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NIEDERLAUSITZ aktuell

„Senftenberger Förderprogramm 2011“ ist ausgeschöpft

11:35 Uhr | 30. Juni 2011
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Am 1. Januar 2011 traten die Richtlinien der zweiten Auflage des „Senftenberger Förderprogramms 2011“ in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt konnten nach 2009 und 2010 auch in diesem Jahr die Senftenberger Unternehmen wieder die unkomplizierten Antragsformulare für eine 50-prozentige Förderung bei Investitionen in Barrierefreiheit bzw. 7.500 Euro Zuschuss bei Festeinstellung eines Absolventen der Hochschule Lausitz (FH) erhalten.
In den vergangenen Wochen wurden fünf Neueinstellungen von Absolventen der Hochschule Lausitz (FH) bei Senftenberger Arbeitgebern unterstützt. Eine barrierefreie Investition erhielt in diesem Zeitraum einen 50-prozentigen Zuschuss.
Somit haben Senftenberger Unternehmen im Zeitraum April 2009 bis heute insgesamt über 260.000 Euro kommunale Förderung in Form der Fördermittelbescheide für das jeweilige Vorhaben erhalten. In diesem Zeitraum konnten durch die Stadt Senftenberg 26 Fördermittelanträge Senftenberger Firmen positiv bearbeitet werden.
Davon wurden 21 Anträge für betriebliche Investitionen positiv beschieden, zusätzlich konnten 13 Zuwendungsbescheide an Unternehmen für die Einstellung eines Hochschulabsolventen ausgereicht werden. Leider hielten sich die Anträge für barrierefreie Bauvorhaben in Grenzen. Nur eine Maßnahme konnte in den vergangenen Monaten gefördert werden. Der Bearbeitungszeitraum für die jeweiligen Fördermittelanträge betrug durchschnittlich zwei bis sechs Werktage.
Das „Senftenberger Förderprogramm 2011“ wurde somit in den ersten sechs Monaten des Jahres 2011 nicht in dem Maße ausgeschöpft wie vorgesehen. Gleichzeitig registrierte die Stadt Senftenberg einen sprunghaften Anstieg von Anträgen und Bescheiden für das KMU-Förderprogramm. Derzeit liegen nach neun Fördermittelbescheiden noch weitere zehn Anfragen zu diesem Förderprogramm vor. Der zu erbringende städtische Anteil an der „KMU-Förderung“ Innenstadt Senftenberg ist auch für die Förderperiode 2012 gesichert.
Informationen zum Förderprogramm:
Förderung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Rahmen des EFRE-Programms Nachhaltige Stadtentwicklung (EFRE = Europäischer Fond für regionale Entwicklung)
Mit der Aufnahme der Stadt Senftenberg in das EFRE-Programm Nachhaltige Stadtentwicklung des Landes Brandenburg stehen seit 2009 besondere Möglichkeiten zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen in der Senftenberger Innenstadt zur Verfügung. Das Förderprogramm bietet bis zum Jahr 2013 finanzielle Unterstützung in Form eines Zuschusses, z.B. bei der Neuanschaffung von Betriebsausstattungen, bei Betriebserweiterungen, Schaffung von Arbeitsplätzen und Existenzgründungen. Hierfür sind bis zu 30 Prozent der Investitionssumme aus dem europäischen Fonds förderfähig. Die Stadt Senftenberg trägt zusätzlich einen Eigenanteil von 5 Prozent der Investitionssumme.
Neben der Grundförderung mit 35 Prozent werden Pauschalbeträge für die Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen gewährt. Die gesamte Förderung darf 50 Prozent der Investitionssumme nicht übersteigen bzw. 40 Prozent bei kleinen Unternehmen, die Anspruch auf die Investitionszulage haben.
Das Förderprogramm gilt für Unternehmen, die sich innerhalb der sogenannten Fördergebietskulisse befinden, d.h. in der Innenstadt von Senftenberg bis hin zum zukünftigen Stadthafen.
