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NIEDERLAUSITZ aktuell

Nationalparkplan nimmt erste Hürde

10:17 Uhr | 14. Mai 2012
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Das Kuratorium des Nationalpark Unteres Odertal hat dem von der Nationalparkverwaltung vorgelegten Entwurf des Nationalparkplans einstimmig zugestimmt und damit grünes Licht für den Beginn einer breit angelegten Öffentlichkeitsbeteiligung gegeben. Umweltministerin Anita Tack (Linke): „Die intensive, engagierte und sehr konstruktive Begleitung der Erarbeitung dieses wichtigen Planwerkes durch das Kuratorium und das deutliche Bekenntnis zu einer fachlich fundierten, mit der Region abgestimmten Weiterentwicklung zeigen deutlich die gewachsene Akzeptanz für den Nationalpark vor Ort.“
Seit 2008 arbeiten eine Bürogemeinschaft und die Nationalparkverwaltung intensiv am Nationalparkplan. Dieser gliedert sich in drei Bände Leitbild und Ziele, Bestandsanalyse sowie Maßnahmen/ Planung.
Nachdem die Ziele und das Leitbild für den Flussauennationalpark bereits seit 2010 vorliegen, wurde seit April letzten Jahres der erste Entwurf der anderen Bände mit dem Kuratorium des Nationalparks intensiv abgestimmt. 16 Stellungnahmen gingen bei der Nationalparkverwaltung ein, die sich insgesamt auf ca. 300 einzelne thematische Punkte bezogen. Die Anmerkungen, Ergänzungen und Änderungswünsche wurden durch die Nationalparkverwaltung fachlich geprüft und abgewogen. Auf dieser Grundlage ist das umfangreiche Planwerk einer intensiven Überarbeitung unterzogen worden.
Der jetzige Planentwurf stellt beispielsweise detailliert dar, welche Auswirkungen die Einrichtung von Wildnisgebieten für bestimmte, auf Grünland angewiesene Vogelarten hat und wie diese mit speziellen Artenschutzmaßnahmen in der Pflegezone des Schutzgebietes zukünftig noch effizienter geschützt werden können. Dies soll mit dem sogenannten „dynamischen Grünlandmanagement“ erreicht werden, bei dem Naturschutz und Landwirtschaft Hand in Hand arbeiten. Nach der genauen Erfassung der Brutvorkommen wird jedes Jahr aufs Neue festgelegt, welche Flächen früh und welche spät genutzt werden können. Hierfür entwickeln Landwirtschafts- und Umweltministerium zurzeit gemeinsam ein spezielles, flexibles Grünland-Förderprogramm mit unterschiedlichen Nutzungsterminen für den Nationalpark.
Auch die verschiedenen Wegeplanungen wurden im Zuge der Erarbeitung des Nationalparkplanes detailliert überprüft. Nun liegt ein aktuelles, fundiertes Wegekonzept vor, das neben den Naturschutzzielen des Nationalparks auch die Aspekte der Flurneuordnung und der Erlebbarkeit dieses einzigartigen Landschaftsraumes berücksichtigt. Insgesamt ist ein Wegenetz von ca. 220 km vorgesehen.
Die neuen Vorstellungen des Bundesverkehrsministeriums zum Ausbau der Hohensaaten-Friedrichsthaler-Wasserstraße (kleinstmöglicher Querschnitt, Einführungen von Verkehrsregelungen) wurden ebenfalls berücksichtigt. Aufgezeigt sind die Möglichkeiten einer naturnäheren Ufergestaltung im Bereich der Bundeswasserstraßen im Zuge der Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Auch die Gefährdungspotentiale für im Nationalpark rastende Wasservögel die die Errichtung von Windkraftanlagen in der Nationalparkregion mit sich bringen, sind dargestellt.
Das Nationalparkkuratorium ist auch dem Vorschlag der Nationalparkverwaltung gefolgt, dass mit der Inkraftsetzung des Nationalparkplans die Wildbestandsregulierung innerhalb des Schutzgebietes nur noch mit bleifreier Munition erfolgen darf. Neu aufgenommen wurde auch ein konkreter Lösungsweg bei auftretenden Zielkonflikten während der Umsetzung des Nationalparkplans: Für diese Problem- und Konfliktfälle erarbeitet die Nationalparkverwaltung einen Lösungsvorschlag, der mit dem Nationalparkkuratorium einvernehmlich abgestimmt wird.
Mit 16 Ja-Stimmen bei 2 Enthaltungen haben sich die Kuratoren sehr deutlich zu dem vorliegenden Entwurfsstand bekannt. Die Nationalparkverwaltung wird jetzt die ersten Schritte für die breit angelegte Öffentlichkeitsbeteiligung einleiten, mit der die transparente Kommunikation und Diskussion zum Plan gewährleistet werden wird. Sämtliche Texte und Karten werden zeitnah auf der Internetseite des Nationalparks (www.nationalpark-unteres-odertal.eu) eingestellt und es wird eine Sonderausgabe der Nationalparkzeitung „Adebar“ zum Nationalparkplan geben. Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange werden auch alle Unterlagen in den betroffenen Amts- und Stadtverwaltungen öffentlich ausgelegt. Mitarbeiter der Nationalparkverwaltung werden den Nationalparkplan in den Kommunalvertretungen vorstellen und diskutieren und das Nationalparkkuratorium wird zum Abschluss des Beteiligungsverfahrens eine öffentliche Nationalparkkonferenz zum Nationalparkplan abhalten. Die hoffentlich zahlreichen Stellungnahmen und Hinweise zum Plan werden dann wiederum durch die Nationalparkverwaltung geprüft und für das Nationalparkkuratorium ein Abwägungsvorschlag erarbeitet. Findet diese dritte Entwurfsfassung eine deutliche Mehrheit im Kuratorium, wird sie mit der Bekanntmachung durch das Umweltministerium in Kraft gesetzt. Auf Grund des aufwändigen Beteiligungsverfahrens wird dies aber wohl erst Anfang 2013 der Fall sein. Anschließend sind die Nationalparkverwaltung, die Naturschutzbehörden sowie alle sonstigen staatlichen oder kommunalen Behörden und öffentlichen Stellen, die für das Gebiet des Nationalparks planen, entscheiden oder Grundstücke verwalten, bewirtschaften oder betreuen, an die Vorgaben des Nationalparkplans gebunden.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Das Kuratorium des Nationalpark Unteres Odertal hat dem von der Nationalparkverwaltung vorgelegten Entwurf des Nationalparkplans einstimmig zugestimmt und damit grünes Licht für den Beginn einer breit angelegten Öffentlichkeitsbeteiligung gegeben. Umweltministerin Anita Tack (Linke): „Die intensive, engagierte und sehr konstruktive Begleitung der Erarbeitung dieses wichtigen Planwerkes durch das Kuratorium und das deutliche Bekenntnis zu einer fachlich fundierten, mit der Region abgestimmten Weiterentwicklung zeigen deutlich die gewachsene Akzeptanz für den Nationalpark vor Ort.“
Seit 2008 arbeiten eine Bürogemeinschaft und die Nationalparkverwaltung intensiv am Nationalparkplan. Dieser gliedert sich in drei Bände Leitbild und Ziele, Bestandsanalyse sowie Maßnahmen/ Planung.
