

Die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte haben sich am Dienstag mit einem gemeinsamen Brief an die Mitglieder des Landtages gewandt. In Potsdam wird noch bis Freitag der Doppelhaushalt 2013/14 beraten. Dr. Dietlind Tiemann, Frank Szymanski, Dr. Martin Wilke und Jann Jakobs kritisieren in ihrem Schreiben den bisher unbefriedigenden Verlauf der Beratungen über das Dritte Änderungsgesetz zum Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz. Sie berufen sich auf den Artikel 99 der Landesverfassung: „… Das Land sorgt durch einen Finanzausgleich dafür, dass die Gemeinden und Gemeindeverbände ihre Aufgaben erfüllen können. Im Rahmen des Finanzausgleichs sind die Gemeinden und Gemeindeverbände an den Steuereinnahmen des Landes angemessen zu beteiligen.“
In dem Schreiben der Verwaltungschefs heißt es: „In den kreisfreien Städten stellen wir nach wie vor fest, dass unsere Haushaltslage bereits stark angespannt bzw. dauerhaft defizitär ist und sich die laufenden Ausgaben weiterhin dynamischer als die Einnahmen entwickeln. Das betrifft gleichermaßen den Mittelbedarf zur Finanzierung der Aufgaben aus laufender Verwaltungstätigkeit sowie zur Finanzierung von unabweisbaren Investitionen. … Um den bestehenden Finanzbedarf decken zu können, waren und sind leider auch in der Zukunft weitere Kreditaufnahmen erforderlich. Zur Finanzierung der laufenden Fehlbeträge haben die Kassenkredite zum Teil eine Besorgnis erregende Größenordnung angenommen. Daneben besteht im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben und der gemeindlichen Daseinsvorsorge das Erfordernis zur Realisierung von Investitionen oder Investitionsfördermaßnahmen. Das führt gleichfalls zu einer steigenden Kommunalkreditaufnahme. Die Verschuldung der kreisfreien Städte ist daher, verglichen mit den Landkreisen oder den kreisangehörigen Städten und Gemeinden, überdurchschnittlich hoch. Die kommunale Selbstverwaltung und die Aufgaben der Daseinsvorsorge sind nicht mehr uneingeschränkt gewährleistet.“
Im aktuellen Gesetzentwurf sind jedoch die wichtigsten Forderungen der kreisfreien Städte nicht enthalten. Weder wurde eine neue Verbundquote in Angriff genommen noch der Vorwegabzug gestrichen. Auch die Entwicklung eines neuen Soziallastenausgleichs ist im Gesetzentwurf nicht enthalten.
Oberbürgermeister Frank Szymanski begründet dazu aus Cottbuser Sicht: „Die Haushaltssituation der Stadt ist äußerst dramatisch. Es kann uns trotz aller Konsolidierungsbemühungen nicht gelingen, einen ausgeglichenen Haushalt aufzustellen. Das bestätigte auch die Landesregierung. Die jährliche Neuverschuldung in Millionenhöhe ist unser größtes Problem und aus eigener Kraft nicht zu lösen. Die Fülle der uns von Bund und Land übertragenen Aufgaben geht leider nicht einher mit entsprechenden Zuweisungen.“ Die Oberbürgermeister fordern deshalb die Abgeordneten des Landtages auf, die berechtigten Forderungen der kreisfreien Städte in das Änderungsgesetz zum Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz aufzunehmen.
Quelle: Stadt Cottbus