Alle Antragsformulare sind unter www.senftenberg.de – investieren zum Ausdrucken hinterlegt.
Quelle: Stadt Senftenberg

Am 1. Januar 2011 traten die Richtlinien der zweiten Auflage des „Senftenberger Förderprogramms 2011“ in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt konnten nach 2009 und 2010 auch in diesem Jahr die Senftenberger Unternehmen wieder die unkomplizierten Antragsformulare für eine 50-prozentige Förderung bei Investitionen in Barrierefreiheit bzw. 7.500 Euro Zuschuss bei Festeinstellung eines Absolventen der Hochschule Lausitz (FH) erhalten.
In den vergangenen Wochen wurden fünf Neueinstellungen von Absolventen der Hochschule Lausitz (FH) bei Senftenberger Arbeitgebern unterstützt. Eine barrierefreie Investition erhielt in diesem Zeitraum einen 50-prozentigen Zuschuss.
Somit haben Senftenberger Unternehmen im Zeitraum April 2009 bis heute insgesamt über 260.000 Euro kommunale Förderung in Form der Fördermittelbescheide für das jeweilige Vorhaben erhalten. In diesem Zeitraum konnten durch die Stadt Senftenberg 26 Fördermittelanträge Senftenberger Firmen positiv bearbeitet werden.
Davon wurden 21 Anträge für betriebliche Investitionen positiv beschieden, zusätzlich konnten 13 Zuwendungsbescheide an Unternehmen für die Einstellung eines Hochschulabsolventen ausgereicht werden. Leider hielten sich die Anträge für barrierefreie Bauvorhaben in Grenzen. Nur eine Maßnahme konnte in den vergangenen Monaten gefördert werden. Der Bearbeitungszeitraum für die jeweiligen Fördermittelanträge betrug durchschnittlich zwei bis sechs Werktage.
Das „Senftenberger Förderprogramm 2011“ wurde somit in den ersten sechs Monaten des Jahres 2011 nicht in dem Maße ausgeschöpft wie vorgesehen. Gleichzeitig registrierte die Stadt Senftenberg einen sprunghaften Anstieg von Anträgen und Bescheiden für das KMU-Förderprogramm. Derzeit liegen nach neun Fördermittelbescheiden noch weitere zehn Anfragen zu diesem Förderprogramm vor. Der zu erbringende städtische Anteil an der „KMU-Förderung“ Innenstadt Senftenberg ist auch für die Förderperiode 2012 gesichert.
Informationen zum Förderprogramm:
Förderung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Rahmen des EFRE-Programms Nachhaltige Stadtentwicklung (EFRE = Europäischer Fond für regionale Entwicklung)
Mit der Aufnahme der Stadt Senftenberg in das EFRE-Programm Nachhaltige Stadtentwicklung des Landes Brandenburg stehen seit 2009 besondere Möglichkeiten zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen in der Senftenberger Innenstadt zur Verfügung. Das Förderprogramm bietet bis zum Jahr 2013 finanzielle Unterstützung in Form eines Zuschusses, z.B. bei der Neuanschaffung von Betriebsausstattungen, bei Betriebserweiterungen, Schaffung von Arbeitsplätzen und Existenzgründungen. Hierfür sind bis zu 30 Prozent der Investitionssumme aus dem europäischen Fonds förderfähig. Die Stadt Senftenberg trägt zusätzlich einen Eigenanteil von 5 Prozent der Investitionssumme.
Neben der Grundförderung mit 35 Prozent werden Pauschalbeträge für die Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen gewährt. Die gesamte Förderung darf 50 Prozent der Investitionssumme nicht übersteigen bzw. 40 Prozent bei kleinen Unternehmen, die Anspruch auf die Investitionszulage haben.
Das Förderprogramm gilt für Unternehmen, die sich innerhalb der sogenannten Fördergebietskulisse befinden, d.h. in der Innenstadt von Senftenberg bis hin zum zukünftigen Stadthafen.
Alle Antragsformulare sind unter www.senftenberg.de – investieren zum Ausdrucken hinterlegt.