Nachdem die Ziele und das Leitbild für den Flussauennationalpark bereits seit 2010 vorliegen, wurde seit April letzten Jahres der erste Entwurf der anderen Bände mit dem Kuratorium des Nationalparks intensiv abgestimmt. 16 Stellungnahmen gingen bei der Nationalparkverwaltung ein, die sich insgesamt auf ca. 300 einzelne thematische Punkte bezogen. Die Anmerkungen, Ergänzungen und Änderungswünsche wurden durch die Nationalparkverwaltung fachlich geprüft und abgewogen. Auf dieser Grundlage ist das umfangreiche Planwerk einer intensiven Überarbeitung unterzogen worden.
Der jetzige Planentwurf stellt beispielsweise detailliert dar, welche Auswirkungen die Einrichtung von Wildnisgebieten für bestimmte, auf Grünland angewiesene Vogelarten hat und wie diese mit speziellen Artenschutzmaßnahmen in der Pflegezone des Schutzgebietes zukünftig noch effizienter geschützt werden können. Dies soll mit dem sogenannten „dynamischen Grünlandmanagement“ erreicht werden, bei dem Naturschutz und Landwirtschaft Hand in Hand arbeiten. Nach der genauen Erfassung der Brutvorkommen wird jedes Jahr aufs Neue festgelegt, welche Flächen früh und welche spät genutzt werden können. Hierfür entwickeln Landwirtschafts- und Umweltministerium zurzeit gemeinsam ein spezielles, flexibles Grünland-Förderprogramm mit unterschiedlichen Nutzungsterminen für den Nationalpark.
Auch die verschiedenen Wegeplanungen wurden im Zuge der Erarbeitung des Nationalparkplanes detailliert überprüft. Nun liegt ein aktuelles, fundiertes Wegekonzept vor, das neben den Naturschutzzielen des Nationalparks auch die Aspekte der Flurneuordnung und der Erlebbarkeit dieses einzigartigen Landschaftsraumes berücksichtigt. Insgesamt ist ein Wegenetz von ca. 220 km vorgesehen.
Die neuen Vorstellungen des Bundesverkehrsministeriums zum Ausbau der Hohensaaten-Friedrichsthaler-Wasserstraße (kleinstmöglicher Querschnitt, Einführungen von Verkehrsregelungen) wurden ebenfalls berücksichtigt. Aufgezeigt sind die Möglichkeiten einer naturnäheren Ufergestaltung im Bereich der Bundeswasserstraßen im Zuge der Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Auch die Gefährdungspotentiale für im Nationalpark rastende Wasservögel die die Errichtung von Windkraftanlagen in der Nationalparkregion mit sich bringen, sind dargestellt.
Das Nationalparkkuratorium ist auch dem Vorschlag der Nationalparkverwaltung gefolgt, dass mit der Inkraftsetzung des Nationalparkplans die Wildbestandsregulierung innerhalb des Schutzgebietes nur noch mit bleifreier Munition erfolgen darf. Neu aufgenommen wurde auch ein konkreter Lösungsweg bei auftretenden Zielkonflikten während der Umsetzung des Nationalparkplans: Für diese Problem- und Konfliktfälle erarbeitet die Nationalparkverwaltung einen Lösungsvorschlag, der mit dem Nationalparkkuratorium einvernehmlich abgestimmt wird.
Mit 16 Ja-Stimmen bei 2 Enthaltungen haben sich die Kuratoren sehr deutlich zu dem vorliegenden Entwurfsstand bekannt. Die Nationalparkverwaltung wird jetzt die ersten Schritte für die breit angelegte Öffentlichkeitsbeteiligung einleiten, mit der die transparente Kommunikation und Diskussion zum Plan gewährleistet werden wird. Sämtliche Texte und Karten werden zeitnah auf der Internetseite des Nationalparks (www.nationalpark-unteres-odertal.eu) eingestellt und es wird eine Sonderausgabe der Nationalparkzeitung „Adebar“ zum Nationalparkplan geben. Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange werden auch alle Unterlagen in den betroffenen Amts- und Stadtverwaltungen öffentlich ausgelegt. Mitarbeiter der Nationalparkverwaltung werden den Nationalparkplan in den Kommunalvertretungen vorstellen und diskutieren und das Nationalparkkuratorium wird zum Abschluss des Beteiligungsverfahrens eine öffentliche Nationalparkkonferenz zum Nationalparkplan abhalten. Die hoffentlich zahlreichen Stellungnahmen und Hinweise zum Plan werden dann wiederum durch die Nationalparkverwaltung geprüft und für das Nationalparkkuratorium ein Abwägungsvorschlag erarbeitet. Findet diese dritte Entwurfsfassung eine deutliche Mehrheit im Kuratorium, wird sie mit der Bekanntmachung durch das Umweltministerium in Kraft gesetzt. Auf Grund des aufwändigen Beteiligungsverfahrens wird dies aber wohl erst Anfang 2013 der Fall sein. Anschließend sind die Nationalparkverwaltung, die Naturschutzbehörden sowie alle sonstigen staatlichen oder kommunalen Behörden und öffentlichen Stellen, die für das Gebiet des Nationalparks planen, entscheiden oder Grundstücke verwalten, bewirtschaften oder betreuen, an die Vorgaben des Nationalparkplans gebunden.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Das Kuratorium des Nationalpark Unteres Odertal hat dem von der Nationalparkverwaltung vorgelegten Entwurf des Nationalparkplans einstimmig zugestimmt und damit grünes Licht für den Beginn einer breit angelegten Öffentlichkeitsbeteiligung gegeben. Umweltministerin Anita Tack (Linke): „Die intensive, engagierte und sehr konstruktive Begleitung der Erarbeitung dieses wichtigen Planwerkes durch das Kuratorium und das deutliche Bekenntnis zu einer fachlich fundierten, mit der Region abgestimmten Weiterentwicklung zeigen deutlich die gewachsene Akzeptanz für den Nationalpark vor Ort.“
Seit 2008 arbeiten eine Bürogemeinschaft und die Nationalparkverwaltung intensiv am Nationalparkplan. Dieser gliedert sich in drei Bände Leitbild und Ziele, Bestandsanalyse sowie Maßnahmen/ Planung.