Die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte haben sich am Dienstag mit einem gemeinsamen Brief an die Mitglieder des Landtages gewandt. In Potsdam wird noch bis Freitag der Doppelhaushalt 2013/14 beraten. Dr. Dietlind Tiemann, Frank Szymanski, Dr. Martin Wilke und Jann Jakobs kritisieren in ihrem Schreiben den bisher unbefriedigenden Verlauf der Beratungen über das Dritte Änderungsgesetz zum Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz. Sie berufen sich auf den Artikel 99 der Landesverfassung: „… Das Land sorgt durch einen Finanzausgleich dafür, dass die Gemeinden und Gemeindeverbände ihre Aufgaben erfüllen können. Im Rahmen des Finanzausgleichs sind die Gemeinden und Gemeindeverbände an den Steuereinnahmen des Landes angemessen zu beteiligen.“
In dem Schreiben der Verwaltungschefs heißt es: „In den kreisfreien Städten stellen wir nach wie vor fest, dass unsere Haushaltslage bereits stark angespannt bzw. dauerhaft defizitär ist und sich die laufenden Ausgaben weiterhin dynamischer als die Einnahmen entwickeln. Das betrifft gleichermaßen den Mittelbedarf zur Finanzierung der Aufgaben aus laufender Verwaltungstätigkeit sowie zur Finanzierung von unabweisbaren Investitionen. … Um den bestehenden Finanzbedarf decken zu können, waren und sind leider auch in der Zukunft weitere Kreditaufnahmen erforderlich. Zur Finanzierung der laufenden Fehlbeträge haben die Kassenkredite zum Teil eine Besorgnis erregende Größenordnung angenommen. Daneben besteht im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben und der gemeindlichen Daseinsvorsorge das Erfordernis zur Realisierung von Investitionen oder Investitionsfördermaßnahmen. Das führt gleichfalls zu einer steigenden Kommunalkreditaufnahme. Die Verschuldung der kreisfreien Städte ist daher, verglichen mit den Landkreisen oder den kreisangehörigen Städten und Gemeinden, überdurchschnittlich hoch. Die kommunale Selbstverwaltung und die Aufgaben der Daseinsvorsorge sind nicht mehr uneingeschränkt gewährleistet.“
Im aktuellen Gesetzentwurf sind jedoch die wichtigsten Forderungen der kreisfreien Städte nicht enthalten. Weder wurde eine neue Verbundquote in Angriff genommen noch der Vorwegabzug gestrichen. Auch die Entwicklung eines neuen Soziallastenausgleichs ist im Gesetzentwurf nicht enthalten.
Oberbürgermeister Frank Szymanski begründet dazu aus Cottbuser Sicht: „Die Haushaltssituation der Stadt ist äußerst dramatisch. Es kann uns trotz aller Konsolidierungsbemühungen nicht gelingen, einen ausgeglichenen Haushalt aufzustellen. Das bestätigte auch die Landesregierung. Die jährliche Neuverschuldung in Millionenhöhe ist unser größtes Problem und aus eigener Kraft nicht zu lösen. Die Fülle der uns von Bund und Land übertragenen Aufgaben geht leider nicht einher mit entsprechenden Zuweisungen.“ Die Oberbürgermeister fordern deshalb die Abgeordneten des Landtages auf, die berechtigten Forderungen der kreisfreien Städte in das Änderungsgesetz zum Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz aufzunehmen.
Quelle: Stadt Cottbus

Die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte haben sich am Dienstag mit einem gemeinsamen Brief an die Mitglieder des Landtages gewandt. In Potsdam wird noch bis Freitag der Doppelhaushalt 2013/14 beraten. Dr. Dietlind Tiemann, Frank Szymanski, Dr. Martin Wilke und Jann Jakobs kritisieren in ihrem Schreiben den bisher unbefriedigenden Verlauf der Beratungen über das Dritte Änderungsgesetz zum Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz. Sie berufen sich auf den Artikel 99 der Landesverfassung: „… Das Land sorgt durch einen Finanzausgleich dafür, dass die Gemeinden und Gemeindeverbände ihre Aufgaben erfüllen können. Im Rahmen des Finanzausgleichs sind die Gemeinden und Gemeindeverbände an den Steuereinnahmen des Landes angemessen zu beteiligen.“
In dem Schreiben der Verwaltungschefs heißt es: „In den kreisfreien Städten stellen wir nach wie vor fest, dass unsere Haushaltslage bereits stark angespannt bzw. dauerhaft defizitär ist und sich die laufenden Ausgaben weiterhin dynamischer als die Einnahmen entwickeln. Das betrifft gleichermaßen den Mittelbedarf zur Finanzierung der Aufgaben aus laufender Verwaltungstätigkeit sowie zur Finanzierung von unabweisbaren Investitionen. … Um den bestehenden Finanzbedarf decken zu können, waren und sind leider auch in der Zukunft weitere Kreditaufnahmen erforderlich. Zur Finanzierung der laufenden Fehlbeträge haben die Kassenkredite zum Teil eine Besorgnis erregende Größenordnung angenommen. Daneben besteht im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben und der gemeindlichen Daseinsvorsorge das Erfordernis zur Realisierung von Investitionen oder Investitionsfördermaßnahmen. Das führt gleichfalls zu einer steigenden Kommunalkreditaufnahme. Die Verschuldung der kreisfreien Städte ist daher, verglichen mit den Landkreisen oder den kreisangehörigen Städten und Gemeinden, überdurchschnittlich hoch. Die kommunale Selbstverwaltung und die Aufgaben der Daseinsvorsorge sind nicht mehr uneingeschränkt gewährleistet.“
Im aktuellen Gesetzentwurf sind jedoch die wichtigsten Forderungen der kreisfreien Städte nicht enthalten. Weder wurde eine neue Verbundquote in Angriff genommen noch der Vorwegabzug gestrichen. Auch die Entwicklung eines neuen Soziallastenausgleichs ist im Gesetzentwurf nicht enthalten.
Oberbürgermeister Frank Szymanski begründet dazu aus Cottbuser Sicht: „Die Haushaltssituation der Stadt ist äußerst dramatisch. Es kann uns trotz aller Konsolidierungsbemühungen nicht gelingen, einen ausgeglichenen Haushalt aufzustellen. Das bestätigte auch die Landesregierung. Die jährliche Neuverschuldung in Millionenhöhe ist unser größtes Problem und aus eigener Kraft nicht zu lösen. Die Fülle der uns von Bund und Land übertragenen Aufgaben geht leider nicht einher mit entsprechenden Zuweisungen.“ Die Oberbürgermeister fordern deshalb die Abgeordneten des Landtages auf, die berechtigten Forderungen der kreisfreien Städte in das Änderungsgesetz zum Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz aufzunehmen.
Quelle: Stadt Cottbus

