Zum 20. Jahrestag der brandenburgischen Verfassung am 14. Juni erinnert der Umweltverband GRÜNE LIGA an die gerichtlich gestoppten Verfassungsbrüche, mit denen die Landesregierung Braunkohlentagebaue durchsetzen wollte.
“Anspruch und Wirklichkeit klaffen weit auseinander: Die Landesregierung unter Ministerpräsident Stolpe und der damalige Minister Matthias Platzeck mussten zweimal gerichtlich gestoppt werden, als sie mit verfassungswidrigen Mitteln die Abbaggerung von Dörfern durchsetzen wollten. Auch das gehört zur Verfassungsgeschichte Brandenburgs. Glaubwürdigkeit ist für die Politik so nicht zu gewinnen,“ sagt Heinz-Herwig Mascher, Landesvorsitzender der GRÜNEN LIGA.
Der Braunkohlenplan zum Tagebau Jänschwalde, mit dem die Umsiedlung der Gemeinde Horno durchgesetzt werden sollte, wurde zweimal – in den Jahren 1995 und 2000 – vom Landesverfassungsgericht für nichtig erklärt. Erst ein dritter Plan und das massive Schaffen von Tatsachen konnten den Widerstand des Dorfes brechen.
Auch das 1997 beschlossene Gesetz zur Auflösung der Gemeinde Horno stand kurz vor einer Aufhebung durch die Verfassungsrichter: Zwei beteiligte Richter sahen es in einem Minderheitenvotum als verfassungswidrig an. Das Gesetz ist noch heute in Kraft.
Der heutige Ministerpräsident Matthias Platzeck war für alle diese Fälle als der damals für Raumordnung und Braunkohlenplanung zuständige Fachminister verantwortlich. Die Durchsetzung des Bergbaus gegen alle Bedenken gehört offenbar bis heute zu den Prioritäten brandenburgischer Landespolitik.
(Die erwähnten Entscheidungen des Landesverfassungsgerichtes tragen die Aktenzeichen VfGBbg 6/95; VfGBbg 27/98 und VfGBbg 32/99)
Quelle: GRÜNE LIGA Brandenburg e.V.
Zum 20. Jahrestag der brandenburgischen Verfassung am 14. Juni erinnert der Umweltverband GRÜNE LIGA an die gerichtlich gestoppten Verfassungsbrüche, mit denen die Landesregierung Braunkohlentagebaue durchsetzen wollte.
“Anspruch und Wirklichkeit klaffen weit auseinander: Die Landesregierung unter Ministerpräsident Stolpe und der damalige Minister Matthias Platzeck mussten zweimal gerichtlich gestoppt werden, als sie mit verfassungswidrigen Mitteln die Abbaggerung von Dörfern durchsetzen wollten. Auch das gehört zur Verfassungsgeschichte Brandenburgs. Glaubwürdigkeit ist für die Politik so nicht zu gewinnen,“ sagt Heinz-Herwig Mascher, Landesvorsitzender der GRÜNEN LIGA.
Der Braunkohlenplan zum Tagebau Jänschwalde, mit dem die Umsiedlung der Gemeinde Horno durchgesetzt werden sollte, wurde zweimal – in den Jahren 1995 und 2000 – vom Landesverfassungsgericht für nichtig erklärt. Erst ein dritter Plan und das massive Schaffen von Tatsachen konnten den Widerstand des Dorfes brechen.
Auch das 1997 beschlossene Gesetz zur Auflösung der Gemeinde Horno stand kurz vor einer Aufhebung durch die Verfassungsrichter: Zwei beteiligte Richter sahen es in einem Minderheitenvotum als verfassungswidrig an. Das Gesetz ist noch heute in Kraft.
Der heutige Ministerpräsident Matthias Platzeck war für alle diese Fälle als der damals für Raumordnung und Braunkohlenplanung zuständige Fachminister verantwortlich. Die Durchsetzung des Bergbaus gegen alle Bedenken gehört offenbar bis heute zu den Prioritäten brandenburgischer Landespolitik.
(Die erwähnten Entscheidungen des Landesverfassungsgerichtes tragen die Aktenzeichen VfGBbg 6/95; VfGBbg 27/98 und VfGBbg 32/99)
Quelle: GRÜNE LIGA Brandenburg e.V.
Zum 20. Jahrestag der brandenburgischen Verfassung am 14. Juni erinnert der Umweltverband GRÜNE LIGA an die gerichtlich gestoppten Verfassungsbrüche, mit denen die Landesregierung Braunkohlentagebaue durchsetzen wollte.
“Anspruch und Wirklichkeit klaffen weit auseinander: Die Landesregierung unter Ministerpräsident Stolpe und der damalige Minister Matthias Platzeck mussten zweimal gerichtlich gestoppt werden, als sie mit verfassungswidrigen Mitteln die Abbaggerung von Dörfern durchsetzen wollten. Auch das gehört zur Verfassungsgeschichte Brandenburgs. Glaubwürdigkeit ist für die Politik so nicht zu gewinnen,“ sagt Heinz-Herwig Mascher, Landesvorsitzender der GRÜNEN LIGA.
Der Braunkohlenplan zum Tagebau Jänschwalde, mit dem die Umsiedlung der Gemeinde Horno durchgesetzt werden sollte, wurde zweimal – in den Jahren 1995 und 2000 – vom Landesverfassungsgericht für nichtig erklärt. Erst ein dritter Plan und das massive Schaffen von Tatsachen konnten den Widerstand des Dorfes brechen.
Auch das 1997 beschlossene Gesetz zur Auflösung der Gemeinde Horno stand kurz vor einer Aufhebung durch die Verfassungsrichter: Zwei beteiligte Richter sahen es in einem Minderheitenvotum als verfassungswidrig an. Das Gesetz ist noch heute in Kraft.
Der heutige Ministerpräsident Matthias Platzeck war für alle diese Fälle als der damals für Raumordnung und Braunkohlenplanung zuständige Fachminister verantwortlich. Die Durchsetzung des Bergbaus gegen alle Bedenken gehört offenbar bis heute zu den Prioritäten brandenburgischer Landespolitik.
(Die erwähnten Entscheidungen des Landesverfassungsgerichtes tragen die Aktenzeichen VfGBbg 6/95; VfGBbg 27/98 und VfGBbg 32/99)
Quelle: GRÜNE LIGA Brandenburg e.V.
Zum 20. Jahrestag der brandenburgischen Verfassung am 14. Juni erinnert der Umweltverband GRÜNE LIGA an die gerichtlich gestoppten Verfassungsbrüche, mit denen die Landesregierung Braunkohlentagebaue durchsetzen wollte.
“Anspruch und Wirklichkeit klaffen weit auseinander: Die Landesregierung unter Ministerpräsident Stolpe und der damalige Minister Matthias Platzeck mussten zweimal gerichtlich gestoppt werden, als sie mit verfassungswidrigen Mitteln die Abbaggerung von Dörfern durchsetzen wollten. Auch das gehört zur Verfassungsgeschichte Brandenburgs. Glaubwürdigkeit ist für die Politik so nicht zu gewinnen,“ sagt Heinz-Herwig Mascher, Landesvorsitzender der GRÜNEN LIGA.
Der Braunkohlenplan zum Tagebau Jänschwalde, mit dem die Umsiedlung der Gemeinde Horno durchgesetzt werden sollte, wurde zweimal – in den Jahren 1995 und 2000 – vom Landesverfassungsgericht für nichtig erklärt. Erst ein dritter Plan und das massive Schaffen von Tatsachen konnten den Widerstand des Dorfes brechen.
Auch das 1997 beschlossene Gesetz zur Auflösung der Gemeinde Horno stand kurz vor einer Aufhebung durch die Verfassungsrichter: Zwei beteiligte Richter sahen es in einem Minderheitenvotum als verfassungswidrig an. Das Gesetz ist noch heute in Kraft.
Der heutige Ministerpräsident Matthias Platzeck war für alle diese Fälle als der damals für Raumordnung und Braunkohlenplanung zuständige Fachminister verantwortlich. Die Durchsetzung des Bergbaus gegen alle Bedenken gehört offenbar bis heute zu den Prioritäten brandenburgischer Landespolitik.
(Die erwähnten Entscheidungen des Landesverfassungsgerichtes tragen die Aktenzeichen VfGBbg 6/95; VfGBbg 27/98 und VfGBbg 32/99)
Quelle: GRÜNE LIGA Brandenburg e.V.
