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NIEDERLAUSITZ aktuell

Günter Baaske im Bundesrat: „Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanzieren: Öffentlich geförderte Beschäftigung neu gestalten“

7:44 Uhr | 26. November 2012
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Neue Chancen für verbesserte bundesweite Regeln zur öffentlich geförderten Beschäftigung: Der Bundesrat überwies am Freitag einen dazu von Brandenburg initiierten und von Arbeitsminister Günter Baaske eingebrachten Antrag unter anderem in den Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik. Baaske: „Der Grundsatz ‚Arbeit statt Arbeitslosigkeit‘ zu finanzieren, ist und bleibt richtig. Über unser Konzept sollen öffentliche und private Arbeitgeber gleichermaßen direkt unterstützt werden, wenn sie Langzeitarbeitslose einstellen.“ Dem Antrag hatten sich bereits im Vorfeld Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz angeschlossen.
Damit wird die Bundesregierung aufgefordert, langfristige und nachhaltige Perspektiven zur Integration von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt zu schaffen. Die Teilnahme ist freiwillig. Baaske: „Nur dadurch bekommen wir motivierte Frauen und Männer auf den Arbeitsmarkt.“
Kernpunkte des Konzepts:
* Öffentlich geförderte Beschäftigung soll künftig nicht nur im gemeinwohlorientierten Bereich möglich sein, sondern ganz bewusst auch direkt bei Unternehmen. Die Arbeitgeber – egal ob Kommune, Verein oder Wirtschaftsbetrieb – erhalten bis zu 75 Prozent Lohnkostenzuschuss. Baaske: „Im Gegensatz zu den bisherigen Regeln gibt das völlig neue Möglichkeiten. Wir brauchen Nähe zum normalen Wirtschaftsleben. Auch daran hat das System bisher gekrankt“.
* Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen nach Tarif oder ortsüblichen Löhnen bezahlt werden. Die Teilnahme soll mehrjährig möglich sein.
* Die Finanzierung soll über die Nutzung der bisherigen Transferzahlungen Regelleistung und Unterkunft („Hartz IV“) sowie aus dem so genannten Eingliederungstitel der Bundesagentur für Arbeit erfolgen. Baaske: „Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanzieren“.
Beispiel: Von 1.600 Euro monatlich Arbeitgeberbrutto müssen 1.200 Euro (75 Prozent) finanziert werden. Dies ist möglich aus 374 Euro Grundsicherung und zum Beispiel 300 Euro Unterkunftskosten; die fehlenden 526 Euro kommen aus dem Eingliederungsbudget.
* Qualität durch bedarfsorientierte Begleitung: Flankierung der Beschäftigung durch Unterstützung zur sozialen Stabilisierung und zur Steigerung der Beschäftigungsfähigkeit beispielsweise durch Integrationsbegleiter.
Von zentraler Bedeutung ist für Baaske, dass bundesweit nach gleichen Maßstäben gearbeitet wird: „Wir haben in dem Bereich einen bunten föderalen Flickenteppich, der von Wahltermin zu Wahltermin neu geflochten wird. Wir brauchen aber Verlässlichkeit. Deshalb sollten wir Festlegungen treffen, die von Legislaturperioden und Parteifarben unabhängig sind.“
Baaske weiter: „Die öffentlich geförderte Beschäftigung ist wichtig für die Gesellschaft insgesamt und für jeden einzelnen Teilnehmer. Es können dadurch – neben der Arbeit in Wirtschaftsunternehmen – auch zusätzliche öffentliche Leistungen erbracht werden beispielsweise im Bereich von Stadtteilmanagement, Jugendarbeit oder Kinderbetreuung. Ich kenne viele Langzeitarbeitslose, die darauf brennen, mitzumachen. Wir müssen ihnen und damit auch ihren Familien die Chance geben, wieder einzusteigen in das ganz normale Leben.“
Staatssekretärin Tina Fischer, die Bevöllmächtigte des Landes Brandenburg beim Bund: „Ich hoffe, dass sich im weiteren Bundesratsverfahren noch weitere Länder dem Appell an die Bundesregierung anschließen, die ideologischen Scheuklappen abgelegt werden und möglichst viele Länder den Vorschlag zur Integration von Langzeitarbeitslosen unterstützen. Gerade diese Menschen brauchen eine echte Chance und Perspektive.“
Bundesweit gelten mehr als eine Millionen Menschen als langzeitarbeitslos; in Brandenburg sind es rund 50.000 Frauen und Männer. Baaske schätzt, dass in Brandenburg maximal 4.000 bis 5.000 Frauen und Männer an der neuen öffentlich geförderten Beschäftigung teilnehmen könnten.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie

Neue Chancen für verbesserte bundesweite Regeln zur öffentlich geförderten Beschäftigung: Der Bundesrat überwies am Freitag einen dazu von Brandenburg initiierten und von Arbeitsminister Günter Baaske eingebrachten Antrag unter anderem in den Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik. Baaske: „Der Grundsatz ‚Arbeit statt Arbeitslosigkeit‘ zu finanzieren, ist und bleibt richtig. Über unser Konzept sollen öffentliche und private Arbeitgeber gleichermaßen direkt unterstützt werden, wenn sie Langzeitarbeitslose einstellen.“ Dem Antrag hatten sich bereits im Vorfeld Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz angeschlossen.
