Das brandenburgische Verkehrsministerium hat den Vorwurf angeblicher Aktenmanipulation im Zusammenhang mit den Planfeststellungsunterlagen für den Flughafen Berlin-Brandenburg International zurückgewiesen. Es gibt weder verschollene noch wieder aufgetauchte Briefe, wie ein Blick in den Unterlagen in Potsdam und Leipzig gezeigt hätte. Die Behauptung der Flughafengegner des BVBB, diese Briefe würden nicht an den angegebenen Fundstellen der Planfeststellungsunterlagen zu finden sein, ist falsch, wie allein schon der Vergleich mit den Unterlagen in Leipzig belegt hätte.
Die aktuell im Hinblick auf verschiedene Varianten von Briefen/Unterlagen der Planfeststellung erhobenen Vorwürfe der Täuschung des Bundesverwaltungsgerichts beruhen nicht auf Unterlagen der Planfeststellungsbehörde.
Demgegenüber ist festzuhalten, dass in den Akten des Ministeriums und dementsprechend der Planfeststellungsbehörde die beiden in den Medien angesprochenen Briefe der DFS vom 20. August 1998 und 26. Oktober 1998 voll umfänglich enthalten sind und auch systematisch erfasst wurden als Blatt 92 und 93 (20. August), bzw. Blatt 106 und 107 (26. Oktober) einer Akte. Hierzu wird auf die Anlagen 1 und 2 verwiesen.
Diese Briefe sind vom Ministerium in der vollständigen und korrekten Form dem Bundesverwaltungsgericht zur Verfügung gestellt worden und dort auch nach wie vor vorhanden. Dies ist gestern auf telefonische Nachfrage ausdrücklich bestätigt worden.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
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