Für die verfassungskonforme moderne Ausgestaltung der Sicherungsverwahrung kooperiert Brandenburg mit den Ländern Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern.
Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg: „Brandenburg tritt in Verhandlungen mit den Ländern des Nordverbunds ein, um den Vollzug der Sicherungsverwahrung möglichst therapie- und freiheitsorientiert zu gestalten. Wir werden ergebnisoffen verhandeln. Unser Ziel ist es, nach den Kriterien des im Januar 2011 vorgestellten Brandenburg-Berliner Eckpunktepapiers die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vom Mai 2011 für Brandenburg umzusetzen.“ Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil vom 4. Mai 2011 die bestehenden Regelungen zur Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig erklärt.
Ein Vorteil der Kooperation mit den Ländern des Nordverbunds besteht darin, dass diese gemeinsam mit Brandenburg auf Arbeitsebene bereits ein Standortmodell entwickelt haben. Danach könnten 25 Sicherungsverwahrte in Brandenburg behandelt werden. Nach den bisherigen Überlegungen auf Arbeitsebene werden im Nordverbund insgesamt 110 Plätze für Sicherungsverwahrte benötigt.
Auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt Brandenburg/Havel könnte in dem derzeit stillgelegten Hafthaus 3 problemlos jedem Sicherungsverwahrten ein mindestens 17 Quadratmeter großes Appartement mit Kleinküche, Dusche und Toilette zur Verfügung gestellt werden. Die drei Etagen des Gebäudes bieten sich zudem dafür an, die drei Typengruppen von Sicherungsverwahrten nach den jeweiligen Spezialanforderungen für eine optimale Behandlung unterzubringen.
Schöneburg: „Nur in einem Vollzugsverbund können Sicherungsverwahrte so differenziert behandelt und untergebracht werden, wie es unser Eckpunktepapier modellhaft beschreibt.“
Grundsätzlich sind drei Gruppen von Sicherungsverwahrten zu unterscheiden:
– behandlungsfähige und kooperative Sicherungsverwahrte ohne erhebliche Fluchtgefährdung mit Entlassungsperspektive;
– Sicherungsverwahrte ohne realistische Entlassungsperspektive, die jedoch keiner hohen Außensicherung bedürfen (ältere Personen);
– Sicherungsverwahrte, die einer hohen Sicherung bedürfen und keine absehbare Entlassungsperspektive haben (Hochrisikotäter).
Für Behandlung, Betreuung und Bewachung der 25 Sicherungsverwahrten würden etwa 30 Personalstellen benötigt. Die Tageskosten für einen Sicherungsverwahrten werden von mehreren Ländern mit etwa 400 Euro veranschlagt. Baukosten sind in diesem Betrag verrechnet enthalten.
Quelle: Ministerium der Justiz
Für die verfassungskonforme moderne Ausgestaltung der Sicherungsverwahrung kooperiert Brandenburg mit den Ländern Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern.
Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg: „Brandenburg tritt in Verhandlungen mit den Ländern des Nordverbunds ein, um den Vollzug der Sicherungsverwahrung möglichst therapie- und freiheitsorientiert zu gestalten. Wir werden ergebnisoffen verhandeln. Unser Ziel ist es, nach den Kriterien des im Januar 2011 vorgestellten Brandenburg-Berliner Eckpunktepapiers die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vom Mai 2011 für Brandenburg umzusetzen.“ Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil vom 4. Mai 2011 die bestehenden Regelungen zur Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig erklärt.
Ein Vorteil der Kooperation mit den Ländern des Nordverbunds besteht darin, dass diese gemeinsam mit Brandenburg auf Arbeitsebene bereits ein Standortmodell entwickelt haben. Danach könnten 25 Sicherungsverwahrte in Brandenburg behandelt werden. Nach den bisherigen Überlegungen auf Arbeitsebene werden im Nordverbund insgesamt 110 Plätze für Sicherungsverwahrte benötigt.
Auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt Brandenburg/Havel könnte in dem derzeit stillgelegten Hafthaus 3 problemlos jedem Sicherungsverwahrten ein mindestens 17 Quadratmeter großes Appartement mit Kleinküche, Dusche und Toilette zur Verfügung gestellt werden. Die drei Etagen des Gebäudes bieten sich zudem dafür an, die drei Typengruppen von Sicherungsverwahrten nach den jeweiligen Spezialanforderungen für eine optimale Behandlung unterzubringen.
