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Impfung gegen die Blauzungenkrankheit

15:02 Uhr | 9. Mai 2008
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In den Monaten Mai bis Juli 2008 sind in Deutschland flächendeckend alle Rinder, Schafe und Ziegen ab viertem Lebensmonat gegen die Blauzungenkrankheit zu impfen. Es handelt sich um eine Pflichtimpfung, Ausnahmen kann die zuständige Veterinärbehörde nur im Einzelfall genehmigen. Die Impfung von Wildwiederkäuern, die in Gehegen gehalten werden, ist zwar freiwillig, dennoch sollte unbedingt davon Gebrauch gemacht werden.
Durch die Impfung werden klinische Ausbrüche und wirtschaftliche Schäden durch direkte Verluste, Aborte und Leistungseinbußen (besonders bei der Milcherzeugung) verhindert.
Rinder sind zweimal im Abstand von drei bis vier Wochen, Schafe, Ziegen sowie Gehegewild einmal zu impfen.
Die Kosten für den Impfstoff und die Tierarztkosten für die Impfung werden von der Tierseuchenkasse für alle Tierhalter getragen, die in der Tierseuchenkasse gemeldet sind. Das gilt auch für die Impfung von Gehegewild.
Tierhalter, die ihren Bestand nicht impfen lassen, haben keinen Anspruch auf Entschädigung bei Verluste im Zusammenhang mit der Blauzungenkrankheit und müssen außerdem mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren rechnen.
Für die Gewährleistung der flächendeckenden Impfung im Landkreis ist es zwingend erforderlich, dass alle Halter von Rindern, Schafen und Ziegen unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Tiere ihren Bestand unverzüglich gemäß § 26 der Viehverkehrsverordnung dem Fachbereich Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung anzeigen.
Tierhalter, die dieser Pflicht bisher nicht nachgekommen sind, sollten das umgehend nachholen. Die Meldung ist auch per Telefon, Fax oder E-Mail möglich
Tel.: 03562-98613901 oder 03562-98618301
Fax: 03562/98613988
E-Mail [email protected]
Das Unterlassen der Anzeige ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 25.000 Euro geahndet werden.
Für den Erfolg der Impfmaßnahmen sind das Verständnis und die Unterstützung aller betroffenen Tierhalter erforderlich.
Dr. Dietmar Vogt, Amtstierarzt
Quelle: Landkreis Spree-Neiße
Siehe auch Bericht vom 16.04.2008
Foto: Archivbild

In den Monaten Mai bis Juli 2008 sind in Deutschland flächendeckend alle Rinder, Schafe und Ziegen ab viertem Lebensmonat gegen die Blauzungenkrankheit zu impfen. Es handelt sich um eine Pflichtimpfung, Ausnahmen kann die zuständige Veterinärbehörde nur im Einzelfall genehmigen. Die Impfung von Wildwiederkäuern, die in Gehegen gehalten werden, ist zwar freiwillig, dennoch sollte unbedingt davon Gebrauch gemacht werden.
Durch die Impfung werden klinische Ausbrüche und wirtschaftliche Schäden durch direkte Verluste, Aborte und Leistungseinbußen (besonders bei der Milcherzeugung) verhindert.
Rinder sind zweimal im Abstand von drei bis vier Wochen, Schafe, Ziegen sowie Gehegewild einmal zu impfen.
Die Kosten für den Impfstoff und die Tierarztkosten für die Impfung werden von der Tierseuchenkasse für alle Tierhalter getragen, die in der Tierseuchenkasse gemeldet sind. Das gilt auch für die Impfung von Gehegewild.
Tierhalter, die ihren Bestand nicht impfen lassen, haben keinen Anspruch auf Entschädigung bei Verluste im Zusammenhang mit der Blauzungenkrankheit und müssen außerdem mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren rechnen.
Für die Gewährleistung der flächendeckenden Impfung im Landkreis ist es zwingend erforderlich, dass alle Halter von Rindern, Schafen und Ziegen unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Tiere ihren Bestand unverzüglich gemäß § 26 der Viehverkehrsverordnung dem Fachbereich Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung anzeigen.
Tierhalter, die dieser Pflicht bisher nicht nachgekommen sind, sollten das umgehend nachholen. Die Meldung ist auch per Telefon, Fax oder E-Mail möglich
Tel.: 03562-98613901 oder 03562-98618301
Fax: 03562/98613988
E-Mail [email protected]
Das Unterlassen der Anzeige ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 25.000 Euro geahndet werden.
Für den Erfolg der Impfmaßnahmen sind das Verständnis und die Unterstützung aller betroffenen Tierhalter erforderlich.
Dr. Dietmar Vogt, Amtstierarzt
Quelle: Landkreis Spree-Neiße
Siehe auch Bericht vom 16.04.2008
Foto: Archivbild