Nachdem die Ziele und das Leitbild für den Flussauennationalpark bereits seit 2010 vorliegen, wurde seit April letzten Jahres der erste Entwurf der anderen Bände mit dem Kuratorium des Nationalparks intensiv abgestimmt. 16 Stellungnahmen gingen bei der Nationalparkverwaltung ein, die sich insgesamt auf ca. 300 einzelne thematische Punkte bezogen. Die Anmerkungen, Ergänzungen und Änderungswünsche wurden durch die Nationalparkverwaltung fachlich geprüft und abgewogen. Auf dieser Grundlage ist das umfangreiche Planwerk einer intensiven Überarbeitung unterzogen worden.
Der jetzige Planentwurf stellt beispielsweise detailliert dar, welche Auswirkungen die Einrichtung von Wildnisgebieten für bestimmte, auf Grünland angewiesene Vogelarten hat und wie diese mit speziellen Artenschutzmaßnahmen in der Pflegezone des Schutzgebietes zukünftig noch effizienter geschützt werden können. Dies soll mit dem sogenannten „dynamischen Grünlandmanagement“ erreicht werden, bei dem Naturschutz und Landwirtschaft Hand in Hand arbeiten. Nach der genauen Erfassung der Brutvorkommen wird jedes Jahr aufs Neue festgelegt, welche Flächen früh und welche spät genutzt werden können. Hierfür entwickeln Landwirtschafts- und Umweltministerium zurzeit gemeinsam ein spezielles, flexibles Grünland-Förderprogramm mit unterschiedlichen Nutzungsterminen für den Nationalpark.
Auch die verschiedenen Wegeplanungen wurden im Zuge der Erarbeitung des Nationalparkplanes detailliert überprüft. Nun liegt ein aktuelles, fundiertes Wegekonzept vor, das neben den Naturschutzzielen des Nationalparks auch die Aspekte der Flurneuordnung und der Erlebbarkeit dieses einzigartigen Landschaftsraumes berücksichtigt. Insgesamt ist ein Wegenetz von ca. 220 km vorgesehen.
Die neuen Vorstellungen des Bundesverkehrsministeriums zum Ausbau der Hohensaaten-Friedrichsthaler-Wasserstraße (kleinstmöglicher Querschnitt, Einführungen von Verkehrsregelungen) wurden ebenfalls berücksichtigt. Aufgezeigt sind die Möglichkeiten einer naturnäheren Ufergestaltung im Bereich der Bundeswasserstraßen im Zuge der Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Auch die Gefährdungspotentiale für im Nationalpark rastende Wasservögel die die Errichtung von Windkraftanlagen in der Nationalparkregion mit sich bringen, sind dargestellt.
Das Nationalparkkuratorium ist auch dem Vorschlag der Nationalparkverwaltung gefolgt, dass mit der Inkraftsetzung des Nationalparkplans die Wildbestandsregulierung innerhalb des Schutzgebietes nur noch mit bleifreier Munition erfolgen darf. Neu aufgenommen wurde auch ein konkreter Lösungsweg bei auftretenden Zielkonflikten während der Umsetzung des Nationalparkplans: Für diese Problem- und Konfliktfälle erarbeitet die Nationalparkverwaltung einen Lösungsvorschlag, der mit dem Nationalparkkuratorium einvernehmlich abgestimmt wird.
Mit 16 Ja-Stimmen bei 2 Enthaltungen haben sich die Kuratoren sehr deutlich zu dem vorliegenden Entwurfsstand bekannt. Die Nationalparkverwaltung wird jetzt die ersten Schritte für die breit angelegte Öffentlichkeitsbeteiligung einleiten, mit der die transparente Kommunikation und Diskussion zum Plan gewährleistet werden wird. Sämtliche Texte und Karten werden zeitnah auf der Internetseite des Nationalparks (www.nationalpark-unteres-odertal.eu) eingestellt und es wird eine Sonderausgabe der Nationalparkzeitung „Adebar“ zum Nationalparkplan geben. Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange werden auch alle Unterlagen in den betroffenen Amts- und Stadtverwaltungen öffentlich ausgelegt. Mitarbeiter der Nationalparkverwaltung werden den Nationalparkplan in den Kommunalvertretungen vorstellen und diskutieren und das Nationalparkkuratorium wird zum Abschluss des Beteiligungsverfahrens eine öffentliche Nationalparkkonferenz zum Nationalparkplan abhalten. Die hoffentlich zahlreichen Stellungnahmen und Hinweise zum Plan werden dann wiederum durch die Nationalparkverwaltung geprüft und für das Nationalparkkuratorium ein Abwägungsvorschlag erarbeitet. Findet diese dritte Entwurfsfassung eine deutliche Mehrheit im Kuratorium, wird sie mit der Bekanntmachung durch das Umweltministerium in Kraft gesetzt. Auf Grund des aufwändigen Beteiligungsverfahrens wird dies aber wohl erst Anfang 2013 der Fall sein. Anschließend sind die Nationalparkverwaltung, die Naturschutzbehörden sowie alle sonstigen staatlichen oder kommunalen Behörden und öffentlichen Stellen, die für das Gebiet des Nationalparks planen, entscheiden oder Grundstücke verwalten, bewirtschaften oder betreuen, an die Vorgaben des Nationalparkplans gebunden.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Das Kuratorium des Nationalpark Unteres Odertal hat dem von der Nationalparkverwaltung vorgelegten Entwurf des Nationalparkplans einstimmig zugestimmt und damit grünes Licht für den Beginn einer breit angelegten Öffentlichkeitsbeteiligung gegeben. Umweltministerin Anita Tack (Linke): „Die intensive, engagierte und sehr konstruktive Begleitung der Erarbeitung dieses wichtigen Planwerkes durch das Kuratorium und das deutliche Bekenntnis zu einer fachlich fundierten, mit der Region abgestimmten Weiterentwicklung zeigen deutlich die gewachsene Akzeptanz für den Nationalpark vor Ort.“
Seit 2008 arbeiten eine Bürogemeinschaft und die Nationalparkverwaltung intensiv am Nationalparkplan. Dieser gliedert sich in drei Bände Leitbild und Ziele, Bestandsanalyse sowie Maßnahmen/ Planung.