Schöneburg: „Nur in einem Vollzugsverbund können Sicherungsverwahrte so differenziert behandelt und untergebracht werden, wie es unser Eckpunktepapier modellhaft beschreibt.“
Grundsätzlich sind drei Gruppen von Sicherungsverwahrten zu unterscheiden:
– behandlungsfähige und kooperative Sicherungsverwahrte ohne erhebliche Fluchtgefährdung mit Entlassungsperspektive;
– Sicherungsverwahrte ohne realistische Entlassungsperspektive, die jedoch keiner hohen Außensicherung bedürfen (ältere Personen);
– Sicherungsverwahrte, die einer hohen Sicherung bedürfen und keine absehbare Entlassungsperspektive haben (Hochrisikotäter).
Für Behandlung, Betreuung und Bewachung der 25 Sicherungsverwahrten würden etwa 30 Personalstellen benötigt. Die Tageskosten für einen Sicherungsverwahrten werden von mehreren Ländern mit etwa 400 Euro veranschlagt. Baukosten sind in diesem Betrag verrechnet enthalten.
Quelle: Ministerium der Justiz
Für die verfassungskonforme moderne Ausgestaltung der Sicherungsverwahrung kooperiert Brandenburg mit den Ländern Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern.
Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg: „Brandenburg tritt in Verhandlungen mit den Ländern des Nordverbunds ein, um den Vollzug der Sicherungsverwahrung möglichst therapie- und freiheitsorientiert zu gestalten. Wir werden ergebnisoffen verhandeln. Unser Ziel ist es, nach den Kriterien des im Januar 2011 vorgestellten Brandenburg-Berliner Eckpunktepapiers die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vom Mai 2011 für Brandenburg umzusetzen.“ Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil vom 4. Mai 2011 die bestehenden Regelungen zur Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig erklärt.
Ein Vorteil der Kooperation mit den Ländern des Nordverbunds besteht darin, dass diese gemeinsam mit Brandenburg auf Arbeitsebene bereits ein Standortmodell entwickelt haben. Danach könnten 25 Sicherungsverwahrte in Brandenburg behandelt werden. Nach den bisherigen Überlegungen auf Arbeitsebene werden im Nordverbund insgesamt 110 Plätze für Sicherungsverwahrte benötigt.
Auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt Brandenburg/Havel könnte in dem derzeit stillgelegten Hafthaus 3 problemlos jedem Sicherungsverwahrten ein mindestens 17 Quadratmeter großes Appartement mit Kleinküche, Dusche und Toilette zur Verfügung gestellt werden. Die drei Etagen des Gebäudes bieten sich zudem dafür an, die drei Typengruppen von Sicherungsverwahrten nach den jeweiligen Spezialanforderungen für eine optimale Behandlung unterzubringen.
Schöneburg: „Nur in einem Vollzugsverbund können Sicherungsverwahrte so differenziert behandelt und untergebracht werden, wie es unser Eckpunktepapier modellhaft beschreibt.“
Grundsätzlich sind drei Gruppen von Sicherungsverwahrten zu unterscheiden:
– behandlungsfähige und kooperative Sicherungsverwahrte ohne erhebliche Fluchtgefährdung mit Entlassungsperspektive;
– Sicherungsverwahrte ohne realistische Entlassungsperspektive, die jedoch keiner hohen Außensicherung bedürfen (ältere Personen);
– Sicherungsverwahrte, die einer hohen Sicherung bedürfen und keine absehbare Entlassungsperspektive haben (Hochrisikotäter).
Für Behandlung, Betreuung und Bewachung der 25 Sicherungsverwahrten würden etwa 30 Personalstellen benötigt. Die Tageskosten für einen Sicherungsverwahrten werden von mehreren Ländern mit etwa 400 Euro veranschlagt. Baukosten sind in diesem Betrag verrechnet enthalten.
Quelle: Ministerium der Justiz
Für die verfassungskonforme moderne Ausgestaltung der Sicherungsverwahrung kooperiert Brandenburg mit den Ländern Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern.
Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg: „Brandenburg tritt in Verhandlungen mit den Ländern des Nordverbunds ein, um den Vollzug der Sicherungsverwahrung möglichst therapie- und freiheitsorientiert zu gestalten. Wir werden ergebnisoffen verhandeln. Unser Ziel ist es, nach den Kriterien des im Januar 2011 vorgestellten Brandenburg-Berliner Eckpunktepapiers die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vom Mai 2011 für Brandenburg umzusetzen.“ Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil vom 4. Mai 2011 die bestehenden Regelungen zur Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig erklärt.
