Bereits am Dienstag prüften Zöllner zahlreiche Betriebe des Hotel- und Gaststättengewerbes.
In einem Imbiss bei Spremberg stellten sie einen augenscheinlich bulgarischen Staatsangehörigen bei der Arbeit fest. Da dieser die für seine Tätigkeit notwendige Arbeitsgenehmigung nicht vorweisen konnte und die Zöllner zudem den Verdacht hatten, dass der vorgelegte Personalausweis gefälscht war, wurde der Mann zur Cottbusser Zolldienststelle gebracht.
Hier wurde der Ausweis durch Spezialisten der Bundespolizei eindeutig als Fälschung erkannt. „Damit konfrontiert räumte der Mann dann ein, eigentlich türkischer Staatsangehöriger zu sein“, sagte Andreas Behnisch, Pressesprecher des Hauptzollamts Frankfurt (Oder).
Er wurde daraufhin der Ausländerbehörde des Landkreis Spree-Neiße übergeben, die vor Gericht einen Haftbefehl erwirkte. Der 31-jährige türkische Staatsangehörige befindet sich seither in Haft und wartet auf seine Abschiebung.
Gegen seinen Arbeitgeber leiteten die Zöllner ebenfalls Ermittlungen ein. Er wird sich in naher Zukunft wegen der Beschäftigung eines Arbeitnehmers ohne gültige Arbeitsgenehmigung und der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt gesondert verantworten müssen.
Quelle: Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
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