Zum 20. Jahrestag der brandenburgischen Verfassung am 14. Juni erinnert der Umweltverband GRÜNE LIGA an die gerichtlich gestoppten Verfassungsbrüche, mit denen die Landesregierung Braunkohlentagebaue durchsetzen wollte.
“Anspruch und Wirklichkeit klaffen weit auseinander: Die Landesregierung unter Ministerpräsident Stolpe und der damalige Minister Matthias Platzeck mussten zweimal gerichtlich gestoppt werden, als sie mit verfassungswidrigen Mitteln die Abbaggerung von Dörfern durchsetzen wollten. Auch das gehört zur Verfassungsgeschichte Brandenburgs. Glaubwürdigkeit ist für die Politik so nicht zu gewinnen,“ sagt Heinz-Herwig Mascher, Landesvorsitzender der GRÜNEN LIGA.
Der Braunkohlenplan zum Tagebau Jänschwalde, mit dem die Umsiedlung der Gemeinde Horno durchgesetzt werden sollte, wurde zweimal – in den Jahren 1995 und 2000 – vom Landesverfassungsgericht für nichtig erklärt. Erst ein dritter Plan und das massive Schaffen von Tatsachen konnten den Widerstand des Dorfes brechen.
Auch das 1997 beschlossene Gesetz zur Auflösung der Gemeinde Horno stand kurz vor einer Aufhebung durch die Verfassungsrichter: Zwei beteiligte Richter sahen es in einem Minderheitenvotum als verfassungswidrig an. Das Gesetz ist noch heute in Kraft.
Der heutige Ministerpräsident Matthias Platzeck war für alle diese Fälle als der damals für Raumordnung und Braunkohlenplanung zuständige Fachminister verantwortlich. Die Durchsetzung des Bergbaus gegen alle Bedenken gehört offenbar bis heute zu den Prioritäten brandenburgischer Landespolitik.
(Die erwähnten Entscheidungen des Landesverfassungsgerichtes tragen die Aktenzeichen VfGBbg 6/95; VfGBbg 27/98 und VfGBbg 32/99)
Quelle: GRÜNE LIGA Brandenburg e.V.
Zum 20. Jahrestag der brandenburgischen Verfassung am 14. Juni erinnert der Umweltverband GRÜNE LIGA an die gerichtlich gestoppten Verfassungsbrüche, mit denen die Landesregierung Braunkohlentagebaue durchsetzen wollte.
“Anspruch und Wirklichkeit klaffen weit auseinander: Die Landesregierung unter Ministerpräsident Stolpe und der damalige Minister Matthias Platzeck mussten zweimal gerichtlich gestoppt werden, als sie mit verfassungswidrigen Mitteln die Abbaggerung von Dörfern durchsetzen wollten. Auch das gehört zur Verfassungsgeschichte Brandenburgs. Glaubwürdigkeit ist für die Politik so nicht zu gewinnen,“ sagt Heinz-Herwig Mascher, Landesvorsitzender der GRÜNEN LIGA.
Der Braunkohlenplan zum Tagebau Jänschwalde, mit dem die Umsiedlung der Gemeinde Horno durchgesetzt werden sollte, wurde zweimal – in den Jahren 1995 und 2000 – vom Landesverfassungsgericht für nichtig erklärt. Erst ein dritter Plan und das massive Schaffen von Tatsachen konnten den Widerstand des Dorfes brechen.
Auch das 1997 beschlossene Gesetz zur Auflösung der Gemeinde Horno stand kurz vor einer Aufhebung durch die Verfassungsrichter: Zwei beteiligte Richter sahen es in einem Minderheitenvotum als verfassungswidrig an. Das Gesetz ist noch heute in Kraft.
Der heutige Ministerpräsident Matthias Platzeck war für alle diese Fälle als der damals für Raumordnung und Braunkohlenplanung zuständige Fachminister verantwortlich. Die Durchsetzung des Bergbaus gegen alle Bedenken gehört offenbar bis heute zu den Prioritäten brandenburgischer Landespolitik.
(Die erwähnten Entscheidungen des Landesverfassungsgerichtes tragen die Aktenzeichen VfGBbg 6/95; VfGBbg 27/98 und VfGBbg 32/99)
Quelle: GRÜNE LIGA Brandenburg e.V.