Quelle: Stadt Senftenberg

Am 1. Januar 2011 traten die Richtlinien der zweiten Auflage des „Senftenberger Förderprogramms 2011“ in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt konnten nach 2009 und 2010 auch in diesem Jahr die Senftenberger Unternehmen wieder die unkomplizierten Antragsformulare für eine 50-prozentige Förderung bei Investitionen in Barrierefreiheit bzw. 7.500 Euro Zuschuss bei Festeinstellung eines Absolventen der Hochschule Lausitz (FH) erhalten.
In den vergangenen Wochen wurden fünf Neueinstellungen von Absolventen der Hochschule Lausitz (FH) bei Senftenberger Arbeitgebern unterstützt. Eine barrierefreie Investition erhielt in diesem Zeitraum einen 50-prozentigen Zuschuss.
Somit haben Senftenberger Unternehmen im Zeitraum April 2009 bis heute insgesamt über 260.000 Euro kommunale Förderung in Form der Fördermittelbescheide für das jeweilige Vorhaben erhalten. In diesem Zeitraum konnten durch die Stadt Senftenberg 26 Fördermittelanträge Senftenberger Firmen positiv bearbeitet werden.
Davon wurden 21 Anträge für betriebliche Investitionen positiv beschieden, zusätzlich konnten 13 Zuwendungsbescheide an Unternehmen für die Einstellung eines Hochschulabsolventen ausgereicht werden. Leider hielten sich die Anträge für barrierefreie Bauvorhaben in Grenzen. Nur eine Maßnahme konnte in den vergangenen Monaten gefördert werden. Der Bearbeitungszeitraum für die jeweiligen Fördermittelanträge betrug durchschnittlich zwei bis sechs Werktage.
Das „Senftenberger Förderprogramm 2011“ wurde somit in den ersten sechs Monaten des Jahres 2011 nicht in dem Maße ausgeschöpft wie vorgesehen. Gleichzeitig registrierte die Stadt Senftenberg einen sprunghaften Anstieg von Anträgen und Bescheiden für das KMU-Förderprogramm. Derzeit liegen nach neun Fördermittelbescheiden noch weitere zehn Anfragen zu diesem Förderprogramm vor. Der zu erbringende städtische Anteil an der „KMU-Förderung“ Innenstadt Senftenberg ist auch für die Förderperiode 2012 gesichert.
Informationen zum Förderprogramm:
Förderung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Rahmen des EFRE-Programms Nachhaltige Stadtentwicklung (EFRE = Europäischer Fond für regionale Entwicklung)
Mit der Aufnahme der Stadt Senftenberg in das EFRE-Programm Nachhaltige Stadtentwicklung des Landes Brandenburg stehen seit 2009 besondere Möglichkeiten zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen in der Senftenberger Innenstadt zur Verfügung. Das Förderprogramm bietet bis zum Jahr 2013 finanzielle Unterstützung in Form eines Zuschusses, z.B. bei der Neuanschaffung von Betriebsausstattungen, bei Betriebserweiterungen, Schaffung von Arbeitsplätzen und Existenzgründungen. Hierfür sind bis zu 30 Prozent der Investitionssumme aus dem europäischen Fonds förderfähig. Die Stadt Senftenberg trägt zusätzlich einen Eigenanteil von 5 Prozent der Investitionssumme.
Neben der Grundförderung mit 35 Prozent werden Pauschalbeträge für die Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen gewährt. Die gesamte Förderung darf 50 Prozent der Investitionssumme nicht übersteigen bzw. 40 Prozent bei kleinen Unternehmen, die Anspruch auf die Investitionszulage haben.
Das Förderprogramm gilt für Unternehmen, die sich innerhalb der sogenannten Fördergebietskulisse befinden, d.h. in der Innenstadt von Senftenberg bis hin zum zukünftigen Stadthafen.
Alle Antragsformulare sind unter www.senftenberg.de – investieren zum Ausdrucken hinterlegt.