Nachdem die Ziele und das Leitbild für den Flussauennationalpark bereits seit 2010 vorliegen, wurde seit April letzten Jahres der erste Entwurf der anderen Bände mit dem Kuratorium des Nationalparks intensiv abgestimmt. 16 Stellungnahmen gingen bei der Nationalparkverwaltung ein, die sich insgesamt auf ca. 300 einzelne thematische Punkte bezogen. Die Anmerkungen, Ergänzungen und Änderungswünsche wurden durch die Nationalparkverwaltung fachlich geprüft und abgewogen. Auf dieser Grundlage ist das umfangreiche Planwerk einer intensiven Überarbeitung unterzogen worden.
Der jetzige Planentwurf stellt beispielsweise detailliert dar, welche Auswirkungen die Einrichtung von Wildnisgebieten für bestimmte, auf Grünland angewiesene Vogelarten hat und wie diese mit speziellen Artenschutzmaßnahmen in der Pflegezone des Schutzgebietes zukünftig noch effizienter geschützt werden können. Dies soll mit dem sogenannten „dynamischen Grünlandmanagement“ erreicht werden, bei dem Naturschutz und Landwirtschaft Hand in Hand arbeiten. Nach der genauen Erfassung der Brutvorkommen wird jedes Jahr aufs Neue festgelegt, welche Flächen früh und welche spät genutzt werden können. Hierfür entwickeln Landwirtschafts- und Umweltministerium zurzeit gemeinsam ein spezielles, flexibles Grünland-Förderprogramm mit unterschiedlichen Nutzungsterminen für den Nationalpark.
Auch die verschiedenen Wegeplanungen wurden im Zuge der Erarbeitung des Nationalparkplanes detailliert überprüft. Nun liegt ein aktuelles, fundiertes Wegekonzept vor, das neben den Naturschutzzielen des Nationalparks auch die Aspekte der Flurneuordnung und der Erlebbarkeit dieses einzigartigen Landschaftsraumes berücksichtigt. Insgesamt ist ein Wegenetz von ca. 220 km vorgesehen.
Die neuen Vorstellungen des Bundesverkehrsministeriums zum Ausbau der Hohensaaten-Friedrichsthaler-Wasserstraße (kleinstmöglicher Querschnitt, Einführungen von Verkehrsregelungen) wurden ebenfalls berücksichtigt. Aufgezeigt sind die Möglichkeiten einer naturnäheren Ufergestaltung im Bereich der Bundeswasserstraßen im Zuge der Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Auch die Gefährdungspotentiale für im Nationalpark rastende Wasservögel die die Errichtung von Windkraftanlagen in der Nationalparkregion mit sich bringen, sind dargestellt.
Das Nationalparkkuratorium ist auch dem Vorschlag der Nationalparkverwaltung gefolgt, dass mit der Inkraftsetzung des Nationalparkplans die Wildbestandsregulierung innerhalb des Schutzgebietes nur noch mit bleifreier Munition erfolgen darf. Neu aufgenommen wurde auch ein konkreter Lösungsweg bei auftretenden Zielkonflikten während der Umsetzung des Nationalparkplans: Für diese Problem- und Konfliktfälle erarbeitet die Nationalparkverwaltung einen Lösungsvorschlag, der mit dem Nationalparkkuratorium einvernehmlich abgestimmt wird.
Mit 16 Ja-Stimmen bei 2 Enthaltungen haben sich die Kuratoren sehr deutlich zu dem vorliegenden Entwurfsstand bekannt. Die Nationalparkverwaltung wird jetzt die ersten Schritte für die breit angelegte Öffentlichkeitsbeteiligung einleiten, mit der die transparente Kommunikation und Diskussion zum Plan gewährleistet werden wird. Sämtliche Texte und Karten werden zeitnah auf der Internetseite des Nationalparks (www.nationalpark-unteres-odertal.eu) eingestellt und es wird eine Sonderausgabe der Nationalparkzeitung „Adebar“ zum Nationalparkplan geben. Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange werden auch alle Unterlagen in den betroffenen Amts- und Stadtverwaltungen öffentlich ausgelegt. Mitarbeiter der Nationalparkverwaltung werden den Nationalparkplan in den Kommunalvertretungen vorstellen und diskutieren und das Nationalparkkuratorium wird zum Abschluss des Beteiligungsverfahrens eine öffentliche Nationalparkkonferenz zum Nationalparkplan abhalten. Die hoffentlich zahlreichen Stellungnahmen und Hinweise zum Plan werden dann wiederum durch die Nationalparkverwaltung geprüft und für das Nationalparkkuratorium ein Abwägungsvorschlag erarbeitet. Findet diese dritte Entwurfsfassung eine deutliche Mehrheit im Kuratorium, wird sie mit der Bekanntmachung durch das Umweltministerium in Kraft gesetzt. Auf Grund des aufwändigen Beteiligungsverfahrens wird dies aber wohl erst Anfang 2013 der Fall sein. Anschließend sind die Nationalparkverwaltung, die Naturschutzbehörden sowie alle sonstigen staatlichen oder kommunalen Behörden und öffentlichen Stellen, die für das Gebiet des Nationalparks planen, entscheiden oder Grundstücke verwalten, bewirtschaften oder betreuen, an die Vorgaben des Nationalparkplans gebunden.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Das Kuratorium des Nationalpark Unteres Odertal hat dem von der Nationalparkverwaltung vorgelegten Entwurf des Nationalparkplans einstimmig zugestimmt und damit grünes Licht für den Beginn einer breit angelegten Öffentlichkeitsbeteiligung gegeben. Umweltministerin Anita Tack (Linke): „Die intensive, engagierte und sehr konstruktive Begleitung der Erarbeitung dieses wichtigen Planwerkes durch das Kuratorium und das deutliche Bekenntnis zu einer fachlich fundierten, mit der Region abgestimmten Weiterentwicklung zeigen deutlich die gewachsene Akzeptanz für den Nationalpark vor Ort.“
Seit 2008 arbeiten eine Bürogemeinschaft und die Nationalparkverwaltung intensiv am Nationalparkplan. Dieser gliedert sich in drei Bände Leitbild und Ziele, Bestandsanalyse sowie Maßnahmen/ Planung.
