BVBB stellt klar, dass er zu keinem Zeitpunkt behauptet hat, Briefe der Deutschen Flugsicherung (DFS) würden in den dem Gericht vorgelegten Planfeststellungsunterlagen fehlen.
Das brandenburgische Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (MIL) hatte in seiner Presseinformation vom 15. Dezember 2010 Vorwürfe einer Aktenmanipulation scharf zurückgewiesen. In diesem Zusammenhang hatte es geheißen:
„Die Behauptung der Flughafengegner des BVBB, diese Briefe würden nicht an den angegebenen Fundstellen der Planfeststellungsunterlagen zu finden sein, ist falsch, wie allein schon der Vergleich mit den Unterlagen in Leipzig belegt hätte.“
Der BVBB Bürgerverein Brandenburg-Berlin e.V. rügt diese Aussage und stellt in einem Schreiben vom 23. Dezember 2010 an das Ministerium fest, dass der BVBB zu keinem Zeitpunkt Entsprechendes behauptet hat. Er stellt weiterhin klar, dass er zu keinem Zeitpunkt behauptet hat, „die Briefe würden in den (dem Gericht vorgelegten) Planfeststellungsunterlagen, also den ministeriellen Verwaltungsvorgängen, gänzlich fehlen.“
Das Ministerium ist dem BVBB für diese Klarstellung dankbar und wird die streitige Behauptung nicht mehr wiederholen. Unstreitig ist nämlich nunmehr, dass die fraglichen Briefe der Deutschen Flugsicherung in den Verwaltungsvorgängen des Ministeriums, die dem Bundesverwaltungsgericht vorliegen, enthalten sind. Der Eindruck, der durch die Berichterstattung und die Diskussionen in der letzten Zeit in der Öffentlichkeit entstanden ist, dass der BVBB dem Ministerium Aktenmanipulation wegen Unterdrückung von DFS-Schreiben an das Ministerium vorwirft, ist damit aus der Sicht des MIL ausgeräumt.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
BVBB stellt klar, dass er zu keinem Zeitpunkt behauptet hat, Briefe der Deutschen Flugsicherung (DFS) würden in den dem Gericht vorgelegten Planfeststellungsunterlagen fehlen.
Das brandenburgische Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (MIL) hatte in seiner Presseinformation vom 15. Dezember 2010 Vorwürfe einer Aktenmanipulation scharf zurückgewiesen. In diesem Zusammenhang hatte es geheißen:
„Die Behauptung der Flughafengegner des BVBB, diese Briefe würden nicht an den angegebenen Fundstellen der Planfeststellungsunterlagen zu finden sein, ist falsch, wie allein schon der Vergleich mit den Unterlagen in Leipzig belegt hätte.“
Der BVBB Bürgerverein Brandenburg-Berlin e.V. rügt diese Aussage und stellt in einem Schreiben vom 23. Dezember 2010 an das Ministerium fest, dass der BVBB zu keinem Zeitpunkt Entsprechendes behauptet hat. Er stellt weiterhin klar, dass er zu keinem Zeitpunkt behauptet hat, „die Briefe würden in den (dem Gericht vorgelegten) Planfeststellungsunterlagen, also den ministeriellen Verwaltungsvorgängen, gänzlich fehlen.“
Das Ministerium ist dem BVBB für diese Klarstellung dankbar und wird die streitige Behauptung nicht mehr wiederholen. Unstreitig ist nämlich nunmehr, dass die fraglichen Briefe der Deutschen Flugsicherung in den Verwaltungsvorgängen des Ministeriums, die dem Bundesverwaltungsgericht vorliegen, enthalten sind. Der Eindruck, der durch die Berichterstattung und die Diskussionen in der letzten Zeit in der Öffentlichkeit entstanden ist, dass der BVBB dem Ministerium Aktenmanipulation wegen Unterdrückung von DFS-Schreiben an das Ministerium vorwirft, ist damit aus der Sicht des MIL ausgeräumt.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
BVBB stellt klar, dass er zu keinem Zeitpunkt behauptet hat, Briefe der Deutschen Flugsicherung (DFS) würden in den dem Gericht vorgelegten Planfeststellungsunterlagen fehlen.