Ein Vorteil der Kooperation mit den Ländern des Nordverbunds besteht darin, dass diese gemeinsam mit Brandenburg auf Arbeitsebene bereits ein Standortmodell entwickelt haben. Danach könnten 25 Sicherungsverwahrte in Brandenburg behandelt werden. Nach den bisherigen Überlegungen auf Arbeitsebene werden im Nordverbund insgesamt 110 Plätze für Sicherungsverwahrte benötigt.
Auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt Brandenburg/Havel könnte in dem derzeit stillgelegten Hafthaus 3 problemlos jedem Sicherungsverwahrten ein mindestens 17 Quadratmeter großes Appartement mit Kleinküche, Dusche und Toilette zur Verfügung gestellt werden. Die drei Etagen des Gebäudes bieten sich zudem dafür an, die drei Typengruppen von Sicherungsverwahrten nach den jeweiligen Spezialanforderungen für eine optimale Behandlung unterzubringen.
Schöneburg: „Nur in einem Vollzugsverbund können Sicherungsverwahrte so differenziert behandelt und untergebracht werden, wie es unser Eckpunktepapier modellhaft beschreibt.“
Grundsätzlich sind drei Gruppen von Sicherungsverwahrten zu unterscheiden:
– behandlungsfähige und kooperative Sicherungsverwahrte ohne erhebliche Fluchtgefährdung mit Entlassungsperspektive;
– Sicherungsverwahrte ohne realistische Entlassungsperspektive, die jedoch keiner hohen Außensicherung bedürfen (ältere Personen);
– Sicherungsverwahrte, die einer hohen Sicherung bedürfen und keine absehbare Entlassungsperspektive haben (Hochrisikotäter).
Für Behandlung, Betreuung und Bewachung der 25 Sicherungsverwahrten würden etwa 30 Personalstellen benötigt. Die Tageskosten für einen Sicherungsverwahrten werden von mehreren Ländern mit etwa 400 Euro veranschlagt. Baukosten sind in diesem Betrag verrechnet enthalten.
Quelle: Ministerium der Justiz
Für die verfassungskonforme moderne Ausgestaltung der Sicherungsverwahrung kooperiert Brandenburg mit den Ländern Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern.
Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg: „Brandenburg tritt in Verhandlungen mit den Ländern des Nordverbunds ein, um den Vollzug der Sicherungsverwahrung möglichst therapie- und freiheitsorientiert zu gestalten. Wir werden ergebnisoffen verhandeln. Unser Ziel ist es, nach den Kriterien des im Januar 2011 vorgestellten Brandenburg-Berliner Eckpunktepapiers die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vom Mai 2011 für Brandenburg umzusetzen.“ Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil vom 4. Mai 2011 die bestehenden Regelungen zur Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig erklärt.
Ein Vorteil der Kooperation mit den Ländern des Nordverbunds besteht darin, dass diese gemeinsam mit Brandenburg auf Arbeitsebene bereits ein Standortmodell entwickelt haben. Danach könnten 25 Sicherungsverwahrte in Brandenburg behandelt werden. Nach den bisherigen Überlegungen auf Arbeitsebene werden im Nordverbund insgesamt 110 Plätze für Sicherungsverwahrte benötigt.
Auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt Brandenburg/Havel könnte in dem derzeit stillgelegten Hafthaus 3 problemlos jedem Sicherungsverwahrten ein mindestens 17 Quadratmeter großes Appartement mit Kleinküche, Dusche und Toilette zur Verfügung gestellt werden. Die drei Etagen des Gebäudes bieten sich zudem dafür an, die drei Typengruppen von Sicherungsverwahrten nach den jeweiligen Spezialanforderungen für eine optimale Behandlung unterzubringen.
Schöneburg: „Nur in einem Vollzugsverbund können Sicherungsverwahrte so differenziert behandelt und untergebracht werden, wie es unser Eckpunktepapier modellhaft beschreibt.“
Grundsätzlich sind drei Gruppen von Sicherungsverwahrten zu unterscheiden:
– behandlungsfähige und kooperative Sicherungsverwahrte ohne erhebliche Fluchtgefährdung mit Entlassungsperspektive;
– Sicherungsverwahrte ohne realistische Entlassungsperspektive, die jedoch keiner hohen Außensicherung bedürfen (ältere Personen);
– Sicherungsverwahrte, die einer hohen Sicherung bedürfen und keine absehbare Entlassungsperspektive haben (Hochrisikotäter).
