In Höhe der Muskauer Straße 1c ist die Entnahme einer absterbenden Traubenkirsche erforderlich.
Für die Forster Straße muss die Fällung eines absterbenden Ahorns vor dem Haus Nr. 61 in Auftrag gegeben werden.
Zum Erhalt der Verkehrssicherheit ist die kurzfristige Ausführung beider Maßnahmen notwendig.
Quelle: Stadt Cottbus
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