Damit wird die Bundesregierung aufgefordert, langfristige und nachhaltige Perspektiven zur Integration von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt zu schaffen. Die Teilnahme ist freiwillig. Baaske: „Nur dadurch bekommen wir motivierte Frauen und Männer auf den Arbeitsmarkt.“
Kernpunkte des Konzepts:
* Öffentlich geförderte Beschäftigung soll künftig nicht nur im gemeinwohlorientierten Bereich möglich sein, sondern ganz bewusst auch direkt bei Unternehmen. Die Arbeitgeber – egal ob Kommune, Verein oder Wirtschaftsbetrieb – erhalten bis zu 75 Prozent Lohnkostenzuschuss. Baaske: „Im Gegensatz zu den bisherigen Regeln gibt das völlig neue Möglichkeiten. Wir brauchen Nähe zum normalen Wirtschaftsleben. Auch daran hat das System bisher gekrankt“.
* Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen nach Tarif oder ortsüblichen Löhnen bezahlt werden. Die Teilnahme soll mehrjährig möglich sein.
* Die Finanzierung soll über die Nutzung der bisherigen Transferzahlungen Regelleistung und Unterkunft („Hartz IV“) sowie aus dem so genannten Eingliederungstitel der Bundesagentur für Arbeit erfolgen. Baaske: „Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanzieren“.
Beispiel: Von 1.600 Euro monatlich Arbeitgeberbrutto müssen 1.200 Euro (75 Prozent) finanziert werden. Dies ist möglich aus 374 Euro Grundsicherung und zum Beispiel 300 Euro Unterkunftskosten; die fehlenden 526 Euro kommen aus dem Eingliederungsbudget.
* Qualität durch bedarfsorientierte Begleitung: Flankierung der Beschäftigung durch Unterstützung zur sozialen Stabilisierung und zur Steigerung der Beschäftigungsfähigkeit beispielsweise durch Integrationsbegleiter.
Von zentraler Bedeutung ist für Baaske, dass bundesweit nach gleichen Maßstäben gearbeitet wird: „Wir haben in dem Bereich einen bunten föderalen Flickenteppich, der von Wahltermin zu Wahltermin neu geflochten wird. Wir brauchen aber Verlässlichkeit. Deshalb sollten wir Festlegungen treffen, die von Legislaturperioden und Parteifarben unabhängig sind.“
Baaske weiter: „Die öffentlich geförderte Beschäftigung ist wichtig für die Gesellschaft insgesamt und für jeden einzelnen Teilnehmer. Es können dadurch – neben der Arbeit in Wirtschaftsunternehmen – auch zusätzliche öffentliche Leistungen erbracht werden beispielsweise im Bereich von Stadtteilmanagement, Jugendarbeit oder Kinderbetreuung. Ich kenne viele Langzeitarbeitslose, die darauf brennen, mitzumachen. Wir müssen ihnen und damit auch ihren Familien die Chance geben, wieder einzusteigen in das ganz normale Leben.“
Staatssekretärin Tina Fischer, die Bevöllmächtigte des Landes Brandenburg beim Bund: „Ich hoffe, dass sich im weiteren Bundesratsverfahren noch weitere Länder dem Appell an die Bundesregierung anschließen, die ideologischen Scheuklappen abgelegt werden und möglichst viele Länder den Vorschlag zur Integration von Langzeitarbeitslosen unterstützen. Gerade diese Menschen brauchen eine echte Chance und Perspektive.“
Bundesweit gelten mehr als eine Millionen Menschen als langzeitarbeitslos; in Brandenburg sind es rund 50.000 Frauen und Männer. Baaske schätzt, dass in Brandenburg maximal 4.000 bis 5.000 Frauen und Männer an der neuen öffentlich geförderten Beschäftigung teilnehmen könnten.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie

Neue Chancen für verbesserte bundesweite Regeln zur öffentlich geförderten Beschäftigung: Der Bundesrat überwies am Freitag einen dazu von Brandenburg initiierten und von Arbeitsminister Günter Baaske eingebrachten Antrag unter anderem in den Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik. Baaske: „Der Grundsatz ‚Arbeit statt Arbeitslosigkeit‘ zu finanzieren, ist und bleibt richtig. Über unser Konzept sollen öffentliche und private Arbeitgeber gleichermaßen direkt unterstützt werden, wenn sie Langzeitarbeitslose einstellen.“ Dem Antrag hatten sich bereits im Vorfeld Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz angeschlossen.
Damit wird die Bundesregierung aufgefordert, langfristige und nachhaltige Perspektiven zur Integration von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt zu schaffen. Die Teilnahme ist freiwillig. Baaske: „Nur dadurch bekommen wir motivierte Frauen und Männer auf den Arbeitsmarkt.“
Kernpunkte des Konzepts:
* Öffentlich geförderte Beschäftigung soll künftig nicht nur im gemeinwohlorientierten Bereich möglich sein, sondern ganz bewusst auch direkt bei Unternehmen. Die Arbeitgeber – egal ob Kommune, Verein oder Wirtschaftsbetrieb – erhalten bis zu 75 Prozent Lohnkostenzuschuss. Baaske: „Im Gegensatz zu den bisherigen Regeln gibt das völlig neue Möglichkeiten. Wir brauchen Nähe zum normalen Wirtschaftsleben. Auch daran hat das System bisher gekrankt“.
* Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen nach Tarif oder ortsüblichen Löhnen bezahlt werden. Die Teilnahme soll mehrjährig möglich sein.
* Die Finanzierung soll über die Nutzung der bisherigen Transferzahlungen Regelleistung und Unterkunft („Hartz IV“) sowie aus dem so genannten Eingliederungstitel der Bundesagentur für Arbeit erfolgen. Baaske: „Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanzieren“.
Beispiel: Von 1.600 Euro monatlich Arbeitgeberbrutto müssen 1.200 Euro (75 Prozent) finanziert werden. Dies ist möglich aus 374 Euro Grundsicherung und zum Beispiel 300 Euro Unterkunftskosten; die fehlenden 526 Euro kommen aus dem Eingliederungsbudget.
* Qualität durch bedarfsorientierte Begleitung: Flankierung der Beschäftigung durch Unterstützung zur sozialen Stabilisierung und zur Steigerung der Beschäftigungsfähigkeit beispielsweise durch Integrationsbegleiter.
Von zentraler Bedeutung ist für Baaske, dass bundesweit nach gleichen Maßstäben gearbeitet wird: „Wir haben in dem Bereich einen bunten föderalen Flickenteppich, der von Wahltermin zu Wahltermin neu geflochten wird. Wir brauchen aber Verlässlichkeit. Deshalb sollten wir Festlegungen treffen, die von Legislaturperioden und Parteifarben unabhängig sind.“
Baaske weiter: „Die öffentlich geförderte Beschäftigung ist wichtig für die Gesellschaft insgesamt und für jeden einzelnen Teilnehmer. Es können dadurch – neben der Arbeit in Wirtschaftsunternehmen – auch zusätzliche öffentliche Leistungen erbracht werden beispielsweise im Bereich von Stadtteilmanagement, Jugendarbeit oder Kinderbetreuung. Ich kenne viele Langzeitarbeitslose, die darauf brennen, mitzumachen. Wir müssen ihnen und damit auch ihren Familien die Chance geben, wieder einzusteigen in das ganz normale Leben.“
Staatssekretärin Tina Fischer, die Bevöllmächtigte des Landes Brandenburg beim Bund: „Ich hoffe, dass sich im weiteren Bundesratsverfahren noch weitere Länder dem Appell an die Bundesregierung anschließen, die ideologischen Scheuklappen abgelegt werden und möglichst viele Länder den Vorschlag zur Integration von Langzeitarbeitslosen unterstützen. Gerade diese Menschen brauchen eine echte Chance und Perspektive.“
Bundesweit gelten mehr als eine Millionen Menschen als langzeitarbeitslos; in Brandenburg sind es rund 50.000 Frauen und Männer. Baaske schätzt, dass in Brandenburg maximal 4.000 bis 5.000 Frauen und Männer an der neuen öffentlich geförderten Beschäftigung teilnehmen könnten.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie

Neue Chancen für verbesserte bundesweite Regeln zur öffentlich geförderten Beschäftigung: Der Bundesrat überwies am Freitag einen dazu von Brandenburg initiierten und von Arbeitsminister Günter Baaske eingebrachten Antrag unter anderem in den Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik. Baaske: „Der Grundsatz ‚Arbeit statt Arbeitslosigkeit‘ zu finanzieren, ist und bleibt richtig. Über unser Konzept sollen öffentliche und private Arbeitgeber gleichermaßen direkt unterstützt werden, wenn sie Langzeitarbeitslose einstellen.“ Dem Antrag hatten sich bereits im Vorfeld Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz angeschlossen.