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Der jetzige Planentwurf stellt beispielsweise detailliert dar, welche Auswirkungen die Einrichtung von Wildnisgebieten für bestimmte, auf Grünland angewiesene Vogelarten hat und wie diese mit speziellen Artenschutzmaßnahmen in der Pflegezone des Schutzgebietes zukünftig noch effizienter geschützt werden können. Dies soll mit dem sogenannten „dynamischen Grünlandmanagement“ erreicht werden, bei dem Naturschutz und Landwirtschaft Hand in Hand arbeiten. Nach der genauen Erfassung der Brutvorkommen wird jedes Jahr aufs Neue festgelegt, welche Flächen früh und welche spät genutzt werden können. Hierfür entwickeln Landwirtschafts- und Umweltministerium zurzeit gemeinsam ein spezielles, flexibles Grünland-Förderprogramm mit unterschiedlichen Nutzungsterminen für den Nationalpark.
Auch die verschiedenen Wegeplanungen wurden im Zuge der Erarbeitung des Nationalparkplanes detailliert überprüft. Nun liegt ein aktuelles, fundiertes Wegekonzept vor, das neben den Naturschutzzielen des Nationalparks auch die Aspekte der Flurneuordnung und der Erlebbarkeit dieses einzigartigen Landschaftsraumes berücksichtigt. Insgesamt ist ein Wegenetz von ca. 220 km vorgesehen.
Die neuen Vorstellungen des Bundesverkehrsministeriums zum Ausbau der Hohensaaten-Friedrichsthaler-Wasserstraße (kleinstmöglicher Querschnitt, Einführungen von Verkehrsregelungen) wurden ebenfalls berücksichtigt. Aufgezeigt sind die Möglichkeiten einer naturnäheren Ufergestaltung im Bereich der Bundeswasserstraßen im Zuge der Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Auch die Gefährdungspotentiale für im Nationalpark rastende Wasservögel die die Errichtung von Windkraftanlagen in der Nationalparkregion mit sich bringen, sind dargestellt.
Das Nationalparkkuratorium ist auch dem Vorschlag der Nationalparkverwaltung gefolgt, dass mit der Inkraftsetzung des Nationalparkplans die Wildbestandsregulierung innerhalb des Schutzgebietes nur noch mit bleifreier Munition erfolgen darf. Neu aufgenommen wurde auch ein konkreter Lösungsweg bei auftretenden Zielkonflikten während der Umsetzung des Nationalparkplans: Für diese Problem- und Konfliktfälle erarbeitet die Nationalparkverwaltung einen Lösungsvorschlag, der mit dem Nationalparkkuratorium einvernehmlich abgestimmt wird.
Mit 16 Ja-Stimmen bei 2 Enthaltungen haben sich die Kuratoren sehr deutlich zu dem vorliegenden Entwurfsstand bekannt. Die Nationalparkverwaltung wird jetzt die ersten Schritte für die breit angelegte Öffentlichkeitsbeteiligung einleiten, mit der die transparente Kommunikation und Diskussion zum Plan gewährleistet werden wird. Sämtliche Texte und Karten werden zeitnah auf der Internetseite des Nationalparks (www.nationalpark-unteres-odertal.eu) eingestellt und es wird eine Sonderausgabe der Nationalparkzeitung „Adebar“ zum Nationalparkplan geben. Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange werden auch alle Unterlagen in den betroffenen Amts- und Stadtverwaltungen öffentlich ausgelegt. Mitarbeiter der Nationalparkverwaltung werden den Nationalparkplan in den Kommunalvertretungen vorstellen und diskutieren und das Nationalparkkuratorium wird zum Abschluss des Beteiligungsverfahrens eine öffentliche Nationalparkkonferenz zum Nationalparkplan abhalten. Die hoffentlich zahlreichen Stellungnahmen und Hinweise zum Plan werden dann wiederum durch die Nationalparkverwaltung geprüft und für das Nationalparkkuratorium ein Abwägungsvorschlag erarbeitet. Findet diese dritte Entwurfsfassung eine deutliche Mehrheit im Kuratorium, wird sie mit der Bekanntmachung durch das Umweltministerium in Kraft gesetzt. Auf Grund des aufwändigen Beteiligungsverfahrens wird dies aber wohl erst Anfang 2013 der Fall sein. Anschließend sind die Nationalparkverwaltung, die Naturschutzbehörden sowie alle sonstigen staatlichen oder kommunalen Behörden und öffentlichen Stellen, die für das Gebiet des Nationalparks planen, entscheiden oder Grundstücke verwalten, bewirtschaften oder betreuen, an die Vorgaben des Nationalparkplans gebunden.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Das Kuratorium des Nationalpark Unteres Odertal hat dem von der Nationalparkverwaltung vorgelegten Entwurf des Nationalparkplans einstimmig zugestimmt und damit grünes Licht für den Beginn einer breit angelegten Öffentlichkeitsbeteiligung gegeben. Umweltministerin Anita Tack (Linke): „Die intensive, engagierte und sehr konstruktive Begleitung der Erarbeitung dieses wichtigen Planwerkes durch das Kuratorium und das deutliche Bekenntnis zu einer fachlich fundierten, mit der Region abgestimmten Weiterentwicklung zeigen deutlich die gewachsene Akzeptanz für den Nationalpark vor Ort.“
Seit 2008 arbeiten eine Bürogemeinschaft und die Nationalparkverwaltung intensiv am Nationalparkplan. Dieser gliedert sich in drei Bände Leitbild und Ziele, Bestandsanalyse sowie Maßnahmen/ Planung.
Nachdem die Ziele und das Leitbild für den Flussauennationalpark bereits seit 2010 vorliegen, wurde seit April letzten Jahres der erste Entwurf der anderen Bände mit dem Kuratorium des Nationalparks intensiv abgestimmt. 16 Stellungnahmen gingen bei der Nationalparkverwaltung ein, die sich insgesamt auf ca. 300 einzelne thematische Punkte bezogen. Die Anmerkungen, Ergänzungen und Änderungswünsche wurden durch die Nationalparkverwaltung fachlich geprüft und abgewogen. Auf dieser Grundlage ist das umfangreiche Planwerk einer intensiven Überarbeitung unterzogen worden.
Der jetzige Planentwurf stellt beispielsweise detailliert dar, welche Auswirkungen die Einrichtung von Wildnisgebieten für bestimmte, auf Grünland angewiesene Vogelarten hat und wie diese mit speziellen Artenschutzmaßnahmen in der Pflegezone des Schutzgebietes zukünftig noch effizienter geschützt werden können. Dies soll mit dem sogenannten „dynamischen Grünlandmanagement“ erreicht werden, bei dem Naturschutz und Landwirtschaft Hand in Hand arbeiten. Nach der genauen Erfassung der Brutvorkommen wird jedes Jahr aufs Neue festgelegt, welche Flächen früh und welche spät genutzt werden können. Hierfür entwickeln Landwirtschafts- und Umweltministerium zurzeit gemeinsam ein spezielles, flexibles Grünland-Förderprogramm mit unterschiedlichen Nutzungsterminen für den Nationalpark.
Auch die verschiedenen Wegeplanungen wurden im Zuge der Erarbeitung des Nationalparkplanes detailliert überprüft. Nun liegt ein aktuelles, fundiertes Wegekonzept vor, das neben den Naturschutzzielen des Nationalparks auch die Aspekte der Flurneuordnung und der Erlebbarkeit dieses einzigartigen Landschaftsraumes berücksichtigt. Insgesamt ist ein Wegenetz von ca. 220 km vorgesehen.
Die neuen Vorstellungen des Bundesverkehrsministeriums zum Ausbau der Hohensaaten-Friedrichsthaler-Wasserstraße (kleinstmöglicher Querschnitt, Einführungen von Verkehrsregelungen) wurden ebenfalls berücksichtigt. Aufgezeigt sind die Möglichkeiten einer naturnäheren Ufergestaltung im Bereich der Bundeswasserstraßen im Zuge der Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Auch die Gefährdungspotentiale für im Nationalpark rastende Wasservögel die die Errichtung von Windkraftanlagen in der Nationalparkregion mit sich bringen, sind dargestellt.
Das Nationalparkkuratorium ist auch dem Vorschlag der Nationalparkverwaltung gefolgt, dass mit der Inkraftsetzung des Nationalparkplans die Wildbestandsregulierung innerhalb des Schutzgebietes nur noch mit bleifreier Munition erfolgen darf. Neu aufgenommen wurde auch ein konkreter Lösungsweg bei auftretenden Zielkonflikten während der Umsetzung des Nationalparkplans: Für diese Problem- und Konfliktfälle erarbeitet die Nationalparkverwaltung einen Lösungsvorschlag, der mit dem Nationalparkkuratorium einvernehmlich abgestimmt wird.
Mit 16 Ja-Stimmen bei 2 Enthaltungen haben sich die Kuratoren sehr deutlich zu dem vorliegenden Entwurfsstand bekannt. Die Nationalparkverwaltung wird jetzt die ersten Schritte für die breit angelegte Öffentlichkeitsbeteiligung einleiten, mit der die transparente Kommunikation und Diskussion zum Plan gewährleistet werden wird. Sämtliche Texte und Karten werden zeitnah auf der Internetseite des Nationalparks (www.nationalpark-unteres-odertal.eu) eingestellt und es wird eine Sonderausgabe der Nationalparkzeitung „Adebar“ zum Nationalparkplan geben. Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange werden auch alle Unterlagen in den betroffenen Amts- und Stadtverwaltungen öffentlich ausgelegt. Mitarbeiter der Nationalparkverwaltung werden den Nationalparkplan in den Kommunalvertretungen vorstellen und diskutieren und das Nationalparkkuratorium wird zum Abschluss des Beteiligungsverfahrens eine öffentliche Nationalparkkonferenz zum Nationalparkplan abhalten. Die hoffentlich zahlreichen Stellungnahmen und Hinweise zum Plan werden dann wiederum durch die Nationalparkverwaltung geprüft und für das Nationalparkkuratorium ein Abwägungsvorschlag erarbeitet. Findet diese dritte Entwurfsfassung eine deutliche Mehrheit im Kuratorium, wird sie mit der Bekanntmachung durch das Umweltministerium in Kraft gesetzt. Auf Grund des aufwändigen Beteiligungsverfahrens wird dies aber wohl erst Anfang 2013 der Fall sein. Anschließend sind die Nationalparkverwaltung, die Naturschutzbehörden sowie alle sonstigen staatlichen oder kommunalen Behörden und öffentlichen Stellen, die für das Gebiet des Nationalparks planen, entscheiden oder Grundstücke verwalten, bewirtschaften oder betreuen, an die Vorgaben des Nationalparkplans gebunden.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Das Kuratorium des Nationalpark Unteres Odertal hat dem von der Nationalparkverwaltung vorgelegten Entwurf des Nationalparkplans einstimmig zugestimmt und damit grünes Licht für den Beginn einer breit angelegten Öffentlichkeitsbeteiligung gegeben. Umweltministerin Anita Tack (Linke): „Die intensive, engagierte und sehr konstruktive Begleitung der Erarbeitung dieses wichtigen Planwerkes durch das Kuratorium und das deutliche Bekenntnis zu einer fachlich fundierten, mit der Region abgestimmten Weiterentwicklung zeigen deutlich die gewachsene Akzeptanz für den Nationalpark vor Ort.“
Seit 2008 arbeiten eine Bürogemeinschaft und die Nationalparkverwaltung intensiv am Nationalparkplan. Dieser gliedert sich in drei Bände Leitbild und Ziele, Bestandsanalyse sowie Maßnahmen/ Planung.