In den Monaten Mai bis Juli 2008 sind in Deutschland flächendeckend alle Rinder, Schafe und Ziegen ab viertem Lebensmonat gegen die Blauzungenkrankheit zu impfen. Es handelt sich um eine Pflichtimpfung, Ausnahmen kann die zuständige Veterinärbehörde nur im Einzelfall genehmigen. Die Impfung von Wildwiederkäuern, die in Gehegen gehalten werden, ist zwar freiwillig, dennoch sollte unbedingt davon Gebrauch gemacht werden.
Durch die Impfung werden klinische Ausbrüche und wirtschaftliche Schäden durch direkte Verluste, Aborte und Leistungseinbußen (besonders bei der Milcherzeugung) verhindert.
Rinder sind zweimal im Abstand von drei bis vier Wochen, Schafe, Ziegen sowie Gehegewild einmal zu impfen.
Die Kosten für den Impfstoff und die Tierarztkosten für die Impfung werden von der Tierseuchenkasse für alle Tierhalter getragen, die in der Tierseuchenkasse gemeldet sind. Das gilt auch für die Impfung von Gehegewild.
Tierhalter, die ihren Bestand nicht impfen lassen, haben keinen Anspruch auf Entschädigung bei Verluste im Zusammenhang mit der Blauzungenkrankheit und müssen außerdem mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren rechnen.
Für die Gewährleistung der flächendeckenden Impfung im Landkreis ist es zwingend erforderlich, dass alle Halter von Rindern, Schafen und Ziegen unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Tiere ihren Bestand unverzüglich gemäß § 26 der Viehverkehrsverordnung dem Fachbereich Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung anzeigen.
Tierhalter, die dieser Pflicht bisher nicht nachgekommen sind, sollten das umgehend nachholen. Die Meldung ist auch per Telefon, Fax oder E-Mail möglich
Tel.: 03562-98613901 oder 03562-98618301
Fax: 03562/98613988
E-Mail [email protected]
Das Unterlassen der Anzeige ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 25.000 Euro geahndet werden.
Für den Erfolg der Impfmaßnahmen sind das Verständnis und die Unterstützung aller betroffenen Tierhalter erforderlich.
Dr. Dietmar Vogt, Amtstierarzt
Quelle: Landkreis Spree-Neiße
Siehe auch Bericht vom 16.04.2008
Foto: Archivbild