Damit wird die Bundesregierung aufgefordert, langfristige und nachhaltige Perspektiven zur Integration von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt zu schaffen. Die Teilnahme ist freiwillig. Baaske: „Nur dadurch bekommen wir motivierte Frauen und Männer auf den Arbeitsmarkt.“
Kernpunkte des Konzepts:
* Öffentlich geförderte Beschäftigung soll künftig nicht nur im gemeinwohlorientierten Bereich möglich sein, sondern ganz bewusst auch direkt bei Unternehmen. Die Arbeitgeber – egal ob Kommune, Verein oder Wirtschaftsbetrieb – erhalten bis zu 75 Prozent Lohnkostenzuschuss. Baaske: „Im Gegensatz zu den bisherigen Regeln gibt das völlig neue Möglichkeiten. Wir brauchen Nähe zum normalen Wirtschaftsleben. Auch daran hat das System bisher gekrankt“.
* Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen nach Tarif oder ortsüblichen Löhnen bezahlt werden. Die Teilnahme soll mehrjährig möglich sein.
* Die Finanzierung soll über die Nutzung der bisherigen Transferzahlungen Regelleistung und Unterkunft („Hartz IV“) sowie aus dem so genannten Eingliederungstitel der Bundesagentur für Arbeit erfolgen. Baaske: „Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanzieren“.
Beispiel: Von 1.600 Euro monatlich Arbeitgeberbrutto müssen 1.200 Euro (75 Prozent) finanziert werden. Dies ist möglich aus 374 Euro Grundsicherung und zum Beispiel 300 Euro Unterkunftskosten; die fehlenden 526 Euro kommen aus dem Eingliederungsbudget.
* Qualität durch bedarfsorientierte Begleitung: Flankierung der Beschäftigung durch Unterstützung zur sozialen Stabilisierung und zur Steigerung der Beschäftigungsfähigkeit beispielsweise durch Integrationsbegleiter.
Von zentraler Bedeutung ist für Baaske, dass bundesweit nach gleichen Maßstäben gearbeitet wird: „Wir haben in dem Bereich einen bunten föderalen Flickenteppich, der von Wahltermin zu Wahltermin neu geflochten wird. Wir brauchen aber Verlässlichkeit. Deshalb sollten wir Festlegungen treffen, die von Legislaturperioden und Parteifarben unabhängig sind.“
Baaske weiter: „Die öffentlich geförderte Beschäftigung ist wichtig für die Gesellschaft insgesamt und für jeden einzelnen Teilnehmer. Es können dadurch – neben der Arbeit in Wirtschaftsunternehmen – auch zusätzliche öffentliche Leistungen erbracht werden beispielsweise im Bereich von Stadtteilmanagement, Jugendarbeit oder Kinderbetreuung. Ich kenne viele Langzeitarbeitslose, die darauf brennen, mitzumachen. Wir müssen ihnen und damit auch ihren Familien die Chance geben, wieder einzusteigen in das ganz normale Leben.“
Staatssekretärin Tina Fischer, die Bevöllmächtigte des Landes Brandenburg beim Bund: „Ich hoffe, dass sich im weiteren Bundesratsverfahren noch weitere Länder dem Appell an die Bundesregierung anschließen, die ideologischen Scheuklappen abgelegt werden und möglichst viele Länder den Vorschlag zur Integration von Langzeitarbeitslosen unterstützen. Gerade diese Menschen brauchen eine echte Chance und Perspektive.“
Bundesweit gelten mehr als eine Millionen Menschen als langzeitarbeitslos; in Brandenburg sind es rund 50.000 Frauen und Männer. Baaske schätzt, dass in Brandenburg maximal 4.000 bis 5.000 Frauen und Männer an der neuen öffentlich geförderten Beschäftigung teilnehmen könnten.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie

Neue Chancen für verbesserte bundesweite Regeln zur öffentlich geförderten Beschäftigung: Der Bundesrat überwies am Freitag einen dazu von Brandenburg initiierten und von Arbeitsminister Günter Baaske eingebrachten Antrag unter anderem in den Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik. Baaske: „Der Grundsatz ‚Arbeit statt Arbeitslosigkeit‘ zu finanzieren, ist und bleibt richtig. Über unser Konzept sollen öffentliche und private Arbeitgeber gleichermaßen direkt unterstützt werden, wenn sie Langzeitarbeitslose einstellen.“ Dem Antrag hatten sich bereits im Vorfeld Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz angeschlossen.