Quelle: Stadt Senftenberg

Am 1. Januar 2011 traten die Richtlinien der zweiten Auflage des „Senftenberger Förderprogramms 2011“ in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt konnten nach 2009 und 2010 auch in diesem Jahr die Senftenberger Unternehmen wieder die unkomplizierten Antragsformulare für eine 50-prozentige Förderung bei Investitionen in Barrierefreiheit bzw. 7.500 Euro Zuschuss bei Festeinstellung eines Absolventen der Hochschule Lausitz (FH) erhalten.
In den vergangenen Wochen wurden fünf Neueinstellungen von Absolventen der Hochschule Lausitz (FH) bei Senftenberger Arbeitgebern unterstützt. Eine barrierefreie Investition erhielt in diesem Zeitraum einen 50-prozentigen Zuschuss.
Somit haben Senftenberger Unternehmen im Zeitraum April 2009 bis heute insgesamt über 260.000 Euro kommunale Förderung in Form der Fördermittelbescheide für das jeweilige Vorhaben erhalten. In diesem Zeitraum konnten durch die Stadt Senftenberg 26 Fördermittelanträge Senftenberger Firmen positiv bearbeitet werden.
Davon wurden 21 Anträge für betriebliche Investitionen positiv beschieden, zusätzlich konnten 13 Zuwendungsbescheide an Unternehmen für die Einstellung eines Hochschulabsolventen ausgereicht werden. Leider hielten sich die Anträge für barrierefreie Bauvorhaben in Grenzen. Nur eine Maßnahme konnte in den vergangenen Monaten gefördert werden. Der Bearbeitungszeitraum für die jeweiligen Fördermittelanträge betrug durchschnittlich zwei bis sechs Werktage.
Das „Senftenberger Förderprogramm 2011“ wurde somit in den ersten sechs Monaten des Jahres 2011 nicht in dem Maße ausgeschöpft wie vorgesehen. Gleichzeitig registrierte die Stadt Senftenberg einen sprunghaften Anstieg von Anträgen und Bescheiden für das KMU-Förderprogramm. Derzeit liegen nach neun Fördermittelbescheiden noch weitere zehn Anfragen zu diesem Förderprogramm vor. Der zu erbringende städtische Anteil an der „KMU-Förderung“ Innenstadt Senftenberg ist auch für die Förderperiode 2012 gesichert.
Informationen zum Förderprogramm:
Förderung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Rahmen des EFRE-Programms Nachhaltige Stadtentwicklung (EFRE = Europäischer Fond für regionale Entwicklung)
Mit der Aufnahme der Stadt Senftenberg in das EFRE-Programm Nachhaltige Stadtentwicklung des Landes Brandenburg stehen seit 2009 besondere Möglichkeiten zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen in der Senftenberger Innenstadt zur Verfügung. Das Förderprogramm bietet bis zum Jahr 2013 finanzielle Unterstützung in Form eines Zuschusses, z.B. bei der Neuanschaffung von Betriebsausstattungen, bei Betriebserweiterungen, Schaffung von Arbeitsplätzen und Existenzgründungen. Hierfür sind bis zu 30 Prozent der Investitionssumme aus dem europäischen Fonds förderfähig. Die Stadt Senftenberg trägt zusätzlich einen Eigenanteil von 5 Prozent der Investitionssumme.
Neben der Grundförderung mit 35 Prozent werden Pauschalbeträge für die Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen gewährt. Die gesamte Förderung darf 50 Prozent der Investitionssumme nicht übersteigen bzw. 40 Prozent bei kleinen Unternehmen, die Anspruch auf die Investitionszulage haben.
Das Förderprogramm gilt für Unternehmen, die sich innerhalb der sogenannten Fördergebietskulisse befinden, d.h. in der Innenstadt von Senftenberg bis hin zum zukünftigen Stadthafen.
Alle Antragsformulare sind unter www.senftenberg.de – investieren zum Ausdrucken hinterlegt.
