Unter Berücksichtigung des derzeitigen Infektionsgeschehens und des Erfordernisses der weiterhin kontinuierlichen Erledigung der Aufgaben in der Stadtverwaltung einschließlich im Bereich des Bürgerbüros und des Standesamtes ist die Aufnahme eines eingeschränkten Regelbetriebes seit 8. Juni 2020 durch die stufenweise Öffnung für den Bürgerverkehr vorgesehen.
Weiter teilte die Stadt Spremberg dazu mit:
Die stufenweise Öffnung steht natürlich unter dem Vorbehalt der Wahrung der Hygieneregeln und der Reduzierung der persönlichen Bürgerkontakte auf ein absolut erforderliches Minimum. Die Aufnahme dieses eingeschränkten Regelbetriebes ist die Vorstufe zur Aufnahme des Regelbetriebes, der zu einem noch festzulegenden Zeitpunkt ebenfalls unter Berücksichtigung des Infektionsgeschehens erfolgen soll.
Der Übergang vom Notbetrieb zum eingeschränkten Regelebetrieb sowie anschließend zum Regelbetrieb steht immer unter dem Vorbehalt, dass bei einer Änderung des Infektionsgeschehens in Spremberg/Grodk alle Lockerungsmaßnahmen auch rückgängig gemacht werden müssen, um die Erledigung der gesetzlich vorgeschriebenen Kernaufgaben und die damit im Zusammenhang stehenden Prozesse innerhalb und außerhalb der Verwaltung dauerhaft aufrecht erhalten zu können.
Für die Erledigung der Aufgaben gilt der rechtliche Rahmen der SARS-CoV-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg in der jeweils geltenden Fassung. Dies hat unter anderem Auswirkungen auf den Besucherverkehr in Rathaus und im Bürgerbüro sowie auf die Durchführung von Eheschließungen im Standesamt.
Der Besucherverkehr wird bis zur Festlegung weiterer Öffnungsschritte bzw. bis hin zur uneingeschränkten Öffnung des Bürgerverkehrs nur im eingeschränkten Umfang nach vorheriger Terminabstimmung für dringende und unaufschiebbare Angelegenheiten bzw. bei unvorhersehbaren und unaufschiebbaren Angelegenheiten ermöglicht. Eine Registrierung jedes Besuchers ist zur Verfolgung von Infektionsketten nach wie vor erforderlich. Dazu erfolgt an der Informationsstelle am Haupteingang des Rathauses die Erfassung des Vor- und Familiennamens, der Anschrift sowie der Telefonnummer. Der Bürgerin oder der Bürger wird von dem zu besuchenden Mitarbeiter am Einlass abgeholt.
Die Erfassungsbögen werden entsprechend der SARS-CoV-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg vier Wochen nach dem Kontakt vernichtet.
Presseinfo/ Red.