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NIEDERLAUSITZ aktuell

Miteinander zum Wohle der Kinder – Handlungsleitfaden für Förderschulen

16:32 Uhr | 23. November 2011
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Heute unterzeichneten in der Kreisverwaltung in Senftenberg der kommissarische Leiter des Staatlichen Schulamtes Cottbus, Gerald Boese, Landrat Siegurd Heinze sowie die Schulleiterinnen der Förderschulen im Landkreis OSL eine Handlungsvereinbarung zur Sicherung des Wohles von Kindern und Jugendlichen.
„Mit dieser Vereinbarung erhalten die Schulleiterinnen einen Leitfaden und gleichzeitig Handlungssicherheit, um die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendamt zu festigen.“ erläutert Landrat Siegurd Heinze den Hintergrund. „Den Leitfaden empfinde ich als echte Handlungserleichterung für die Schulen zum Wohle der Kinder.“ ergänzt Gerald Boese vom Staatlichen Schulamt.
Der Gesetzgeber verpflichtet pädagogische Fachkräfte dazu, Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung konsequent nachzugehen. Die Schule muss rechtzeitig über die Beteiligung des Jugendamtes oder anderer Stellen entscheiden. Zur dauerhaften Sicherung des Kindeswohles sind deshalb funktionierende Kooperationsbeziehungen zu schaffen und Abläufe eindeutig zu regeln. Mit der Handlungsvereinbarung wurden Verfahrensstandards erarbeitet, die der besonderen Verantwortung der pädagogischen Fachkräfte gerecht werden.
Eine gleichlautende Vereinbarung wurde bereits im letzten Jahr zwischen dem Jugendamt, den Grundschulen und deren Schulträgern geschlossen.
Foto: Die Handlungsvereinbarung wird von den Beteiligten unterzeichnet. (Foto: Landkreis Oberspreewald-Lausitz/ Dunja Matschke)
Quelle: Dunja Matschke, Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Heute unterzeichneten in der Kreisverwaltung in Senftenberg der kommissarische Leiter des Staatlichen Schulamtes Cottbus, Gerald Boese, Landrat Siegurd Heinze sowie die Schulleiterinnen der Förderschulen im Landkreis OSL eine Handlungsvereinbarung zur Sicherung des Wohles von Kindern und Jugendlichen.
„Mit dieser Vereinbarung erhalten die Schulleiterinnen einen Leitfaden und gleichzeitig Handlungssicherheit, um die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendamt zu festigen.“ erläutert Landrat Siegurd Heinze den Hintergrund. „Den Leitfaden empfinde ich als echte Handlungserleichterung für die Schulen zum Wohle der Kinder.“ ergänzt Gerald Boese vom Staatlichen Schulamt.
Der Gesetzgeber verpflichtet pädagogische Fachkräfte dazu, Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung konsequent nachzugehen. Die Schule muss rechtzeitig über die Beteiligung des Jugendamtes oder anderer Stellen entscheiden. Zur dauerhaften Sicherung des Kindeswohles sind deshalb funktionierende Kooperationsbeziehungen zu schaffen und Abläufe eindeutig zu regeln. Mit der Handlungsvereinbarung wurden Verfahrensstandards erarbeitet, die der besonderen Verantwortung der pädagogischen Fachkräfte gerecht werden.
Eine gleichlautende Vereinbarung wurde bereits im letzten Jahr zwischen dem Jugendamt, den Grundschulen und deren Schulträgern geschlossen.
Foto: Die Handlungsvereinbarung wird von den Beteiligten unterzeichnet. (Foto: Landkreis Oberspreewald-Lausitz/ Dunja Matschke)
Quelle: Dunja Matschke, Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Heute unterzeichneten in der Kreisverwaltung in Senftenberg der kommissarische Leiter des Staatlichen Schulamtes Cottbus, Gerald Boese, Landrat Siegurd Heinze sowie die Schulleiterinnen der Förderschulen im Landkreis OSL eine Handlungsvereinbarung zur Sicherung des Wohles von Kindern und Jugendlichen.
„Mit dieser Vereinbarung erhalten die Schulleiterinnen einen Leitfaden und gleichzeitig Handlungssicherheit, um die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendamt zu festigen.“ erläutert Landrat Siegurd Heinze den Hintergrund. „Den Leitfaden empfinde ich als echte Handlungserleichterung für die Schulen zum Wohle der Kinder.“ ergänzt Gerald Boese vom Staatlichen Schulamt.
Der Gesetzgeber verpflichtet pädagogische Fachkräfte dazu, Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung konsequent nachzugehen. Die Schule muss rechtzeitig über die Beteiligung des Jugendamtes oder anderer Stellen entscheiden. Zur dauerhaften Sicherung des Kindeswohles sind deshalb funktionierende Kooperationsbeziehungen zu schaffen und Abläufe eindeutig zu regeln. Mit der Handlungsvereinbarung wurden Verfahrensstandards erarbeitet, die der besonderen Verantwortung der pädagogischen Fachkräfte gerecht werden.
Eine gleichlautende Vereinbarung wurde bereits im letzten Jahr zwischen dem Jugendamt, den Grundschulen und deren Schulträgern geschlossen.
Foto: Die Handlungsvereinbarung wird von den Beteiligten unterzeichnet. (Foto: Landkreis Oberspreewald-Lausitz/ Dunja Matschke)
Quelle: Dunja Matschke, Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Heute unterzeichneten in der Kreisverwaltung in Senftenberg der kommissarische Leiter des Staatlichen Schulamtes Cottbus, Gerald Boese, Landrat Siegurd Heinze sowie die Schulleiterinnen der Förderschulen im Landkreis OSL eine Handlungsvereinbarung zur Sicherung des Wohles von Kindern und Jugendlichen.
„Mit dieser Vereinbarung erhalten die Schulleiterinnen einen Leitfaden und gleichzeitig Handlungssicherheit, um die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendamt zu festigen.“ erläutert Landrat Siegurd Heinze den Hintergrund. „Den Leitfaden empfinde ich als echte Handlungserleichterung für die Schulen zum Wohle der Kinder.“ ergänzt Gerald Boese vom Staatlichen Schulamt.
Der Gesetzgeber verpflichtet pädagogische Fachkräfte dazu, Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung konsequent nachzugehen. Die Schule muss rechtzeitig über die Beteiligung des Jugendamtes oder anderer Stellen entscheiden. Zur dauerhaften Sicherung des Kindeswohles sind deshalb funktionierende Kooperationsbeziehungen zu schaffen und Abläufe eindeutig zu regeln. Mit der Handlungsvereinbarung wurden Verfahrensstandards erarbeitet, die der besonderen Verantwortung der pädagogischen Fachkräfte gerecht werden.
Eine gleichlautende Vereinbarung wurde bereits im letzten Jahr zwischen dem Jugendamt, den Grundschulen und deren Schulträgern geschlossen.
Foto: Die Handlungsvereinbarung wird von den Beteiligten unterzeichnet. (Foto: Landkreis Oberspreewald-Lausitz/ Dunja Matschke)
Quelle: Dunja Matschke, Landkreis Oberspreewald-Lausitz

