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NIEDERLAUSITZ aktuell

Schutz von Fluggastdaten in der Europäischen Union

12:49 Uhr | 4. November 2010
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Justizminister begrüßt den einstimmigen Beschluss der Justizministerkonferenz zum Schutz von Fluggastdaten in der Europäischen Union und spricht sich für die strikte Einhaltung der Grundrechte aus
Schöneburg: „Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein hohes und schützenswertes Gut. Es repräsentiert einen herausgehobenen Teil der verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland und wird – insbesondere angesichts der zunehmenden Digitalisierung unserer Gesellschaft – an Bedeutung noch stärker gewinnen. Die Bürgerinnen und Bürger haben daher ein evidentes Interesse am Schutz ihrer Daten.“
Die Justizminister der Länder haben die Bundesregierung aufgefordert, bei anstehenden Beratungen im Ministerrat die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für eine anlass- und verdachtsunabhängige Vorratsspeicherung personenbezogener Daten zu beachten.
Die Europäische Union (EU) hat u.a. mit den Vereinigten Staaten und Australien Abkommen zum Austausch personenbezogener Fluggastdaten zu Strafverfolgungszwecken geschlossen. Verdachtslos, auf Vorrat und in erheblichem Umfang werden auch sensible Daten ohne nachvollziehbare Zweckbindung übermittelt. Die Kommission ist nun bemüht, für Abkommen dieser Art Datenschutz- und Verfahrensstandards vorzugeben.
Die Justizminister der Länder haben auf ihrer Herbstkonferenz die Bundesregierung einstimmig aufgefordert, sich bei der EU für die Einhaltung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts einzusetzen.
Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg: „Das Recht auf Datenschutz ist ein wesentlicher Bestandteil der Verfassung des Landes Brandenburg. Um so mehr war das wegweisende Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu begrüßen, in dem es seine Zweifel an einer fortschreitenden Ausweitung von verdachtslos erhobenen Datensammlungen bekräftigte. Diese Vorgaben müssen auch bei der Verwendung von Fluggastdaten gelten.“
Die Teilnehmer der Justizministerkonferenz waren sich einig, dass die Übermittlung und Speicherung von Fluggastdatensätzen (Passenger Name Record – PNR) einen erheblichen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger der EU darstellt, der nur in engen Grenzen und unter Beachtung europäischer Datenschutzstandards zulässig ist.
Schöneburg: „Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein hohes und schützenswertes Gut. Es repräsentiert einen herausgehobenen Teil der verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland und wird – insbesondere angesichts der zunehmenden Digitalisierung unserer Gesellschaft – an Bedeutung noch stärker gewinnen. Die Bürgerinnen und Bürger haben daher ein evidentes Interesse am Schutz ihrer Daten.“
In Konsequenz aus der Haltung der Justizminister der Länder müsste, so Justizminister Schöneburg, die Bundesregierung nunmehr darauf hinwirken, alle Abkommen und Regelungen der EU dahingehend zu überprüfen, ob diese den Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung genügen.
Quelle: Ministerium der Justiz

