Heute richteten Brandenburgs Infrastrukturminister Jörg Vogelsänger und sein sachsenanhaltinischer Amtskollege Thomas Webel einen gemeinsamen Appell an den Bund, die Städtebauförderung zu verstetigen und eine Anschlussregelung für die ausgelaufene Altschuldenhilfe vorzulegen.
Hierzu eine Stellungnahme von Maren Kern, Vorstandsmitglied beim Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU):
“Wir unterstützen den gemeinsamen Appell der beiden Minister in jeder Form. Bei Städtebauförderung und Altschuldenhilfe geht es um die Zukunftsfähigkeit der ostdeutschen Städte. Auf beiden Feldern hat die Bundesregierung selbst die Gutachten in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse großen Handlungsbedarf belegen. Wir fordern Bundesbauminister Ramsauer dringend auf, diese klaren Fakten endlich zu beherzigen. Das heißt: Erhöhung der Städtebauförderung auf mindestens 600 Millionen Euro und ein konkretes Bekenntnis zur Fortschreibung der Altschuldenhilfe.”
Zum Hintergrund: Allein auf den Wohnungen der brandenburgischen BBU-Mitgliedsunternehmen lasten auch 20 Jahre nach der Wiedervereinigung rund eine Milliarde Euro Altschulden. Ihre Bedienung macht etwa zehn Prozent der Nettokaltmiete aus. Das heißt: Jedes Jahr kosten die Altschulden einen durchschnittlichen Brandenburger Mieterhaushalt 324 Euro. Seit der politischen Zuweisung der Altschulden durch den Bund an die Wohnungsunternehmen vor rund 20 Jahren sind fast zwei Milliarden Euro aus den Taschen der brandenburgischen Mieter an Banken geflossen, die diese Kredite zu meist günstigen Konditionen bei der Nachfolgebank der DDR-Staatsbank kaufen konnten.
Darüber hinaus können mit Altschulden belastete Wohnungen in der Regel nicht abgerissen werden, weil sie den Banken als Sicherheiten für diese Schulden dienen. Die ungelöste Altschuldenfrage wird deshalb zu einer immer größeren Belastung für den bislang erfolgreichen Stadtumbauprozess im Land Brandenburg. Derzeit arbeitet der BBU an einer Auswertung der Abrisszahlen und Abrissplanungen seiner Mitgliedsunternehmen seit Beginn des Stadtumbaus.
Quelle: Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V.
Heute richteten Brandenburgs Infrastrukturminister Jörg Vogelsänger und sein sachsenanhaltinischer Amtskollege Thomas Webel einen gemeinsamen Appell an den Bund, die Städtebauförderung zu verstetigen und eine Anschlussregelung für die ausgelaufene Altschuldenhilfe vorzulegen.
Hierzu eine Stellungnahme von Maren Kern, Vorstandsmitglied beim Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU):
“Wir unterstützen den gemeinsamen Appell der beiden Minister in jeder Form. Bei Städtebauförderung und Altschuldenhilfe geht es um die Zukunftsfähigkeit der ostdeutschen Städte. Auf beiden Feldern hat die Bundesregierung selbst die Gutachten in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse großen Handlungsbedarf belegen. Wir fordern Bundesbauminister Ramsauer dringend auf, diese klaren Fakten endlich zu beherzigen. Das heißt: Erhöhung der Städtebauförderung auf mindestens 600 Millionen Euro und ein konkretes Bekenntnis zur Fortschreibung der Altschuldenhilfe.”
Zum Hintergrund: Allein auf den Wohnungen der brandenburgischen BBU-Mitgliedsunternehmen lasten auch 20 Jahre nach der Wiedervereinigung rund eine Milliarde Euro Altschulden. Ihre Bedienung macht etwa zehn Prozent der Nettokaltmiete aus. Das heißt: Jedes Jahr kosten die Altschulden einen durchschnittlichen Brandenburger Mieterhaushalt 324 Euro. Seit der politischen Zuweisung der Altschulden durch den Bund an die Wohnungsunternehmen vor rund 20 Jahren sind fast zwei Milliarden Euro aus den Taschen der brandenburgischen Mieter an Banken geflossen, die diese Kredite zu meist günstigen Konditionen bei der Nachfolgebank der DDR-Staatsbank kaufen konnten.
Darüber hinaus können mit Altschulden belastete Wohnungen in der Regel nicht abgerissen werden, weil sie den Banken als Sicherheiten für diese Schulden dienen. Die ungelöste Altschuldenfrage wird deshalb zu einer immer größeren Belastung für den bislang erfolgreichen Stadtumbauprozess im Land Brandenburg. Derzeit arbeitet der BBU an einer Auswertung der Abrisszahlen und Abrissplanungen seiner Mitgliedsunternehmen seit Beginn des Stadtumbaus.
Quelle: Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V.
Heute richteten Brandenburgs Infrastrukturminister Jörg Vogelsänger und sein sachsenanhaltinischer Amtskollege Thomas Webel einen gemeinsamen Appell an den Bund, die Städtebauförderung zu verstetigen und eine Anschlussregelung für die ausgelaufene Altschuldenhilfe vorzulegen.
Hierzu eine Stellungnahme von Maren Kern, Vorstandsmitglied beim Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU):
“Wir unterstützen den gemeinsamen Appell der beiden Minister in jeder Form. Bei Städtebauförderung und Altschuldenhilfe geht es um die Zukunftsfähigkeit der ostdeutschen Städte. Auf beiden Feldern hat die Bundesregierung selbst die Gutachten in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse großen Handlungsbedarf belegen. Wir fordern Bundesbauminister Ramsauer dringend auf, diese klaren Fakten endlich zu beherzigen. Das heißt: Erhöhung der Städtebauförderung auf mindestens 600 Millionen Euro und ein konkretes Bekenntnis zur Fortschreibung der Altschuldenhilfe.”
Zum Hintergrund: Allein auf den Wohnungen der brandenburgischen BBU-Mitgliedsunternehmen lasten auch 20 Jahre nach der Wiedervereinigung rund eine Milliarde Euro Altschulden. Ihre Bedienung macht etwa zehn Prozent der Nettokaltmiete aus. Das heißt: Jedes Jahr kosten die Altschulden einen durchschnittlichen Brandenburger Mieterhaushalt 324 Euro. Seit der politischen Zuweisung der Altschulden durch den Bund an die Wohnungsunternehmen vor rund 20 Jahren sind fast zwei Milliarden Euro aus den Taschen der brandenburgischen Mieter an Banken geflossen, die diese Kredite zu meist günstigen Konditionen bei der Nachfolgebank der DDR-Staatsbank kaufen konnten.
Darüber hinaus können mit Altschulden belastete Wohnungen in der Regel nicht abgerissen werden, weil sie den Banken als Sicherheiten für diese Schulden dienen. Die ungelöste Altschuldenfrage wird deshalb zu einer immer größeren Belastung für den bislang erfolgreichen Stadtumbauprozess im Land Brandenburg. Derzeit arbeitet der BBU an einer Auswertung der Abrisszahlen und Abrissplanungen seiner Mitgliedsunternehmen seit Beginn des Stadtumbaus.
Quelle: Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V.
Heute richteten Brandenburgs Infrastrukturminister Jörg Vogelsänger und sein sachsenanhaltinischer Amtskollege Thomas Webel einen gemeinsamen Appell an den Bund, die Städtebauförderung zu verstetigen und eine Anschlussregelung für die ausgelaufene Altschuldenhilfe vorzulegen.
Hierzu eine Stellungnahme von Maren Kern, Vorstandsmitglied beim Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU):
“Wir unterstützen den gemeinsamen Appell der beiden Minister in jeder Form. Bei Städtebauförderung und Altschuldenhilfe geht es um die Zukunftsfähigkeit der ostdeutschen Städte. Auf beiden Feldern hat die Bundesregierung selbst die Gutachten in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse großen Handlungsbedarf belegen. Wir fordern Bundesbauminister Ramsauer dringend auf, diese klaren Fakten endlich zu beherzigen. Das heißt: Erhöhung der Städtebauförderung auf mindestens 600 Millionen Euro und ein konkretes Bekenntnis zur Fortschreibung der Altschuldenhilfe.”
Zum Hintergrund: Allein auf den Wohnungen der brandenburgischen BBU-Mitgliedsunternehmen lasten auch 20 Jahre nach der Wiedervereinigung rund eine Milliarde Euro Altschulden. Ihre Bedienung macht etwa zehn Prozent der Nettokaltmiete aus. Das heißt: Jedes Jahr kosten die Altschulden einen durchschnittlichen Brandenburger Mieterhaushalt 324 Euro. Seit der politischen Zuweisung der Altschulden durch den Bund an die Wohnungsunternehmen vor rund 20 Jahren sind fast zwei Milliarden Euro aus den Taschen der brandenburgischen Mieter an Banken geflossen, die diese Kredite zu meist günstigen Konditionen bei der Nachfolgebank der DDR-Staatsbank kaufen konnten.
Darüber hinaus können mit Altschulden belastete Wohnungen in der Regel nicht abgerissen werden, weil sie den Banken als Sicherheiten für diese Schulden dienen. Die ungelöste Altschuldenfrage wird deshalb zu einer immer größeren Belastung für den bislang erfolgreichen Stadtumbauprozess im Land Brandenburg. Derzeit arbeitet der BBU an einer Auswertung der Abrisszahlen und Abrissplanungen seiner Mitgliedsunternehmen seit Beginn des Stadtumbaus.
Quelle: Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V.