In den Monaten Mai bis Juli 2008 sind in Deutschland flächendeckend alle Rinder, Schafe und Ziegen ab viertem Lebensmonat gegen die Blauzungenkrankheit zu impfen. Es handelt sich um eine Pflichtimpfung, Ausnahmen kann die zuständige Veterinärbehörde nur im Einzelfall genehmigen. Die Impfung von Wildwiederkäuern, die in Gehegen gehalten werden, ist zwar freiwillig, dennoch sollte unbedingt davon Gebrauch gemacht werden.
Durch die Impfung werden klinische Ausbrüche und wirtschaftliche Schäden durch direkte Verluste, Aborte und Leistungseinbußen (besonders bei der Milcherzeugung) verhindert.
Rinder sind zweimal im Abstand von drei bis vier Wochen, Schafe, Ziegen sowie Gehegewild einmal zu impfen.
Die Kosten für den Impfstoff und die Tierarztkosten für die Impfung werden von der Tierseuchenkasse für alle Tierhalter getragen, die in der Tierseuchenkasse gemeldet sind. Das gilt auch für die Impfung von Gehegewild.
Tierhalter, die ihren Bestand nicht impfen lassen, haben keinen Anspruch auf Entschädigung bei Verluste im Zusammenhang mit der Blauzungenkrankheit und müssen außerdem mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren rechnen.
Für die Gewährleistung der flächendeckenden Impfung im Landkreis ist es zwingend erforderlich, dass alle Halter von Rindern, Schafen und Ziegen unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Tiere ihren Bestand unverzüglich gemäß § 26 der Viehverkehrsverordnung dem Fachbereich Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung anzeigen.
Tierhalter, die dieser Pflicht bisher nicht nachgekommen sind, sollten das umgehend nachholen. Die Meldung ist auch per Telefon, Fax oder E-Mail möglich
Tel.: 03562-98613901 oder 03562-98618301
Fax: 03562/98613988
E-Mail [email protected]
Das Unterlassen der Anzeige ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 25.000 Euro geahndet werden.
Für den Erfolg der Impfmaßnahmen sind das Verständnis und die Unterstützung aller betroffenen Tierhalter erforderlich.
Dr. Dietmar Vogt, Amtstierarzt
Quelle: Landkreis Spree-Neiße
Siehe auch Bericht vom 16.04.2008
Foto: Archivbild

In den Monaten Mai bis Juli 2008 sind in Deutschland flächendeckend alle Rinder, Schafe und Ziegen ab viertem Lebensmonat gegen die Blauzungenkrankheit zu impfen. Es handelt sich um eine Pflichtimpfung, Ausnahmen kann die zuständige Veterinärbehörde nur im Einzelfall genehmigen. Die Impfung von Wildwiederkäuern, die in Gehegen gehalten werden, ist zwar freiwillig, dennoch sollte unbedingt davon Gebrauch gemacht werden.
Durch die Impfung werden klinische Ausbrüche und wirtschaftliche Schäden durch direkte Verluste, Aborte und Leistungseinbußen (besonders bei der Milcherzeugung) verhindert.
Rinder sind zweimal im Abstand von drei bis vier Wochen, Schafe, Ziegen sowie Gehegewild einmal zu impfen.
Die Kosten für den Impfstoff und die Tierarztkosten für die Impfung werden von der Tierseuchenkasse für alle Tierhalter getragen, die in der Tierseuchenkasse gemeldet sind. Das gilt auch für die Impfung von Gehegewild.
Tierhalter, die ihren Bestand nicht impfen lassen, haben keinen Anspruch auf Entschädigung bei Verluste im Zusammenhang mit der Blauzungenkrankheit und müssen außerdem mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren rechnen.
Für die Gewährleistung der flächendeckenden Impfung im Landkreis ist es zwingend erforderlich, dass alle Halter von Rindern, Schafen und Ziegen unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Tiere ihren Bestand unverzüglich gemäß § 26 der Viehverkehrsverordnung dem Fachbereich Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung anzeigen.
Tierhalter, die dieser Pflicht bisher nicht nachgekommen sind, sollten das umgehend nachholen. Die Meldung ist auch per Telefon, Fax oder E-Mail möglich
Tel.: 03562-98613901 oder 03562-98618301
Fax: 03562/98613988
E-Mail [email protected]
Das Unterlassen der Anzeige ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 25.000 Euro geahndet werden.
Für den Erfolg der Impfmaßnahmen sind das Verständnis und die Unterstützung aller betroffenen Tierhalter erforderlich.
Dr. Dietmar Vogt, Amtstierarzt
Quelle: Landkreis Spree-Neiße
Siehe auch Bericht vom 16.04.2008
Foto: Archivbild