Justizminister begrüßt den einstimmigen Beschluss der Justizministerkonferenz zum Schutz von Fluggastdaten in der Europäischen Union und spricht sich für die strikte Einhaltung der Grundrechte aus
Schöneburg: „Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein hohes und schützenswertes Gut. Es repräsentiert einen herausgehobenen Teil der verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland und wird – insbesondere angesichts der zunehmenden Digitalisierung unserer Gesellschaft – an Bedeutung noch stärker gewinnen. Die Bürgerinnen und Bürger haben daher ein evidentes Interesse am Schutz ihrer Daten.“
Die Justizminister der Länder haben die Bundesregierung aufgefordert, bei anstehenden Beratungen im Ministerrat die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für eine anlass- und verdachtsunabhängige Vorratsspeicherung personenbezogener Daten zu beachten.
Die Europäische Union (EU) hat u.a. mit den Vereinigten Staaten und Australien Abkommen zum Austausch personenbezogener Fluggastdaten zu Strafverfolgungszwecken geschlossen. Verdachtslos, auf Vorrat und in erheblichem Umfang werden auch sensible Daten ohne nachvollziehbare Zweckbindung übermittelt. Die Kommission ist nun bemüht, für Abkommen dieser Art Datenschutz- und Verfahrensstandards vorzugeben.
Die Justizminister der Länder haben auf ihrer Herbstkonferenz die Bundesregierung einstimmig aufgefordert, sich bei der EU für die Einhaltung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts einzusetzen.
Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg: „Das Recht auf Datenschutz ist ein wesentlicher Bestandteil der Verfassung des Landes Brandenburg. Um so mehr war das wegweisende Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu begrüßen, in dem es seine Zweifel an einer fortschreitenden Ausweitung von verdachtslos erhobenen Datensammlungen bekräftigte. Diese Vorgaben müssen auch bei der Verwendung von Fluggastdaten gelten.“
Die Teilnehmer der Justizministerkonferenz waren sich einig, dass die Übermittlung und Speicherung von Fluggastdatensätzen (Passenger Name Record – PNR) einen erheblichen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger der EU darstellt, der nur in engen Grenzen und unter Beachtung europäischer Datenschutzstandards zulässig ist.
Schöneburg: „Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein hohes und schützenswertes Gut. Es repräsentiert einen herausgehobenen Teil der verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland und wird – insbesondere angesichts der zunehmenden Digitalisierung unserer Gesellschaft – an Bedeutung noch stärker gewinnen. Die Bürgerinnen und Bürger haben daher ein evidentes Interesse am Schutz ihrer Daten.“
In Konsequenz aus der Haltung der Justizminister der Länder müsste, so Justizminister Schöneburg, die Bundesregierung nunmehr darauf hinwirken, alle Abkommen und Regelungen der EU dahingehend zu überprüfen, ob diese den Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung genügen.
Quelle: Ministerium der Justiz

Justizminister begrüßt den einstimmigen Beschluss der Justizministerkonferenz zum Schutz von Fluggastdaten in der Europäischen Union und spricht sich für die strikte Einhaltung der Grundrechte aus
Schöneburg: „Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein hohes und schützenswertes Gut. Es repräsentiert einen herausgehobenen Teil der verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland und wird – insbesondere angesichts der zunehmenden Digitalisierung unserer Gesellschaft – an Bedeutung noch stärker gewinnen. Die Bürgerinnen und Bürger haben daher ein evidentes Interesse am Schutz ihrer Daten.“
Die Justizminister der Länder haben die Bundesregierung aufgefordert, bei anstehenden Beratungen im Ministerrat die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für eine anlass- und verdachtsunabhängige Vorratsspeicherung personenbezogener Daten zu beachten.
Die Europäische Union (EU) hat u.a. mit den Vereinigten Staaten und Australien Abkommen zum Austausch personenbezogener Fluggastdaten zu Strafverfolgungszwecken geschlossen. Verdachtslos, auf Vorrat und in erheblichem Umfang werden auch sensible Daten ohne nachvollziehbare Zweckbindung übermittelt. Die Kommission ist nun bemüht, für Abkommen dieser Art Datenschutz- und Verfahrensstandards vorzugeben.
Die Justizminister der Länder haben auf ihrer Herbstkonferenz die Bundesregierung einstimmig aufgefordert, sich bei der EU für die Einhaltung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts einzusetzen.
Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg: „Das Recht auf Datenschutz ist ein wesentlicher Bestandteil der Verfassung des Landes Brandenburg. Um so mehr war das wegweisende Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu begrüßen, in dem es seine Zweifel an einer fortschreitenden Ausweitung von verdachtslos erhobenen Datensammlungen bekräftigte. Diese Vorgaben müssen auch bei der Verwendung von Fluggastdaten gelten.“
Die Teilnehmer der Justizministerkonferenz waren sich einig, dass die Übermittlung und Speicherung von Fluggastdatensätzen (Passenger Name Record – PNR) einen erheblichen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger der EU darstellt, der nur in engen Grenzen und unter Beachtung europäischer Datenschutzstandards zulässig ist.
Schöneburg: „Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein hohes und schützenswertes Gut. Es repräsentiert einen herausgehobenen Teil der verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland und wird – insbesondere angesichts der zunehmenden Digitalisierung unserer Gesellschaft – an Bedeutung noch stärker gewinnen. Die Bürgerinnen und Bürger haben daher ein evidentes Interesse am Schutz ihrer Daten.“
In Konsequenz aus der Haltung der Justizminister der Länder müsste, so Justizminister Schöneburg, die Bundesregierung nunmehr darauf hinwirken, alle Abkommen und Regelungen der EU dahingehend zu überprüfen, ob diese den Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung genügen.
Quelle: Ministerium der Justiz