Quelle: Stadt Senftenberg

Am 1. Januar 2011 traten die Richtlinien der zweiten Auflage des „Senftenberger Förderprogramms 2011“ in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt konnten nach 2009 und 2010 auch in diesem Jahr die Senftenberger Unternehmen wieder die unkomplizierten Antragsformulare für eine 50-prozentige Förderung bei Investitionen in Barrierefreiheit bzw. 7.500 Euro Zuschuss bei Festeinstellung eines Absolventen der Hochschule Lausitz (FH) erhalten.
In den vergangenen Wochen wurden fünf Neueinstellungen von Absolventen der Hochschule Lausitz (FH) bei Senftenberger Arbeitgebern unterstützt. Eine barrierefreie Investition erhielt in diesem Zeitraum einen 50-prozentigen Zuschuss.
Somit haben Senftenberger Unternehmen im Zeitraum April 2009 bis heute insgesamt über 260.000 Euro kommunale Förderung in Form der Fördermittelbescheide für das jeweilige Vorhaben erhalten. In diesem Zeitraum konnten durch die Stadt Senftenberg 26 Fördermittelanträge Senftenberger Firmen positiv bearbeitet werden.
Davon wurden 21 Anträge für betriebliche Investitionen positiv beschieden, zusätzlich konnten 13 Zuwendungsbescheide an Unternehmen für die Einstellung eines Hochschulabsolventen ausgereicht werden. Leider hielten sich die Anträge für barrierefreie Bauvorhaben in Grenzen. Nur eine Maßnahme konnte in den vergangenen Monaten gefördert werden. Der Bearbeitungszeitraum für die jeweiligen Fördermittelanträge betrug durchschnittlich zwei bis sechs Werktage.
Das „Senftenberger Förderprogramm 2011“ wurde somit in den ersten sechs Monaten des Jahres 2011 nicht in dem Maße ausgeschöpft wie vorgesehen. Gleichzeitig registrierte die Stadt Senftenberg einen sprunghaften Anstieg von Anträgen und Bescheiden für das KMU-Förderprogramm. Derzeit liegen nach neun Fördermittelbescheiden noch weitere zehn Anfragen zu diesem Förderprogramm vor. Der zu erbringende städtische Anteil an der „KMU-Förderung“ Innenstadt Senftenberg ist auch für die Förderperiode 2012 gesichert.
Informationen zum Förderprogramm:
Förderung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Rahmen des EFRE-Programms Nachhaltige Stadtentwicklung (EFRE = Europäischer Fond für regionale Entwicklung)
Mit der Aufnahme der Stadt Senftenberg in das EFRE-Programm Nachhaltige Stadtentwicklung des Landes Brandenburg stehen seit 2009 besondere Möglichkeiten zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen in der Senftenberger Innenstadt zur Verfügung. Das Förderprogramm bietet bis zum Jahr 2013 finanzielle Unterstützung in Form eines Zuschusses, z.B. bei der Neuanschaffung von Betriebsausstattungen, bei Betriebserweiterungen, Schaffung von Arbeitsplätzen und Existenzgründungen. Hierfür sind bis zu 30 Prozent der Investitionssumme aus dem europäischen Fonds förderfähig. Die Stadt Senftenberg trägt zusätzlich einen Eigenanteil von 5 Prozent der Investitionssumme.
Neben der Grundförderung mit 35 Prozent werden Pauschalbeträge für die Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen gewährt. Die gesamte Förderung darf 50 Prozent der Investitionssumme nicht übersteigen bzw. 40 Prozent bei kleinen Unternehmen, die Anspruch auf die Investitionszulage haben.
Das Förderprogramm gilt für Unternehmen, die sich innerhalb der sogenannten Fördergebietskulisse befinden, d.h. in der Innenstadt von Senftenberg bis hin zum zukünftigen Stadthafen.
Alle Antragsformulare sind unter www.senftenberg.de – investieren zum Ausdrucken hinterlegt.