In den Monaten Mai bis Juli 2008 sind in Deutschland flächendeckend alle Rinder, Schafe und Ziegen ab viertem Lebensmonat gegen die Blauzungenkrankheit zu impfen. Es handelt sich um eine Pflichtimpfung, Ausnahmen kann die zuständige Veterinärbehörde nur im Einzelfall genehmigen. Die Impfung von Wildwiederkäuern, die in Gehegen gehalten werden, ist zwar freiwillig, dennoch sollte unbedingt davon Gebrauch gemacht werden.
Durch die Impfung werden klinische Ausbrüche und wirtschaftliche Schäden durch direkte Verluste, Aborte und Leistungseinbußen (besonders bei der Milcherzeugung) verhindert.
Rinder sind zweimal im Abstand von drei bis vier Wochen, Schafe, Ziegen sowie Gehegewild einmal zu impfen.
Die Kosten für den Impfstoff und die Tierarztkosten für die Impfung werden von der Tierseuchenkasse für alle Tierhalter getragen, die in der Tierseuchenkasse gemeldet sind. Das gilt auch für die Impfung von Gehegewild.
Tierhalter, die ihren Bestand nicht impfen lassen, haben keinen Anspruch auf Entschädigung bei Verluste im Zusammenhang mit der Blauzungenkrankheit und müssen außerdem mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren rechnen.
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Dr. Dietmar Vogt, Amtstierarzt
Quelle: Landkreis Spree-Neiße
Siehe auch Bericht vom 16.04.2008
Foto: Archivbild

In den Monaten Mai bis Juli 2008 sind in Deutschland flächendeckend alle Rinder, Schafe und Ziegen ab viertem Lebensmonat gegen die Blauzungenkrankheit zu impfen. Es handelt sich um eine Pflichtimpfung, Ausnahmen kann die zuständige Veterinärbehörde nur im Einzelfall genehmigen. Die Impfung von Wildwiederkäuern, die in Gehegen gehalten werden, ist zwar freiwillig, dennoch sollte unbedingt davon Gebrauch gemacht werden.
Durch die Impfung werden klinische Ausbrüche und wirtschaftliche Schäden durch direkte Verluste, Aborte und Leistungseinbußen (besonders bei der Milcherzeugung) verhindert.
Rinder sind zweimal im Abstand von drei bis vier Wochen, Schafe, Ziegen sowie Gehegewild einmal zu impfen.
Die Kosten für den Impfstoff und die Tierarztkosten für die Impfung werden von der Tierseuchenkasse für alle Tierhalter getragen, die in der Tierseuchenkasse gemeldet sind. Das gilt auch für die Impfung von Gehegewild.
Tierhalter, die ihren Bestand nicht impfen lassen, haben keinen Anspruch auf Entschädigung bei Verluste im Zusammenhang mit der Blauzungenkrankheit und müssen außerdem mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren rechnen.
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Tierhalter, die dieser Pflicht bisher nicht nachgekommen sind, sollten das umgehend nachholen. Die Meldung ist auch per Telefon, Fax oder E-Mail möglich
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Dr. Dietmar Vogt, Amtstierarzt
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Siehe auch Bericht vom 16.04.2008
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In den Monaten Mai bis Juli 2008 sind in Deutschland flächendeckend alle Rinder, Schafe und Ziegen ab viertem Lebensmonat gegen die Blauzungenkrankheit zu impfen. Es handelt sich um eine Pflichtimpfung, Ausnahmen kann die zuständige Veterinärbehörde nur im Einzelfall genehmigen. Die Impfung von Wildwiederkäuern, die in Gehegen gehalten werden, ist zwar freiwillig, dennoch sollte unbedingt davon Gebrauch gemacht werden.
Durch die Impfung werden klinische Ausbrüche und wirtschaftliche Schäden durch direkte Verluste, Aborte und Leistungseinbußen (besonders bei der Milcherzeugung) verhindert.
Rinder sind zweimal im Abstand von drei bis vier Wochen, Schafe, Ziegen sowie Gehegewild einmal zu impfen.
Die Kosten für den Impfstoff und die Tierarztkosten für die Impfung werden von der Tierseuchenkasse für alle Tierhalter getragen, die in der Tierseuchenkasse gemeldet sind. Das gilt auch für die Impfung von Gehegewild.
Tierhalter, die ihren Bestand nicht impfen lassen, haben keinen Anspruch auf Entschädigung bei Verluste im Zusammenhang mit der Blauzungenkrankheit und müssen außerdem mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren rechnen.
Für die Gewährleistung der flächendeckenden Impfung im Landkreis ist es zwingend erforderlich, dass alle Halter von Rindern, Schafen und Ziegen unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Tiere ihren Bestand unverzüglich gemäß § 26 der Viehverkehrsverordnung dem Fachbereich Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung anzeigen.
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Fax: 03562/98613988
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Siehe auch Bericht vom 16.04.2008
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Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Cottbuser Oberbürgermeister Schick