Für Behandlung, Betreuung und Bewachung der 25 Sicherungsverwahrten würden etwa 30 Personalstellen benötigt. Die Tageskosten für einen Sicherungsverwahrten werden von mehreren Ländern mit etwa 400 Euro veranschlagt. Baukosten sind in diesem Betrag verrechnet enthalten.
Quelle: Ministerium der Justiz
Für die verfassungskonforme moderne Ausgestaltung der Sicherungsverwahrung kooperiert Brandenburg mit den Ländern Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern.
Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg: „Brandenburg tritt in Verhandlungen mit den Ländern des Nordverbunds ein, um den Vollzug der Sicherungsverwahrung möglichst therapie- und freiheitsorientiert zu gestalten. Wir werden ergebnisoffen verhandeln. Unser Ziel ist es, nach den Kriterien des im Januar 2011 vorgestellten Brandenburg-Berliner Eckpunktepapiers die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vom Mai 2011 für Brandenburg umzusetzen.“ Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil vom 4. Mai 2011 die bestehenden Regelungen zur Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig erklärt.
Ein Vorteil der Kooperation mit den Ländern des Nordverbunds besteht darin, dass diese gemeinsam mit Brandenburg auf Arbeitsebene bereits ein Standortmodell entwickelt haben. Danach könnten 25 Sicherungsverwahrte in Brandenburg behandelt werden. Nach den bisherigen Überlegungen auf Arbeitsebene werden im Nordverbund insgesamt 110 Plätze für Sicherungsverwahrte benötigt.
Auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt Brandenburg/Havel könnte in dem derzeit stillgelegten Hafthaus 3 problemlos jedem Sicherungsverwahrten ein mindestens 17 Quadratmeter großes Appartement mit Kleinküche, Dusche und Toilette zur Verfügung gestellt werden. Die drei Etagen des Gebäudes bieten sich zudem dafür an, die drei Typengruppen von Sicherungsverwahrten nach den jeweiligen Spezialanforderungen für eine optimale Behandlung unterzubringen.
Schöneburg: „Nur in einem Vollzugsverbund können Sicherungsverwahrte so differenziert behandelt und untergebracht werden, wie es unser Eckpunktepapier modellhaft beschreibt.“
Grundsätzlich sind drei Gruppen von Sicherungsverwahrten zu unterscheiden:
– behandlungsfähige und kooperative Sicherungsverwahrte ohne erhebliche Fluchtgefährdung mit Entlassungsperspektive;
– Sicherungsverwahrte ohne realistische Entlassungsperspektive, die jedoch keiner hohen Außensicherung bedürfen (ältere Personen);
– Sicherungsverwahrte, die einer hohen Sicherung bedürfen und keine absehbare Entlassungsperspektive haben (Hochrisikotäter).
Für Behandlung, Betreuung und Bewachung der 25 Sicherungsverwahrten würden etwa 30 Personalstellen benötigt. Die Tageskosten für einen Sicherungsverwahrten werden von mehreren Ländern mit etwa 400 Euro veranschlagt. Baukosten sind in diesem Betrag verrechnet enthalten.
Quelle: Ministerium der Justiz
Für die verfassungskonforme moderne Ausgestaltung der Sicherungsverwahrung kooperiert Brandenburg mit den Ländern Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern.
Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg: „Brandenburg tritt in Verhandlungen mit den Ländern des Nordverbunds ein, um den Vollzug der Sicherungsverwahrung möglichst therapie- und freiheitsorientiert zu gestalten. Wir werden ergebnisoffen verhandeln. Unser Ziel ist es, nach den Kriterien des im Januar 2011 vorgestellten Brandenburg-Berliner Eckpunktepapiers die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vom Mai 2011 für Brandenburg umzusetzen.“ Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil vom 4. Mai 2011 die bestehenden Regelungen zur Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig erklärt.
Ein Vorteil der Kooperation mit den Ländern des Nordverbunds besteht darin, dass diese gemeinsam mit Brandenburg auf Arbeitsebene bereits ein Standortmodell entwickelt haben. Danach könnten 25 Sicherungsverwahrte in Brandenburg behandelt werden. Nach den bisherigen Überlegungen auf Arbeitsebene werden im Nordverbund insgesamt 110 Plätze für Sicherungsverwahrte benötigt.
Auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt Brandenburg/Havel könnte in dem derzeit stillgelegten Hafthaus 3 problemlos jedem Sicherungsverwahrten ein mindestens 17 Quadratmeter großes Appartement mit Kleinküche, Dusche und Toilette zur Verfügung gestellt werden. Die drei Etagen des Gebäudes bieten sich zudem dafür an, die drei Typengruppen von Sicherungsverwahrten nach den jeweiligen Spezialanforderungen für eine optimale Behandlung unterzubringen.
Schöneburg: „Nur in einem Vollzugsverbund können Sicherungsverwahrte so differenziert behandelt und untergebracht werden, wie es unser Eckpunktepapier modellhaft beschreibt.“
Grundsätzlich sind drei Gruppen von Sicherungsverwahrten zu unterscheiden:
– behandlungsfähige und kooperative Sicherungsverwahrte ohne erhebliche Fluchtgefährdung mit Entlassungsperspektive;
– Sicherungsverwahrte ohne realistische Entlassungsperspektive, die jedoch keiner hohen Außensicherung bedürfen (ältere Personen);
– Sicherungsverwahrte, die einer hohen Sicherung bedürfen und keine absehbare Entlassungsperspektive haben (Hochrisikotäter).
Für Behandlung, Betreuung und Bewachung der 25 Sicherungsverwahrten würden etwa 30 Personalstellen benötigt. Die Tageskosten für einen Sicherungsverwahrten werden von mehreren Ländern mit etwa 400 Euro veranschlagt. Baukosten sind in diesem Betrag verrechnet enthalten.
Quelle: Ministerium der Justiz
Für die verfassungskonforme moderne Ausgestaltung der Sicherungsverwahrung kooperiert Brandenburg mit den Ländern Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern.
Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg: „Brandenburg tritt in Verhandlungen mit den Ländern des Nordverbunds ein, um den Vollzug der Sicherungsverwahrung möglichst therapie- und freiheitsorientiert zu gestalten. Wir werden ergebnisoffen verhandeln. Unser Ziel ist es, nach den Kriterien des im Januar 2011 vorgestellten Brandenburg-Berliner Eckpunktepapiers die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vom Mai 2011 für Brandenburg umzusetzen.“ Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil vom 4. Mai 2011 die bestehenden Regelungen zur Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig erklärt.
Ein Vorteil der Kooperation mit den Ländern des Nordverbunds besteht darin, dass diese gemeinsam mit Brandenburg auf Arbeitsebene bereits ein Standortmodell entwickelt haben. Danach könnten 25 Sicherungsverwahrte in Brandenburg behandelt werden. Nach den bisherigen Überlegungen auf Arbeitsebene werden im Nordverbund insgesamt 110 Plätze für Sicherungsverwahrte benötigt.
Auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt Brandenburg/Havel könnte in dem derzeit stillgelegten Hafthaus 3 problemlos jedem Sicherungsverwahrten ein mindestens 17 Quadratmeter großes Appartement mit Kleinküche, Dusche und Toilette zur Verfügung gestellt werden. Die drei Etagen des Gebäudes bieten sich zudem dafür an, die drei Typengruppen von Sicherungsverwahrten nach den jeweiligen Spezialanforderungen für eine optimale Behandlung unterzubringen.
Schöneburg: „Nur in einem Vollzugsverbund können Sicherungsverwahrte so differenziert behandelt und untergebracht werden, wie es unser Eckpunktepapier modellhaft beschreibt.“
Grundsätzlich sind drei Gruppen von Sicherungsverwahrten zu unterscheiden:
– behandlungsfähige und kooperative Sicherungsverwahrte ohne erhebliche Fluchtgefährdung mit Entlassungsperspektive;
– Sicherungsverwahrte ohne realistische Entlassungsperspektive, die jedoch keiner hohen Außensicherung bedürfen (ältere Personen);
– Sicherungsverwahrte, die einer hohen Sicherung bedürfen und keine absehbare Entlassungsperspektive haben (Hochrisikotäter).
Für Behandlung, Betreuung und Bewachung der 25 Sicherungsverwahrten würden etwa 30 Personalstellen benötigt. Die Tageskosten für einen Sicherungsverwahrten werden von mehreren Ländern mit etwa 400 Euro veranschlagt. Baukosten sind in diesem Betrag verrechnet enthalten.
Quelle: Ministerium der Justiz