Nachdem die Ziele und das Leitbild für den Flussauennationalpark bereits seit 2010 vorliegen, wurde seit April letzten Jahres der erste Entwurf der anderen Bände mit dem Kuratorium des Nationalparks intensiv abgestimmt. 16 Stellungnahmen gingen bei der Nationalparkverwaltung ein, die sich insgesamt auf ca. 300 einzelne thematische Punkte bezogen. Die Anmerkungen, Ergänzungen und Änderungswünsche wurden durch die Nationalparkverwaltung fachlich geprüft und abgewogen. Auf dieser Grundlage ist das umfangreiche Planwerk einer intensiven Überarbeitung unterzogen worden.
Der jetzige Planentwurf stellt beispielsweise detailliert dar, welche Auswirkungen die Einrichtung von Wildnisgebieten für bestimmte, auf Grünland angewiesene Vogelarten hat und wie diese mit speziellen Artenschutzmaßnahmen in der Pflegezone des Schutzgebietes zukünftig noch effizienter geschützt werden können. Dies soll mit dem sogenannten „dynamischen Grünlandmanagement“ erreicht werden, bei dem Naturschutz und Landwirtschaft Hand in Hand arbeiten. Nach der genauen Erfassung der Brutvorkommen wird jedes Jahr aufs Neue festgelegt, welche Flächen früh und welche spät genutzt werden können. Hierfür entwickeln Landwirtschafts- und Umweltministerium zurzeit gemeinsam ein spezielles, flexibles Grünland-Förderprogramm mit unterschiedlichen Nutzungsterminen für den Nationalpark.
Auch die verschiedenen Wegeplanungen wurden im Zuge der Erarbeitung des Nationalparkplanes detailliert überprüft. Nun liegt ein aktuelles, fundiertes Wegekonzept vor, das neben den Naturschutzzielen des Nationalparks auch die Aspekte der Flurneuordnung und der Erlebbarkeit dieses einzigartigen Landschaftsraumes berücksichtigt. Insgesamt ist ein Wegenetz von ca. 220 km vorgesehen.
Die neuen Vorstellungen des Bundesverkehrsministeriums zum Ausbau der Hohensaaten-Friedrichsthaler-Wasserstraße (kleinstmöglicher Querschnitt, Einführungen von Verkehrsregelungen) wurden ebenfalls berücksichtigt. Aufgezeigt sind die Möglichkeiten einer naturnäheren Ufergestaltung im Bereich der Bundeswasserstraßen im Zuge der Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Auch die Gefährdungspotentiale für im Nationalpark rastende Wasservögel die die Errichtung von Windkraftanlagen in der Nationalparkregion mit sich bringen, sind dargestellt.
Das Nationalparkkuratorium ist auch dem Vorschlag der Nationalparkverwaltung gefolgt, dass mit der Inkraftsetzung des Nationalparkplans die Wildbestandsregulierung innerhalb des Schutzgebietes nur noch mit bleifreier Munition erfolgen darf. Neu aufgenommen wurde auch ein konkreter Lösungsweg bei auftretenden Zielkonflikten während der Umsetzung des Nationalparkplans: Für diese Problem- und Konfliktfälle erarbeitet die Nationalparkverwaltung einen Lösungsvorschlag, der mit dem Nationalparkkuratorium einvernehmlich abgestimmt wird.
Mit 16 Ja-Stimmen bei 2 Enthaltungen haben sich die Kuratoren sehr deutlich zu dem vorliegenden Entwurfsstand bekannt. Die Nationalparkverwaltung wird jetzt die ersten Schritte für die breit angelegte Öffentlichkeitsbeteiligung einleiten, mit der die transparente Kommunikation und Diskussion zum Plan gewährleistet werden wird. Sämtliche Texte und Karten werden zeitnah auf der Internetseite des Nationalparks (www.nationalpark-unteres-odertal.eu) eingestellt und es wird eine Sonderausgabe der Nationalparkzeitung „Adebar“ zum Nationalparkplan geben. Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange werden auch alle Unterlagen in den betroffenen Amts- und Stadtverwaltungen öffentlich ausgelegt. Mitarbeiter der Nationalparkverwaltung werden den Nationalparkplan in den Kommunalvertretungen vorstellen und diskutieren und das Nationalparkkuratorium wird zum Abschluss des Beteiligungsverfahrens eine öffentliche Nationalparkkonferenz zum Nationalparkplan abhalten. Die hoffentlich zahlreichen Stellungnahmen und Hinweise zum Plan werden dann wiederum durch die Nationalparkverwaltung geprüft und für das Nationalparkkuratorium ein Abwägungsvorschlag erarbeitet. Findet diese dritte Entwurfsfassung eine deutliche Mehrheit im Kuratorium, wird sie mit der Bekanntmachung durch das Umweltministerium in Kraft gesetzt. Auf Grund des aufwändigen Beteiligungsverfahrens wird dies aber wohl erst Anfang 2013 der Fall sein. Anschließend sind die Nationalparkverwaltung, die Naturschutzbehörden sowie alle sonstigen staatlichen oder kommunalen Behörden und öffentlichen Stellen, die für das Gebiet des Nationalparks planen, entscheiden oder Grundstücke verwalten, bewirtschaften oder betreuen, an die Vorgaben des Nationalparkplans gebunden.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Das Kuratorium des Nationalpark Unteres Odertal hat dem von der Nationalparkverwaltung vorgelegten Entwurf des Nationalparkplans einstimmig zugestimmt und damit grünes Licht für den Beginn einer breit angelegten Öffentlichkeitsbeteiligung gegeben. Umweltministerin Anita Tack (Linke): „Die intensive, engagierte und sehr konstruktive Begleitung der Erarbeitung dieses wichtigen Planwerkes durch das Kuratorium und das deutliche Bekenntnis zu einer fachlich fundierten, mit der Region abgestimmten Weiterentwicklung zeigen deutlich die gewachsene Akzeptanz für den Nationalpark vor Ort.“
Seit 2008 arbeiten eine Bürogemeinschaft und die Nationalparkverwaltung intensiv am Nationalparkplan. Dieser gliedert sich in drei Bände Leitbild und Ziele, Bestandsanalyse sowie Maßnahmen/ Planung.