27.Juni 2025 | 8.2k Leser

Oberbürgermeister besuchte neue Ergotherapiepraxis in Cottbus

25.Juni 2025 | 6k Leser

Wie geht es weiter mit Ortsumfahrung Cottbus? Bürgerrunde in Kahren

26.Juni 2025 | 5.8k Leser

FC Energie Cottbus trennt sich von Tobias Hasse und Filip Kusić

30.Juni 2025 | 5.7k Leser

VideoNews

FC Energie Cottbus | Pele Wollitz nach den ersten drei Tests über Saisonvorbereitung & Transfers
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Zurück aus der Sommerpause! Nach der ersten Trainingswoche und den ersten drei Testspielen in Südbrandenburg haben wir mit Trainer Claus-Dieter Wollitz über die aktuelle Saisonvorbereitungen, die Transfers und den weiteren ...Plan im NL-Videotalk gesprochen. Viel Spaß beim Reinschauen.

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Cottbus | Stadthalle feiert 50. Jubiläum mit Festwoche & Gala, Einblicke in Ausstellung & Rückblick
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Die Stadthalle Cottbus wird 50 Jahre alt und feiert das ganze Jahr über ihr Jubiläum. Höhepunkt ist eine Festwoche ab dem 19. September mit Konzerten, Kindertheater, einer Gala mit lokalen ...Künstlerinnen und Künstlern sowie der 30 Plus Party mit Ross Antony. Geschäftsführerin Daniela Kerzel spricht von einem besonderen Anlass: „Es ist keine Selbstverständlichkeit, dass ein Konzerthaus so lange erfolgreich besteht.“ Bereits jetzt kann in der Stadthalle eine Ausstellung mit Plakaten, Programmheften, Bühnenbildern und Erinnerungsstücken zur Geschichte des Hauses besucht werden. Tickets für die Festwoche sind im CottbusService erhältlich.

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Sport | SpG Viktoria Cottbus / Drachhausen gewinnt Kreispokal der Frauen
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Die diesjährigen Finalspiele der Damen und Herren um den Kreispokal Niederlausitz wurden in Guben ausgetragen. Zunächst setzten sich die Damen des FSV Viktoria Cottbus 1897 mit 2:0 gegen den SV ...Wacker 09 Cottbus Ströbitz durch. Für das 1:0 der Mannschaft von Trainer Jens Gorsitzki sorgte Nadine Domain in der 48.Spielminute, bevor die beste Torschützin der abgelaufenen Saison Sophie Marie Theres Ziemann (15 Tore) in der 64. Minute zum Endstand einschoss.

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