Justizminister begrüßt den einstimmigen Beschluss der Justizministerkonferenz zum Schutz von Fluggastdaten in der Europäischen Union und spricht sich für die strikte Einhaltung der Grundrechte aus
Schöneburg: „Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein hohes und schützenswertes Gut. Es repräsentiert einen herausgehobenen Teil der verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland und wird – insbesondere angesichts der zunehmenden Digitalisierung unserer Gesellschaft – an Bedeutung noch stärker gewinnen. Die Bürgerinnen und Bürger haben daher ein evidentes Interesse am Schutz ihrer Daten.“
Die Justizminister der Länder haben die Bundesregierung aufgefordert, bei anstehenden Beratungen im Ministerrat die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für eine anlass- und verdachtsunabhängige Vorratsspeicherung personenbezogener Daten zu beachten.
Die Europäische Union (EU) hat u.a. mit den Vereinigten Staaten und Australien Abkommen zum Austausch personenbezogener Fluggastdaten zu Strafverfolgungszwecken geschlossen. Verdachtslos, auf Vorrat und in erheblichem Umfang werden auch sensible Daten ohne nachvollziehbare Zweckbindung übermittelt. Die Kommission ist nun bemüht, für Abkommen dieser Art Datenschutz- und Verfahrensstandards vorzugeben.
Die Justizminister der Länder haben auf ihrer Herbstkonferenz die Bundesregierung einstimmig aufgefordert, sich bei der EU für die Einhaltung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts einzusetzen.
Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg: „Das Recht auf Datenschutz ist ein wesentlicher Bestandteil der Verfassung des Landes Brandenburg. Um so mehr war das wegweisende Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu begrüßen, in dem es seine Zweifel an einer fortschreitenden Ausweitung von verdachtslos erhobenen Datensammlungen bekräftigte. Diese Vorgaben müssen auch bei der Verwendung von Fluggastdaten gelten.“
Die Teilnehmer der Justizministerkonferenz waren sich einig, dass die Übermittlung und Speicherung von Fluggastdatensätzen (Passenger Name Record – PNR) einen erheblichen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger der EU darstellt, der nur in engen Grenzen und unter Beachtung europäischer Datenschutzstandards zulässig ist.
Schöneburg: „Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein hohes und schützenswertes Gut. Es repräsentiert einen herausgehobenen Teil der verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland und wird – insbesondere angesichts der zunehmenden Digitalisierung unserer Gesellschaft – an Bedeutung noch stärker gewinnen. Die Bürgerinnen und Bürger haben daher ein evidentes Interesse am Schutz ihrer Daten.“
In Konsequenz aus der Haltung der Justizminister der Länder müsste, so Justizminister Schöneburg, die Bundesregierung nunmehr darauf hinwirken, alle Abkommen und Regelungen der EU dahingehend zu überprüfen, ob diese den Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung genügen.
Quelle: Ministerium der Justiz

Justizminister begrüßt den einstimmigen Beschluss der Justizministerkonferenz zum Schutz von Fluggastdaten in der Europäischen Union und spricht sich für die strikte Einhaltung der Grundrechte aus
Schöneburg: „Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein hohes und schützenswertes Gut. Es repräsentiert einen herausgehobenen Teil der verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland und wird – insbesondere angesichts der zunehmenden Digitalisierung unserer Gesellschaft – an Bedeutung noch stärker gewinnen. Die Bürgerinnen und Bürger haben daher ein evidentes Interesse am Schutz ihrer Daten.“
Die Justizminister der Länder haben die Bundesregierung aufgefordert, bei anstehenden Beratungen im Ministerrat die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für eine anlass- und verdachtsunabhängige Vorratsspeicherung personenbezogener Daten zu beachten.
Die Europäische Union (EU) hat u.a. mit den Vereinigten Staaten und Australien Abkommen zum Austausch personenbezogener Fluggastdaten zu Strafverfolgungszwecken geschlossen. Verdachtslos, auf Vorrat und in erheblichem Umfang werden auch sensible Daten ohne nachvollziehbare Zweckbindung übermittelt. Die Kommission ist nun bemüht, für Abkommen dieser Art Datenschutz- und Verfahrensstandards vorzugeben.
Die Justizminister der Länder haben auf ihrer Herbstkonferenz die Bundesregierung einstimmig aufgefordert, sich bei der EU für die Einhaltung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts einzusetzen.
Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg: „Das Recht auf Datenschutz ist ein wesentlicher Bestandteil der Verfassung des Landes Brandenburg. Um so mehr war das wegweisende Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu begrüßen, in dem es seine Zweifel an einer fortschreitenden Ausweitung von verdachtslos erhobenen Datensammlungen bekräftigte. Diese Vorgaben müssen auch bei der Verwendung von Fluggastdaten gelten.“
Die Teilnehmer der Justizministerkonferenz waren sich einig, dass die Übermittlung und Speicherung von Fluggastdatensätzen (Passenger Name Record – PNR) einen erheblichen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger der EU darstellt, der nur in engen Grenzen und unter Beachtung europäischer Datenschutzstandards zulässig ist.
Schöneburg: „Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein hohes und schützenswertes Gut. Es repräsentiert einen herausgehobenen Teil der verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland und wird – insbesondere angesichts der zunehmenden Digitalisierung unserer Gesellschaft – an Bedeutung noch stärker gewinnen. Die Bürgerinnen und Bürger haben daher ein evidentes Interesse am Schutz ihrer Daten.“
In Konsequenz aus der Haltung der Justizminister der Länder müsste, so Justizminister Schöneburg, die Bundesregierung nunmehr darauf hinwirken, alle Abkommen und Regelungen der EU dahingehend zu überprüfen, ob diese den Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung genügen.
Quelle: Ministerium der Justiz

Justizminister begrüßt den einstimmigen Beschluss der Justizministerkonferenz zum Schutz von Fluggastdaten in der Europäischen Union und spricht sich für die strikte Einhaltung der Grundrechte aus
Schöneburg: „Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein hohes und schützenswertes Gut. Es repräsentiert einen herausgehobenen Teil der verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland und wird – insbesondere angesichts der zunehmenden Digitalisierung unserer Gesellschaft – an Bedeutung noch stärker gewinnen. Die Bürgerinnen und Bürger haben daher ein evidentes Interesse am Schutz ihrer Daten.“
Die Justizminister der Länder haben die Bundesregierung aufgefordert, bei anstehenden Beratungen im Ministerrat die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für eine anlass- und verdachtsunabhängige Vorratsspeicherung personenbezogener Daten zu beachten.
Die Europäische Union (EU) hat u.a. mit den Vereinigten Staaten und Australien Abkommen zum Austausch personenbezogener Fluggastdaten zu Strafverfolgungszwecken geschlossen. Verdachtslos, auf Vorrat und in erheblichem Umfang werden auch sensible Daten ohne nachvollziehbare Zweckbindung übermittelt. Die Kommission ist nun bemüht, für Abkommen dieser Art Datenschutz- und Verfahrensstandards vorzugeben.
Die Justizminister der Länder haben auf ihrer Herbstkonferenz die Bundesregierung einstimmig aufgefordert, sich bei der EU für die Einhaltung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts einzusetzen.
Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg: „Das Recht auf Datenschutz ist ein wesentlicher Bestandteil der Verfassung des Landes Brandenburg. Um so mehr war das wegweisende Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu begrüßen, in dem es seine Zweifel an einer fortschreitenden Ausweitung von verdachtslos erhobenen Datensammlungen bekräftigte. Diese Vorgaben müssen auch bei der Verwendung von Fluggastdaten gelten.“
Die Teilnehmer der Justizministerkonferenz waren sich einig, dass die Übermittlung und Speicherung von Fluggastdatensätzen (Passenger Name Record – PNR) einen erheblichen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger der EU darstellt, der nur in engen Grenzen und unter Beachtung europäischer Datenschutzstandards zulässig ist.
Schöneburg: „Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein hohes und schützenswertes Gut. Es repräsentiert einen herausgehobenen Teil der verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland und wird – insbesondere angesichts der zunehmenden Digitalisierung unserer Gesellschaft – an Bedeutung noch stärker gewinnen. Die Bürgerinnen und Bürger haben daher ein evidentes Interesse am Schutz ihrer Daten.“
In Konsequenz aus der Haltung der Justizminister der Länder müsste, so Justizminister Schöneburg, die Bundesregierung nunmehr darauf hinwirken, alle Abkommen und Regelungen der EU dahingehend zu überprüfen, ob diese den Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung genügen.
Quelle: Ministerium der Justiz

Justizminister begrüßt den einstimmigen Beschluss der Justizministerkonferenz zum Schutz von Fluggastdaten in der Europäischen Union und spricht sich für die strikte Einhaltung der Grundrechte aus
Schöneburg: „Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein hohes und schützenswertes Gut. Es repräsentiert einen herausgehobenen Teil der verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland und wird – insbesondere angesichts der zunehmenden Digitalisierung unserer Gesellschaft – an Bedeutung noch stärker gewinnen. Die Bürgerinnen und Bürger haben daher ein evidentes Interesse am Schutz ihrer Daten.“
Die Justizminister der Länder haben die Bundesregierung aufgefordert, bei anstehenden Beratungen im Ministerrat die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für eine anlass- und verdachtsunabhängige Vorratsspeicherung personenbezogener Daten zu beachten.
Die Europäische Union (EU) hat u.a. mit den Vereinigten Staaten und Australien Abkommen zum Austausch personenbezogener Fluggastdaten zu Strafverfolgungszwecken geschlossen. Verdachtslos, auf Vorrat und in erheblichem Umfang werden auch sensible Daten ohne nachvollziehbare Zweckbindung übermittelt. Die Kommission ist nun bemüht, für Abkommen dieser Art Datenschutz- und Verfahrensstandards vorzugeben.
Die Justizminister der Länder haben auf ihrer Herbstkonferenz die Bundesregierung einstimmig aufgefordert, sich bei der EU für die Einhaltung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts einzusetzen.
Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg: „Das Recht auf Datenschutz ist ein wesentlicher Bestandteil der Verfassung des Landes Brandenburg. Um so mehr war das wegweisende Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu begrüßen, in dem es seine Zweifel an einer fortschreitenden Ausweitung von verdachtslos erhobenen Datensammlungen bekräftigte. Diese Vorgaben müssen auch bei der Verwendung von Fluggastdaten gelten.“
Die Teilnehmer der Justizministerkonferenz waren sich einig, dass die Übermittlung und Speicherung von Fluggastdatensätzen (Passenger Name Record – PNR) einen erheblichen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger der EU darstellt, der nur in engen Grenzen und unter Beachtung europäischer Datenschutzstandards zulässig ist.
Schöneburg: „Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein hohes und schützenswertes Gut. Es repräsentiert einen herausgehobenen Teil der verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland und wird – insbesondere angesichts der zunehmenden Digitalisierung unserer Gesellschaft – an Bedeutung noch stärker gewinnen. Die Bürgerinnen und Bürger haben daher ein evidentes Interesse am Schutz ihrer Daten.“
In Konsequenz aus der Haltung der Justizminister der Länder müsste, so Justizminister Schöneburg, die Bundesregierung nunmehr darauf hinwirken, alle Abkommen und Regelungen der EU dahingehend zu überprüfen, ob diese den Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung genügen.
Quelle: Ministerium der Justiz

Justizminister begrüßt den einstimmigen Beschluss der Justizministerkonferenz zum Schutz von Fluggastdaten in der Europäischen Union und spricht sich für die strikte Einhaltung der Grundrechte aus
Schöneburg: „Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein hohes und schützenswertes Gut. Es repräsentiert einen herausgehobenen Teil der verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland und wird – insbesondere angesichts der zunehmenden Digitalisierung unserer Gesellschaft – an Bedeutung noch stärker gewinnen. Die Bürgerinnen und Bürger haben daher ein evidentes Interesse am Schutz ihrer Daten.“
Die Justizminister der Länder haben die Bundesregierung aufgefordert, bei anstehenden Beratungen im Ministerrat die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für eine anlass- und verdachtsunabhängige Vorratsspeicherung personenbezogener Daten zu beachten.
Die Europäische Union (EU) hat u.a. mit den Vereinigten Staaten und Australien Abkommen zum Austausch personenbezogener Fluggastdaten zu Strafverfolgungszwecken geschlossen. Verdachtslos, auf Vorrat und in erheblichem Umfang werden auch sensible Daten ohne nachvollziehbare Zweckbindung übermittelt. Die Kommission ist nun bemüht, für Abkommen dieser Art Datenschutz- und Verfahrensstandards vorzugeben.
Die Justizminister der Länder haben auf ihrer Herbstkonferenz die Bundesregierung einstimmig aufgefordert, sich bei der EU für die Einhaltung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts einzusetzen.
Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg: „Das Recht auf Datenschutz ist ein wesentlicher Bestandteil der Verfassung des Landes Brandenburg. Um so mehr war das wegweisende Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu begrüßen, in dem es seine Zweifel an einer fortschreitenden Ausweitung von verdachtslos erhobenen Datensammlungen bekräftigte. Diese Vorgaben müssen auch bei der Verwendung von Fluggastdaten gelten.“
Die Teilnehmer der Justizministerkonferenz waren sich einig, dass die Übermittlung und Speicherung von Fluggastdatensätzen (Passenger Name Record – PNR) einen erheblichen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger der EU darstellt, der nur in engen Grenzen und unter Beachtung europäischer Datenschutzstandards zulässig ist.
Schöneburg: „Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein hohes und schützenswertes Gut. Es repräsentiert einen herausgehobenen Teil der verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland und wird – insbesondere angesichts der zunehmenden Digitalisierung unserer Gesellschaft – an Bedeutung noch stärker gewinnen. Die Bürgerinnen und Bürger haben daher ein evidentes Interesse am Schutz ihrer Daten.“
In Konsequenz aus der Haltung der Justizminister der Länder müsste, so Justizminister Schöneburg, die Bundesregierung nunmehr darauf hinwirken, alle Abkommen und Regelungen der EU dahingehend zu überprüfen, ob diese den Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung genügen.
Quelle: Ministerium der Justiz

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Clever statt anstrengend: Wie Haushalte Zeit beim Putzen sparen

Clever statt anstrengend: Wie Haushalte Zeit beim Putzen sparen

30. Juni 2025

Die Morgen in der Lausitz sind voll. Schulweg, Schichtarbeit, Wäsche, Essen kochen – und der Boden? Bleibt oft bis zuletzt...

Kreative Kletterlösungen für kleine Kinderzimmer: Platzsparende Ideen

Kreative Kletterlösungen für kleine Kinderzimmer: Platzsparende Ideen

30. Juni 2025

Kleine Kinderzimmer erfordern innovative Bewegungskonzepte, die Raum und Entwicklung intelligent verbinden. Eine Sprossenwand im Kinderzimmer kann eine clevere Lösung sein, um begrenzte...

Wirtschaftsinformatik: Schlüssel zur digitalen Transformation

Wirtschaftsinformatik: Schlüssel zur digitalen Transformation

30. Juni 2025

Die digitale Welt verändert sich rasant, und mit ihr die Anforderungen an Unternehmen und deren Mitarbeiter. In diesem Zusammenhang spielt...

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Newsticker

Cottbuser FerienSpaßPass 2025: Über 70 Tage Vorteile für Familien

17:58 Uhr | 1. Juli 2025 | 31 Leser

Erfolgreicher Heimwettkampf: ESV Forst überzeugt beim Rosengartenpokal

17:28 Uhr | 1. Juli 2025 | 26 Leser

Neue Bühne Senftenberg: Felsmann & Finkel wechseln 2027 nach Tübingen

17:15 Uhr | 1. Juli 2025 | 36 Leser

Cottbus kündigt Kontrollen zur Anzeigepflicht für Hunde an

17:08 Uhr | 1. Juli 2025 | 131 Leser

Ferienprojekt in Cottbus: “Kinderstadt” vergibt letzte Plätze

16:17 Uhr | 1. Juli 2025 | 41 Leser

Lebensgroße Sauriermodelle ziehen in Stadtmuseum Cottbus ein

15:41 Uhr | 1. Juli 2025 | 147 Leser

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Mann im Vetschauer Stadtpark niedergestochen – 16-Jähriger festgenommen

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Senftenberg lädt erstmalig zur dreitägigen Rummelmeile

25.Juni 2025 | 8.3k Leser

Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Cottbuser Oberbürgermeister Schick

27.Juni 2025 | 8.2k Leser

Evakuierung aufgehoben: Großeinsatz bei Waldbrand nahe Sonnewalde

01.Juli 2025 | 7.6k Leser

Oberbürgermeister besuchte neue Ergotherapiepraxis in Cottbus

25.Juni 2025 | 6k Leser

FC Energie Cottbus trennt sich von Tobias Hasse und Filip Kusić

30.Juni 2025 | 5.9k Leser

VideoNews

FC Energie Cottbus | Pele Wollitz nach den ersten drei Tests über Saisonvorbereitung & Transfers
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Zurück aus der Sommerpause! Nach der ersten Trainingswoche und den ersten drei Testspielen in Südbrandenburg haben wir mit Trainer Claus-Dieter Wollitz über die aktuelle Saisonvorbereitungen, die Transfers und den weiteren ...Plan im NL-Videotalk gesprochen. Viel Spaß beim Reinschauen.

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Cottbus | Stadthalle feiert 50. Jubiläum mit Festwoche & Gala, Einblicke in Ausstellung & Rückblick
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Die Stadthalle Cottbus wird 50 Jahre alt und feiert das ganze Jahr über ihr Jubiläum. Höhepunkt ist eine Festwoche ab dem 19. September mit Konzerten, Kindertheater, einer Gala mit lokalen ...Künstlerinnen und Künstlern sowie der 30 Plus Party mit Ross Antony. Geschäftsführerin Daniela Kerzel spricht von einem besonderen Anlass: „Es ist keine Selbstverständlichkeit, dass ein Konzerthaus so lange erfolgreich besteht.“ Bereits jetzt kann in der Stadthalle eine Ausstellung mit Plakaten, Programmheften, Bühnenbildern und Erinnerungsstücken zur Geschichte des Hauses besucht werden. Tickets für die Festwoche sind im CottbusService erhältlich.

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Sport | SpG Viktoria Cottbus / Drachhausen gewinnt Kreispokal der Frauen
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Die diesjährigen Finalspiele der Damen und Herren um den Kreispokal Niederlausitz wurden in Guben ausgetragen. Zunächst setzten sich die Damen des FSV Viktoria Cottbus 1897 mit 2:0 gegen den SV ...Wacker 09 Cottbus Ströbitz durch. Für das 1:0 der Mannschaft von Trainer Jens Gorsitzki sorgte Nadine Domain in der 48.Spielminute, bevor die beste Torschützin der abgelaufenen Saison Sophie Marie Theres Ziemann (15 Tore) in der 64. Minute zum Endstand einschoss.

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