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Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen: Neuauflage der Richtlinie zur nachhaltigen Stadtentwicklung

15:08 Uhr | 2. Juli 2010
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Die Neuauflage der Richtlinie des brandenburgischen Infrastrukturministeriums zur nachhaltigen Stadtentwicklung ist seit dem 01.01.2010 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2013. Sie berücksichtigt, dass für die Stabilisierung und Entwicklung der Innenstädte bzw. ausgewählter Stadtteile die wirtschaftliche Aktivität von kleinen und mittleren Unternehmen von besonderer Bedeutung ist.
Gefördert werden die unternehmerische Initiative und die lokale Beschäftigung, soweit keine Förderfähigkeit nach der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaft“ (Teil Gewerbliche Wirtschaft; GA-G) besteht.
Generelles Förderungsziel ist die Beseitigung städtebaulicher und funktionaler Defizite in der Innenstadt. Zuwendungsempfänger sind kleine und mittlere Unternehmen des Einzelhandels und der Gastronomie, Handwerksbetriebe, Fuhrunternehmen (mit Ausnahme der Finanzierung von Kraftwagen) und sonstige Dienstleister, die eine Betriebsstätte innerhalb der festgelegten Förderkulisse haben bzw. neu errichten.
Die Förderung erfolgt für Maßnahmen, die die unternehmerische Leistungsfähigkeit der kleinen und mittleren Unternehmen nachhaltig herstellen oder dauerhaft verbessern und wenn dadurch vorhandene Arbeitsplätze gesichert bzw. zusätzliche neu geschaffen werden. Der Grundfördersatz beträgt 35 %, der Höchstfördersatz maximal 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Durch Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen kann der Grundfördersatz erhöht werden. Die Höchstförderung geht bis maximal 200.000 Euro.
Weitere Informationen und die Antragsunterlagen finden Interessierte auf der Website der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).
Ansprechpartner für ein erstes Beratungsgespräch sind bei der Stadtverwaltung Cottbus, Zentrales Controlling/ Unternehmensförderung, im Rathaus am Neumarkt Sylvia Uhlich (Telefon: 0355/ 612 2824) und Peter Schirrgott (Telefon 0355/ 612 2822).
Bereits im Jahr 2009 gab es großes Interesse an einer Förderung. Es wurden 53 Beratungsgespräche mit kleinen und mittleren Unternehmen geführt. Daraus ergaben sich zehn Fördermittelanträge an die ILB. Alle zehn Antragsteller erhielten bis zum 31.12.2009 die Bestätigung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn. Seit Anfang 2010 befinden sich weitere sieben Anträge bei der ILB.
Hintergrund:
– bisheriges Gesamtinvestitionsvolumen: ca. 1,1 Millionen Euro, davon Mitleistungsanteil der Stadt Cottbus: ca. 55.000 Euro
– im Haushalt 2010 der Stadt eingestellte Mittel: 130.000 Euro
Quelle: Stadt Cottbus

Die Neuauflage der Richtlinie des brandenburgischen Infrastrukturministeriums zur nachhaltigen Stadtentwicklung ist seit dem 01.01.2010 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2013. Sie berücksichtigt, dass für die Stabilisierung und Entwicklung der Innenstädte bzw. ausgewählter Stadtteile die wirtschaftliche Aktivität von kleinen und mittleren Unternehmen von besonderer Bedeutung ist.
Gefördert werden die unternehmerische Initiative und die lokale Beschäftigung, soweit keine Förderfähigkeit nach der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaft“ (Teil Gewerbliche Wirtschaft; GA-G) besteht.
Generelles Förderungsziel ist die Beseitigung städtebaulicher und funktionaler Defizite in der Innenstadt. Zuwendungsempfänger sind kleine und mittlere Unternehmen des Einzelhandels und der Gastronomie, Handwerksbetriebe, Fuhrunternehmen (mit Ausnahme der Finanzierung von Kraftwagen) und sonstige Dienstleister, die eine Betriebsstätte innerhalb der festgelegten Förderkulisse haben bzw. neu errichten.
Die Förderung erfolgt für Maßnahmen, die die unternehmerische Leistungsfähigkeit der kleinen und mittleren Unternehmen nachhaltig herstellen oder dauerhaft verbessern und wenn dadurch vorhandene Arbeitsplätze gesichert bzw. zusätzliche neu geschaffen werden. Der Grundfördersatz beträgt 35 %, der Höchstfördersatz maximal 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Durch Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen kann der Grundfördersatz erhöht werden. Die Höchstförderung geht bis maximal 200.000 Euro.
Weitere Informationen und die Antragsunterlagen finden Interessierte auf der Website der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).
Ansprechpartner für ein erstes Beratungsgespräch sind bei der Stadtverwaltung Cottbus, Zentrales Controlling/ Unternehmensförderung, im Rathaus am Neumarkt Sylvia Uhlich (Telefon: 0355/ 612 2824) und Peter Schirrgott (Telefon 0355/ 612 2822).
Bereits im Jahr 2009 gab es großes Interesse an einer Förderung. Es wurden 53 Beratungsgespräche mit kleinen und mittleren Unternehmen geführt. Daraus ergaben sich zehn Fördermittelanträge an die ILB. Alle zehn Antragsteller erhielten bis zum 31.12.2009 die Bestätigung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn. Seit Anfang 2010 befinden sich weitere sieben Anträge bei der ILB.
Hintergrund:
– bisheriges Gesamtinvestitionsvolumen: ca. 1,1 Millionen Euro, davon Mitleistungsanteil der Stadt Cottbus: ca. 55.000 Euro
– im Haushalt 2010 der Stadt eingestellte Mittel: 130.000 Euro
Quelle: Stadt Cottbus

