Der 31. März ist die nächste Eingangsfrist für Anträge nach der „Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg zur Gewährung von Zuwendungen für die Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen“.
Die zum ersten Auswahltermin 15. Februar berücksichtigten Anträge haben insgesamt 1,1 Millionen Euro gebunden, davon 700.000 Euro für Waldumbauten. Es stehen mit noch 5,4 Millionen Euro in allen Maßnahmebereichen weitere finanzielle Mittel für das Kassenjahr 2012 zur Verfügung. Anträge, die bis zum 31. März. fristgemäß und vollständig in der Bewilligungsstelle Forst in Fürstenberg/Havel vorliegen, haben hervorragende Aussicht auf zeitnahe Bewilligung.
Anträge, die nach dem 31. März. eingehen, werden dann bereits von der Richtlinienänderung erfasst, die für Anfang April erwartet wird. Interessenten, die die Beantragung später beabsichtigen, sollten erst die Veröffentlichung der geänderten Richtlinie abwarten.
Näheres zum Verfahren, die Formulare sowie weitere Prüftermine sind im Internet unter http://forst.brandenburg.de abrufbar. Die Oberförstereien bieten fachliche Beratung an.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Foto: Archivbild
Uns bei Google als bevorzugte Quelle festlegen
Wer etwas googelt, bekommt neben den normalen Treffern eine Box mit aktuellen
Nachrichten. Legen Sie NIEDERLAUSITZ aktuell als bevorzugte Quelle fest,
erscheinen unsere Beiträge dort häufiger für Sie – und in den KI-Übersichten
von Google. Ein Klick genügt, danach sind Sie sofort wieder hier.
Falls der Knopf nicht angezeigt wird: niederlausitz-aktuell.de bei Google als bevorzugte Quelle hinzufügen