Die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte haben sich am Dienstag mit einem gemeinsamen Brief an die Mitglieder des Landtages gewandt. In Potsdam wird noch bis Freitag der Doppelhaushalt 2013/14 beraten. Dr. Dietlind Tiemann, Frank Szymanski, Dr. Martin Wilke und Jann Jakobs kritisieren in ihrem Schreiben den bisher unbefriedigenden Verlauf der Beratungen über das Dritte Änderungsgesetz zum Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz. Sie berufen sich auf den Artikel 99 der Landesverfassung: „… Das Land sorgt durch einen Finanzausgleich dafür, dass die Gemeinden und Gemeindeverbände ihre Aufgaben erfüllen können. Im Rahmen des Finanzausgleichs sind die Gemeinden und Gemeindeverbände an den Steuereinnahmen des Landes angemessen zu beteiligen.“
In dem Schreiben der Verwaltungschefs heißt es: „In den kreisfreien Städten stellen wir nach wie vor fest, dass unsere Haushaltslage bereits stark angespannt bzw. dauerhaft defizitär ist und sich die laufenden Ausgaben weiterhin dynamischer als die Einnahmen entwickeln. Das betrifft gleichermaßen den Mittelbedarf zur Finanzierung der Aufgaben aus laufender Verwaltungstätigkeit sowie zur Finanzierung von unabweisbaren Investitionen. … Um den bestehenden Finanzbedarf decken zu können, waren und sind leider auch in der Zukunft weitere Kreditaufnahmen erforderlich. Zur Finanzierung der laufenden Fehlbeträge haben die Kassenkredite zum Teil eine Besorgnis erregende Größenordnung angenommen. Daneben besteht im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben und der gemeindlichen Daseinsvorsorge das Erfordernis zur Realisierung von Investitionen oder Investitionsfördermaßnahmen. Das führt gleichfalls zu einer steigenden Kommunalkreditaufnahme. Die Verschuldung der kreisfreien Städte ist daher, verglichen mit den Landkreisen oder den kreisangehörigen Städten und Gemeinden, überdurchschnittlich hoch. Die kommunale Selbstverwaltung und die Aufgaben der Daseinsvorsorge sind nicht mehr uneingeschränkt gewährleistet.“
Im aktuellen Gesetzentwurf sind jedoch die wichtigsten Forderungen der kreisfreien Städte nicht enthalten. Weder wurde eine neue Verbundquote in Angriff genommen noch der Vorwegabzug gestrichen. Auch die Entwicklung eines neuen Soziallastenausgleichs ist im Gesetzentwurf nicht enthalten.
Oberbürgermeister Frank Szymanski begründet dazu aus Cottbuser Sicht: „Die Haushaltssituation der Stadt ist äußerst dramatisch. Es kann uns trotz aller Konsolidierungsbemühungen nicht gelingen, einen ausgeglichenen Haushalt aufzustellen. Das bestätigte auch die Landesregierung. Die jährliche Neuverschuldung in Millionenhöhe ist unser größtes Problem und aus eigener Kraft nicht zu lösen. Die Fülle der uns von Bund und Land übertragenen Aufgaben geht leider nicht einher mit entsprechenden Zuweisungen.“ Die Oberbürgermeister fordern deshalb die Abgeordneten des Landtages auf, die berechtigten Forderungen der kreisfreien Städte in das Änderungsgesetz zum Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz aufzunehmen.
Quelle: Stadt Cottbus