Die Neuauflage der Richtlinie des brandenburgischen Infrastrukturministeriums zur nachhaltigen Stadtentwicklung ist seit dem 01.01.2010 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2013. Sie berücksichtigt, dass für die Stabilisierung und Entwicklung der Innenstädte bzw. ausgewählter Stadtteile die wirtschaftliche Aktivität von kleinen und mittleren Unternehmen von besonderer Bedeutung ist.
Gefördert werden die unternehmerische Initiative und die lokale Beschäftigung, soweit keine Förderfähigkeit nach der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaft“ (Teil Gewerbliche Wirtschaft; GA-G) besteht.
Generelles Förderungsziel ist die Beseitigung städtebaulicher und funktionaler Defizite in der Innenstadt. Zuwendungsempfänger sind kleine und mittlere Unternehmen des Einzelhandels und der Gastronomie, Handwerksbetriebe, Fuhrunternehmen (mit Ausnahme der Finanzierung von Kraftwagen) und sonstige Dienstleister, die eine Betriebsstätte innerhalb der festgelegten Förderkulisse haben bzw. neu errichten.
Die Förderung erfolgt für Maßnahmen, die die unternehmerische Leistungsfähigkeit der kleinen und mittleren Unternehmen nachhaltig herstellen oder dauerhaft verbessern und wenn dadurch vorhandene Arbeitsplätze gesichert bzw. zusätzliche neu geschaffen werden. Der Grundfördersatz beträgt 35 %, der Höchstfördersatz maximal 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Durch Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen kann der Grundfördersatz erhöht werden. Die Höchstförderung geht bis maximal 200.000 Euro.
Weitere Informationen und die Antragsunterlagen finden Interessierte auf der Website der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).
Ansprechpartner für ein erstes Beratungsgespräch sind bei der Stadtverwaltung Cottbus, Zentrales Controlling/ Unternehmensförderung, im Rathaus am Neumarkt Sylvia Uhlich (Telefon: 0355/ 612 2824) und Peter Schirrgott (Telefon 0355/ 612 2822).
Bereits im Jahr 2009 gab es großes Interesse an einer Förderung. Es wurden 53 Beratungsgespräche mit kleinen und mittleren Unternehmen geführt. Daraus ergaben sich zehn Fördermittelanträge an die ILB. Alle zehn Antragsteller erhielten bis zum 31.12.2009 die Bestätigung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn. Seit Anfang 2010 befinden sich weitere sieben Anträge bei der ILB.
Hintergrund:
– bisheriges Gesamtinvestitionsvolumen: ca. 1,1 Millionen Euro, davon Mitleistungsanteil der Stadt Cottbus: ca. 55.000 Euro
– im Haushalt 2010 der Stadt eingestellte Mittel: 130.000 Euro
Quelle: Stadt Cottbus

Die Neuauflage der Richtlinie des brandenburgischen Infrastrukturministeriums zur nachhaltigen Stadtentwicklung ist seit dem 01.01.2010 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2013. Sie berücksichtigt, dass für die Stabilisierung und Entwicklung der Innenstädte bzw. ausgewählter Stadtteile die wirtschaftliche Aktivität von kleinen und mittleren Unternehmen von besonderer Bedeutung ist.
Gefördert werden die unternehmerische Initiative und die lokale Beschäftigung, soweit keine Förderfähigkeit nach der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaft“ (Teil Gewerbliche Wirtschaft; GA-G) besteht.
Generelles Förderungsziel ist die Beseitigung städtebaulicher und funktionaler Defizite in der Innenstadt. Zuwendungsempfänger sind kleine und mittlere Unternehmen des Einzelhandels und der Gastronomie, Handwerksbetriebe, Fuhrunternehmen (mit Ausnahme der Finanzierung von Kraftwagen) und sonstige Dienstleister, die eine Betriebsstätte innerhalb der festgelegten Förderkulisse haben bzw. neu errichten.
Die Förderung erfolgt für Maßnahmen, die die unternehmerische Leistungsfähigkeit der kleinen und mittleren Unternehmen nachhaltig herstellen oder dauerhaft verbessern und wenn dadurch vorhandene Arbeitsplätze gesichert bzw. zusätzliche neu geschaffen werden. Der Grundfördersatz beträgt 35 %, der Höchstfördersatz maximal 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Durch Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen kann der Grundfördersatz erhöht werden. Die Höchstförderung geht bis maximal 200.000 Euro.
Weitere Informationen und die Antragsunterlagen finden Interessierte auf der Website der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).
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Bereits im Jahr 2009 gab es großes Interesse an einer Förderung. Es wurden 53 Beratungsgespräche mit kleinen und mittleren Unternehmen geführt. Daraus ergaben sich zehn Fördermittelanträge an die ILB. Alle zehn Antragsteller erhielten bis zum 31.12.2009 die Bestätigung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn. Seit Anfang 2010 befinden sich weitere sieben Anträge bei der ILB.
Hintergrund:
– bisheriges Gesamtinvestitionsvolumen: ca. 1,1 Millionen Euro, davon Mitleistungsanteil der Stadt Cottbus: ca. 55.000 Euro
– im Haushalt 2010 der Stadt eingestellte Mittel: 130.000 Euro
Quelle: Stadt Cottbus

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