Nachdem die Ziele und das Leitbild für den Flussauennationalpark bereits seit 2010 vorliegen, wurde seit April letzten Jahres der erste Entwurf der anderen Bände mit dem Kuratorium des Nationalparks intensiv abgestimmt. 16 Stellungnahmen gingen bei der Nationalparkverwaltung ein, die sich insgesamt auf ca. 300 einzelne thematische Punkte bezogen. Die Anmerkungen, Ergänzungen und Änderungswünsche wurden durch die Nationalparkverwaltung fachlich geprüft und abgewogen. Auf dieser Grundlage ist das umfangreiche Planwerk einer intensiven Überarbeitung unterzogen worden.
Der jetzige Planentwurf stellt beispielsweise detailliert dar, welche Auswirkungen die Einrichtung von Wildnisgebieten für bestimmte, auf Grünland angewiesene Vogelarten hat und wie diese mit speziellen Artenschutzmaßnahmen in der Pflegezone des Schutzgebietes zukünftig noch effizienter geschützt werden können. Dies soll mit dem sogenannten „dynamischen Grünlandmanagement“ erreicht werden, bei dem Naturschutz und Landwirtschaft Hand in Hand arbeiten. Nach der genauen Erfassung der Brutvorkommen wird jedes Jahr aufs Neue festgelegt, welche Flächen früh und welche spät genutzt werden können. Hierfür entwickeln Landwirtschafts- und Umweltministerium zurzeit gemeinsam ein spezielles, flexibles Grünland-Förderprogramm mit unterschiedlichen Nutzungsterminen für den Nationalpark.
Auch die verschiedenen Wegeplanungen wurden im Zuge der Erarbeitung des Nationalparkplanes detailliert überprüft. Nun liegt ein aktuelles, fundiertes Wegekonzept vor, das neben den Naturschutzzielen des Nationalparks auch die Aspekte der Flurneuordnung und der Erlebbarkeit dieses einzigartigen Landschaftsraumes berücksichtigt. Insgesamt ist ein Wegenetz von ca. 220 km vorgesehen.
Die neuen Vorstellungen des Bundesverkehrsministeriums zum Ausbau der Hohensaaten-Friedrichsthaler-Wasserstraße (kleinstmöglicher Querschnitt, Einführungen von Verkehrsregelungen) wurden ebenfalls berücksichtigt. Aufgezeigt sind die Möglichkeiten einer naturnäheren Ufergestaltung im Bereich der Bundeswasserstraßen im Zuge der Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Auch die Gefährdungspotentiale für im Nationalpark rastende Wasservögel die die Errichtung von Windkraftanlagen in der Nationalparkregion mit sich bringen, sind dargestellt.
Das Nationalparkkuratorium ist auch dem Vorschlag der Nationalparkverwaltung gefolgt, dass mit der Inkraftsetzung des Nationalparkplans die Wildbestandsregulierung innerhalb des Schutzgebietes nur noch mit bleifreier Munition erfolgen darf. Neu aufgenommen wurde auch ein konkreter Lösungsweg bei auftretenden Zielkonflikten während der Umsetzung des Nationalparkplans: Für diese Problem- und Konfliktfälle erarbeitet die Nationalparkverwaltung einen Lösungsvorschlag, der mit dem Nationalparkkuratorium einvernehmlich abgestimmt wird.
Mit 16 Ja-Stimmen bei 2 Enthaltungen haben sich die Kuratoren sehr deutlich zu dem vorliegenden Entwurfsstand bekannt. Die Nationalparkverwaltung wird jetzt die ersten Schritte für die breit angelegte Öffentlichkeitsbeteiligung einleiten, mit der die transparente Kommunikation und Diskussion zum Plan gewährleistet werden wird. Sämtliche Texte und Karten werden zeitnah auf der Internetseite des Nationalparks (www.nationalpark-unteres-odertal.eu) eingestellt und es wird eine Sonderausgabe der Nationalparkzeitung „Adebar“ zum Nationalparkplan geben. Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange werden auch alle Unterlagen in den betroffenen Amts- und Stadtverwaltungen öffentlich ausgelegt. Mitarbeiter der Nationalparkverwaltung werden den Nationalparkplan in den Kommunalvertretungen vorstellen und diskutieren und das Nationalparkkuratorium wird zum Abschluss des Beteiligungsverfahrens eine öffentliche Nationalparkkonferenz zum Nationalparkplan abhalten. Die hoffentlich zahlreichen Stellungnahmen und Hinweise zum Plan werden dann wiederum durch die Nationalparkverwaltung geprüft und für das Nationalparkkuratorium ein Abwägungsvorschlag erarbeitet. Findet diese dritte Entwurfsfassung eine deutliche Mehrheit im Kuratorium, wird sie mit der Bekanntmachung durch das Umweltministerium in Kraft gesetzt. Auf Grund des aufwändigen Beteiligungsverfahrens wird dies aber wohl erst Anfang 2013 der Fall sein. Anschließend sind die Nationalparkverwaltung, die Naturschutzbehörden sowie alle sonstigen staatlichen oder kommunalen Behörden und öffentlichen Stellen, die für das Gebiet des Nationalparks planen, entscheiden oder Grundstücke verwalten, bewirtschaften oder betreuen, an die Vorgaben des Nationalparkplans gebunden.
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