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„Mit dieser Vereinbarung erhalten die Schulleiterinnen einen Leitfaden und gleichzeitig Handlungssicherheit, um die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendamt zu festigen.“ erläutert Landrat Siegurd Heinze den Hintergrund. „Den Leitfaden empfinde ich als echte Handlungserleichterung für die Schulen zum Wohle der Kinder.“ ergänzt Gerald Boese vom Staatlichen Schulamt.
Der Gesetzgeber verpflichtet pädagogische Fachkräfte dazu, Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung konsequent nachzugehen. Die Schule muss rechtzeitig über die Beteiligung des Jugendamtes oder anderer Stellen entscheiden. Zur dauerhaften Sicherung des Kindeswohles sind deshalb funktionierende Kooperationsbeziehungen zu schaffen und Abläufe eindeutig zu regeln. Mit der Handlungsvereinbarung wurden Verfahrensstandards erarbeitet, die der besonderen Verantwortung der pädagogischen Fachkräfte gerecht werden.
Eine gleichlautende Vereinbarung wurde bereits im letzten Jahr zwischen dem Jugendamt, den Grundschulen und deren Schulträgern geschlossen.
Foto: Die Handlungsvereinbarung wird von den Beteiligten unterzeichnet. (Foto: Landkreis Oberspreewald-Lausitz/ Dunja Matschke)
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„Mit dieser Vereinbarung erhalten die Schulleiterinnen einen Leitfaden und gleichzeitig Handlungssicherheit, um die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendamt zu festigen.“ erläutert Landrat Siegurd Heinze den Hintergrund. „Den Leitfaden empfinde ich als echte Handlungserleichterung für die Schulen zum Wohle der Kinder.“ ergänzt Gerald Boese vom Staatlichen Schulamt.
Der Gesetzgeber verpflichtet pädagogische Fachkräfte dazu, Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung konsequent nachzugehen. Die Schule muss rechtzeitig über die Beteiligung des Jugendamtes oder anderer Stellen entscheiden. Zur dauerhaften Sicherung des Kindeswohles sind deshalb funktionierende Kooperationsbeziehungen zu schaffen und Abläufe eindeutig zu regeln. Mit der Handlungsvereinbarung wurden Verfahrensstandards erarbeitet, die der besonderen Verantwortung der pädagogischen Fachkräfte gerecht werden.
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„Mit dieser Vereinbarung erhalten die Schulleiterinnen einen Leitfaden und gleichzeitig Handlungssicherheit, um die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendamt zu festigen.“ erläutert Landrat Siegurd Heinze den Hintergrund. „Den Leitfaden empfinde ich als echte Handlungserleichterung für die Schulen zum Wohle der Kinder.“ ergänzt Gerald Boese vom Staatlichen Schulamt.
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