Damit wird die Bundesregierung aufgefordert, langfristige und nachhaltige Perspektiven zur Integration von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt zu schaffen. Die Teilnahme ist freiwillig. Baaske: „Nur dadurch bekommen wir motivierte Frauen und Männer auf den Arbeitsmarkt.“
Kernpunkte des Konzepts:
* Öffentlich geförderte Beschäftigung soll künftig nicht nur im gemeinwohlorientierten Bereich möglich sein, sondern ganz bewusst auch direkt bei Unternehmen. Die Arbeitgeber – egal ob Kommune, Verein oder Wirtschaftsbetrieb – erhalten bis zu 75 Prozent Lohnkostenzuschuss. Baaske: „Im Gegensatz zu den bisherigen Regeln gibt das völlig neue Möglichkeiten. Wir brauchen Nähe zum normalen Wirtschaftsleben. Auch daran hat das System bisher gekrankt“.
* Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen nach Tarif oder ortsüblichen Löhnen bezahlt werden. Die Teilnahme soll mehrjährig möglich sein.
* Die Finanzierung soll über die Nutzung der bisherigen Transferzahlungen Regelleistung und Unterkunft („Hartz IV“) sowie aus dem so genannten Eingliederungstitel der Bundesagentur für Arbeit erfolgen. Baaske: „Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanzieren“.
Beispiel: Von 1.600 Euro monatlich Arbeitgeberbrutto müssen 1.200 Euro (75 Prozent) finanziert werden. Dies ist möglich aus 374 Euro Grundsicherung und zum Beispiel 300 Euro Unterkunftskosten; die fehlenden 526 Euro kommen aus dem Eingliederungsbudget.
* Qualität durch bedarfsorientierte Begleitung: Flankierung der Beschäftigung durch Unterstützung zur sozialen Stabilisierung und zur Steigerung der Beschäftigungsfähigkeit beispielsweise durch Integrationsbegleiter.
Von zentraler Bedeutung ist für Baaske, dass bundesweit nach gleichen Maßstäben gearbeitet wird: „Wir haben in dem Bereich einen bunten föderalen Flickenteppich, der von Wahltermin zu Wahltermin neu geflochten wird. Wir brauchen aber Verlässlichkeit. Deshalb sollten wir Festlegungen treffen, die von Legislaturperioden und Parteifarben unabhängig sind.“
Baaske weiter: „Die öffentlich geförderte Beschäftigung ist wichtig für die Gesellschaft insgesamt und für jeden einzelnen Teilnehmer. Es können dadurch – neben der Arbeit in Wirtschaftsunternehmen – auch zusätzliche öffentliche Leistungen erbracht werden beispielsweise im Bereich von Stadtteilmanagement, Jugendarbeit oder Kinderbetreuung. Ich kenne viele Langzeitarbeitslose, die darauf brennen, mitzumachen. Wir müssen ihnen und damit auch ihren Familien die Chance geben, wieder einzusteigen in das ganz normale Leben.“
Staatssekretärin Tina Fischer, die Bevöllmächtigte des Landes Brandenburg beim Bund: „Ich hoffe, dass sich im weiteren Bundesratsverfahren noch weitere Länder dem Appell an die Bundesregierung anschließen, die ideologischen Scheuklappen abgelegt werden und möglichst viele Länder den Vorschlag zur Integration von Langzeitarbeitslosen unterstützen. Gerade diese Menschen brauchen eine echte Chance und Perspektive.“
Bundesweit gelten mehr als eine Millionen Menschen als langzeitarbeitslos; in Brandenburg sind es rund 50.000 Frauen und Männer. Baaske schätzt, dass in Brandenburg maximal 4.000 bis 5.000 Frauen und Männer an der neuen öffentlich geförderten Beschäftigung teilnehmen könnten.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie

Neue Chancen für verbesserte bundesweite Regeln zur öffentlich geförderten Beschäftigung: Der Bundesrat überwies am Freitag einen dazu von Brandenburg initiierten und von Arbeitsminister Günter Baaske eingebrachten Antrag unter anderem in den Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik. Baaske: „Der Grundsatz ‚Arbeit statt Arbeitslosigkeit‘ zu finanzieren, ist und bleibt richtig. Über unser Konzept sollen öffentliche und private Arbeitgeber gleichermaßen direkt unterstützt werden, wenn sie Langzeitarbeitslose einstellen.“ Dem Antrag hatten sich bereits im Vorfeld Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz angeschlossen.