Die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte haben sich am Dienstag mit einem gemeinsamen Brief an die Mitglieder des Landtages gewandt. In Potsdam wird noch bis Freitag der Doppelhaushalt 2013/14 beraten. Dr. Dietlind Tiemann, Frank Szymanski, Dr. Martin Wilke und Jann Jakobs kritisieren in ihrem Schreiben den bisher unbefriedigenden Verlauf der Beratungen über das Dritte Änderungsgesetz zum Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz. Sie berufen sich auf den Artikel 99 der Landesverfassung: „… Das Land sorgt durch einen Finanzausgleich dafür, dass die Gemeinden und Gemeindeverbände ihre Aufgaben erfüllen können. Im Rahmen des Finanzausgleichs sind die Gemeinden und Gemeindeverbände an den Steuereinnahmen des Landes angemessen zu beteiligen.“
In dem Schreiben der Verwaltungschefs heißt es: „In den kreisfreien Städten stellen wir nach wie vor fest, dass unsere Haushaltslage bereits stark angespannt bzw. dauerhaft defizitär ist und sich die laufenden Ausgaben weiterhin dynamischer als die Einnahmen entwickeln. Das betrifft gleichermaßen den Mittelbedarf zur Finanzierung der Aufgaben aus laufender Verwaltungstätigkeit sowie zur Finanzierung von unabweisbaren Investitionen. … Um den bestehenden Finanzbedarf decken zu können, waren und sind leider auch in der Zukunft weitere Kreditaufnahmen erforderlich. Zur Finanzierung der laufenden Fehlbeträge haben die Kassenkredite zum Teil eine Besorgnis erregende Größenordnung angenommen. Daneben besteht im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben und der gemeindlichen Daseinsvorsorge das Erfordernis zur Realisierung von Investitionen oder Investitionsfördermaßnahmen. Das führt gleichfalls zu einer steigenden Kommunalkreditaufnahme. Die Verschuldung der kreisfreien Städte ist daher, verglichen mit den Landkreisen oder den kreisangehörigen Städten und Gemeinden, überdurchschnittlich hoch. Die kommunale Selbstverwaltung und die Aufgaben der Daseinsvorsorge sind nicht mehr uneingeschränkt gewährleistet.“
Im aktuellen Gesetzentwurf sind jedoch die wichtigsten Forderungen der kreisfreien Städte nicht enthalten. Weder wurde eine neue Verbundquote in Angriff genommen noch der Vorwegabzug gestrichen. Auch die Entwicklung eines neuen Soziallastenausgleichs ist im Gesetzentwurf nicht enthalten.
Oberbürgermeister Frank Szymanski begründet dazu aus Cottbuser Sicht: „Die Haushaltssituation der Stadt ist äußerst dramatisch. Es kann uns trotz aller Konsolidierungsbemühungen nicht gelingen, einen ausgeglichenen Haushalt aufzustellen. Das bestätigte auch die Landesregierung. Die jährliche Neuverschuldung in Millionenhöhe ist unser größtes Problem und aus eigener Kraft nicht zu lösen. Die Fülle der uns von Bund und Land übertragenen Aufgaben geht leider nicht einher mit entsprechenden Zuweisungen.“ Die Oberbürgermeister fordern deshalb die Abgeordneten des Landtages auf, die berechtigten Forderungen der kreisfreien Städte in das Änderungsgesetz zum Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz aufzunehmen.
Quelle: Stadt Cottbus

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Mit Spreewälder Gurkenwasser hat die Deutsche Bahn heute einen modernen ICE 4 auf den Namen „Cottbus/Chósebuz“ getauft und ihn offiziell...

Erfolgreiche Webseiten mit einem WordPress Freelancer umsetzen

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6. Juni 2025

Eine moderne, technisch stabile und optisch ansprechende Website ist heute unverzichtbar – egal ob für kleine Unternehmen, Selbstständige oder größere...