Quelle: Stadt Senftenberg

Am 1. Januar 2011 traten die Richtlinien der zweiten Auflage des „Senftenberger Förderprogramms 2011“ in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt konnten nach 2009 und 2010 auch in diesem Jahr die Senftenberger Unternehmen wieder die unkomplizierten Antragsformulare für eine 50-prozentige Förderung bei Investitionen in Barrierefreiheit bzw. 7.500 Euro Zuschuss bei Festeinstellung eines Absolventen der Hochschule Lausitz (FH) erhalten.
In den vergangenen Wochen wurden fünf Neueinstellungen von Absolventen der Hochschule Lausitz (FH) bei Senftenberger Arbeitgebern unterstützt. Eine barrierefreie Investition erhielt in diesem Zeitraum einen 50-prozentigen Zuschuss.
Somit haben Senftenberger Unternehmen im Zeitraum April 2009 bis heute insgesamt über 260.000 Euro kommunale Förderung in Form der Fördermittelbescheide für das jeweilige Vorhaben erhalten. In diesem Zeitraum konnten durch die Stadt Senftenberg 26 Fördermittelanträge Senftenberger Firmen positiv bearbeitet werden.
Davon wurden 21 Anträge für betriebliche Investitionen positiv beschieden, zusätzlich konnten 13 Zuwendungsbescheide an Unternehmen für die Einstellung eines Hochschulabsolventen ausgereicht werden. Leider hielten sich die Anträge für barrierefreie Bauvorhaben in Grenzen. Nur eine Maßnahme konnte in den vergangenen Monaten gefördert werden. Der Bearbeitungszeitraum für die jeweiligen Fördermittelanträge betrug durchschnittlich zwei bis sechs Werktage.
Das „Senftenberger Förderprogramm 2011“ wurde somit in den ersten sechs Monaten des Jahres 2011 nicht in dem Maße ausgeschöpft wie vorgesehen. Gleichzeitig registrierte die Stadt Senftenberg einen sprunghaften Anstieg von Anträgen und Bescheiden für das KMU-Förderprogramm. Derzeit liegen nach neun Fördermittelbescheiden noch weitere zehn Anfragen zu diesem Förderprogramm vor. Der zu erbringende städtische Anteil an der „KMU-Förderung“ Innenstadt Senftenberg ist auch für die Förderperiode 2012 gesichert.
Informationen zum Förderprogramm:
Förderung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Rahmen des EFRE-Programms Nachhaltige Stadtentwicklung (EFRE = Europäischer Fond für regionale Entwicklung)
Mit der Aufnahme der Stadt Senftenberg in das EFRE-Programm Nachhaltige Stadtentwicklung des Landes Brandenburg stehen seit 2009 besondere Möglichkeiten zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen in der Senftenberger Innenstadt zur Verfügung. Das Förderprogramm bietet bis zum Jahr 2013 finanzielle Unterstützung in Form eines Zuschusses, z.B. bei der Neuanschaffung von Betriebsausstattungen, bei Betriebserweiterungen, Schaffung von Arbeitsplätzen und Existenzgründungen. Hierfür sind bis zu 30 Prozent der Investitionssumme aus dem europäischen Fonds förderfähig. Die Stadt Senftenberg trägt zusätzlich einen Eigenanteil von 5 Prozent der Investitionssumme.
Neben der Grundförderung mit 35 Prozent werden Pauschalbeträge für die Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen gewährt. Die gesamte Förderung darf 50 Prozent der Investitionssumme nicht übersteigen bzw. 40 Prozent bei kleinen Unternehmen, die Anspruch auf die Investitionszulage haben.
Das Förderprogramm gilt für Unternehmen, die sich innerhalb der sogenannten Fördergebietskulisse befinden, d.h. in der Innenstadt von Senftenberg bis hin zum zukünftigen Stadthafen.
Alle Antragsformulare sind unter www.senftenberg.de – investieren zum Ausdrucken hinterlegt.