Damit wird die Bundesregierung aufgefordert, langfristige und nachhaltige Perspektiven zur Integration von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt zu schaffen. Die Teilnahme ist freiwillig. Baaske: „Nur dadurch bekommen wir motivierte Frauen und Männer auf den Arbeitsmarkt.“
Kernpunkte des Konzepts:
* Öffentlich geförderte Beschäftigung soll künftig nicht nur im gemeinwohlorientierten Bereich möglich sein, sondern ganz bewusst auch direkt bei Unternehmen. Die Arbeitgeber – egal ob Kommune, Verein oder Wirtschaftsbetrieb – erhalten bis zu 75 Prozent Lohnkostenzuschuss. Baaske: „Im Gegensatz zu den bisherigen Regeln gibt das völlig neue Möglichkeiten. Wir brauchen Nähe zum normalen Wirtschaftsleben. Auch daran hat das System bisher gekrankt“.
* Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen nach Tarif oder ortsüblichen Löhnen bezahlt werden. Die Teilnahme soll mehrjährig möglich sein.
* Die Finanzierung soll über die Nutzung der bisherigen Transferzahlungen Regelleistung und Unterkunft („Hartz IV“) sowie aus dem so genannten Eingliederungstitel der Bundesagentur für Arbeit erfolgen. Baaske: „Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanzieren“.
Beispiel: Von 1.600 Euro monatlich Arbeitgeberbrutto müssen 1.200 Euro (75 Prozent) finanziert werden. Dies ist möglich aus 374 Euro Grundsicherung und zum Beispiel 300 Euro Unterkunftskosten; die fehlenden 526 Euro kommen aus dem Eingliederungsbudget.
* Qualität durch bedarfsorientierte Begleitung: Flankierung der Beschäftigung durch Unterstützung zur sozialen Stabilisierung und zur Steigerung der Beschäftigungsfähigkeit beispielsweise durch Integrationsbegleiter.
Von zentraler Bedeutung ist für Baaske, dass bundesweit nach gleichen Maßstäben gearbeitet wird: „Wir haben in dem Bereich einen bunten föderalen Flickenteppich, der von Wahltermin zu Wahltermin neu geflochten wird. Wir brauchen aber Verlässlichkeit. Deshalb sollten wir Festlegungen treffen, die von Legislaturperioden und Parteifarben unabhängig sind.“
Baaske weiter: „Die öffentlich geförderte Beschäftigung ist wichtig für die Gesellschaft insgesamt und für jeden einzelnen Teilnehmer. Es können dadurch – neben der Arbeit in Wirtschaftsunternehmen – auch zusätzliche öffentliche Leistungen erbracht werden beispielsweise im Bereich von Stadtteilmanagement, Jugendarbeit oder Kinderbetreuung. Ich kenne viele Langzeitarbeitslose, die darauf brennen, mitzumachen. Wir müssen ihnen und damit auch ihren Familien die Chance geben, wieder einzusteigen in das ganz normale Leben.“
Staatssekretärin Tina Fischer, die Bevöllmächtigte des Landes Brandenburg beim Bund: „Ich hoffe, dass sich im weiteren Bundesratsverfahren noch weitere Länder dem Appell an die Bundesregierung anschließen, die ideologischen Scheuklappen abgelegt werden und möglichst viele Länder den Vorschlag zur Integration von Langzeitarbeitslosen unterstützen. Gerade diese Menschen brauchen eine echte Chance und Perspektive.“
Bundesweit gelten mehr als eine Millionen Menschen als langzeitarbeitslos; in Brandenburg sind es rund 50.000 Frauen und Männer. Baaske schätzt, dass in Brandenburg maximal 4.000 bis 5.000 Frauen und Männer an der neuen öffentlich geförderten Beschäftigung teilnehmen könnten.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie

Neue Chancen für verbesserte bundesweite Regeln zur öffentlich geförderten Beschäftigung: Der Bundesrat überwies am Freitag einen dazu von Brandenburg initiierten und von Arbeitsminister Günter Baaske eingebrachten Antrag unter anderem in den Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik. Baaske: „Der Grundsatz ‚Arbeit statt Arbeitslosigkeit‘ zu finanzieren, ist und bleibt richtig. Über unser Konzept sollen öffentliche und private Arbeitgeber gleichermaßen direkt unterstützt werden, wenn sie Langzeitarbeitslose einstellen.“ Dem Antrag hatten sich bereits im Vorfeld Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz angeschlossen.