NL-Eventtipps für das Pfingstwochenende in der Lausitz

NL-Eventtipps für das Pfingstwochenende in der Lausitz

5. Juni 2025

Hier bekommt ihr unsere Eventübersicht für das verlängerte Pfingstwochenende in unserer Lausitzer und Südbrandenburger Region. Vollständigkeit ist natürlich nicht garantiert....

Cottbus & Landkreise beraten im Umgang mit rechtsextremen Vorfällen

Cottbus & Landkreise beraten im Umgang mit rechtsextremen Vorfällen

4. Juni 2025

Nach mehreren mutmaßlich rechtsextremen Angriffen auf soziale und kulturelle Einrichtungen haben sich Vertreterinnen und Vertreter aus Südbrandenburg zu einem gemeinsamen...

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Newsticker

Anwohner löschen Brand in Groß Leuthen selbst

15:43 Uhr | 8. Juni 2025 | 4 Leser

Mehrere Mülltonnen in Cottbus-Ströbitz angezündet

15:37 Uhr | 8. Juni 2025 | 68 Leser

Sport-Update: Erstmals Deutsche Geocaching-Meisterschaft in Cottbus

18:40 Uhr | 6. Juni 2025 | 158 Leser

Unwettereinsatz in Kolkwitz: Feuerwehr verhinderte Baumsturz

18:25 Uhr | 6. Juni 2025 | 4.7k Leser

Nachwuchs im Cottbuser Tierpark: Süßes Tapir-Baby geboren!

16:20 Uhr | 6. Juni 2025 | 919 Leser

Elbe-Elster: Schwerer Unfall auf B101. Eine Tote, ein Schwerverletzter

16:05 Uhr | 6. Juni 2025 | 7.1k Leser

Meistgelesen

Fliegerbombe in Cottbus erfolgreich entschärft. Sperrkreis aufgehoben

03.Juni 2025 | 30.2k Leser

Brand in Cottbus: Feuerwehr zu Baustoffhandel alarmiert

06.Juni 2025 | 12.5k Leser

Kampfmittel in Lübbenau erfolgreich gesprengt – Sperrungen aufgehoben

05.Juni 2025 | 12k Leser

Cottbus: Unfall an Kreuzung – zwei Kinder verletzt

04.Juni 2025 | 9.4k Leser

Toter aus der Spree in Cottbus geborgen

04.Juni 2025 | 9k Leser

Unfall in Cottbus: Auto mit Straßenbahn zusammengestoßen

06.Juni 2025 | 7.8k Leser

VideoNews

Zweites Bahngleis zw. Cottbus und Lübbenau kommt | Baustart in 2026 und 30-Minuten-Takt soll folgen
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Das langersehnte zweite Bahngleis zwischen Cottbus und Lübbenau kommt. Im Jahr 2026 soll Baustart sein. Das haben die Deutsche Bahn sowie Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke nach einer gemeinsamen Sitzung in ...Cottbus bekanntgegeben. Das zweite Gleis soll Ende 2027 fertig sein und dann den 30-Minuten-Takt zwischen Cottbus und Berlin ermöglichen.

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Cottbus | Tapir-Baby Matteo im Tierpark geboren
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Vor wenigen Tagen hat Tapir-Dame Bonita im Tierpark in Cottbus Nachwuchs bekommen! Der kleine Matteo ist wohlauf, wiegt mittlerweile schon gut 10 Kilogramm und kann ab sofort im Tapirhaus besucht ...werden. Damit wohnen jetzt insgesamt vier Tapire im Tierpark zusammen. Wie Tierparkdirektor Dr. Kämmerling heute mitteilte, ist ein Tapir leider vor wenigen Wochen an einer Lungenentzündung verstorben. Ebenso das Licht der Lausitz erblickt haben auch kleine Kaiserschnurrbarttamarine, Flamingos und Kapuzineraffen.

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Taufe ICE 4 auf Cottbus/Chóśebuz | Statements zur Taufe und ICE-Halt in Cottbus?
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Ein ICE 4 trägt ab sofort den Namen Cottbus/Chóśebuz. Ob Cottbus aber auch künftig Haltebahnhof eines ICEs wird, darum wollen Stadt und Land zumindest weiter kämpfen, so die Aussagen ...in den heutigen Statements unserer NL-Talks bei der Zugtaufe im Cottbuser Bahnwerk.

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