Quelle: Stadt Senftenberg

Am 1. Januar 2011 traten die Richtlinien der zweiten Auflage des „Senftenberger Förderprogramms 2011“ in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt konnten nach 2009 und 2010 auch in diesem Jahr die Senftenberger Unternehmen wieder die unkomplizierten Antragsformulare für eine 50-prozentige Förderung bei Investitionen in Barrierefreiheit bzw. 7.500 Euro Zuschuss bei Festeinstellung eines Absolventen der Hochschule Lausitz (FH) erhalten.
In den vergangenen Wochen wurden fünf Neueinstellungen von Absolventen der Hochschule Lausitz (FH) bei Senftenberger Arbeitgebern unterstützt. Eine barrierefreie Investition erhielt in diesem Zeitraum einen 50-prozentigen Zuschuss.
Somit haben Senftenberger Unternehmen im Zeitraum April 2009 bis heute insgesamt über 260.000 Euro kommunale Förderung in Form der Fördermittelbescheide für das jeweilige Vorhaben erhalten. In diesem Zeitraum konnten durch die Stadt Senftenberg 26 Fördermittelanträge Senftenberger Firmen positiv bearbeitet werden.
Davon wurden 21 Anträge für betriebliche Investitionen positiv beschieden, zusätzlich konnten 13 Zuwendungsbescheide an Unternehmen für die Einstellung eines Hochschulabsolventen ausgereicht werden. Leider hielten sich die Anträge für barrierefreie Bauvorhaben in Grenzen. Nur eine Maßnahme konnte in den vergangenen Monaten gefördert werden. Der Bearbeitungszeitraum für die jeweiligen Fördermittelanträge betrug durchschnittlich zwei bis sechs Werktage.
Das „Senftenberger Förderprogramm 2011“ wurde somit in den ersten sechs Monaten des Jahres 2011 nicht in dem Maße ausgeschöpft wie vorgesehen. Gleichzeitig registrierte die Stadt Senftenberg einen sprunghaften Anstieg von Anträgen und Bescheiden für das KMU-Förderprogramm. Derzeit liegen nach neun Fördermittelbescheiden noch weitere zehn Anfragen zu diesem Förderprogramm vor. Der zu erbringende städtische Anteil an der „KMU-Förderung“ Innenstadt Senftenberg ist auch für die Förderperiode 2012 gesichert.
Informationen zum Förderprogramm:
Förderung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Rahmen des EFRE-Programms Nachhaltige Stadtentwicklung (EFRE = Europäischer Fond für regionale Entwicklung)
Mit der Aufnahme der Stadt Senftenberg in das EFRE-Programm Nachhaltige Stadtentwicklung des Landes Brandenburg stehen seit 2009 besondere Möglichkeiten zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen in der Senftenberger Innenstadt zur Verfügung. Das Förderprogramm bietet bis zum Jahr 2013 finanzielle Unterstützung in Form eines Zuschusses, z.B. bei der Neuanschaffung von Betriebsausstattungen, bei Betriebserweiterungen, Schaffung von Arbeitsplätzen und Existenzgründungen. Hierfür sind bis zu 30 Prozent der Investitionssumme aus dem europäischen Fonds förderfähig. Die Stadt Senftenberg trägt zusätzlich einen Eigenanteil von 5 Prozent der Investitionssumme.
Neben der Grundförderung mit 35 Prozent werden Pauschalbeträge für die Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen gewährt. Die gesamte Förderung darf 50 Prozent der Investitionssumme nicht übersteigen bzw. 40 Prozent bei kleinen Unternehmen, die Anspruch auf die Investitionszulage haben.
Das Förderprogramm gilt für Unternehmen, die sich innerhalb der sogenannten Fördergebietskulisse befinden, d.h. in der Innenstadt von Senftenberg bis hin zum zukünftigen Stadthafen.
Alle Antragsformulare sind unter www.senftenberg.de – investieren zum Ausdrucken hinterlegt.
Quelle: Stadt Senftenberg

Am 1. Januar 2011 traten die Richtlinien der zweiten Auflage des „Senftenberger Förderprogramms 2011“ in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt konnten nach 2009 und 2010 auch in diesem Jahr die Senftenberger Unternehmen wieder die unkomplizierten Antragsformulare für eine 50-prozentige Förderung bei Investitionen in Barrierefreiheit bzw. 7.500 Euro Zuschuss bei Festeinstellung eines Absolventen der Hochschule Lausitz (FH) erhalten.
In den vergangenen Wochen wurden fünf Neueinstellungen von Absolventen der Hochschule Lausitz (FH) bei Senftenberger Arbeitgebern unterstützt. Eine barrierefreie Investition erhielt in diesem Zeitraum einen 50-prozentigen Zuschuss.
Somit haben Senftenberger Unternehmen im Zeitraum April 2009 bis heute insgesamt über 260.000 Euro kommunale Förderung in Form der Fördermittelbescheide für das jeweilige Vorhaben erhalten. In diesem Zeitraum konnten durch die Stadt Senftenberg 26 Fördermittelanträge Senftenberger Firmen positiv bearbeitet werden.
Davon wurden 21 Anträge für betriebliche Investitionen positiv beschieden, zusätzlich konnten 13 Zuwendungsbescheide an Unternehmen für die Einstellung eines Hochschulabsolventen ausgereicht werden. Leider hielten sich die Anträge für barrierefreie Bauvorhaben in Grenzen. Nur eine Maßnahme konnte in den vergangenen Monaten gefördert werden. Der Bearbeitungszeitraum für die jeweiligen Fördermittelanträge betrug durchschnittlich zwei bis sechs Werktage.
Das „Senftenberger Förderprogramm 2011“ wurde somit in den ersten sechs Monaten des Jahres 2011 nicht in dem Maße ausgeschöpft wie vorgesehen. Gleichzeitig registrierte die Stadt Senftenberg einen sprunghaften Anstieg von Anträgen und Bescheiden für das KMU-Förderprogramm. Derzeit liegen nach neun Fördermittelbescheiden noch weitere zehn Anfragen zu diesem Förderprogramm vor. Der zu erbringende städtische Anteil an der „KMU-Förderung“ Innenstadt Senftenberg ist auch für die Förderperiode 2012 gesichert.
Informationen zum Förderprogramm:
Förderung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Rahmen des EFRE-Programms Nachhaltige Stadtentwicklung (EFRE = Europäischer Fond für regionale Entwicklung)
Mit der Aufnahme der Stadt Senftenberg in das EFRE-Programm Nachhaltige Stadtentwicklung des Landes Brandenburg stehen seit 2009 besondere Möglichkeiten zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen in der Senftenberger Innenstadt zur Verfügung. Das Förderprogramm bietet bis zum Jahr 2013 finanzielle Unterstützung in Form eines Zuschusses, z.B. bei der Neuanschaffung von Betriebsausstattungen, bei Betriebserweiterungen, Schaffung von Arbeitsplätzen und Existenzgründungen. Hierfür sind bis zu 30 Prozent der Investitionssumme aus dem europäischen Fonds förderfähig. Die Stadt Senftenberg trägt zusätzlich einen Eigenanteil von 5 Prozent der Investitionssumme.
Neben der Grundförderung mit 35 Prozent werden Pauschalbeträge für die Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen gewährt. Die gesamte Förderung darf 50 Prozent der Investitionssumme nicht übersteigen bzw. 40 Prozent bei kleinen Unternehmen, die Anspruch auf die Investitionszulage haben.
Das Förderprogramm gilt für Unternehmen, die sich innerhalb der sogenannten Fördergebietskulisse befinden, d.h. in der Innenstadt von Senftenberg bis hin zum zukünftigen Stadthafen.
Alle Antragsformulare sind unter www.senftenberg.de – investieren zum Ausdrucken hinterlegt.
Quelle: Stadt Senftenberg

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Cottbus | Seniorenaktionstag am Stadthallenvorplatz, Mitmachstationen mit Rollator-Parcours & Gewinn
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Cottbus |  Stadt und Landkreise beraten über Maßnahmen nach rechtsextremen Vorfällen
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