Damit wird die Bundesregierung aufgefordert, langfristige und nachhaltige Perspektiven zur Integration von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt zu schaffen. Die Teilnahme ist freiwillig. Baaske: „Nur dadurch bekommen wir motivierte Frauen und Männer auf den Arbeitsmarkt.“
Kernpunkte des Konzepts:
* Öffentlich geförderte Beschäftigung soll künftig nicht nur im gemeinwohlorientierten Bereich möglich sein, sondern ganz bewusst auch direkt bei Unternehmen. Die Arbeitgeber – egal ob Kommune, Verein oder Wirtschaftsbetrieb – erhalten bis zu 75 Prozent Lohnkostenzuschuss. Baaske: „Im Gegensatz zu den bisherigen Regeln gibt das völlig neue Möglichkeiten. Wir brauchen Nähe zum normalen Wirtschaftsleben. Auch daran hat das System bisher gekrankt“.
* Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen nach Tarif oder ortsüblichen Löhnen bezahlt werden. Die Teilnahme soll mehrjährig möglich sein.
* Die Finanzierung soll über die Nutzung der bisherigen Transferzahlungen Regelleistung und Unterkunft („Hartz IV“) sowie aus dem so genannten Eingliederungstitel der Bundesagentur für Arbeit erfolgen. Baaske: „Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanzieren“.
Beispiel: Von 1.600 Euro monatlich Arbeitgeberbrutto müssen 1.200 Euro (75 Prozent) finanziert werden. Dies ist möglich aus 374 Euro Grundsicherung und zum Beispiel 300 Euro Unterkunftskosten; die fehlenden 526 Euro kommen aus dem Eingliederungsbudget.
* Qualität durch bedarfsorientierte Begleitung: Flankierung der Beschäftigung durch Unterstützung zur sozialen Stabilisierung und zur Steigerung der Beschäftigungsfähigkeit beispielsweise durch Integrationsbegleiter.
Von zentraler Bedeutung ist für Baaske, dass bundesweit nach gleichen Maßstäben gearbeitet wird: „Wir haben in dem Bereich einen bunten föderalen Flickenteppich, der von Wahltermin zu Wahltermin neu geflochten wird. Wir brauchen aber Verlässlichkeit. Deshalb sollten wir Festlegungen treffen, die von Legislaturperioden und Parteifarben unabhängig sind.“
Baaske weiter: „Die öffentlich geförderte Beschäftigung ist wichtig für die Gesellschaft insgesamt und für jeden einzelnen Teilnehmer. Es können dadurch – neben der Arbeit in Wirtschaftsunternehmen – auch zusätzliche öffentliche Leistungen erbracht werden beispielsweise im Bereich von Stadtteilmanagement, Jugendarbeit oder Kinderbetreuung. Ich kenne viele Langzeitarbeitslose, die darauf brennen, mitzumachen. Wir müssen ihnen und damit auch ihren Familien die Chance geben, wieder einzusteigen in das ganz normale Leben.“
Staatssekretärin Tina Fischer, die Bevöllmächtigte des Landes Brandenburg beim Bund: „Ich hoffe, dass sich im weiteren Bundesratsverfahren noch weitere Länder dem Appell an die Bundesregierung anschließen, die ideologischen Scheuklappen abgelegt werden und möglichst viele Länder den Vorschlag zur Integration von Langzeitarbeitslosen unterstützen. Gerade diese Menschen brauchen eine echte Chance und Perspektive.“
Bundesweit gelten mehr als eine Millionen Menschen als langzeitarbeitslos; in Brandenburg sind es rund 50.000 Frauen und Männer. Baaske schätzt, dass in Brandenburg maximal 4.000 bis 5.000 Frauen und Männer an der neuen öffentlich geförderten Beschäftigung teilnehmen könnten.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie

Neue Chancen für verbesserte bundesweite Regeln zur öffentlich geförderten Beschäftigung: Der Bundesrat überwies am Freitag einen dazu von Brandenburg initiierten und von Arbeitsminister Günter Baaske eingebrachten Antrag unter anderem in den Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik. Baaske: „Der Grundsatz ‚Arbeit statt Arbeitslosigkeit‘ zu finanzieren, ist und bleibt richtig. Über unser Konzept sollen öffentliche und private Arbeitgeber gleichermaßen direkt unterstützt werden, wenn sie Langzeitarbeitslose einstellen.“ Dem Antrag hatten sich bereits im Vorfeld Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz angeschlossen.
Damit wird die Bundesregierung aufgefordert, langfristige und nachhaltige Perspektiven zur Integration von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt zu schaffen. Die Teilnahme ist freiwillig. Baaske: „Nur dadurch bekommen wir motivierte Frauen und Männer auf den Arbeitsmarkt.“
Kernpunkte des Konzepts:
* Öffentlich geförderte Beschäftigung soll künftig nicht nur im gemeinwohlorientierten Bereich möglich sein, sondern ganz bewusst auch direkt bei Unternehmen. Die Arbeitgeber – egal ob Kommune, Verein oder Wirtschaftsbetrieb – erhalten bis zu 75 Prozent Lohnkostenzuschuss. Baaske: „Im Gegensatz zu den bisherigen Regeln gibt das völlig neue Möglichkeiten. Wir brauchen Nähe zum normalen Wirtschaftsleben. Auch daran hat das System bisher gekrankt“.
* Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen nach Tarif oder ortsüblichen Löhnen bezahlt werden. Die Teilnahme soll mehrjährig möglich sein.
* Die Finanzierung soll über die Nutzung der bisherigen Transferzahlungen Regelleistung und Unterkunft („Hartz IV“) sowie aus dem so genannten Eingliederungstitel der Bundesagentur für Arbeit erfolgen. Baaske: „Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanzieren“.
Beispiel: Von 1.600 Euro monatlich Arbeitgeberbrutto müssen 1.200 Euro (75 Prozent) finanziert werden. Dies ist möglich aus 374 Euro Grundsicherung und zum Beispiel 300 Euro Unterkunftskosten; die fehlenden 526 Euro kommen aus dem Eingliederungsbudget.
* Qualität durch bedarfsorientierte Begleitung: Flankierung der Beschäftigung durch Unterstützung zur sozialen Stabilisierung und zur Steigerung der Beschäftigungsfähigkeit beispielsweise durch Integrationsbegleiter.
Von zentraler Bedeutung ist für Baaske, dass bundesweit nach gleichen Maßstäben gearbeitet wird: „Wir haben in dem Bereich einen bunten föderalen Flickenteppich, der von Wahltermin zu Wahltermin neu geflochten wird. Wir brauchen aber Verlässlichkeit. Deshalb sollten wir Festlegungen treffen, die von Legislaturperioden und Parteifarben unabhängig sind.“
Baaske weiter: „Die öffentlich geförderte Beschäftigung ist wichtig für die Gesellschaft insgesamt und für jeden einzelnen Teilnehmer. Es können dadurch – neben der Arbeit in Wirtschaftsunternehmen – auch zusätzliche öffentliche Leistungen erbracht werden beispielsweise im Bereich von Stadtteilmanagement, Jugendarbeit oder Kinderbetreuung. Ich kenne viele Langzeitarbeitslose, die darauf brennen, mitzumachen. Wir müssen ihnen und damit auch ihren Familien die Chance geben, wieder einzusteigen in das ganz normale Leben.“
Staatssekretärin Tina Fischer, die Bevöllmächtigte des Landes Brandenburg beim Bund: „Ich hoffe, dass sich im weiteren Bundesratsverfahren noch weitere Länder dem Appell an die Bundesregierung anschließen, die ideologischen Scheuklappen abgelegt werden und möglichst viele Länder den Vorschlag zur Integration von Langzeitarbeitslosen unterstützen. Gerade diese Menschen brauchen eine echte Chance und Perspektive.“
Bundesweit gelten mehr als eine Millionen Menschen als langzeitarbeitslos; in Brandenburg sind es rund 50.000 Frauen und Männer. Baaske schätzt, dass in Brandenburg maximal 4.000 bis 5.000 Frauen und Männer an der neuen öffentlich geförderten Beschäftigung teilnehmen könnten.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie

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