Zum 20. Jahrestag der brandenburgischen Verfassung am 14. Juni erinnert der Umweltverband GRÜNE LIGA an die gerichtlich gestoppten Verfassungsbrüche, mit denen die Landesregierung Braunkohlentagebaue durchsetzen wollte.
“Anspruch und Wirklichkeit klaffen weit auseinander: Die Landesregierung unter Ministerpräsident Stolpe und der damalige Minister Matthias Platzeck mussten zweimal gerichtlich gestoppt werden, als sie mit verfassungswidrigen Mitteln die Abbaggerung von Dörfern durchsetzen wollten. Auch das gehört zur Verfassungsgeschichte Brandenburgs. Glaubwürdigkeit ist für die Politik so nicht zu gewinnen,“ sagt Heinz-Herwig Mascher, Landesvorsitzender der GRÜNEN LIGA.
Der Braunkohlenplan zum Tagebau Jänschwalde, mit dem die Umsiedlung der Gemeinde Horno durchgesetzt werden sollte, wurde zweimal – in den Jahren 1995 und 2000 – vom Landesverfassungsgericht für nichtig erklärt. Erst ein dritter Plan und das massive Schaffen von Tatsachen konnten den Widerstand des Dorfes brechen.
Auch das 1997 beschlossene Gesetz zur Auflösung der Gemeinde Horno stand kurz vor einer Aufhebung durch die Verfassungsrichter: Zwei beteiligte Richter sahen es in einem Minderheitenvotum als verfassungswidrig an. Das Gesetz ist noch heute in Kraft.
Der heutige Ministerpräsident Matthias Platzeck war für alle diese Fälle als der damals für Raumordnung und Braunkohlenplanung zuständige Fachminister verantwortlich. Die Durchsetzung des Bergbaus gegen alle Bedenken gehört offenbar bis heute zu den Prioritäten brandenburgischer Landespolitik.
(Die erwähnten Entscheidungen des Landesverfassungsgerichtes tragen die Aktenzeichen VfGBbg 6/95; VfGBbg 27/98 und VfGBbg 32/99)
Quelle: GRÜNE LIGA Brandenburg e.V.
Zum 20. Jahrestag der brandenburgischen Verfassung am 14. Juni erinnert der Umweltverband GRÜNE LIGA an die gerichtlich gestoppten Verfassungsbrüche, mit denen die Landesregierung Braunkohlentagebaue durchsetzen wollte.
“Anspruch und Wirklichkeit klaffen weit auseinander: Die Landesregierung unter Ministerpräsident Stolpe und der damalige Minister Matthias Platzeck mussten zweimal gerichtlich gestoppt werden, als sie mit verfassungswidrigen Mitteln die Abbaggerung von Dörfern durchsetzen wollten. Auch das gehört zur Verfassungsgeschichte Brandenburgs. Glaubwürdigkeit ist für die Politik so nicht zu gewinnen,“ sagt Heinz-Herwig Mascher, Landesvorsitzender der GRÜNEN LIGA.
Der Braunkohlenplan zum Tagebau Jänschwalde, mit dem die Umsiedlung der Gemeinde Horno durchgesetzt werden sollte, wurde zweimal – in den Jahren 1995 und 2000 – vom Landesverfassungsgericht für nichtig erklärt. Erst ein dritter Plan und das massive Schaffen von Tatsachen konnten den Widerstand des Dorfes brechen.
Auch das 1997 beschlossene Gesetz zur Auflösung der Gemeinde Horno stand kurz vor einer Aufhebung durch die Verfassungsrichter: Zwei beteiligte Richter sahen es in einem Minderheitenvotum als verfassungswidrig an. Das Gesetz ist noch heute in Kraft.
Der heutige Ministerpräsident Matthias Platzeck war für alle diese Fälle als der damals für Raumordnung und Braunkohlenplanung zuständige Fachminister verantwortlich. Die Durchsetzung des Bergbaus gegen alle Bedenken gehört offenbar bis heute zu den Prioritäten brandenburgischer Landespolitik.
(Die erwähnten Entscheidungen des Landesverfassungsgerichtes tragen die Aktenzeichen VfGBbg 6/95; VfGBbg 27/98 und VfGBbg 32/99)
Quelle: GRÜNE LIGA Brandenburg e.V.