Das brandenburgische Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (MIL) hatte in seiner Presseinformation vom 15. Dezember 2010 Vorwürfe einer Aktenmanipulation scharf zurückgewiesen. In diesem Zusammenhang hatte es geheißen:
„Die Behauptung der Flughafengegner des BVBB, diese Briefe würden nicht an den angegebenen Fundstellen der Planfeststellungsunterlagen zu finden sein, ist falsch, wie allein schon der Vergleich mit den Unterlagen in Leipzig belegt hätte.“
Der BVBB Bürgerverein Brandenburg-Berlin e.V. rügt diese Aussage und stellt in einem Schreiben vom 23. Dezember 2010 an das Ministerium fest, dass der BVBB zu keinem Zeitpunkt Entsprechendes behauptet hat. Er stellt weiterhin klar, dass er zu keinem Zeitpunkt behauptet hat, „die Briefe würden in den (dem Gericht vorgelegten) Planfeststellungsunterlagen, also den ministeriellen Verwaltungsvorgängen, gänzlich fehlen.“
Das Ministerium ist dem BVBB für diese Klarstellung dankbar und wird die streitige Behauptung nicht mehr wiederholen. Unstreitig ist nämlich nunmehr, dass die fraglichen Briefe der Deutschen Flugsicherung in den Verwaltungsvorgängen des Ministeriums, die dem Bundesverwaltungsgericht vorliegen, enthalten sind. Der Eindruck, der durch die Berichterstattung und die Diskussionen in der letzten Zeit in der Öffentlichkeit entstanden ist, dass der BVBB dem Ministerium Aktenmanipulation wegen Unterdrückung von DFS-Schreiben an das Ministerium vorwirft, ist damit aus der Sicht des MIL ausgeräumt.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
BVBB stellt klar, dass er zu keinem Zeitpunkt behauptet hat, Briefe der Deutschen Flugsicherung (DFS) würden in den dem Gericht vorgelegten Planfeststellungsunterlagen fehlen.
Das brandenburgische Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (MIL) hatte in seiner Presseinformation vom 15. Dezember 2010 Vorwürfe einer Aktenmanipulation scharf zurückgewiesen. In diesem Zusammenhang hatte es geheißen:
„Die Behauptung der Flughafengegner des BVBB, diese Briefe würden nicht an den angegebenen Fundstellen der Planfeststellungsunterlagen zu finden sein, ist falsch, wie allein schon der Vergleich mit den Unterlagen in Leipzig belegt hätte.“
Der BVBB Bürgerverein Brandenburg-Berlin e.V. rügt diese Aussage und stellt in einem Schreiben vom 23. Dezember 2010 an das Ministerium fest, dass der BVBB zu keinem Zeitpunkt Entsprechendes behauptet hat. Er stellt weiterhin klar, dass er zu keinem Zeitpunkt behauptet hat, „die Briefe würden in den (dem Gericht vorgelegten) Planfeststellungsunterlagen, also den ministeriellen Verwaltungsvorgängen, gänzlich fehlen.“
Das Ministerium ist dem BVBB für diese Klarstellung dankbar und wird die streitige Behauptung nicht mehr wiederholen. Unstreitig ist nämlich nunmehr, dass die fraglichen Briefe der Deutschen Flugsicherung in den Verwaltungsvorgängen des Ministeriums, die dem Bundesverwaltungsgericht vorliegen, enthalten sind. Der Eindruck, der durch die Berichterstattung und die Diskussionen in der letzten Zeit in der Öffentlichkeit entstanden ist, dass der BVBB dem Ministerium Aktenmanipulation wegen Unterdrückung von DFS-Schreiben an das Ministerium vorwirft, ist damit aus der Sicht des MIL ausgeräumt.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft