• Karriere
  • Impressum
  • Mediadaten
  • Datenschutz
  • AGB
Dienstag, 17. Juni 2025
NIEDERLAUSITZ aktuell
No Result
View All Result
  • RegioNews
    • Cottbus
    • Spree-Neiße
      • Briesen
      • Burg (Spreewald)
      • Döbern
      • Dissen-Striesow
      • Drachhausen
      • Drebkau
      • Drehnow
      • Felixsee
      • Forst (Lausitz)
      • Groß Schacksdorf-Simmersdorf
      • Guben
      • Guhrow
      • Heinersbrück
      • Hornow-Wadelsdorf
      • Jänschwalde
      • Kolkwitz
      • Neiße-Malxetal
      • Neuhausen/Spree
      • Peitz
      • Schenkendöbern
      • Schmogrow-Fehrow
      • Spremberg
      • Tauer
      • Teichland
      • Tschernitz
      • Turnow-Preilack
      • Welzow
      • Werben
      • Wiesengrund
    • Oberspreewald-Lausitz
      • Altdöbern
      • Bronkow
      • Calau
      • Frauendorf
      • Großkmehlen
      • Großräschen
      • Guteborn
      • Hermsdorf
      • Hohenbocka
      • Lübbenau/Spreewald
      • Lauchhammer
      • Lindenau
      • Luckaitztal
      • Neu-Seeland
      • Neupetershain
      • Ortrand
      • Ruhland
      • Schipkau
      • Schwarzbach
      • Schwarzheide
      • Senftenberg
      • Tettau
      • Vetschau
    • Oder-Spree
      • Eisenhüttenstadt
      • Beeskow
      • Mixdorf
      • Schlaubetal
      • Müllrose
      • Friedland (Stadt)
      • Neißemünde
      • Ragow-Merz
      • Siehdichum
      • Groß Lindow
      • Neuzelle
      • Grunow-Dammendorf
    • Elbe-Elster
      • Bad Liebenwerda
      • Betten
      • Crinitz
      • Doberlug-Kirchhain
      • Elsterwerda
      • Falkenberg/Elster
      • Fichtwald
      • Finsterwalde
      • Gorden
      • Gröbitz
      • Gröden
      • Heideland
      • Herzberg
      • Hohenleipisch
      • Plessa
      • Kahla
      • Röderland
      • Lebusa
      • Rückersdorf
      • Lichterfeld-Schacksdorf
      • Sallgast
      • Sallgast
      • Mühlberg
      • Schönborn
      • Massen
      • Schlieben
      • Merzdorf
      • Schönewalde
      • Sonnewalde
      • Staupitz
      • Tröbitz
      • Uebigau-Wahrenbrück
    • Dahme-Spreewald
      • Alt Zauche-Wußwerk
      • Byhleguhre-Byhlen
      • Lübben (Spreewald)
      • Lieberose
      • Neu Zauche
      • Luckau
      • Drahnsdorf
      • Märkisch Buchholz
      • Golßen
      • Märkische Heide
      • Jamlitz
      • Spreewaldheide
      • Heideblick
      • Schlepzig
      • Krausnick-Groß Wasserburg
      • Schwielochsee
      • Schönwald
      • Steinreich
      • Straupitz
      • Kasel-Golzig
    • Niederlausitz
    • Brandenburg
    • Nachbarn
  • VideoNews
  • Themen
    • 110&112
    • Arbeit
    • Ausflugstipps
    • Bekanntmachungen
    • Bildung
    • Kultur
    • Politik
    • Panorama
    • Ratgeber
    • Sport
    • Veranstaltungen
    • Verkehr
    • Wirtschaft
    • Branchenbuch
  • RegioNews
    • Cottbus
    • Spree-Neiße
      • Briesen
      • Burg (Spreewald)
      • Döbern
      • Dissen-Striesow
      • Drachhausen
      • Drebkau
      • Drehnow
      • Felixsee
      • Forst (Lausitz)
      • Groß Schacksdorf-Simmersdorf
      • Guben
      • Guhrow
      • Heinersbrück
      • Hornow-Wadelsdorf
      • Jänschwalde
      • Kolkwitz
      • Neiße-Malxetal
      • Neuhausen/Spree
      • Peitz
      • Schenkendöbern
      • Schmogrow-Fehrow
      • Spremberg
      • Tauer
      • Teichland
      • Tschernitz
      • Turnow-Preilack
      • Welzow
      • Werben
      • Wiesengrund
    • Oberspreewald-Lausitz
      • Altdöbern
      • Bronkow
      • Calau
      • Frauendorf
      • Großkmehlen
      • Großräschen
      • Guteborn
      • Hermsdorf
      • Hohenbocka
      • Lübbenau/Spreewald
      • Lauchhammer
      • Lindenau
      • Luckaitztal
      • Neu-Seeland
      • Neupetershain
      • Ortrand
      • Ruhland
      • Schipkau
      • Schwarzbach
      • Schwarzheide
      • Senftenberg
      • Tettau
      • Vetschau
    • Oder-Spree
      • Eisenhüttenstadt
      • Beeskow
      • Mixdorf
      • Schlaubetal
      • Müllrose
      • Friedland (Stadt)
      • Neißemünde
      • Ragow-Merz
      • Siehdichum
      • Groß Lindow
      • Neuzelle
      • Grunow-Dammendorf
    • Elbe-Elster
      • Bad Liebenwerda
      • Betten
      • Crinitz
      • Doberlug-Kirchhain
      • Elsterwerda
      • Falkenberg/Elster
      • Fichtwald
      • Finsterwalde
      • Gorden
      • Gröbitz
      • Gröden
      • Heideland
      • Herzberg
      • Hohenleipisch
      • Plessa
      • Kahla
      • Röderland
      • Lebusa
      • Rückersdorf
      • Lichterfeld-Schacksdorf
      • Sallgast
      • Sallgast
      • Mühlberg
      • Schönborn
      • Massen
      • Schlieben
      • Merzdorf
      • Schönewalde
      • Sonnewalde
      • Staupitz
      • Tröbitz
      • Uebigau-Wahrenbrück
    • Dahme-Spreewald
      • Alt Zauche-Wußwerk
      • Byhleguhre-Byhlen
      • Lübben (Spreewald)
      • Lieberose
      • Neu Zauche
      • Luckau
      • Drahnsdorf
      • Märkisch Buchholz
      • Golßen
      • Märkische Heide
      • Jamlitz
      • Spreewaldheide
      • Heideblick
      • Schlepzig
      • Krausnick-Groß Wasserburg
      • Schwielochsee
      • Schönwald
      • Steinreich
      • Straupitz
      • Kasel-Golzig
    • Niederlausitz
    • Brandenburg
    • Nachbarn
  • VideoNews
  • Themen
    • 110&112
    • Arbeit
    • Ausflugstipps
    • Bekanntmachungen
    • Bildung
    • Kultur
    • Politik
    • Panorama
    • Ratgeber
    • Sport
    • Veranstaltungen
    • Verkehr
    • Wirtschaft
    • Branchenbuch
No Result
View All Result
NIEDERLAUSITZ aktuell

Wochenendhauserlass ist in Kraft getreten – Hoffnung bei Nutzung von 10 Jahren oder länger

14:32 Uhr | 8. Juli 2010
Auf Facebook teilenAuf Twitter teilen

Der sogenannte Wochenendhauserlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft ist am 5. Juli in Kraft getreten. Der Erlass und ein Hinweisschreiben der Oberen Bauaufsicht regeln die Duldung der Wohnnutzung bzw. das Aussetzen einer Nutzungsuntersagung für Dauerwohnen in Wochenendhäusern in Wochenendhausgebieten.
Der vorliegende Erlass soll den Fachbehörden und Gemeinden sowie interessierten Bürgerinnen und Bürgern eine Orientierung geben, welche planungsrechtlichen Vorschriften bei der Beurteilung der Zulässigkeit von Wochenendhäusern generell und bei deren Umwandlung zum Dauerwohnen im Besonderen zu beachten sind. Ergänzend hierzu hat die Obere Bauaufsicht in einem Schreiben an die unteren Bauaufsichtsbehörden Hinweise für die Entscheidungsfindung im Einzelfall gegeben.
Im Grundsatz gilt, dass Wochenendhausgebiete ausschließlich der Erholungsnutzung dienen. Dauerwohnen war und ist regelmäßig nicht zulässig. Dieser Grundsatz galt bereits vor 1990, eine Änderung der Rechtslage im Zuge der Einheit Deutschlands hat sich insofern nicht ergeben. Dass es dennoch zu Umwandlungen gekommen ist und sich diese teilweise auch verfestigt haben, führt nicht zwangsläufig zu deren Legalität und auch nicht zur Abkehr vom eigentlichen Nutzungszweck der Erholungsnutzung.
Erlass und Hinweisschreiben enthalten Anhaltspunkte über eine Duldung bzw. Aussetzung der Vollstreckung der Nutzungsuntersagung, um unangemessene Härten gegenüber betroffenen Personen zu vermeiden.
Dazu zählen zum Beispiel:
– Langjährige Wohnnutzung 10 Jahre oder länger
– befristete Duldung von 3 bis max. 5 Jahren möglich
– ausnahmsweise bei hohem Alter oder schwerer Erkrankung Duldung bis zum Lebensende
– Eignung des Wochenendhauses zum dauernden Wohnaufenthalt
– Strom- und Trinkwasseranschluss sowie ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung
– Zufahrt für Feuerwehr- und Krankenfahrzeuge
– keine ungenehmigten baulichen Veränderungen
Die Aussetzung der Vollstreckung der Nutzungsuntersagung kann jedoch nur für die Personen, die zum Zeitpunkt der Verfügung die Nutzung ausüben, gelten.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Der sogenannte Wochenendhauserlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft ist am 5. Juli in Kraft getreten. Der Erlass und ein Hinweisschreiben der Oberen Bauaufsicht regeln die Duldung der Wohnnutzung bzw. das Aussetzen einer Nutzungsuntersagung für Dauerwohnen in Wochenendhäusern in Wochenendhausgebieten.
Der vorliegende Erlass soll den Fachbehörden und Gemeinden sowie interessierten Bürgerinnen und Bürgern eine Orientierung geben, welche planungsrechtlichen Vorschriften bei der Beurteilung der Zulässigkeit von Wochenendhäusern generell und bei deren Umwandlung zum Dauerwohnen im Besonderen zu beachten sind. Ergänzend hierzu hat die Obere Bauaufsicht in einem Schreiben an die unteren Bauaufsichtsbehörden Hinweise für die Entscheidungsfindung im Einzelfall gegeben.
Im Grundsatz gilt, dass Wochenendhausgebiete ausschließlich der Erholungsnutzung dienen. Dauerwohnen war und ist regelmäßig nicht zulässig. Dieser Grundsatz galt bereits vor 1990, eine Änderung der Rechtslage im Zuge der Einheit Deutschlands hat sich insofern nicht ergeben. Dass es dennoch zu Umwandlungen gekommen ist und sich diese teilweise auch verfestigt haben, führt nicht zwangsläufig zu deren Legalität und auch nicht zur Abkehr vom eigentlichen Nutzungszweck der Erholungsnutzung.
Erlass und Hinweisschreiben enthalten Anhaltspunkte über eine Duldung bzw. Aussetzung der Vollstreckung der Nutzungsuntersagung, um unangemessene Härten gegenüber betroffenen Personen zu vermeiden.
Dazu zählen zum Beispiel:
– Langjährige Wohnnutzung 10 Jahre oder länger
– befristete Duldung von 3 bis max. 5 Jahren möglich
– ausnahmsweise bei hohem Alter oder schwerer Erkrankung Duldung bis zum Lebensende
– Eignung des Wochenendhauses zum dauernden Wohnaufenthalt
– Strom- und Trinkwasseranschluss sowie ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung
– Zufahrt für Feuerwehr- und Krankenfahrzeuge
– keine ungenehmigten baulichen Veränderungen
Die Aussetzung der Vollstreckung der Nutzungsuntersagung kann jedoch nur für die Personen, die zum Zeitpunkt der Verfügung die Nutzung ausüben, gelten.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Der sogenannte Wochenendhauserlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft ist am 5. Juli in Kraft getreten. Der Erlass und ein Hinweisschreiben der Oberen Bauaufsicht regeln die Duldung der Wohnnutzung bzw. das Aussetzen einer Nutzungsuntersagung für Dauerwohnen in Wochenendhäusern in Wochenendhausgebieten.
Der vorliegende Erlass soll den Fachbehörden und Gemeinden sowie interessierten Bürgerinnen und Bürgern eine Orientierung geben, welche planungsrechtlichen Vorschriften bei der Beurteilung der Zulässigkeit von Wochenendhäusern generell und bei deren Umwandlung zum Dauerwohnen im Besonderen zu beachten sind. Ergänzend hierzu hat die Obere Bauaufsicht in einem Schreiben an die unteren Bauaufsichtsbehörden Hinweise für die Entscheidungsfindung im Einzelfall gegeben.
Im Grundsatz gilt, dass Wochenendhausgebiete ausschließlich der Erholungsnutzung dienen. Dauerwohnen war und ist regelmäßig nicht zulässig. Dieser Grundsatz galt bereits vor 1990, eine Änderung der Rechtslage im Zuge der Einheit Deutschlands hat sich insofern nicht ergeben. Dass es dennoch zu Umwandlungen gekommen ist und sich diese teilweise auch verfestigt haben, führt nicht zwangsläufig zu deren Legalität und auch nicht zur Abkehr vom eigentlichen Nutzungszweck der Erholungsnutzung.
Erlass und Hinweisschreiben enthalten Anhaltspunkte über eine Duldung bzw. Aussetzung der Vollstreckung der Nutzungsuntersagung, um unangemessene Härten gegenüber betroffenen Personen zu vermeiden.
Dazu zählen zum Beispiel:
– Langjährige Wohnnutzung 10 Jahre oder länger
– befristete Duldung von 3 bis max. 5 Jahren möglich
– ausnahmsweise bei hohem Alter oder schwerer Erkrankung Duldung bis zum Lebensende
– Eignung des Wochenendhauses zum dauernden Wohnaufenthalt
– Strom- und Trinkwasseranschluss sowie ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung
– Zufahrt für Feuerwehr- und Krankenfahrzeuge
– keine ungenehmigten baulichen Veränderungen
Die Aussetzung der Vollstreckung der Nutzungsuntersagung kann jedoch nur für die Personen, die zum Zeitpunkt der Verfügung die Nutzung ausüben, gelten.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Der sogenannte Wochenendhauserlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft ist am 5. Juli in Kraft getreten. Der Erlass und ein Hinweisschreiben der Oberen Bauaufsicht regeln die Duldung der Wohnnutzung bzw. das Aussetzen einer Nutzungsuntersagung für Dauerwohnen in Wochenendhäusern in Wochenendhausgebieten.
Der vorliegende Erlass soll den Fachbehörden und Gemeinden sowie interessierten Bürgerinnen und Bürgern eine Orientierung geben, welche planungsrechtlichen Vorschriften bei der Beurteilung der Zulässigkeit von Wochenendhäusern generell und bei deren Umwandlung zum Dauerwohnen im Besonderen zu beachten sind. Ergänzend hierzu hat die Obere Bauaufsicht in einem Schreiben an die unteren Bauaufsichtsbehörden Hinweise für die Entscheidungsfindung im Einzelfall gegeben.
Im Grundsatz gilt, dass Wochenendhausgebiete ausschließlich der Erholungsnutzung dienen. Dauerwohnen war und ist regelmäßig nicht zulässig. Dieser Grundsatz galt bereits vor 1990, eine Änderung der Rechtslage im Zuge der Einheit Deutschlands hat sich insofern nicht ergeben. Dass es dennoch zu Umwandlungen gekommen ist und sich diese teilweise auch verfestigt haben, führt nicht zwangsläufig zu deren Legalität und auch nicht zur Abkehr vom eigentlichen Nutzungszweck der Erholungsnutzung.
Erlass und Hinweisschreiben enthalten Anhaltspunkte über eine Duldung bzw. Aussetzung der Vollstreckung der Nutzungsuntersagung, um unangemessene Härten gegenüber betroffenen Personen zu vermeiden.
Dazu zählen zum Beispiel:
– Langjährige Wohnnutzung 10 Jahre oder länger
– befristete Duldung von 3 bis max. 5 Jahren möglich
– ausnahmsweise bei hohem Alter oder schwerer Erkrankung Duldung bis zum Lebensende
– Eignung des Wochenendhauses zum dauernden Wohnaufenthalt
– Strom- und Trinkwasseranschluss sowie ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung
– Zufahrt für Feuerwehr- und Krankenfahrzeuge
– keine ungenehmigten baulichen Veränderungen
Die Aussetzung der Vollstreckung der Nutzungsuntersagung kann jedoch nur für die Personen, die zum Zeitpunkt der Verfügung die Nutzung ausüben, gelten.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Der sogenannte Wochenendhauserlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft ist am 5. Juli in Kraft getreten. Der Erlass und ein Hinweisschreiben der Oberen Bauaufsicht regeln die Duldung der Wohnnutzung bzw. das Aussetzen einer Nutzungsuntersagung für Dauerwohnen in Wochenendhäusern in Wochenendhausgebieten.
Der vorliegende Erlass soll den Fachbehörden und Gemeinden sowie interessierten Bürgerinnen und Bürgern eine Orientierung geben, welche planungsrechtlichen Vorschriften bei der Beurteilung der Zulässigkeit von Wochenendhäusern generell und bei deren Umwandlung zum Dauerwohnen im Besonderen zu beachten sind. Ergänzend hierzu hat die Obere Bauaufsicht in einem Schreiben an die unteren Bauaufsichtsbehörden Hinweise für die Entscheidungsfindung im Einzelfall gegeben.
Im Grundsatz gilt, dass Wochenendhausgebiete ausschließlich der Erholungsnutzung dienen. Dauerwohnen war und ist regelmäßig nicht zulässig. Dieser Grundsatz galt bereits vor 1990, eine Änderung der Rechtslage im Zuge der Einheit Deutschlands hat sich insofern nicht ergeben. Dass es dennoch zu Umwandlungen gekommen ist und sich diese teilweise auch verfestigt haben, führt nicht zwangsläufig zu deren Legalität und auch nicht zur Abkehr vom eigentlichen Nutzungszweck der Erholungsnutzung.
Erlass und Hinweisschreiben enthalten Anhaltspunkte über eine Duldung bzw. Aussetzung der Vollstreckung der Nutzungsuntersagung, um unangemessene Härten gegenüber betroffenen Personen zu vermeiden.
Dazu zählen zum Beispiel:
– Langjährige Wohnnutzung 10 Jahre oder länger
– befristete Duldung von 3 bis max. 5 Jahren möglich
– ausnahmsweise bei hohem Alter oder schwerer Erkrankung Duldung bis zum Lebensende
– Eignung des Wochenendhauses zum dauernden Wohnaufenthalt
– Strom- und Trinkwasseranschluss sowie ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung
– Zufahrt für Feuerwehr- und Krankenfahrzeuge
– keine ungenehmigten baulichen Veränderungen
Die Aussetzung der Vollstreckung der Nutzungsuntersagung kann jedoch nur für die Personen, die zum Zeitpunkt der Verfügung die Nutzung ausüben, gelten.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Der sogenannte Wochenendhauserlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft ist am 5. Juli in Kraft getreten. Der Erlass und ein Hinweisschreiben der Oberen Bauaufsicht regeln die Duldung der Wohnnutzung bzw. das Aussetzen einer Nutzungsuntersagung für Dauerwohnen in Wochenendhäusern in Wochenendhausgebieten.
Der vorliegende Erlass soll den Fachbehörden und Gemeinden sowie interessierten Bürgerinnen und Bürgern eine Orientierung geben, welche planungsrechtlichen Vorschriften bei der Beurteilung der Zulässigkeit von Wochenendhäusern generell und bei deren Umwandlung zum Dauerwohnen im Besonderen zu beachten sind. Ergänzend hierzu hat die Obere Bauaufsicht in einem Schreiben an die unteren Bauaufsichtsbehörden Hinweise für die Entscheidungsfindung im Einzelfall gegeben.
Im Grundsatz gilt, dass Wochenendhausgebiete ausschließlich der Erholungsnutzung dienen. Dauerwohnen war und ist regelmäßig nicht zulässig. Dieser Grundsatz galt bereits vor 1990, eine Änderung der Rechtslage im Zuge der Einheit Deutschlands hat sich insofern nicht ergeben. Dass es dennoch zu Umwandlungen gekommen ist und sich diese teilweise auch verfestigt haben, führt nicht zwangsläufig zu deren Legalität und auch nicht zur Abkehr vom eigentlichen Nutzungszweck der Erholungsnutzung.
Erlass und Hinweisschreiben enthalten Anhaltspunkte über eine Duldung bzw. Aussetzung der Vollstreckung der Nutzungsuntersagung, um unangemessene Härten gegenüber betroffenen Personen zu vermeiden.
Dazu zählen zum Beispiel:
– Langjährige Wohnnutzung 10 Jahre oder länger
– befristete Duldung von 3 bis max. 5 Jahren möglich
– ausnahmsweise bei hohem Alter oder schwerer Erkrankung Duldung bis zum Lebensende
– Eignung des Wochenendhauses zum dauernden Wohnaufenthalt
– Strom- und Trinkwasseranschluss sowie ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung
– Zufahrt für Feuerwehr- und Krankenfahrzeuge
– keine ungenehmigten baulichen Veränderungen
Die Aussetzung der Vollstreckung der Nutzungsuntersagung kann jedoch nur für die Personen, die zum Zeitpunkt der Verfügung die Nutzung ausüben, gelten.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Der sogenannte Wochenendhauserlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft ist am 5. Juli in Kraft getreten. Der Erlass und ein Hinweisschreiben der Oberen Bauaufsicht regeln die Duldung der Wohnnutzung bzw. das Aussetzen einer Nutzungsuntersagung für Dauerwohnen in Wochenendhäusern in Wochenendhausgebieten.
Der vorliegende Erlass soll den Fachbehörden und Gemeinden sowie interessierten Bürgerinnen und Bürgern eine Orientierung geben, welche planungsrechtlichen Vorschriften bei der Beurteilung der Zulässigkeit von Wochenendhäusern generell und bei deren Umwandlung zum Dauerwohnen im Besonderen zu beachten sind. Ergänzend hierzu hat die Obere Bauaufsicht in einem Schreiben an die unteren Bauaufsichtsbehörden Hinweise für die Entscheidungsfindung im Einzelfall gegeben.
Im Grundsatz gilt, dass Wochenendhausgebiete ausschließlich der Erholungsnutzung dienen. Dauerwohnen war und ist regelmäßig nicht zulässig. Dieser Grundsatz galt bereits vor 1990, eine Änderung der Rechtslage im Zuge der Einheit Deutschlands hat sich insofern nicht ergeben. Dass es dennoch zu Umwandlungen gekommen ist und sich diese teilweise auch verfestigt haben, führt nicht zwangsläufig zu deren Legalität und auch nicht zur Abkehr vom eigentlichen Nutzungszweck der Erholungsnutzung.
Erlass und Hinweisschreiben enthalten Anhaltspunkte über eine Duldung bzw. Aussetzung der Vollstreckung der Nutzungsuntersagung, um unangemessene Härten gegenüber betroffenen Personen zu vermeiden.
Dazu zählen zum Beispiel:
– Langjährige Wohnnutzung 10 Jahre oder länger
– befristete Duldung von 3 bis max. 5 Jahren möglich
– ausnahmsweise bei hohem Alter oder schwerer Erkrankung Duldung bis zum Lebensende
– Eignung des Wochenendhauses zum dauernden Wohnaufenthalt
– Strom- und Trinkwasseranschluss sowie ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung
– Zufahrt für Feuerwehr- und Krankenfahrzeuge
– keine ungenehmigten baulichen Veränderungen
Die Aussetzung der Vollstreckung der Nutzungsuntersagung kann jedoch nur für die Personen, die zum Zeitpunkt der Verfügung die Nutzung ausüben, gelten.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Der sogenannte Wochenendhauserlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft ist am 5. Juli in Kraft getreten. Der Erlass und ein Hinweisschreiben der Oberen Bauaufsicht regeln die Duldung der Wohnnutzung bzw. das Aussetzen einer Nutzungsuntersagung für Dauerwohnen in Wochenendhäusern in Wochenendhausgebieten.
Der vorliegende Erlass soll den Fachbehörden und Gemeinden sowie interessierten Bürgerinnen und Bürgern eine Orientierung geben, welche planungsrechtlichen Vorschriften bei der Beurteilung der Zulässigkeit von Wochenendhäusern generell und bei deren Umwandlung zum Dauerwohnen im Besonderen zu beachten sind. Ergänzend hierzu hat die Obere Bauaufsicht in einem Schreiben an die unteren Bauaufsichtsbehörden Hinweise für die Entscheidungsfindung im Einzelfall gegeben.
Im Grundsatz gilt, dass Wochenendhausgebiete ausschließlich der Erholungsnutzung dienen. Dauerwohnen war und ist regelmäßig nicht zulässig. Dieser Grundsatz galt bereits vor 1990, eine Änderung der Rechtslage im Zuge der Einheit Deutschlands hat sich insofern nicht ergeben. Dass es dennoch zu Umwandlungen gekommen ist und sich diese teilweise auch verfestigt haben, führt nicht zwangsläufig zu deren Legalität und auch nicht zur Abkehr vom eigentlichen Nutzungszweck der Erholungsnutzung.
Erlass und Hinweisschreiben enthalten Anhaltspunkte über eine Duldung bzw. Aussetzung der Vollstreckung der Nutzungsuntersagung, um unangemessene Härten gegenüber betroffenen Personen zu vermeiden.
Dazu zählen zum Beispiel:
– Langjährige Wohnnutzung 10 Jahre oder länger
– befristete Duldung von 3 bis max. 5 Jahren möglich
– ausnahmsweise bei hohem Alter oder schwerer Erkrankung Duldung bis zum Lebensende
– Eignung des Wochenendhauses zum dauernden Wohnaufenthalt
– Strom- und Trinkwasseranschluss sowie ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung
– Zufahrt für Feuerwehr- und Krankenfahrzeuge
– keine ungenehmigten baulichen Veränderungen
Die Aussetzung der Vollstreckung der Nutzungsuntersagung kann jedoch nur für die Personen, die zum Zeitpunkt der Verfügung die Nutzung ausüben, gelten.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Ähnliche Artikel

C. Poller 

500 Besucher beim Sommerfestival der Kreismusikschule in Finsterwalde

16. Juni 2025

Die Kreismusik- und Kunstschule „Gebrüder Graun“ veranstaltete am Freitag ein Sommerfestival auf dem Marktplatz in Finsterwalde. Wie der Landkreis Elbe-Elster...

IHK Cottbus: Herbstkonjunktur offenbart stabiles aber niedriges Niveau

IHK-Umfrage für Brandenburg zeigt: Praktika beeinflussen Berufswahl

16. Juni 2025

Eine Befragung von 5.000 Auszubildenden im ersten Lehrjahr 2024/2025 durch die ostdeutschen Industrie- und Handelskammern zeigt: Praktische Erfahrungen wie Praktika...

Sophie Meyer & Martin Borscht

Einsatzübung am Spreewehr: DLRG Cottbus trainierte Wasserrettung

16. Juni 2025

Rund 90 Minuten lang trainierte die Cottbuser DLRG gestern den Ernstfall: Bei einer groß angelegten Übung am kleinen Spreewehr retteten...

Groch & Erben: Cottbuser Baumkuchentradition und neue Interpretationen

Groch & Erben: Cottbuser Baumkuchentradition und neue Interpretationen

16. Juni 2025

Rosa Rubi-Schokolade, grüner Matcha-Überzug und ein Baumkuchen mit bunten Streuseln: In der Manufaktur Groch & Erben in Cottbus trifft feine...

  • Newsticker
  • Meistgelesen

Newsticker

Kreistag bestätigt Kurs zum Zentralkrankenhaus in Elbe-Elster

21:39 Uhr | 16. Juni 2025 | 655 Leser

500 Besucher beim Sommerfestival der Kreismusikschule in Finsterwalde

18:47 Uhr | 16. Juni 2025 | 43 Leser

IHK-Umfrage für Brandenburg zeigt: Praktika beeinflussen Berufswahl

18:26 Uhr | 16. Juni 2025 | 39 Leser

Inselabenteuer auf vier Hufen: OMPAH-Pferdetheater mit neuem Stück

17:14 Uhr | 16. Juni 2025 | 105 Leser

Einsatzübung am Spreewehr: DLRG Cottbus trainierte Wasserrettung

17:06 Uhr | 16. Juni 2025 | 196 Leser

Cottbus feiert 1. deutsch-polnisches Bürgerfest “Wein & Kulinarik”

16:34 Uhr | 16. Juni 2025 | 409 Leser

Meistgelesen

Neues Interims-Führungsduo für Notaufnahme in Cottbus

11.Juni 2025 | 7.8k Leser

Fahrplanwechsel trifft auch Südbrandenburg. VBB kündigt Änderungen an

13.Juni 2025 | 7.1k Leser

Stadtfest Cottbus erstmals mit sieben Bühnen & verschärfter Sicherheit

10.Juni 2025 | 9.4k Leser

Mit der Simson nach Rom: Kahrener Moped-Team hat Venedig erreicht

10.Juni 2025 | 7.7k Leser

Vier Verletzte bei schwerem Unfall auf der B101 bei Herzberg

11.Juni 2025 | 5.3k Leser

Transfer-Doppelschlag: Energie Cottbus verpflichtet Moritz Hannemann

11.Juni 2025 | 4.3k Leser

VideoNews

Sportliches Finale bei den Ostsee Sportspielen  - Sonntag🤾‍♂
Now Playing
Der letzte Tag der Ostsee Sportspiele ist gestartet und hat noch einmal richtig viel zu bieten! Heute stehen der große Triathlon, das Boccia-Turnier, Spaßklettern, die Wasserspiele, Morning-Yoga und der Dance ...Cup auf dem Programm. Auch die Familienecke lädt zum Mitmachen ein.

Mehr News, Videos, Eventtipps, NL-Aktionen sowie Social-Media-Content aus unserer Region:

Webseite:
🟠 https://www.niederlausitz-aktuell.de/​
Facebook:
🟠 https://www.facebook.com/NiederlausitzAktuell
Instagram:
🟠 https://www.instagram.com/nlaktuell​
_____________________________________________________________________________________________________

Azubis und Berufe in Südbrandenburg kennenlernen auf dem Kanal von BennyJob:
🟠 https://www.youtube.com/@BennyJob

#news #lausitz
Show More
Tag 2 der Ostsee Sportspiele! 🏐
Now Playing
Heute dreht Willmersdorf richtig auf! Der zweite Tag der Ostsee Sportspiele bringt jede Menge Highlights: Beach-Tennis, Volleyball, Bogenschießen, Bambini-Fußball und eine Kinderrallye sorgen für Action und Familienspaß. Ab 11 Uhr ...geht’s hoch hinaus bei der Klettermeisterschaft, anschließend folgt das Feuerwehr-Turnier mit Löschangriff. Am Abend wird es mit der Boxnight, der Oberbürgermeister-Challenge und der Party im Festzelt dann sportlich und laut.

Mehr News, Videos, Eventtipps, NL-Aktionen sowie Social-Media-Content aus unserer Region:

Webseite:
🟠 https://www.niederlausitz-aktuell.de/​
Facebook:
🟠 https://www.facebook.com/NiederlausitzAktuell
Instagram:
🟠 https://www.instagram.com/nlaktuell​
_____________________________________________________________________________________________________

Azubis und Berufe in Südbrandenburg kennenlernen auf dem Kanal von BennyJob:
🟠 https://www.youtube.com/@BennyJob

#news #lausitz
Show More
Cottbus feiert erstmals deutsch-polnisches Bürgerfest - Wein & Kulinarik vom 20. bis 22.06.
Now Playing
Im Rahmen des Cottbuser Stadtfestes findet vom 20. bis 22. Juni 2025 erstmals das Deutsch-polnische Bürgerfest auf dem Klosterplatz statt. Anlass ist das 50-jährige Bestehen der Städtepartnerschaft zwischen Cottbus und ...Zielona Góra. Der historische Platz soll die Kulisse für ein kulinarisches und kulturelles Programm mit regionalen und polnischen Spezialitäten, Musik und Informationen zu grenzüberschreitenden Projekten bieten.

Mehr News, Videos, Eventtipps, NL-Aktionen sowie Social-Media-Content aus unserer Region:

Webseite:
🟠 https://www.niederlausitz-aktuell.de/​
Facebook:
🟠 https://www.facebook.com/NiederlausitzAktuell
Instagram:
🟠 https://www.instagram.com/nlaktuell​
_____________________________________________________________________________________________________

Azubis und Berufe in Südbrandenburg kennenlernen auf dem Kanal von BennyJob:
🟠 https://www.youtube.com/@BennyJob

#news #lausitz
Show More
zu allen Videos




  • Karriere
  • Impressum
  • Mediadaten
  • Datenschutz
  • AGB

Trotz Schufa | Stahl-Shop24 | Holztreppen aus Polen | Snusdiscount.de | Jacke Damen | Reinigungsfirma Berlin

No Result
View All Result
  • RegioNews
    • Cottbus
    • Spree-Neiße
      • Briesen
      • Burg (Spreewald)
      • Döbern
      • Dissen-Striesow
      • Drachhausen
      • Drebkau
      • Drehnow
      • Felixsee
      • Forst (Lausitz)
      • Groß Schacksdorf-Simmersdorf
      • Guben
      • Guhrow
      • Heinersbrück
      • Hornow-Wadelsdorf
      • Jänschwalde
      • Kolkwitz
      • Neiße-Malxetal
      • Neuhausen/Spree
      • Peitz
      • Schenkendöbern
      • Schmogrow-Fehrow
      • Spremberg
      • Tauer
      • Teichland
      • Tschernitz
      • Turnow-Preilack
      • Welzow
      • Werben
      • Wiesengrund
    • Oberspreewald-Lausitz
      • Altdöbern
      • Bronkow
      • Calau
      • Frauendorf
      • Großkmehlen
      • Großräschen
      • Guteborn
      • Hermsdorf
      • Hohenbocka
      • Lübbenau/Spreewald
      • Lauchhammer
      • Lindenau
      • Luckaitztal
      • Neu-Seeland
      • Neupetershain
      • Ortrand
      • Ruhland
      • Schipkau
      • Schwarzbach
      • Schwarzheide
      • Senftenberg
      • Tettau
      • Vetschau
    • Oder-Spree
      • Eisenhüttenstadt
      • Beeskow
      • Mixdorf
      • Schlaubetal
      • Müllrose
      • Friedland (Stadt)
      • Neißemünde
      • Ragow-Merz
      • Siehdichum
      • Groß Lindow
      • Neuzelle
      • Grunow-Dammendorf
    • Elbe-Elster
      • Bad Liebenwerda
      • Betten
      • Crinitz
      • Doberlug-Kirchhain
      • Elsterwerda
      • Falkenberg/Elster
      • Fichtwald
      • Finsterwalde
      • Gorden
      • Gröbitz
      • Gröden
      • Heideland
      • Herzberg
      • Hohenleipisch
      • Plessa
      • Kahla
      • Röderland
      • Lebusa
      • Rückersdorf
      • Lichterfeld-Schacksdorf
      • Sallgast
      • Mühlberg
      • Schönborn
      • Massen
      • Schlieben
      • Merzdorf
      • Schönewalde
      • Sonnewalde
      • Staupitz
      • Tröbitz
      • Uebigau-Wahrenbrück
    • Dahme-Spreewald
      • Alt Zauche-Wußwerk
      • Byhleguhre-Byhlen
      • Lübben (Spreewald)
      • Lieberose
      • Neu Zauche
      • Luckau
      • Drahnsdorf
      • Märkisch Buchholz
      • Golßen
      • Märkische Heide
      • Jamlitz
      • Spreewaldheide
      • Heideblick
      • Schlepzig
      • Krausnick-Groß Wasserburg
      • Schwielochsee
      • Schönwald
      • Steinreich
      • Straupitz
      • Kasel-Golzig
  • Videonews
  • Themen
    • 110&112
    • Arbeit
    • Ausbildung
    • Ausflugstipps
    • Bekanntmachungen
    • Bildung
    • Kultur
    • Lausitzer Tiere
    • Politik
    • Panorama
    • Ratgeber
    • Sport
    • Veranstaltungen
    • Verkehr
    • Verkehr
    • Wirtschaft
    • Branchenbuch
  • Mediadaten
  • Karriere
  • Impressum
  • Datenschutz

Trotz Schufa | Stahl-Shop24 | Holztreppen aus Polen | Snusdiscount.de | Jacke Damen | Reinigungsfirma Berlin